Überdachung Schwimmbad genehmigungspflichtig?

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  1. #1 Gastgastgast, 06.10.2006
    Gastgastgast

    Gastgastgast Gast

    schwimmbad genehmigung+überdachung

    hallo und guten abend

    bauvorhaben in nrw, innerorts.

    mir ist bekannt, daß bis zu 100kubikmeter ein schwimmbad genehmigungsfrei gebaut werden darf. wie sieht es mit einer verschiebbaren überdachung aus?

    z.b. diese http://www.dick-schwimmbadueberdachung.de/p-thermospezial-flach.html

    benötigt man hierfür eine genehmigung?

    wenn ja, warum ist dies genehmigungsfrei :Landesbaugenehmigung : Wasserbecken bis zu 100 m³ Fassungsvermögen außer im Außenbereich,
    Landungsstege,
    Sprungschanzen und Sprungtürme bis zu 10, 0 m Höhe,

    mir gehts dann auch um die argumentation.

    falls diese art von überdachung genehmigungsbedürftig ist, warum darf ich genehmigungsrei einen 10meter hohen sprungturm bauen???

    danke für antworten, angenehme nacht!
     
  2. #2 ISYBAU, 06.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 06.10.2006
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    ich denke da kann man wenig argumetieren, die landesbauordung hat gesetzescharakter.

    p.s. sorry rolf, hatte NRW im ersten Anlauf überlesen und dann meinen beitrag schnell geändert . asche auf mein haupt
     
  3. #3 Gastgastgast, 06.10.2006
    Gastgastgast

    Gastgastgast Gast

    bezieht sich auf das schwimmbad

    land hatte ich geschrieben : NRW.

    mein name ist rolf.

    liebe grüße
     
  4. #4 Gastgastgast, 06.10.2006
    Gastgastgast

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    in meinem Beitrag antworten?

    naja, egal.

    @isybau: wo steht es denn, daß die überdachung genehmigungsbedürftig ist!
    Du stellst es ja schon so hin. meine frage war ja : ist das egenehmigungsbedürftig???
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 06.10.2006
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    Könnte da vielleicht ...

    ... mal einer von den Mods/Admins Ordnung in das Durcheinander dieser 3 Themen bringen? Danke :konfusius .

    Gastgastgast: Einfacher wär´s mit einer Registrierung und dann einfach nochmal von vorn.
     
  6. ISYBAU

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    Hallo Rolf, nachdem ich selbst keine eigenen Erfahrungen zur gängigen Praxis mit der NRW-BO bzgl. deines Objektes vorweisen kann, will ich dir zumindest die Quelle nennen, unter der Du die Bauordnung findest.

    http://www.bauordnungen.de/html/nrw1.html
     
  7. #7 butterbär, 08.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 08.10.2006
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    Ein Sprungturm ist kein Gebäude - sondern eine bauliche Anlage zur Freizeitgestaltung

    (2) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.

    Zu Schwimmbädern, welche bis 100m³ genehmigungsfrei sind, gehören in der Regel auch deren Überdachungen, sofern diese keine Gebäude darstellen.

    Bei dieser Überdachung gehe ich davon aus, dass sie nicht genehmigungspflichtig ist - ob dennoch eine Bauanzeige erforderlich ist, würde ich direkt mit dem Bauamt abklären.
     
  8. Uli B.

    Uli B.

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    Hallo Rolf,

    in einem Kommentar zur bayerischen (!) Bauordnung findet sich zu Schwimmbeckenüberdachungen folgendes:
    "Schwimmbeckenüberdachungen [...], auch in zusammenklapp- und zerlegbarer Bau- und Funktionsweise oder luftgetragen, sind als Gebäude [...] genehmigungspflichtig [...]."

    Nach kurzer Durchsicht der BO NRW ist meiner Ansicht nach eine Genehmigungsfreiheit nur gegeben, wenn ein Brutto-Rauminhalt des "Gebäudes" von 30 m³ nicht überschritten wird (§ 65 Abs. 1 S. 1 BauO NRW).

    Nachtrag:
    Mit der Eigenschaft als Gebäude hat eine Schwimmbeckenüberdachung materiellrechtlich auch die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen einzuhalten...
     
  9. #9 butterbär, 10.10.2006
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    Ich denke in NRW wird das wohl über eine vereinfachte Baugenehmigung laufen... ich weiss nicht ob es da auch sowas wie Bauanzeigen gibt.

    Warum rufst du nicht einfach mal auf dem Bauamt an und fragst?
     
  10. #10 butterbär, 10.10.2006
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    ... aus einem Schwimmbadforum:

    - Bei einer festen Überdachung handelt es sich i. d .R. um ein Genehmigungspflichtiges Bauwerk.

    - Manche Gemeinden sehen aber zur Anmeldungs-Pflicht eine Mindest-Höhe vor (z. B. 1,20 m)

    - Hallen mit verschiebbaren Eelementen werden meist nicht als Bauwerke angesehen und sind dann nicht Genehmigungs-pflichtig.


    Ich würde mal mit den Prospekten auf´s Amt gehen.
     
  11. #11 Baufuchs, 10.10.2006
    Baufuchs

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    BauONW

    § 2 (1) Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist, oder wenn die Anlage dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.

    Den Tipp von BUtterbär befolgen: Bauamt aufsuchen.
     
  12. #12 butterbär, 10.10.2006
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    ... ich vermute, in dem Schwimmbadforum meinten sie Gebäude und nicht Bauwerke bzw. bauliche Anlagen.

    Ich müsste da jetzt auchb raten... und das mag ich nicht... also ruf ich in solchen Fällen beim Bauamt an.

    Die sind ja auch für die Bemessung der Bussgeldhöhe zuständig, wenn man mal wieder meint es besser gewusst zu haben... :D
     
  13. #13 hambach, 11.10.2006
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    :)

    Hallo Gast,

    ich sehe zwei Möglichkeiten auf meiner Kristallkugel um Deine Frage zu beantworten.

    1. Architekt beauftragen, der prüft für Dich was machbar und genehmigungsfähig/pflichtig ist.

    Vorteil: Kompetenter Rat (gibts nirgends für lau)
    Nachteil: Kostet Geld

    2. Beim Bauamt anrufen, Termin geben lassen, Unterlagen zum Termin mitnehmen und erfragen ob das Vorhaben ohne Baugenehmigung machbar ist.

    Vorteil: Kostet nix
    Nachteil: Wenns nicht ohne Genehmigung geht sollte man sowieso zum Fachmann (s. 1)

    :e_smiley_brille02:
     
Thema: Überdachung Schwimmbad genehmigungspflichtig?
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