Falsche Fenster - was zählt

Diskutiere Falsche Fenster - was zählt im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hi, ich baue über einen Bauträger. Nun haben wir im Obergeschoss ein bodentiefes Fenster, direkt daneben ein normales Fenster. In der Ansicht...

  1. #1 einBauherr, 26.09.2006
    einBauherr

    einBauherr Gast

    Hi,

    ich baue über einen Bauträger. Nun haben wir im Obergeschoss ein bodentiefes Fenster, direkt daneben ein normales Fenster. In der Ansicht die dem Bauantrag beigelegt ist, ist das normale Fenster (der Bereich der Öffnung) genau so gross, wie der Bereich zur Öffnung des bodentiefen Fensters.

    Nun sind auf der Baustelle allerdings kleinere Fenster eingebaut worden, die Öffnung der normalen Fenster ist wesentlich kleiner als die, der bodentiefen Fenster.

    In den Ansichten ist das aber eben nicht so, hier sind diese genau gleich gross. In den Grundrisszeichnungen stehen ja nun Maße:
    Bodentiefes Fenster BRH 0,10 - 90x2.00
    normales Fenster BRH 1.20 - 90 x 90

    Der Bauträger sagt, dass das was im Grundriss steht fakt ist und die Ansichten hier nichts Wert sind. So ganz kann das aber doch nicht sein, oder was sagt Ihr dazu ?

    Gruß ich ;)
     
  2. #2 Olaf (†), 26.09.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Kannste nochmals...

    Anlauf nehmen zur Erklärung?
    Versteh ich nicht ganz.
    Du schreibst in der Grundrisszeichnung steht Brüstungshöhe 1,20 und Fenster 90 x 90, das bodentiefe BRH 0,1 und 90 x 2,00. Also für mich ist das gleichbreit - wo ist das Problem:confused: :confused:
    Olaf
     
  3. #3 tschiffler, 26.09.2006
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  4. #4 Baufuchs, 26.09.2006
    Baufuchs

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    Zollstock nehmen

    und nachmessen.
     
  5. #5 Olaf (†), 26.09.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Aja,

    wir reden von Höhe, nicht von Breite.
    Die entscheidende Frage könnte sein, was in Deinem Kaufvertrag drin steht bzw. Vertragsbestandteil ist: Die Ansicht oder der Grundriss - ich vermute mal weder das eine noch das andere?
    Wobei allerdings die Ansicht auch nicht vermaßt ist - glaube nicht, dass Du da Ansprüche draus ableiten kannst.
    Ev. hat das Bauamt da auch einen Strich durch die Rechnung gemacht, weil die geforderte Brüstungshöhe nicht erreicht wird und man das dann schnell mal geändert hat? Denn der Rohbauer hatte ja, so wie es aussieht, noch die alten Maße.
    So richtig eine Idee hab ich da auch nicht - solltest Dich von nem Spezi beraten lassen.
     
  6. #6 Olaf (†), 26.09.2006
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    mach ..

    doch mal ein Bild von Innen, könnte es sein, dass das Fenster nich einmal 90x90 ist sondern zusammen mit dem Aufsatzelement dieses Maß hat - sieht jedenfalls fast so aus. Das bodentiefe sieht auch ein bisschen verwurschtelt aus.
     
  7. #7 tschiffler, 27.09.2006
    Zuletzt bearbeitet: 27.09.2006
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    die fenster sind nciht 90 x 90 sondern um den Rolladenkasten kleiner. Dazu schrieb der Bauträger

    er sagt also, dass die Maße die im Grundriss stehen immer inkl. Rolladenkasten seien, deshalb seien die fenster so normal. cih bin da aber anderer meinung, wenn da 90 x 90 eingezeichnet ist, gehe ich davon aus, dass auch das fenster so gross ist.

    Hier noch ein Bild von innen:
    http://hausbaugallery.thomasschiffler.de/main.php?g2_itemId=4492

    Das Problem mit den Fenstergrößen haben wir überall. Diese sind im ganzen Haus ca. 20 cm zu klein (um die Höhe des Rolladenkastens).

    Im Bauvertrag steht:
    Die Zeichnungen die am Vertrag dran sind, sind direkt die, die im Bauantrag dabei sind. Sprich, hier sind in den Ansichten die Fenster genau so, wie wir diese haben wollen. Das sollte doch genügen um ihn darauf festzunageln, oder ?

    gruß thomas
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 27.09.2006
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    In Bauzeichnungen...

    stehen nun mal Öffnungsmaße. Und der Öffnung ist es egal, womit sie gefüllt wird.
    In den Zeichnungen sind keine Aufsatzrollläden zu sehen - ergo sind die Fenster höher.
    Wann sind denn die Rollladenkästen ins Programm gekommen - vielleicht nach dem Vertragsabschluss???
    MfG
     
  9. #9 tschiffler, 27.09.2006
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    Rolläden waren schon immer drin, diese wurden nur kurz vor Baubeginn geändert in Minirolläden anstatt richtige Rollädenkästen
    Dennoch werden deshalb ja die Fenster nicht kleiner nur weil andere Rolläden rein kommen
     
  10. Franky

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    kann mich Ralf Dühlmeyer nur anschliessen.
    Grundlage bei Bestellung ist das ABSOLUTE Aussenmaß des Elementes.
    Da hat wohl der Monteur geschlafen bzw. derjenige, der verkauft und beraten hat, hat schlichtweg vergessen, darauf zu achten bzw. hinzuweisen.

    Aus eigener Verkaufs-Erfahrung kann ich da nur sagen: SHIT HAPPENS!
     
