Garagenabfahrt

Diskutiere Garagenabfahrt im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Halllo zusammen, ich habe eine für mich sehr wichtige Frage. Meine Garage liegt tiefer. Auf 5m Länge muss ich einen Höhenunterschied von ca....

  1. Tidl

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    Halllo zusammen,
    ich habe eine für mich sehr wichtige Frage.
    Meine Garage liegt tiefer. Auf 5m Länge muss ich einen Höhenunterschied von ca. 1,10m überwinden.
    Das macht ein Gefälle von 12,4°.
    Nun habe ich gehört, dass man eigentlich die Steigung teilen sollte, d.h. eine flacherer und einen steilere.
    Das klingt mir logisch, doch wie sind die richtigen Maße?

    Gibt es hierzu eine DIN. Wenn ja , kann mir diese jemand sagen.


    Im Moment haben die Rohbauer den Schotter wie folgt angelegt:
    1. Steigung : auf eine Läne von 1,7m ein Höhenunterschied von 12 cm
    2. Steigung auf eine Länge von 3,3m ein Höhenunterschied von 98 cm

    Gruß
    Tidl
     
  2. #2 susannede, 01.10.2006
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    Sinn und Zweck dieser "Ausrundungen" ist es, das Aufsetzen des Auto-Unterbodens am "Knick" von steil zu flach zu verhindern. Also müßte eine dritte Steigung am anderen Ende hin.

    Bei den 5 Metern ist da nicht viel drin.

    Eine Rampen-Din gibt es, glaube ich nicht.

    Hilfreich wäre vielleicht das Buch von Otto Sill "Parkbauten"...ich muß mal suchen, ob ich davon hier ein paar Auszüge habe, weil das kostet, selbst gebraucht, ein wenig viel. (Habe das in meinem vorletzten Büro immer zu Rate gezogen, da waren immer regelmäßig Rampen zu planen - des is aber jetzt 10 Jahre her).

    Ein Tipp: sprich mal Dein Autohaus an - viele Auto-Hersteller haben gewisse "Normradien" zum Thema Aufsetzen. Oder ruf bei Daimler-Chrysler an. Die haben sich auch mal mit diesem Thema befaßt.

    Grüße!
     
  3. Tidl

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    Hallo und danke für die Antwort.
    Beim Autohaus anrufen bringt leider nicht viel, da mein Auto umgebaut und ein Sportfahrwerk hat.

    Es wäre super nett, wenn du mir vielleicht ein paar Auszüge aus dem genannten Buch zitieren könntest. Generell habe ich das Empfinden,dass 12° doch eigentlich gar nicht so extrem sind.:confused:

    Ich weiß, dass da nicht viel geht, aber dennoch geht es mir um die Optimierung, d.h. wären auf die ersten 1,7 Meter nicht eine Steigung von 7° sinnvoller als die 4°?
    Dann wäre auch der zweite Winkel nicht so steil. Ich möchte an dieser Stelle wirklich das letzte hunderstel rauskitzeln


    MFg
    Tidl
     
  4. #4 susannede, 01.10.2006
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    Ich guck mal, muss heute sowieso aufräumen...
     
  5. #5 damy, 01.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 01.10.2006
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  6. damy

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  7. mls

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    ich stell die these auf, dass der planer eine funktionierende rampe schuldet - egal, ob "normfahrzeug" oder tiefflieger.
    also können auch höhere einzelfallanforderungen gelten - was zu untersuchen ist :)
     
  8. #8 susannede, 01.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 01.10.2006
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    Moin Damy,

    das ist genau das, was ich im Hinterkopf hatte, nämlich dass die Rampen im Prinzip schon sehr steil sein können (>10%), aber das jeweils im Übergang zur ebenen Fläche eine flachere Rampe (5%) angeordnet sein muss (3m lang).

    Dies dient der Verhinderung des Aufsetzens von "Po" bzw. "Schnauze" des Autos. Bedeutet aber, dass die Rampe mindestens 8 Meter lang sein muss (was sie im Parkhaus ja auch ist - zwei Stellplatzlängen sind ca. 10 m) - hilft Tidl aber nix.

    Ich habe mal was gemalt:

    [​IMG]

    Es muß der Aufsetzwinkel ermittelt werden (grün), notfalls getrennt für Hinterteil und Vorderteil des Autos. Weil ja ein Smart andere Rad-Stände zu vorne und hinten hat, als ein Mercedes.

    Diesen bekommt man, in dem man von Mitte Rad(aufm Boden) bis Vorderkante Schnauze Auto, bzw. Po Auto mißt - und die Höhe dort vom Boden bis zur Unterkante Auto-Unterboden. (Winkel A1 und A2)

    Die stumpfen Winkel (A1 und A2), die sich ergeben, müssen zwischen der waagerechten Fläche (Garagenboden) und der Rampe, bzw. in der Rampe, unterschritten werden.

    Wenn man denn Knick der Gefälle in die Mitte setzt, sagt mein Bauch, wäre die Ausmittelung der beiden stumpfen Winkel auf der Rampe (A und B), am ehesten in den Griff zu bekommen. Oben (Ausfahrt zur Straße) ist ja egal.

    Die Auszüge ausm "Sill" habe ich noch nicht gefunden.

    Aber Messen am eigenen Auto scheint mir sowieso pragmatischer.

    Ich würde rechnen (notfalls zeichnerisch ermitteln im Maßstab 1:10), wie ich zwei gleiche Winkel (A ist dann gleich B) ich bekommen kann - und ob dies zu den am Auto gemessenen "Aufsetz-Winkeln" (A1 und A2) paßt.

    Grüße!
     
