Schimmel in der Fensterlaibung

Diskutiere Schimmel in der Fensterlaibung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hi, ich erwarte jetzt keine möglichen Fehlerursachen - Ferndiagnose wahrscheinlich eh nicht möglich, sondern nur mal wieder am Rande die weitere...

  1. #1 Nanusch, 31.05.2003
    Zuletzt bearbeitet: 31.05.2003
    Nanusch

    Nanusch

    Dabei seit:
    07.06.2002
    Beiträge:
    242
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Hessen - Reichelsheim / Beienheim
    Hi, ich erwarte jetzt keine möglichen Fehlerursachen - Ferndiagnose wahrscheinlich eh nicht möglich, sondern nur mal wieder am Rande die weitere Aufzählung welche netten Baumängel wegen Pfusch am Bau auftreten können.
    Zur Erinnerung: Einzugstermin in einem Holzrahmenbau(Fertighaushersteller Mitglied bei dem BdF) im November 2002- trotzedem individuell gebaut, Architekt vom Haushersteller - wäre aber egal, da dieser Mangel gleichwohl mit externem Architekten aufgetreten wäre, Statiker :) auch vom Hersteller, wäre aber auch egal gewesen, mit BDT, mit Sachverständigem, mit Rechtsanwalt. Wasserschaden wegen nicht gescheit verpresster Rohre, wohl nicht gescheit abgedrückt - trotz angeblichem Protokoll!, Windrispenband vergessen, Unterklotzung des Holzrahmens vergessen, Filigrandecken der Kellerdecke vom LKW gefallen und dennoch eingebaut, Bodenplatte gleicht Ackerbau, Fugenbänder (weiße Wanne) schaun teils komplett heraus - trotz fremdüberwachtender externe Firma mit den weißen Fugenbändern, Anschlussbeton mit 16er Körung und wohl ein Grund, warum extreme Kiesnester aufgetreten sind, aufgrund nicht geschlossener Foliendruchbrüche massiver Tauwasserausfall im Spitzboden, so dass die Balken verschimmelt sind , aufgeplatzte Fertigteilinnenwände weil "zu stark gerüttelt wurde", etc.
    Gestern wurde nun der Schimmel in der Fensterlaibung festgestellt.
    Hallo Handwerker - alles klar? Da kann man nur hoffen, dass noch weitere 80% von den Saftläden pleite gehen.
    Und Mls, erzähl mir nicht, dass solche Sachen aufgrund von Planungsfehlern passieren oder einer nicht genügenden Bauleitung. Diese kann und ist - wie es heutzutage wohl scheints von nöten wäre - auch nicht rund um die Uhr auf der Baustelle. Und wenn sie es wäre, dann wäre sie von den Handwerkern eh geschmiert.

    By the way: gibt es eine sichere Möglichkeit (ohne das Haus jetzt schon in seine Bestandteile zu zerlegen, auch wenn ich hin und wieder sehr stark dazu geneigt wäre) Feuchtigkeiten aufzuspüren? So ein Hygrometer dachte ich wäre schon sehr ungenau?
     
  2. MB

    MB Gast

    Gibt es

    Feuchtemesser, die recht zuverlässig sind. Kosten aber einiges an Geld.

    Ich würde langsam mal überlegen, einen guten Rechtsanwalt einzuschalten, die Fehler alle von einem Fachmann aufnehmen zu lassen und dann Konsequenzen ziehen.

    Vielleicht geht ja sogar eine Rückabwicklung?
     
  3. #3 Nanusch, 31.05.2003
    Nanusch

    Nanusch

    Dabei seit:
    07.06.2002
    Beiträge:
    242
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Hessen - Reichelsheim / Beienheim
    Rechtsanwalt

    Hallo MB,

    noch hoffe ich, dass wir ja bei einem guten Rechtsanwalt sind - die Kanzlei ist dir doch bekannt - oder?

