Falsche Fenster - was zählt

Diskutiere Falsche Fenster - was zählt im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Dann.. flinke Füße und Deinerseits eine Mängelanzeige verfassen lassen und nachweislich zustellen. Wer schreibt, der bleibt. Blöde Frage:...

  1. #21 Olaf (†), 27.09.2006
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    Dann..

    flinke Füße und Deinerseits eine Mängelanzeige verfassen lassen und nachweislich zustellen. Wer schreibt, der bleibt.

    Blöde Frage: Kann denn der GÜ einen "Baustopp" überhaupt verhängen - der kann doch m.M. nach nur ne Behinderungsanzeige loslassen nachdem der Bauherr einen Baustopp verhängt hat, oder?
     
  2. #22 tschiffler, 27.09.2006
    Zuletzt bearbeitet: 27.09.2006
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    keine ahnung - da muss ich mal den anwalt fragen ;)

    Mängelanzeige habe ich erstmal erfasst und ihm zukmomen lassen (heute morgen schon). Ich warte mal was der Anwalt sagt. Sollte ein unabhängiger Gutachter dafür notwendig sein so werden wir den auch noch auftreiben.
     
  3. Bruno

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    Die Kritik lasse ich mir gefallen. Falls das Kaufrecht ziehen sollte, ändert sich am Prinzip nichts, nur stehts dann nicht § 633, sondern § 434:

    ... ist die Sache frei von Sachmängeln,
    ...
    2. wenn sie ... eine Beschaffenheit aufweist, ... die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

    zum Vergleich der 633:

    ... ist das Werk frei von Sachmängeln,
    ... wenn es
    2. ... eine Beschaffenheit aufweist, ... die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.

    Das Prinzip ist das Gleiche, es kommt auf die Erwartungshaltung des Kunden an.
     
  4. Bruno

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    Dann würde ich ihm eine Inverzugsetzung zukommen lassen, ihm mitteilen dass sich an den Vertragsterminen nichts geändert hat, ihn zum Nachweis auffordern wie er den Verzug aufzuholen gedenkt und das Ganze mit dem Satz "alle zusätzlichen Kosten zu Ihren Lasten" garnieren.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 27.09.2006
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    Kauf-/Werkvertrag...

    dürfte hier egal sein.
    .
    Ich tippe mal drauf, daß da irgendwer (endlich) die Statik bekommen und gelesen hat.:cry Und dabei wurde festgestellt, das böse, böse Dach hängt nicht an Siemens Lufthaken, sondern braucht einen Balken über den Fenstern. :yikes
    Flux die Rollladenkästen rausgeworfen, einen Sturz aus L...-System hinzugenommen und einen Aufsatzrollladen verbaut. :bounce:
    Das Problem dabei dürfte die frage sein: Wer wusste wann von was und wie akzeptiert oder nicht widersprochen.
    Denn die Zeichnungen sonst für mich (auch wenn Olaf es anders sieht) eindeutig.
    Es ist ein Lochmaß angegeben, von dem sich ein Aufsatzrollladen abziehen muss.
    Einzige Chance in meinen Augen: Es wurde nicht per geänderter Ansicht auf die optischen Folgen hingewiesen.
    ****
    Aber mal gaaanz ehrlich. UK Sturz/Kasten nach alter Planung 210 cm von ROHDECKE ??? = 200 cm fertig - Rahmen und Flügelprofil war auch vorher nicht wirklich der Bringer - oder????
    Da wird Ihr Anwalt (hoffentlich ein Bauanwalt) aber einiges aufzudröseln haben.
    MfG
     
  6. #26 tschiffler, 27.09.2006
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    Hallo,

    ich denke, dass die Ursache folgendes war:
    Mail von GÜ:
    wir gehen davon aus, daß die Fenster im Spitzboden keine Rolläden
    erhalten.
    Dort ist der Einbau von Mauerwerks-Kästen nicht möglich (aufgrund der Giebelschrägen in Verbindung mit den Fensterstürzen).

    unsere antwort:
    eigentlich waren wir bisher anderer Meinung. Wie können wir das hier lösen ?

