Bauland - Wer gibt die rechtlich bindende Information

Diskutiere Bauland - Wer gibt die rechtlich bindende Information im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Community, wir stehen kurz vor Kauf eines Grundstückes und wollen wissen, wer uns die rechtlich einwandfreie Information geben kann, ob...

  1. #1 nexibaby, 07.10.2006
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    Hallo Community,

    wir stehen kurz vor Kauf eines Grundstückes und wollen wissen, wer uns die rechtlich einwandfreie Information geben kann, ob und welches Flurstück Baufläche ist und welches nicht.

    Das Grundstück besteht aus 2 Flurstücken. Der Makler meint, dass die Information des Stadtplanungsamtes definitiv sei. Und nicht das Kataster-/Vermessungsamt.

    Dann gibt es ja noch die Gestaltungssatzung.
    Und das Bauamt.

    An wen sollten wir uns also wenden, um vorm Kauf es schriftlich ausgehändigt zu bekommen, was Bauland ist und was nicht.

    Ist Baufläche eigentlich gleichzusetzen mit der Formulierung "Gebäude- und Freifläche Wohnen (GFW)"?

    Vorab vielen Dank.
     
  2. Bruno

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    Das Stadtplanungsamt ist die richtige Stelle. Maßgeblich für die Bebaubarkeit ist der "verbindliche Bauleitplan", der sog. Bebauungsplan. Gestaltungssatzungen sind Untermengen davon.

    "Gebäude- und Freifläche Wohnen" hat nichts mit Baurecht zu tun. Es ist eine Klassifizierung der tatsächlichen Nutzung von Grundstücken.
     
  3. #3 nexibaby, 07.10.2006
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    Hallo Bruno,

    vielen Dank für Deine rasche Antwort. Wie kann ich mich aber rechtlich bindend absichern, dass das zu erwerbene Grundstück auch Bauland gemäß §34 BauGB ist? Kann ich vom zuständigen Stadtplanungsamt etwas schriftlich einfordern, um mich abzusichern?
     
  4. Bruno

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    Hier in Augsburg erteilt das Stadtplanungsamt auf Anfrage solche Auskünfte zum Baurecht schriftlich, ohne Kosten, je nach Wunsch auch per Fax oder Mail. Auf jeden Fall kann man den Bebauungsplan einsehen und auch Kopien bekommen. Textteil nicht vergessen.
     
  5. #5 nexibaby, 07.10.2006
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    Hallo,

    also zum Ablauf: Ich gehe zum Stadtplanungsamt, lasse mir die Anfrage schriftlich beantworten und fertig. So erhalte ich eine rechtlich einwandfreie Auskunft und diese ist auch bindend. So gehe ich auf nummer sicher, um zu wissen, was Bauland ist und was nicht, richtig?

    Der Bebauungsplan definiert die Details, richtig? Ist aber der Auskunft des Stadtplanungsamtes nachrangig.

    Ist das Stadtplanungsamt eigentlich gleichzusetzen mit dem Bauamt? Wo liegen die Unterschiede?
     
  6. Bruno

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    Das Stadtplanungsamt wird sich nicht die Arbeit machen, aufzulisten, welche Grundstücke und Grundstücksteile in einem größeren Gebiet nun Bauland sind und welche nicht. Da muss man schon gezielt das Baurecht für ein bestimmtes Grundstück abfragen. Auch auf diesem Einzelgrundstück sind bestimmte Flächen bebaubar, andere nicht. Dies ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans.

    "Bauamt" ist umgangssprachlich. Es beherbergt in größeren Gemeinden und Städten unterschiedliche Behörden. Eine davon ist das Stadtplanungsamt, eine andere kann das Vermessungsamt, das Liegenschaftsamt, das Amt für Stadtentwässerung usw. sein. Die m.E. wichtigste ist das Bauordnungsamt. Da sitzen die, die Verwaltungsakte erlassen und als untere Bauaufsichtsbehörde über die Einhaltung des Baurechts wachen.
     
  7. #7 nexibaby, 07.10.2006
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    Danke,

    wir wollen ja konkret nach 2 Flurstücken fragen, nicht nach mehreren Hundert. =)
     
  8. BJ67

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    Stelle ne Bauvoranfrage, mache eine Kopie der Flurkarte, zeichne dort, wo ihr bauen wollt eine schraffierte Fläche und frage, ob es zulässig ist, an der markierten Fläche ein (und jetzt beschreibe, was Euch wichtig ist z.B.: "freistehendes EFH, Satteldach/Pultdach, unterkellert/nichtunterkellert, Traufe zur Straße/Giebel zur Straße etc mit ca. xxx m² Wohnfläche") zu errichten. Bitte um zeitnahe Bearbeitung. Kosten geschätzt so zwischen 200 und 500 Euro.
    Sicherlich "Erdnüsse" gegenüber einem Fehlkauf in Potsdam...
     
  9. #9 nexibaby, 08.10.2006
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    Hallo BJ67,

    auch Dir vielen Dank für die Hilfe. Aber es sollte doch auch reichen, wenn man vorgeht, wie es Bruno beschrieben hatte: Vom Stadtplanungsamt schriftlich geben lassen, was bebaubar ist und was nicht. Anschließend in den aktuellen Bebauungsplan schauen umd nach den gegebenen Auflagen zu schauen.

    Odre ist das nicht "bombensicher"?

    Vorab vielen Dank.
     
Thema: Bauland - Wer gibt die rechtlich bindende Information
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