  11. #11 tschiffler, 27.09.2006
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    Hallo,

    bei Vertragsunterzeichnung waren die Fenster 90 x 90 da der Rolladen "normal" war, also in dem Sturz eingebaut. Nun wurden die Rolläden kurz vor Beginn des Rohbaus geändert, anstatt im Sturz Aufsatzrolläden. Hierdurch bedeutet das aber nicht, dass das Fenster kleiner wird sondern dass die Öffnung grösser wird (so wurde diese ja auch gebaut).

    Stehe ich nun total auf dem Schlauch ?

    Gruß Thomas
     
  12. Bruno

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    Ich finde es jämmerlich was da abgeliefert wird. Nicht verrückt machen lassen von den Aussagen des BT, welche Unterlage angeblich vorgeht. Es gibt offensichtlich widersprüchliche Unterlagen. Das kann bis hin zum Dissens gehen (jeder ist voll überzeugt, dass das jeweils Andere vereinbart wurde), mit der Folge, dass dann gar nichts vereinbart wurde.

    Auf jeden Fall diktiert nicht der BT, welche Unterlage denn nun gelten soll. Es kommt vielmehr die Beschaffenheit, die der "Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann" aus § 633 BGB ins Spiel.

    Eine ordentliche Ansicht, auf der Stürze gleich hoch sitzen und nebeneinander sitzende Öffnungsflügel gleich groß sind, hat ein großes Gewicht und ist das, was man als Kunde erwarten darf.

    Als Kunde hat man immer die besseren Karten, wenn so etwas vor Gericht ausgestritten würde.
     
  13. Bruno

    Bruno

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    Wenn ich genau hinschaue, gibt es nicht mal einen Widerspruch zwischen den Aussagen der beiden Unterlagen. Beide Sturzhöhen sind gleich: 0,10 + 2,00 = 1,20 + 0,90 = 2,10. Der Öffnungsangabe 0,90*2,00 steht es nicht entgegen, den oberen Drehflügel genau so hoch - und damit wie in der Ansicht dargestellt - zu machen wie den Flügel des 90er Fensters.
     
  14. #14 tschiffler, 27.09.2006
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    Hallo,

    der Bauträger hat soeben einen Baustop verhängt und lässt mir eine "Verzögerungsanzeige" zukommen - was auch immer das schon wieder ist.

    Auf jeden Fall habe ich die Unterlagen gerade an einen Anwalt weiter gegeben, ich denke wenn ich jetzt ohne weiter mache, dann wird das alles zu heiss.

    Gruß Thomas
     
  15. #15 Olaf (†), 27.09.2006
    Zuletzt bearbeitet: 27.09.2006
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    Im Prinzip..

    ja (@ Franky und Ralf).
    ABER:
    @1: Aus der zeichnerischen Darstellung ergibt sich (da so dargestellt), dass es sich um das Maß von Fenstern handelt
    @2: Das Element ist das Fenster und nicht das Fenster mit vormontiertem Aufsatzelement.
    @3: Der Rohbauer hat offensichtlich die richtige Brüstungshöhe gemeuert, also gibts da einen Fehler bei der Bestellung.
    @4: Auch beim Bodentiefen ist offensichtlich was schief gegangen. Das untere Teil ist m.E. auch wegen Absturzsicherung (hoffe mal, dass das untere Teil überhaupt entsprechend verglast ist) zu kurz geraten - oder kommt da noch ein Gitter davor?
    @ Thomas: Frag doch mal, wie bei dem bodentiefen der Anschluss zum Rohfußboden hergestellt werden soll. Eigentlich sollte da eine Verbreiterung dran sein, die luftdicht zum RFB abgedichtet wird und anschließend wird der Estrich drangearbeitet. Es fällt mir auch schwer, eine fachgerechte Abdichtung der Fenster zu erkennen.

    Ich glaube, Du solltest den weiteren Lauf ein wenig aufhalten und Dir Hilfe besorgen, um zu einem ordentlichen Ergebnis zu kommen.

    Gruß Olaf

    o.K.,´zu lange zum Antworten gebraucht
     
  16. #16 Olaf (†), 27.09.2006
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    Auch Du...

    (duckundweg)
    @ bruno, Thomas baut über einen BT - also nix Werk(vertrag) sondern Kaufvertrag
     
  17. #17 Baufuchs, 27.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ Nsf82

    In den Zeichnungen ist ThomasS als Bauherr angegeben, also nix Bauträger, sonder GU/GÜ.

    @tschiffler wegen BT oder GU/GÜ mal hier nachlesen
     
  18. #18 Olaf (†), 27.09.2006
    Olaf (†)

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    Du..

    hast ja sooo recht:cry
    Bloß gut, dass ich mich schon geduckt hatte:lock

    Ich frag mich, warum die Bauherren/Käufer immer wieder solche Probleme mit der Begrifflichkeit haben - oder haben die eher die Unternehmer?
     
  19. #19 Baufuchs, 27.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das liegt

    wohl daran, dass manche BT auch als GÜ tätig werden/sind. Weil aber am Türschild BT steht, bleibts für den Bauherren eben ein solcher.
     
  20. #20 tschiffler, 27.09.2006
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    Hi,

    ok, durch die Begrifflichkeitserklärung steht nun fest, wir bauen mit einem GÜ
    Das Grundstück haben wir gekauft, ansonsten haben wir nur den GÜ als Vertragspartner ;)

    Gruß Thomas
     
Thema: Falsche Fenster - was zählt
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