    Rückabwicklung dürfte allerdings denke ich mal recht schwierig sein - schließlich steht das Haus ja auf einem von uns gekauftem Grundstück (nicht im Rahmen vom Fertighaushersteller mit verkauft, meine ich damit).
    Und außerdem weiß ich selbst jetzt noch nicht, ob ich das wirklich will. Das Prinzip Hoffnung wird einfach weiter gelebt: Ihr Mängel tretet ruhig alle jetzt auf - noch haben wir (fast) 5 Jahre Gewä(e)hrleistung.

    Allerdings wäre es mir schon ganz lieb, wenn man endlich mal ALLE Mängel feststellen könnte und die nicht alle so (buchstäblich)tröppelweise kämen - zumal unser Keller immer noch nicht wegen dem anstehenden Gerichtsverfahren fertig gestellt werden kann und ich so die Gästewohnung für die Handwerker noch nicht fertiggestellen kann. Hm - vielleicht ist doch an dem alten Aberglauben was dran, dass man nicht neben einem Friedhof bauen sollte ... Kennt jemand einen guten Geisteraustreiber ???
     
  4. MB

    MB Gast

    Klar, bekannt

    RA und Bauleiter. Nur beide sind von der Zielvorstellung abhängig. Bauherr bleibt Bauherr, also Herr (oder eben Dame :) ) des Geschehens.

    Wäre es jetzt nicht mal sinnvoll, eine Mangelliste komplett fertigzustellen? So fangen wir immer an (und nie ohne RA).

    RA entscheidet dann, ob Gutachten sinnvoll ist (und ob dieses von einem öffentlich bestellten und vereidigten SV sein muß), oder eben die Mangelliste reicht.

    Irgendwie blöde: dieses Jahr bin ich auf dem Weg nach Nordhausen, Sondershausen, Leipzig, Wernigerode und Kelbra vermutlich mindestens 20 mal in der Nähe gewesen. Aber nie Zeit (Tötete alle, die auf der linken Spur unter 180 km/h fahren! :) )

    Vielleicht sollte man wirklich noch mal ganz neu ansetzen. Hab aber eben von Jura keine Ahnung. Nur würde ich mir das nicht gefallen lassen.
     
  5. #5 Nanusch, 31.05.2003
    Nanusch

    Nanusch

    Dabei seit:
    07.06.2002
    Beiträge:
    242
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Hessen - Reichelsheim / Beienheim
    Himmel - und da läßt Du Dir Beienheim entgehen???

    Robert kann Dir erzählen, was Du da verpaßt hast ! :)
    Schon erzählt, dass wir hier eine Krokodilfarm haben - die größte Europas? Erklärt vielleicht auch, warum hier so ein Mangel an guten Handwerkern existiert. Es gibt sie scheints doch - die Baumafia.

    Aber nur dass da nichts falsch rüber kommt - Robert war "nur" unser Sachverständige und nicht Bauleiter - als Bauleiter müsste er ansonsten verfüttert werden.
     
  6. MB

    MB Gast

    Naja, verpaßt....

    ... ist relativ. Was ich alleine in diesem Jahr schon wieder mitmachen mußte :(

    Ich komme mit meine "Geschichten aus der Gruft" nicht mehr nach.

    Diese Geschichte wollte ich ja auch da reinbringen, aber wann?


    Damit wir uns nicht mißverstehen: ich zweifle weder an den Fähigkeiten von Robert noch an denen des RA (sonst würden die ja nicht auf meiner Seite aufgelistet sein).

    Der Wurm begann am Anfang und hat sich unermüdlich verlängert / fortgepflanzt. Bildlich gesprochen hat sich ein gordischer Knoten gebildet, der nur noch zerschlagen werden kann.

    Das meinte ich mit - gemeinsam - neu ansetzen. Hinderlic ist nur, wenn man keine andere Bleibe hat oder an dem - wenn auch unbrauchbarem - Haus hängt.
     
