Zustimmung zum vorzeitigen Vertragsabschluss

Diskutiere Zustimmung zum vorzeitigen Vertragsabschluss im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hat jemand schon Erfahngen damit gemacht einen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Vertragsabschluss zu stellen. Bei uns ist die Finanzierung...

  1. #1 OurHouse, 22.09.2006
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    Hat jemand schon Erfahngen damit gemacht einen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Vertragsabschluss zu stellen. Bei uns ist die Finanzierung durch, lediglich die Fördermittel (LABO) sind noch nicht amtlich bewilligt. Das Landratsamt hat nun auf obigen Antrag verwiesen... :deal
     
  2. #2 Robin H....d, 22.09.2006
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    Wenn ich es richtig verstehe, ist das der Grund:

    Bei uns in Baden-Württemberg ist es wohl auch so:

    Der Hintergrund ist, dass erst dann Verträge unterschrieben werden dürfen, wenn die Subvention/Förderung zwar nicht genehmigt ist, aber die Förderstelle (also das Landratsamt) den Antrag fertig bearbeitet hat und der Genehmigungsstelle (L-Bank im Beispiel von Baden-Württemberg) zugeschickt hat. Damit ist der Antragsteller, also Du, OurHouse, mit seinem Antrag in die Förderung aufgenommen und darf (auf eigenes Risiko, weil die Zusage der L-Bank noch nicht vorliegt) Verträge abschließen, die dann NICHT mehr „förderschädlich“ (welch ein Wort) sind.

    Kompliziert? Dann frag ruhig noch mal nach. Und nicht vergessen: Obiges ist am Beispiel von Ba-Wü erläutert.

    Böse Leute sagen, dass damit nur kaschiert werden soll, dass Beamte nicht gerade die schnellsten Mitbewohner dieses Planeten seien. Und weil sie das wissen, die Beamten, haben sie eben diesen Antrag entwickelt (für sich für Dich, für uns, für die ganze Welt). Keine Ahnung, ob das stimmt. Nur: Weh tut es nicht, kosten tut es auch nichts und formlos scheint es auch zu sein. Einfach sich vom Amt beraten lassen, was sie eigentlich lesen wollen.

    Viel Erfolg wünscht
    Robin


    :offtopic: Zusatz für Herrn JDB: :offtopic:
    es sind 4, nicht 2 :28: Typisch Billigbauer, nie korrekt, :motz
     
  3. #3 Baufuchs, 23.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In

    NRW ist es ähnlich, allerdings dürfen vor Bewilligung der Fördermittel nur dann Verträge geschlossen werden (bei Neubau) wenn diese ein kostenloses Rücktrittsrecht für den Fall beinhalten, dass die Fördermittel nicht bewilligt werden.
    Verträge über die Planung dürfen ohnehin vor Bewilligung abgeschlossen werden.
     
  4. Klaus

    Klaus Bauexpertenforum

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    OurHouse,
    ich empfehle, nachdem ich nun von Baufuchs (danke) gesehen habe, dass NRW wieder eine andere Regelung hat, sich wirklich mit der Förderstelle in Verbindung zu setzen und den Text abzuklären.


    Baufuchs:
    Bei uns in BW würde diese Vorgehensweise zur Ablehnung des Antrags führen. War früher (vor vielen Jahren) mal erlaubt, jetzt ist das vorbei.

    Föderalismus pur.

    Gruß
    Klaus
     
  5. #5 OurHouse, 23.09.2006
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    @all
    Danke für die Hinweise / Tipps. Na dann werde ich Montag das Landratsamt mal kontaktieren und nachfragen was das bringt und was beachtet werden muss. Info darüber folgt an diesder Stelle ! :-)
     
  6. #6 OurHouse, 12.10.2006
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    Zur Vervollständigung: Kann formlos (ohne irgendein Formular ausfüllen zu müssen) beantragt werden. Das Risiko bei einer evtl. Nichtgewähr der LABO-Mittel trägt der Käufer. Vom Landratsamt erfolgt ein ebenso formloses zweizeiliges Schreiben... Finde das echt zum Lachen ! :-)
     
  7. Klaus

    Klaus Bauexpertenforum

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    Zweizeiliges Schreiben

    willst lieber nen Roman abliefern? :D

    Spaß beiseite:
    Du hättest nicht gelacht, wenn wegen den fehlenden Zeilen eine Ablehnung erfolgt wäre. Oder?

    Gruß
    Klaus
     
  8. #8 OurHouse, 12.10.2006
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    @Klaus
    Nein, keinen Roman, aber ich finde es lachhaft, dass man für die zwei Zeilen über eine Woche braucht um diese zu bekommen...

    Egal, mittlerweile ist eh die Bestätigung der LABO direkt da und das "lachhafte" Schreiben ist hinfällig.
     
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