Bezugsfertigkeit/Abnahme - aber da fehlt noch was

Diskutiere Bezugsfertigkeit/Abnahme - aber da fehlt noch was im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir bauen mit Bauträger ein Haus, welches mit ein paar Wochen Verzug jetzt im Oktober bezugsfertig sein soll. Und damit auch die Abnahme...

  1. #1 Bernd Seemann, 01.10.2006
    Bernd Seemann

    Bernd Seemann Gast

    Wir bauen mit Bauträger ein Haus, welches mit ein paar Wochen Verzug jetzt im Oktober bezugsfertig sein soll. Und damit auch die Abnahme stattfinden soll. Dazu nehme ich einen sachverständigen mit, der sich um die nicht offensichtlichen Sachen kümmern soll.

    Es ist bereits heute abzusehen, dass einige Bedingungen des Kaufvertrages zum Abnahmetermin/Bezugsfertigkeit nicht eingehalten werden:

    1. Bezugsfertigkeit soll sein, wenn das Gebäude vollständig errichtet und die Stellplätze und Zuwege fertig sind. Stellplätze und Zuwege werden bis zum avisierten Termin aber nicht fertig.

    2. "Nach Fertigstellung und bei Abnahme" soll es laut Leistungsbeschreibung des Kaufvertrages u.a. "Endabnahme der Bauaufsicht der Stadt", "Schornsteinfegerabnahme" und "Höhenattest / Endeinmessung des Vermessungsingenieurs" geben. Wird es aber auch nicht bis zum genannten Termin geben.

    Was nun? Die ganz harte Tour mit Verschiebung der Abnahme und weiterem Verzug des Bauträgers wäre wohl möglich, aber evtl. nicht unbedingt in meinem Interesse. Lieber würde ich trotzdem die Abnahme (unter Vorbehalt) machen und einen angemessenen Betrag zurückbehalten. Und jetzt kommen meine Fragen:

    1. Gehe ich damit ein kalkulierbares Risiko ein, oder sollte ich die Abnahme verschieben?

    2. Was wäre ein angemessener Betrag als Einbehalt hierfür? Laut Vertrag müsste ich bei Bezugsfertigkeit/Abnahme die letzte Rate komplett zahlen (mindestens auf Notaranderkonto). Das will ich aber nicht, damit ich die Dinge noch in diesem Leben erledigt bekomme und etwas Druck ggü. dem Bauträger stehen lasse.

    Vielleicht hat ja schon jemand damit Erfahrung gesammelt und hat einen Tipp für mich.

    Viele Grüße
    Bernd Seemann
     
  2. #2 Hundertwasser, 01.10.2006
    Hundertwasser

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    Grundsätzlich kann man die Abnahme machen und alle Mängel in einem Mänkelprotokoll festhalten. Für die Mängel kann ein Betrag einbehalten werden der dem Wert der Leistung entspricht. Dann wird ein Termin für die Mängelbeseitigung gesetzt. Wenn die Mängel behoben sind wird auch der einbehaltene Betrag ausbezahlt.

    Die Abnahme kann nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 01.10.2006
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    Wenn es ein Bauträger ist ...

    ... der auch das Grundstück mit verkauft hat, ist die letzte Rate (3,5 %) erst nach endgültiger Fertigstellung fällig.
    Um die Einbehaltsmöglichkeit zu beurteilen, müsste man den Vertrag kennen.
    Man müsste auch wissen, in welchem Bundesland sich das abspielt. In Hessen z.B. gibt´s keine vorgeschriebene Endabnahme durch die Bauaufsicht mehr.
     
  4. DirkBo

    DirkBo

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    Hallo Leidensgenosse ...

    ... ich kann zwar mit Infos und Tipps (noch) nicht mithalten, aber auch ich bin in einer ähnlichen Situation (vielleicht warten wir schon ein Jahr länger *ggg*). Ich melde mich in der nächsten Woche nach Anwalttermin mit meinen Erkenntnissen.

    Gruss DIRK :smoke
     
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