    Mail von GÜ:
    durch aufgesetzte Kästen auf den Fenstern. Das Fenstermaß in der Höhe muß allerdings gleich bleiben.
    ... übrigens, aufgesetzte Kästen empfehlen wir generell, um
    Wärmebrücken gänzlich auszuschließen.

    unsere antwort:
    wir können gerne im ganzen Haus mit aufgesetzten Kästen arbeiten, Sie haben damals die anderen empfohlen

    Mail von GÜ:
    dann nehmen wir die Aufsatzkästen, die Baubeschreibung gilt hiermit insofern als abgeändert.

    So viel dazu wie wir zu den Aufsatzkästen gekommen sind. Allerdings da er selbst geschrieben hat Das Fenstermaß in der Höhe muß allerdings gleich bleiben. ist für uns eindeutig, dass die Fenster weiterhin in der richtigen (wie geplanten) Größe eingebaut werden.

    Was sagt Ihr dazu ?
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 27.09.2006
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    Soviel zu...

    Wenn zwei dasselbe sagen, meinen sie noch lange nicht das gleiche :cry
    Bei Aufsatzkästen zählt der Kasten zum Fenster.
    Ihr GÜ hat sie also noch ausdrücklich drauf aufmerksam machen wollen, daß der STURZ nicht in der Höhe zu verändern ist, die Aufsatzkästen also DRUNTER müssen -> FENSTER kleiner werden.
    SIE haben gelesen: Juhu, die Scheibe bleibt gleich groß :bounce: :bounce: .
    ***
    Wie DAS im Rechtsstreit ausgeht -> eher sage ich die nächste Sintflut taggenau voraus. Das ist sowas von ungewiss, denn beide Seiten haben Argumente.
    Mfg
     
  8. #28 tschiffler, 27.09.2006
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    Wenn er sagt: "Fenstermaß", dann ist es das Maß des Fensters
    Er hätte sagen müssen "Rohbaumaß" - so zumindest meine Meinung

    Fenstermaß = Fenster
    Rohbaumaß = Loch

    Oder bin ich jetzt wieder total auf Holzweg ?

    Hätte man mir gesagt, dass die Fenster kleiner werden, dann hätte ich hier nie zugestimmt.
     
  9. Bruno

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    Ich würde sagen, auch hier zählt der Erwartungshorizont des Bestellers. Und als solcher erwarte ich bei einer solchen Aussage, dass die Fenster gleich groß bleiben.

    Da es das ganze Haus betrifft: ich stelle mir gerade die Terrassentür im EG vor, die plötzlich 20 cm niedriger wird und nur noch 1,85 m Durchgangshöhe hat. Kann nicht sein.
     
  10. Bruno

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    Das kam von Herzen. M.E. der klassische Fall für den versteckten Einigungsmangel (http://dejure.org/gesetze/BGB/155.html). Es ist nicht anzunehmen, "dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen sein würde". Also ist nichts vereinbart. Da soll der Anwalt drübergucken.
     
  11. Franky

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    Architekten-Logik: O-Ton aus einem LV: RAUCHSCHUTZTÜR 875/2125 MM MIT LÜFTUNGSGITTER ;-)
    Das Zitieren von Gesetzes-Texten lässt die ganze Sache auf einmal viel klarer und deutlicher erscheinen. :-)
     
  12. #32 Olaf (†), 27.09.2006
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    Ich denke..

    nach wie vor, dass auch der GÜ das Richtige wollte und auch die Ausführungsplanung für den Rohbauer entsprechend ausgelegt war - wie sonst sollte es sonst zu dem exorbitanten Loch unter dem Fenster kommen?
    Und irgendjemand hat jetzt das Aufmaß falsch zum Fb gegeben - anstatt 90 + Aufsatzkasten - 90 gesamt (kenn ich, zwei Tage vor der Angst kommt die Korrektur). Da er sich so eng hat, wird er es wohl selbst gewesen sein.
    Den ganzen Spaß i.O. zu bringen kostet max. 200 EUS pro Fenster - da hat er aber verdammt knapp kalkuliert, wenn er wegen dieses Betrags seinen Ruf aufs Spiel setzt und auch noch einen Rechtsstreit riskiert. Ich erinnere noch mal an die bodentiefen F. - das scheint mir (außer der Optik und dem Widerspruch zur Zeichnung, bezüglich der Absturzsicherheit überhaupt nicht i.O. zu sein.
     
