Grundsatz-Frage ESG oder Normal-Glas

Diskutiere Grundsatz-Frage ESG oder Normal-Glas im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Ist es Pflicht für den Vermieter, die Lichtausschnitte in seiner Mietwohnung mit ESG auszustatten? Kann im Schadensfall die Versicherung sich...

  1. Franky

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    Ist es Pflicht für den Vermieter, die Lichtausschnitte in seiner Mietwohnung mit ESG auszustatten?
    Kann im Schadensfall die Versicherung sich weigern zu zahlen, weil kein ESG eingebaut wurde?
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 07.10.2006
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    Du meinst ...

    ... die Lichtausschnitte in den Zimmertüren, denke ich mal.
    Ich käme nie auf die Idee, dort nur "einfaches" Glas einzusetzen. Ob´s allerdings dazu ´ne Vorschrift oder ein Urteil gibt, ist mir gerade nicht geläufig :konfusius .
     
  3. Franky

    Franky

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    Für mich kommt in Zimmertüren auch nur ESG in Lichtausschnitten in Frage. Aber es gibt genug Kunden, die das Geld nicht ausgeben wollen für ne ESG Scheibe.
    Sondergläser aus der Madras-Serie (z.B. Madras Uadi, Madras Pave oder Madras Habitat) kosten als Scheibe 535/1420 mm für ´nen 86er Lichtausschnitt mal eben schlappe 150 - 180 Euro inkl. MwSt. (Zumindest verkaufe ich sie so an unsere Kunden und das mit akzeptabler und vertretbarer Hsp. ;-)
    Dachte nur, das es da vielleicht sogar ne Vorschrift für Mietwohnungen gibt.
    Würde mich in unserem vorschriftsreichen Land ja nicht wundern.
     
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