  7. #7 Nanusch, 31.05.2003
    Nanusch

    Nanusch

    Dabei seit:
    07.06.2002
    Beiträge:
    242
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Hessen - Reichelsheim / Beienheim
    Springender Punkt

    Andere Bleibe - war ja schon damals das hinderliche Problem. Eltern, die ja mit im Haus wohnen und gut auf die 70 zu gehen, plus 2x2 Katzen und zwei Mietwohnungen deren Vertrag auslief - wohin?
    Aber momentan ist noch immer denke ich alles sanierbar. Andere Häuslebauer haben vielleicht zwar weniger Probleme, aber auch oftmals nur deshalb, weil sie entweder nicht schaun oder bei Keller im Wasser sagen (wie unsere Nachbarn) na, ja - trocknet ja wieder (Architektenhaus mit externer Bauleitung :) ).
     
  8. MB

    MB Gast

    Goldene Worte!

    Genau das ist der springende Pudel!

    Aber bitte jetzt nicht aus der Erkenntnis (hätten die doch alle zukünftigen und jetzigen Bauherren *seufz*) gleich den nächsten Fehler machen: Sanierbar schon, aber.......

    Das große ABER ist ja:
    - zu welchem Preis (damit ist nicht nur Geld gemeint)
    - Wer zahlt es (Bauträger pleite?)
    -Wie lange dauert es (ist evtl. der Schimmel gesundheitsgefährdend?)

    Das wirklich traurige daran ist, daß der Gesetzgeber (die ja eigentlich wir als das Volk sein sollten) hier einfach nicht eingreift.

    Klingt es jetzt zynisch wenn ich sage:
    - Den Banken isses egal, hauptsache die kriegen ihr Geld
    - Dem Staat isses egal, hauptsache sie kriegen die Steuern (sprich Diätenerhöhung, Postenschacher)
    - Den Richtern isses egal, die werden fest bezahlt und nie zur Verantwortung gezogen
    - dem Volk isses egal, es betrifft mich ja nicht

    Ist das zynisch, oder doch Realität?
     
  9. #9 Nanusch, 01.06.2003
    Nanusch

    Nanusch

    Dabei seit:
    07.06.2002
    Beiträge:
    242
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Hessen - Reichelsheim / Beienheim
    @Josef: Danke für das Verschieben!

    Yoh - und vor allem gehen da einem so ganz andere Gedanken durch den Kopf - à la: Präzedenzfall Schmerzensgeld - es wird endlich mal durchgesetzt, dass für neubausanierten Pfusch die Verantwortlichen zur Kasse gebeten werden.

    Ich mache heute noch immer drei Kreuze, dass wir zumindest den Rat bekommen haben, lt. VOB zu bauen und Gewährleistung gem. BGB 5J abzuschließen. Das war im ursprünglichen Vertrag auch nicht enthalten - deshalb bestimmt nicht schlecht, seinen Kaufvertrag vorher juristisch abklopfen zu lassen.

    Vielleicht läßt mich auch deshalb der Schimmel recht ruhig, da ich mich - u.a. aufgrund Deiner Empfehlung bei der Kanzlei Scheckel ganz gut aufgehoben fühle. Dafür auf alle Fälle schon mal Danke!
     
  10. berndk

    berndk

    Dabei seit:
    07.02.2003
    Beiträge:
    517
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Musikpädagoge
    Ort:
    Linz, ö
    Benutzertitelzusatz:
    Bungalowbewohner
    Wer diese Geschichte liest und eventuell vorgehabt hat, ein Haus zu bauen, wird es sich danach vermutlich dreimal überlegen - zumal ihr eigentlich keinen grundlegenden Fehler gemacht habt, sondern einfach "nur" aussergewöhnliches Pech hattet.

    Zur Sache rechtlicher Aspekt einer Rückabwicklung : ich könnte mir durchaus vorstellen, dass eine solche durchsetzbar wäre - nur was nutzt das schönste Urteil bzw. Titel, wenn der Gegner Pleite gegangen ist - und die Kosten eines Abrisses, zu denen noch Nebenkosten wie gleichwertige Ersatzunterkunft u.a. kommen, sind nicht gering, daneben natürlich die Rückerstattung des Werklohnes bzw. Kaufpreises. Da sind schon viele Firmen wegen geringerer Ursachen zum Konkursrichter gewandert.
     
