Verdacht auf Schwarzarbeiter - wie vorgehen?

Diskutiere Verdacht auf Schwarzarbeiter - wie vorgehen? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo Ihrs, ich mache dafüe mal nen neuen Beitrag auf, weiß auch nicht, ob die Rubrik so richtig ist dafür. Es geht um unser Sorgenkind auf der...

  1. #1 fribbich2006, 06.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 06.10.2006
    fribbich2006

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    Hallo Ihrs,

    ich mache dafüe mal nen neuen Beitrag auf, weiß auch nicht, ob die Rubrik so richtig ist dafür.

    Es geht um unser Sorgenkind auf der Baustelle, die Treppe.
    Ich hatte ja geschrieben, dass da Jugoslaven zum Einsatz kamen, die aus dem Ausland eingereist waren für den Auftrag. Geschaltet hat es bei mir erst, als der Pfusch eingebaut war. Ich befürchte ganz konkret, dass der Auftragnehmer nicht angemeldete Arbeiter im Einsatz hatte.

    Die Frist für Mängelbeseitigung ist so gut wie um.
    Wenn tatsächlich die Herrschaften morgen noch auftauchen sollten zur Mängelbeseitigung,

    1.) welche Papiere muss ich mir von denen zeigen lassen, damit ich sicher sein kann, dass alle angemeldet sind?
    Ich nehme mal ganz stark an, dass ich mich als Bauherrin mit strafbar mache, wenn ich Schwarzarbeiter dulde ( selbst wenn ich sie ja nicht beschäftige, sondern mein Auftragnehmer, eine eingetragene dt. Firma) oder bei Verdacht nicht dagegen vorgehe.

    2.) Wenn die Arbeiter keine Papiere vorlegen können, wie gehe ich vor? Der Baustelle verweisen? oder
    3.) welches Amt muss ich anrufen? Ist dort auch am Samstag jemand zu erreichen?

    Bitte schreibt mir mal was dazu. Ich dreh hier echt am Rad! :boxing
    Der Treppenbauer kam mir heute so unverschämt am Telefon. Gefeixt hat er, weil er das Einschreiben vom Anwalt - er wusste, dass da was kommen wird- nicht abgeholt hat. Klar, er ist der Meinung, dass es dann als nicht zugestellt gilt.

    Danke schonmal im Voraus für Eure Hilfe!
    frib


    p.s. dumme bemerkungen a la butterbär brauch ich nicht. wir haben ausschließlich in einzelvergabe firmen aus dem umkreis unseres städtchens ausgewählt und beauftragt. da sind alle handwerker ur-hessen und arbeiten sehr sorgfältig und bisher mängelfrei. mit ausnahme....
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Also

    Schwarzarbeit währe das Hauptzollamt der Ansprechpartner ich glaube www.Zoll-gegen-schwarzarbeit.de oder ohne Striche glaub ich. (einach mal Googlen.)

    Auch wenn der Anwalt ein Einschreiben bekommen hat könnte er immer noch behaupten der Umschlag wäre leer gewesen ;-)

    Wenn nix geht dann ein Selbständiges Beweisverfahren anklingen lassen. Beschleunigt den Vorgang vor Gericht und macht Druck.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 06.10.2006
    VolkerKugel (†)

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    Hallo Frib ...

    ... Du machst da gar nix bitte. Du bittest meinen Kollegen, sich drum zu kümmern und versüßt/-feuchtest ihm die Samstagarbeit mit ein paar Flaschen guten Rotweins (oder was er sonst gern mag).
    Halt´ Dich da raus - das ist nicht Dein Bier :deal .
     
  4. #4 fribbich2006, 06.10.2006
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    hallo volker,

    ok, dann werde ich mich an ihn wenden, falls die meister der krummen stahlwangentreppen wieder auftauchen.
    aber trotzdem interessehalber: welche papiere müssen sie mithaben, um hier legal arbeiten zu dürfen? vielleicht sind sie ja auch selbständige, die in D legal arbeiten dürfen?

    ja, robby, das mit dem inhalt des einschreibens ist mir schon klar. und auch das problem der zustellung von einschreiben generell. aber:

    Nach einer weit verbreiteten Ansicht in Rechtsprechung und Literatur muss Herr XYZ die Erklärung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gegen sich gelten lassen, weil er mit dem Eingang einer rechtserheblichen Erklärung rechnen musste und das Schreiben nicht spätestens am übernächsten Tag abgeholt hat.

    und da ich ein schreiben des RA angekündigt hatte, wusste er sehr wohl, dass da eines kommt und welchen inhalt es wohl haben würde.

    viele grüße
    frib
     
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