Glattstrich in den Laibungen

Diskutiere Glattstrich in den Laibungen im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Wenn ich richtig informiert bin, ist der Glattstrich eine Maurerleistung und laut DIN 18330 vorzunehmen. Ist es dann so, dass dieser nicht extra...

  1. Naily

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    Wenn ich richtig informiert bin, ist der Glattstrich eine Maurerleistung und laut DIN 18330 vorzunehmen. Ist es dann so, dass dieser nicht extra zu vergeben ist? In unserem LV ist der Glattstrich nicht extra aufgeführt. Habe ich trotzdem Anspruch darauf, ohne zusätzliche Kosten?

    Danke,
    Reinhard
     
  2. Naily

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    Kann denn keiner etwas dazu sagen? :confused:
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "hmmm"

    ich lass mir das bezahlen ... "weil´s" ne zusätzliche
    Arbeit darstellt die auch den Unternehmer was kostet (!)
    .
     
  4. #4 Carden. Mark, 09.10.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Klare Besondereleistung und somit extra zu vergüten PUNKT
     
  5. Quelle

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    wie sieht das denn ohne glattstrich aus? wie der mörtel gerade so rausquillt?
     
  6. Yilmaz

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    Es geht doch hier um Fugenglattstich bei einer Sichtbar bleibender mauerwerk mit glatten fugen?

    [​IMG]
     
  7. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Hallo Yilmaz,
    .
    hier liegste falsch ... es geht um Glattstrich
    in der Laibung zwecks Ral-Montage :winken
    .
    [​IMG]
     
  8. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    und ohne Glattstrich sieht´s eventl. so aus :D
    .
     
  9. Yilmaz

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    mißt habe wieder nicht zu ende(den Titel) gelesen!:mauer

    Also ich habe bis heute von kein bauherren 1 cent dafür bekommen!
    Ich mache sowas aus Kulanz :biggthumpup: (und ganz am ende frage ich mich wo bleibt mein gewinnanteil )

    Ergänzung:Josef hast du auch ein Photo von fenster mit brüstungen??
    Wird mich interresieren wie du deckelst...
     
  10. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    ganz einfach ... ne R500 auf der Brüstung auslegen ...
    da drauf Dünnbettmörtel mit der Kelle auftragen ...
    umdrehn des ganze und mit den Kellenrücken festdrücken :winken
    .
    [​IMG]
     
  11. Yilmaz

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    hmm

    und das reicht für die RAL-Montage?ist ja ganz simpel...

    ich hole mir immer 1 cm wedi-platten und klebe die mit Bau-Schaum auf die brüstungen.Bin mir aber auch nicht sicher das meine variante für RAL-Montage geeignet ist.
     
  12. Quelle

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    ich habe aber genauso gepennt :biggthumpup:
     
  13. Yilmaz

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    du warst auch der auslöser meiner missverständniss :p
     
  14. Naily

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    @Josef: Auf deinem Bild sieht man einen schönen Glattstrich, aber sollte man den nicht auf die Mindestbreite beschränken wegen Wärmebrücken? Und ich dachte, du deckelst die Brüstungen mit V-Plus statt R 500?

    @all: Leider ist meine Frage noch nicht so recht beantwortet. Josef lässt sich den Glattstrich bezahlen, Yilmaz macht es umsonst. Auf was habe ich denn Anspruch, wenn nichts explizit im LV steht?

    Mal angenommen, ich lasse den Glattstrich machen. Was würden die Maurer dann dafür verwenden? LM 21? Ich überlege eben das Ganze in Eigenleistung zu erbringen und würde dann eher zu Quick-mix Elanith tendieren, da ich das auch als Außenputz haben will. Wir bauen mit T9. Was wäre denn sinnvoll?

    Gruß
    Reinhard
     
  15. Naily

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    Oops, da gab's ja doch schon eine klare Antworte. Danke, Mark. Steht das in der DIN, dass das eine Besonderleistung ist? Oder woher nimmst du das?

    Danke,
    Reinhard
     
  16. #16 Carden. Mark, 10.10.2006
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    Auch ohne in die VOB/C nach zu schauen

    kann ich das so sagen.
    Ist nämlich keine Nebenleistung, da diese Leistung nicht für dem Mauer zwingend ist, um SEIN Gewerk fertig zu stelle.
    Keine Nebenleistung = Besondere Leistung = Vergütungsanspruch.
     
  17. Naily

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    Also, so ganz kapiere ich das nicht. Was wäre denn, wenn ich abwarte, was die Maurer machen? Ich würde jetzt einfach mal davon ausgehen, dass sie keinen Glattstrich machen. Dann könnte ich doch die Abnahme verweigern, da laut DIN 18330 ein Glattstrich erforderlich ist. :(

    Gruß
    Reinhard
     
  18. #18 Carden. Mark, 10.10.2006
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    Wo in der VOB/C

    steht, dass ein Glattstrich eine Nebenleistung ist???
    Der Mauer muss einen Putzfähigen Untergrund schaffen - mehr nicht.
    Dieser ist aber noch weit weg von dem, was Sie auf Josef seinen Bildern sehen.

    Geben Sie sich damit ab, dass Sie für extra Arbeit, extra Geld zahlen müssen - dem Mauerer ist hre Ralabklebung sch... Egal.
    Es sein denn, er ist einer von den Deppen, die sich durch den witschaftlichen Vorteil des AG beirren lassen - Ich würde das nicht.
     
  19. #19 Jürgen Jung, 10.10.2006
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    schau mal hier, eindeutiger gehts nicht:
     
  20. Naily

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    Alles klar. Danke.
     
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