  13. #33 tschiffler, 28.09.2006
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    Guten morgen,

    um hier mal alle auf dem Laufenden zu halten. Der Anwalt hat gestern mit dem GÜ telefoniert. Dieser sieht den Fehler nicht ein und hat angeboten im OG 4 Fenster auszutauschen um das mit den Fluchten etwas zu verbessern.

    Ich habe anschliessend alle Fenster nachgemessen und kam zu folgendem Ergebnis:
    [​IMG]

    Das ernüchternde Resultat:
    Bei allen Fenstern, ausser der PSK-Tür im Wohnzimmer, welche beim GÜ noch auf Lager lag, stimmen irgend welche Maße nicht. Bei den meisten Fenstern stimmen die grössen der Fenster nicht, bei anderen (bzw. bei dem anderen im HWR) stimmt zwar die Grösse, aber die Brüstungshöhe wurde nicht eingehalten.

    Dazu kommt, dass ich gestern im Obergeschoss einmal den Test gemacht habe und mir einen Stein von 10 cm Höhe genommen habe und diesen vor das bodentiefe Element im Badezimmer gelegt habe (die Höhen hier sind in allen Räumen gleich). Wenn ich nu die 10 cm Estrich nehme (Höhe des Steines - angeblich können es auch 12 cm werden), dazu noch den Fliessenkleber und die Fliesse rechne, dann schaue ich, wenn ich später im Bad stehe, genau in den Rolladenkasten rein. So war das mit Sicherheit nicht geplant.

    Gruß Thomas
     
  14. #34 Olaf (†), 28.09.2006
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    Es ist...

    also so, wie gedacht: Ursprüngliche Größe abzgl. Rollladenkasten - wobei aber auch die 2/3 cm keine Heldentat sind.
    Allerdings sehe ich - nach nochmaligem Lesen - den Ball bei Dir:
    .
    Mail von GÜ:
    durch aufgesetzte Kästen auf den Fenstern. Das Fenstermaß in der Höhe muß allerdings gleich bleiben......


    Habt Ihr hierzu noch was anderes, schriftliches?? Bei einer Auseinandersetzung kommt es wahrscheinlich jetzt darauf an, ob Ihr als "verständige Laien" davon ausgehen musstet (Ansicht GA/Gericht), dass nicht das Fenstermaß sondern die Größe der Rohbauöffnung gemeint war und Ihr in Kenntnis dessen nicht auf den Rollläden bestanden hättet (den Sturtz kann man da nicht wirklich so ohne weiteres rausnehmen/versetzen).
    Wie sehen denn das die anderen? ICH würde dem Kunden bei der Beschreibung (Fenstermaß) das jedenfalls nicht unterstellen.
    Jetzt verstehe ich auch, warum die Festverglasung so niedrig ist - schwache Kür des Fb, anstatt den beweglichen Flügel zu kürzen, hat man "unten" den Rollladen weggenommen.
    Prognose des Ergebnisses: Die Rollladenfenster kommen wieder raus und normale rein, Vergleich: 2/3 der entstehenden Kosten Ihr, 1/3 der GÜ.:mad:
     
  15. #35 tschiffler, 28.09.2006
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    allerdings musste das Fenstermaß nur da gleich bleiben wo er keine fenster auf lager hatte.
    im wohnzimmer die psk-tür war von vorne herein so geplant in dieser höhe. die tür hier hatte er auf lager. hier war es nun aber möglich die höhe anzupassen und den rolladen drauf zu setzen. alle anderen fenster passen sich dieser psk-tür nun an.

