Elektroinstallateure und Konzessionen

Diskutiere Elektroinstallateure und Konzessionen im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, mir als Neuhauseigentümer wurde von einem Bekannten ein Elektroinstallateur empfohlen, der sich unsere Hausverkabelung angekuckt hat und...

  1. #1 MasterQ, 28.09.2006
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    Hallo,

    mir als Neuhauseigentümer wurde von einem Bekannten ein Elektroinstallateur empfohlen, der sich unsere Hausverkabelung angekuckt hat und mir liegt ein Angebot vor, was er machen will, um unsere Anlage auf Vordermann zu bringen. Er schlug vor, den sogenannten TRE-Platz für weitere Sicherungsautomaten zu verwenden und dazu bräuchte ich das Einverständnis des Stromversorgers.

    Dieser teilte mir nun mit, dass der genannte Installateur keine Konzession hätte und in meinem Gebiet gar nicht arbeiten dürfte. Der Installateur müsse eine Gastkonzession beantragen und würde dann Planungshilfen und sonstiges Papier erhalten.

    Dürfen / Können / Sollen??

    Ist es wirklich so, dass nur "zugelassene" Installateure arbeiten dürfen und was passiert, wenn ich einen Auftrag an einen vergebe, der keinen Stempel hat? Mein Kandidat ist kein Schwarzarbeiter, kommt eben nur aus einer anderen Gegend.

    Gruß

    MQ
     
  2. #2 Jürgen V., 28.09.2006
    Zuletzt bearbeitet: 28.09.2006
    Jürgen V.

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    Ganz einfach.

    Wen dein E-Installateur irgendwo in der BRD eine Zulassung,
    eingetragener konzessionierter Betrieb ist, gibt es keinen Grund das nicht machen zu dürfen. Er muss dann nur bei deinem EVU eine
    Zulassung beantragen ( geht telefonisch ) seinen I-Ausweis
    rüberfaxen und schon ists ok. Kostet nichts, tut nicht weh.

    Hat er keinen *Stempel * gehts nicht, dann einen Betrieb ders absegnet.

    Die Konzession bekommt halt nicht jeder, daran sind auch noch Pflichten verknüpft,
    um nur einige zu nennen, Betriebshafpflicht min 2,5 Mio Euro, Meisterbrief.
     
  3. RolSim

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    Wie Heizer richtigerweise schrieb

    > Gastkonzession beantragen

    Ist wie geschrieben ne reine Formalität (für einen eingetragenen Fachbetrieb)
     
  4. KB2206

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    Hallo,
    das mit der Gegend ist der eine Schuh.
    Den zweiten möchte ich hier aufzeigen. Ich werde als Elektrotechnikermeister auch ganz verständnislos angeguckt, wenn ich sage holen Sie sich bitte einen zugelassenen Elektroinstallationsbetrieb. Und diese Verwirrung entsteht nur, weil die Berufsbezeichnung vor ein paar Jahren noch, auch für einen Laien schnell zu erkennen, Fermeldeanlagenelektroniker (Schwachströmer :winken ), hieß.
    Die Konzessionsvergabe hat also durchaus noch ihren Sinn.
    Gruß Karsten
     
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