  11. MB

    MB Gast

    Bau ist eben komplex

    Deswegen ist es ja auch schwer zu vermitteln, daß man Hilfe von außen haben sollte.

    Diese externe Hilfe kann völlig überflüssig sein! Ist mir ja jetzt auch passiert: die Jungs auf der Baustelle machen alles richtig, ich kann nur noch dokumentieren.

    Andererseits ist man nie vor Pfusch und Pech gefeit. Das beginnt eben schon bei der Unterzeichnung des Vertrages. Welcher Bauherr ist schon Jurist? Ich selbst kann das auch nicht beurteilen (kenne nur die typischen Fallen).

    Und wie so meistens, werden die richtig schweren Mängel von den Bauherren ja gar nicht erst erkannt. Da helfen Befragungen von Bauherren auch nichts.

    Und jetzt der allerschlimmste Knackpunkt: woher weiß ich, ob meine externen Hilfen nicht absolute Flachpfeifen sind? Meines Erachtens hilft da nur ein Vertrag, der die Haftung regelt. Ausch dazu braucht man wieder einen Rechtsanwalt.

    Natürlich ist das von mir einseitige Sicht, da ich ja nur kommen, wenn Mängel entdeckt werden.
     
  12. MB

    MB Gast

    Nachtrag

    Wo issen das eigentlich genau? Ich fahre ja demnächst wieder häufiger inden wilden Osten. Das möchte ich ja doch mal "Live" sehen.
     
  13. #13 Nanusch, 01.06.2003
    Nanusch

    Nanusch

    Dabei seit:
    07.06.2002
    Beiträge:
    242
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Hessen - Reichelsheim / Beienheim
    Jetzt werd aber net frech, MB

    Im Osten! - Wir wohnen im schönsten Herzen Deutschlands - in der Nähe von Frankfurt (und nicht das an der Oder), bzw. 10 km nord-nordöstlich von Friedberg. Platteres Land ist wohl nur im Norden zu finden.
     
  14. MB

    MB Gast

    MB wird sogar sauer!

    Da war ich letzte Woche! *grummelvormichhin*

    Naja, offensichtlich gibt es einen neuen Problemfall in der Nähe. Wobei bei meinen Ortskenntnissen Frankfurt unmittelbar an Mailand grenzt, welches wiederum an München, Nürnberg und Würzburg grenzt.

    Ich hab südlich der magischen Grenze Hagen ein Problem mit der Orientierung, obwohl ich morgen in Hessen bin. Aber eben in meiner Hälfte Deutschlands :) (Eher Göttingen, NDS)

    Kriegen wir auch noch hin.
     
  15. #15 Nanusch, 20.06.2003
    Zuletzt bearbeitet: 20.06.2003
    Nanusch

    Nanusch

    Dabei seit:
    07.06.2002
    Beiträge:
    242
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Hessen - Reichelsheim / Beienheim
    Noch mehr Schimmel

    Worte sind wohl nicht mehr notwendig....
    außer vielleicht, dass es immer noch ums Bad geht
     
  16. #16 Nanusch, 20.06.2003
    Nanusch

    Nanusch

    Dabei seit:
    07.06.2002
    Beiträge:
    242
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Hessen - Reichelsheim / Beienheim
    ..

    ..
     
  17. #17 Nanusch, 20.06.2003
    Zuletzt bearbeitet: 20.06.2003
    Nanusch

    Nanusch

    Dabei seit:
    07.06.2002
    Beiträge:
    242
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Hessen - Reichelsheim / Beienheim
    ..