    der sturz kann herausgenommen werden und gegen einen rolladenkasten gewechselt werden (natürlich grossem aufwand). immerhin war das ja vorher schon so geplant und wurde dann geändert.

    ich habe mit architekten und fensterbauern über dieses thema gesprochen, keiner konnte mir eine quelle nennen an welcher der begriff "fenstermaß" eindeutig definiert ist.
    ich als laie gehe davon aus, wenn mir gesagt wird "fenstermaß" dass er das fenster meint und nicht das fenster inkl. rolladen denn das wäre das "maß des fensters inkl. rolladen" oder "maß der rohbauöffnung" (<- hier hätte ich es vermutlich auch nicht direkt verstanden und nachgefragt was er damit meint) und nicht das "fenstermaß"
     
  16. #36 Olaf (†), 28.09.2006
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    Öem..

    ein Sturz ist ein Sturz und ein Rollladenkasten ein solcher. Guck die Bilder an, dort wo er es gemacht hat, lag drüber immer noch eine Reihe Wacker.
    Unabhängig davon: Beratungsleistung Note "5". Da hat wohl der Kaufmann (:winken ) versucht zu bauen.
    Übrigens: Kam die Änderung vor Rohbaufertigstellung?
     
  17. #37 Olaf (†), 28.09.2006
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    Du hast...

    jetzt wahrscheinlich die Wahl zwischen Pest und Cholera.
    Läßt Du den Baustopp bestehen und fechtet das vor Gericht aus, wird die Hütte (sorry) bestimmt nicht vor 2008 fertig.
    VIELLEICHT kriegt ein guter Bauanwalt einen Deal hin, der die notwendigen Änderungen beinhaltet (vorerst Kostenteilung) und Dir trotzdem den Rechtsweg offen lässt, um das im Nachgang zu klären, wer was bezahlen muss. Es besteht natürlich die Gefahr, dass Du bei einem für Dich positiven Ergebnis in ein paar Jahren in die Röhre guckst (Insolvenz) - aber Dein GÜ sitzt einfach am längeren Hebel - seine AZ sind fällig und er könnte die weiteren Leistungen verweigern.
     
  18. #38 tschiffler, 28.09.2006
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    ich habe ...

    gerade mit dem gü telefoniert. dieser scheint sich darüber bewusst zu sein, dass er im unrecht ist, immerhin möchte er jetzt mal mit statikern telefonieren wie er das problem lösen könnte

    parallel macht mein anwalt natürlich weiter, mal sehen was passiert
     
  19. #39 Hendrik42, 28.09.2006
    Zuletzt bearbeitet: 28.09.2006
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    Haber gerade die Innenansicht gesehen. Das tut schon etwas weh. Das kann man doch nicht verkaufen...

    Anwalt bitte mit Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht.

    Ich würde meinen, Du hast da gute Chancen. Dass Du willst, was in der Außenansicht zu sehen ist, ist ja wohl klar.

    Ich drücke die Daumen. Das Beispiel zeigt mal wieder dass man nach einer Änderung immer neue Zeichnungen verlangen sollte. Manche Leute fangen erst an zu Denken, wenn sie Zeichnen...

    Gruß, Hendrik
     
  20. Sascha

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    Hallo

    @tschiffler:
    Das ist natürlich ergerlich!:boxing
    ICh habe gerade auch kleines Problemmchen mit einem Heizungsunternehmen aus Raum Minden(NRW) und kann dich gut verstehen.:respekt
    Bloss die Frage ist, ob es sich wirklich lonnt for Gericht zu gehen, ich meine nun wirklich bis zum ENDE! Es gibt keine einzige Rechtschutzversicherung die Bausachen/Streitigkeiten bezahlt und da muss man schon selbst für alles blechen: sprich Anwalt, Gutachter etc. Und für BT/GÜ ist es nun viel zu leicht gemacht worden Insolvenz anzumelden:boxing :boxing .

    Ich drucke dir die Daumen!:respekt :winken

    Grüss

    Sascha:winken
     
Thema: Falsche Fenster - was zählt
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