Kanalrückstau

Diskutiere Kanalrückstau im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; 3 Monate nach Fertigstellung unseres Neubaus ist es zu einem Kanalrückstau gekommen. 2 Anschlüsse im Keller - etwa 50cm unterhalb der...

  1. Gast

    Gast Gast

    3 Monate nach Fertigstellung unseres Neubaus ist es zu einem Kanalrückstau gekommen. 2 Anschlüsse im Keller - etwa 50cm unterhalb der Rückstauebene - waren nicht gegen Rückstau gesichert.

    Nach meinem Verständnis hätte der Installateur Rückstauventile einbauen müssen. Dieser streitet das aber ab.
     
  2. #2 meister, 26.05.2003
    meister

    meister Gast

    was ist bei murks schon normal. natürlich ist es schuld des planers/der aufsicht/der fachfirma frage wäre wie bekomt mann die kuh vom eis.
     
  3. #3 bauhexe, 26.05.2003
    bauhexe

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    Ich weiß nur wie's in Bayern "eigentlich " sein sollte. :think
    Alle Anschlüße, die unterhalb der Rückstauebene (= 0,5m über der Straße, in der der Kanal läuft) liegen, brauchen eine Schmutzwasserhebeanlage, die das Schmutzwasser erst über Rückstauebene hebt, dann gemeinsam mit restlichem SW gemeinsam in den Kanal leitet. Manchmal kann auch eine Rückstausicherung mittels Ventil ausreichend sein. Es kommt hier auf Häufigkeit und Menge des SW an.
    Da in vielen Gemeinden keine Entwässerungsplanung verlangt wird, murksen halt viele "wie schon immer". :konfusius
    Gruß Hexe
     
  4. #4 meister, 26.05.2003
    meister

    meister Gast

    is nich nur in bawaria so
     
  5. #5 meister, 26.05.2003
    meister

    meister Gast

    Schacht vor dem gebäude herstellen die leitungen zusammenfassen rückstauklappe einbauen. an frost und an zugänglichkeit im ernstfall denken.und wie gehabt fachmann vor ort fragen
     
  6. Gast

    Gast Gast

    Murks?

    Wo steht denn aber, daß der Installateur den Kram einbauen muß?
    Ich brauche eine Quelle.
     
  7. #7 meister, 26.05.2003
    meister

    meister Gast

    hast ein haus gekauft und kein schwimbad. selbst meister rörich wüßte das
     
  8. MB

    MB Gast

    Bingo! meister

    Genau das isses nämlich. Schuld ist der Vertragspartner. Der Rest ist nicht das Problem des Erwerbers / Bauherrs.

    Dazu muß man natürlich wissen, mit wem welche Verträge geschlossen wurden.

    Ein Mangel muß sich nicht durch einen Schaden bemerkbar machen. Aber ein Schaden bedeutet immer einen Mangel.
     
  9. #9 bauhexe, 26.05.2003
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    Wo steht das?: DIN 1986 = Entwässerung :deal

    Für die Einhaltung der jeweiligen DIN Normen sind u.a. die ausführenden Firmen mit zuständig. ( Sollte für einen Fachbetrieb auch kein Hindernis sein, sich kundig zu machen, eigentlich Vorraussetzung, oder was lernen die sonst in der Meisterschule???!!!) :cry

    Wird vom AG, BT, Archi, Bauleiter, Fachplaner oder Hans Wurscht vom Dienst war anderes verlangt, sollte der AUSFÜHRENDE SEINE BEDENKEN :frust :motz anmelden. Wenn der Ausführende keine Gedanken zu Bedenken hat, kann sich der BH bedanken. :think

    Nimm das Rohr und hau es dem BT um die Ohren, der wollte sicherlich die Hebeanlage oder das Rückstauventil sparen, oder gehe zum Anwalt. :mad:
    Bei riesigen Nebenwirkungen zerreißen Sie die Packungsbeilage und verklagen Ihren Arzt oder Apotheker.
    Hexe
     
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