    Ergänzung:
    In dem Fall sind wir unglaublich froh, dass wir schlüsselfertig gekauft haben.
    Ich frage mich echt, was passieren wäre, wenn man die einzelnen Gewerke selbst vergeben hättee. Wir bekommen hier ja teilweise mit, dass intern nun versucht wird den Schaden jeweils dem anderen in die Schuhe zu schieben. Haushersteller sagt: Installateurfirma (meiner Ansicht nach berechtigt), Installateurfirma sagt Trocknungsfirma, die nach dem Wasserschaden im November nicht richtig getrocknet hätte.

    Mir kann es in dem Fall gottlob egal sein. Hauptsache die ganze Sache wird ordnungsgemäß saniert. Und wenn das Haus komplett neu gebaut werden muss.

    Wie wäre das eigentlich, wenn man mit Architekt gebaut hätte,der die einzelnen Gewerke vergeben hätte. Würde ich dann auch einfach sagen können: hey , du Archi, mach mal ?? und bräuchte mich nicht drum zu kümmern, wer der Schadensverursacher ist?
     
  18. MB

    MB Gast

    Siehe auch

    "Rocky Horror Picture show" bei Betonarbeiten. Der Rohbau steht seit 99 und ist nur noch durch Abriß zu retten.
     
  19. berndk

    berndk

    Dabei seit:
    07.02.2003
    Beiträge:
    517
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Musikpädagoge
    Ort:
    Linz, ö
    Benutzertitelzusatz:
    Bungalowbewohner
    in der ÖNORM ist das so geregelt:
    "Werden Mängel innerhalb von 2 Jahren gerügt, so wird vermutet, dass sie z. Zt. der Übernahme vorhanden waren"

    Das ist natürlich eine hochbrisante Sache, denn damit ist der BT in der Beweispflicht (=Beweislastumkehr).

    Wie das in der DIN geregelt ist, weiss ich natürlich nicht, kann mir aber durchaus vorstellen, dass sie eine ähnliche Bestimmung enthält.
     
  20. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Ganz allgemein zur Beweislast:
    DIN-Normen regeln hierzu nichts. Das neue deutsche BGB kennt eine Beweislastumkehr nur bei Kaufsachen:
    § 476
    Beweislastumkehr
    Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

    Im Werkvertragsrecht gibt es einen solchen Paragrafen nicht. Es gilt dann der allgemeine Rechtsgrundsatz, dass derjenige, der einen Anspruch durchsetzen will, die Beweislast trägt.
     
Thema:

Schimmel in der Fensterlaibung

Die Seite wird geladen...

Schimmel in der Fensterlaibung - Ähnliche Themen

  1. Maßnahmen Putz/ Schimmel

    Maßnahmen Putz/ Schimmel: Hallo liebe Foristen, Bei unserer Garage habe ich Schimmel und Salzausblühungen entdeckt. Habe nun angefangen, den Schimmel zu entfernen und...
  2. Ist das weißer Schimmel?

    Ist das weißer Schimmel?: Hallo, vor einigen Woche hat sich bei mir versteckt hinter der Heizung aufgrund einer wie jetzt getesteten "nassen" Wand (>140) unterhalb eines...
  3. Was ist das für ein Wandbelag und ist das Schimmel?

    Was ist das für ein Wandbelag und ist das Schimmel?: Hallo, ich wollte das Zimmer meines Sohnes neu tapezieren und unter der Tapete sah es wie auf dem Foto aus. Diese Struktur ist aber scheinbar...
  4. Baumurks: Schimmel an Fensterlaibungen

    Baumurks: Schimmel an Fensterlaibungen: Liebe Bauexperten, ich will nicht lange klagen, denn das tue ich jetzt schon seit 5 Jahren und es hat immer noch keinen Verhandlungstermin...
  5. Schimmel (?) an Kantenprofilen im Bereich Fensterlaibungen

    Schimmel (?) an Kantenprofilen im Bereich Fensterlaibungen: Hallo zusammen, bei meinem EFH Neubau sind mir an einigen Kantenprofilen im Bereich der Fensterlaibungen verfärbte Stellen wie in den Bildern...