  9. #9 susannede, 01.10.2006
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    Moin mls,

    jaja...aber was wissen wir wieder vom "Planer"...?

    :winken
     
  10. #10 VolkerKugel (†), 01.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 01.10.2006
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    Für "Kleingaragen" ...

    ... bis zu einer Nutzfläche von 100 m² gibt´s überhaupt keine Vorschriften bezüglich der Rampenneigung.

    Um das tiefergelegte Teil optimal nach unten (und wieder hoch) zu bringen müsste man ein genaues Schnittmodell (einschl. Auspuff etc) aus Pappe anfertigen und dann maßstabgerecht den für dieses Modell günstigsten Rampenverlauf einfach durch Probieren ermitteln.

    Uups ...
    ... Susanne war schneller :konfusius .
     
  11. #11 susannede, 01.10.2006
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    Moin Volker,

    genau diese Schnittmodell und die Aufsetzwinkel kann man von Autoherstellern bekommen. Auf Transparentpapier kopieren und dann mal probieren.

    Grüße!
     
  12. damy

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    @Volker
    da ist schon klar es geht mir nur um die Ausfahrt zur öffentlichen Fläche, wenn das eine untergeordnete Straße (Seitenstraße) ist dann wird es egal sein.
    Wenn es aber auf eine z.B. Kreisstraße geht dann werden bestimmt andere Anforderungen gestellt.

    damy
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 01.10.2006
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    @Damy ...

    ... es gibt nur die Anforderung, dass zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche ein "Stauraum" von in Hessen mindestens 5 m (in Bayern putzigerweise nur 3 m) erforderlich ist. Hier gegeben durch die Rampenlänge.
    Sinn: keine Störung des fließenden Verkehrs bei manueller Torbedienung.

    @Susanne: er hat doch eben kein Standardmodell.
     
  14. #14 MartinD, 01.10.2006
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    ... oder am PC

    ... hier mit Visio und einen CAD Model für ein Serienmodel, das es auf den Hersteller-Homepages gibt. Gibt zumindestens einen Anhalt, ob es klappt oder nicht !:D
    Gruss Martin
     
  15. #15 susannede, 01.10.2006
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    Ja, Volker, weiß ich doch.

    Da aber das Auto nicht völlig selbst gebaut ist, könnte er den Basis-Schnitt nach eigenen Meßungen "höher" bzw. "tiefer" legen.

    Ols kloar?

    @ Martin - gute Idee!
     
  16. Bruno

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    Die "DIN":

    Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs EAR 2005 (frühere Fassung: EAR 91) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)

    Einzuhalten sind folgende Radien:
    Kuppe >15 m
    Wanne > 20 m

    Für 5 m Länge und 1,10 m Höhendifferenz gibt es in diesem Sinn keine mathematische Lösung. Würde ich planen, würde ich sagen: geht nicht. Natürlich spätestens in LPh 2 "Vorentwurf" und nicht in LPh 8 "Objektüberwachung".
     
  17. #17 susannede, 01.10.2006
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    Na, jetzt mal nicht gleich so pessimistisch...ich sitz hier gerade in meinem Büro, Länge 3,80 m, und überlege, ob ich mit meinem Leon auf Höhe Türdrücker rauffahren würde, bzw. runter. Antwort: ja, würde ich wagen.

    Eine Idee hätte ich noch - Wenn die Durchfahrtshöhe der Garagen Einfahrt es erlaubt, wäre es denkbar, die Rampe hier auf 10-20 cm anzuheben - und den/die letzten Meter Gefällestrecke in der Garage anzulegen?

    Grüße!
     
  18. Bruno

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    Ein alter Beitrag aus bau.de mit mathematischer Herleitung, dass EAR-91-konform auf 5 m Länge nur ein Höhenunterschied von 36 cm zu bewältigen ist. Viel Spass bei der Widerlegung :)

    http://www.archifee.de/rampe/rampe.htm
     
  19. Tidl

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    Hallo und danke für eure Beiträge. Ich werde wohl ein Modell bauen müssen. Da ich aber einer "übertiefen BMW" fahre, wird das wohl nix mit meinem Auto. Das Auto hat einen Radstand von 2.8m und hat hinter dem Vorderrad eine Bodenfreiheit von 4,5 cm, die auf ca Mitte des Auto auf 12,5 cm anwächst.
    Aber wenn ich mit dieser Kiste nicht reinkomme , na ja egal. Aber mit jedem anderen handelsüblichen Auto möchte ich reinkommen.
    5 Straßen weiter hat jemand eine Abfahrt, die auf 3m 1m Höhenunterschied hat, das ist um einiges steiler und der fährt mit seinem Vectra rein.

    Jetzt habe ich in dem einen Beitrag gelesen, dass die Differenzen der Steigungen 8% nicht überschreiten sollen.
    Das wird wohl eng

    Gruß Tidl
     
  20. #20 butterbär, 01.10.2006
    butterbär

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    1 m 10° 10 cm
    3 m 15° 45 cm
    1 m 10 ° 10 cm

    also max 65 cm

    die Übergänge nicht als Kanten stehen lassen, sondern ausrunden.

    Das wird im allgemeinen bei Tiefgaragen so genehmigt. Das Problem ist nicht die Steigung dazwischen - da packt auch ein nicht Quattro noch 25° ( im Winter halt fleissig schippen und streuen!!!) - die Übergange sind hierfür einfach zu heftig und bei normalen Autos setzt da der Auspuff auf und die Stossstange pflügt die Ausfahrt.

    Ich würde meinen 1.10 bei 5 m Rampenlange gehen hier nicht und sagen, dass dies ein Planungsfehler ist.
     
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