Zusatzkosten nach Vertragsabschluss für Keller

Diskutiere Zusatzkosten nach Vertragsabschluss für Keller im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, wir haben vor drei Wochen den Vertrag für den Keller schriftlich fixiert. Nun bekommen wir heute ein Fax, dass in diesem...

  1. #1 Sandra1812, 09.10.2006
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    Hallo Zusammen,

    wir haben vor drei Wochen den Vertrag für den Keller schriftlich fixiert. Nun bekommen wir heute ein Fax, dass in diesem Angebot die Aussenwände fehlen :confused: Der Rechner hätte die Wände wohl nicht berücksichtigt und nun sollen wir gemeinsam einen Weg erarbeiten, um eine Lösung zu finden. Wie kann denn sowas sein? Wer muss denn nun eigentlich für die Zusatzkosten aufkommen? Ist das wirklich unser Problem, wenn das Angebot nicht stimmt?

    Danke und LG, Sandra
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 09.10.2006
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    Um beurteilen zu können ...

    ... ob das wirklich stimmt, müsste man die Ursprungskalkulation haben.
    Und Ihr müsstet professionelle Unterstützung vor Ort haben, um das aufzudröseln. Ich fürchte, das wird hier im Forum nix :konfusius .
     
  3. #3 Sandra1812, 09.10.2006
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    Hallo Volker,

    auch in der Ursprungskalkulation fehlten schon die Aussenwände :)
    Danke für die schnelle Anwort.

    LG, Sandra
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 09.10.2006
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    Was soll denn der Keller...

    bisher kosten. Und gibts schon ein "Angebot" über die Mehrkosten?
    MfG
     
  5. #5 Sandra1812, 09.10.2006
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    Der Keller soll 43.000 Euro kosten. Es handelt sich um einen Wohnkeller mit Fussbodenheizung in der Kellerdecke integriert. Eine Info, wie hoch die Zusatzkosten sein sollen hab ich noch nicht. Vor dem Rückruf wollte ich mich erstmal ein wenig erkundigen, wie ich mich am besten verhalte.

    LG, Sandra
     
  6. #6 butterbär, 09.10.2006
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    Heilandsack...

    ich hätte jetzt gesagt, die fehleneden Aussenwände muss man geschickt nachverhandeln (Sowiesokosten, ein entsprechender Keller wäre eben um einen Betrag in dieser Grössenordnung teurer).

    Aber bei dem Preis... hmmm.

    Für einen EFH Keller (ohne Aussenwände) schon ziemlich grenzwertig.

    Müsste man anschauen...
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 09.10.2006
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    Ich weiß ja nicht ...

    ... wie umfangreich das Angebot ist. Aber ohne es komplett zu kennen, kann man wirklich nix sagen.
    Fehlen denn nur die Außenwände und Abdichtung etc ist alles drin ?
    Wie groß ist denn der Keller (Länge/Breite/Höhe)?
    Kommt da ein Fertighaus drauf?
    Was macht die Fußbodenheizung an der Kellerdecke?
    Wer hat die Auschreibung für den Keller gemacht?
    Habt Ihr keinen Architekten?
     
  8. Bruno

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    Den Begriff kenne ich nicht. Verträge werden geschlossen oder nicht geschlossen. Wie ist denn nun der Stand?
     
  9. Bruno

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    Auch diesen Begriff kenne ich nicht. Handelt es sich hierbei um ein Angebot im Sinn eines Antrags auf Schließung eines Vertrags nach § 145 BGB?
    http://dejure.org/gesetze/BGB/145.html
     
  10. #10 Distler, 09.10.2006
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    Bruno meint offenbar eine

    :deal invitatio ad offerendum :deal ?

    (Änderung: Falsch gelesen, 145 ist keine invitatio ad offerendum aber das wäre differentialdignostisch auch noch möglich)

    Angebot scannen, anonymisieren und posten!
     
  11. #11 Sandra1812, 09.10.2006
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    Also:
    Fehlen denn nur die Außenwände und Abdichtung etc ist alles drin ?
    Es fehlen nur die Aussenwände
    Wie groß ist denn der Keller (Länge/Breite/Höhe)?
    8,5m x 13 x die Höhe weiss ich im Moment nicht
    Kommt da ein Fertighaus drauf?
    Ja
    Was macht die Fußbodenheizung an der Kellerdecke?
    Nicht AN sondern IN, sprich im Boden des EG
    Wer hat die Auschreibung für den Keller gemacht?
    Wir selbst, was allerdings nichts daran ändert, dass wir einen KOMPLETTEN Keller angefragt haben incl. Aussenwänden
    Habt Ihr keinen Architekten?
    Nein
    Den Begriff kenne ich nicht. Verträge werden geschlossen oder nicht geschlossen.
    schriftlich fixiert bedeutet, dass wir einen Vertrag unterschrieben haben.
    Ursprungskalkulation: Es fehlten wohl in JEDEM Angebot die Aussenwände

    So, ich hoffe ich habe alle Fragen beantwortet.
    Gruss, Sandra
     
  12. Bruno

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    Noch eine Nachfrage:

    Und was wurde beauftragt, was steht im Vertrag?

    eher: 1 Stück Keller komplett
    oder eher: Leistungen für Keller gemäß Angebot vom ... und zugehöriger Urkalkulation?
     
  13. Rene'

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    Hi Sandra!

    Plump gefragt: Steht in dem Angebot nur "Keller komplett ......."

    Oder steht da jede einzelne Position einzeln aufgeführt :" Bodenplatte, Abdichtung, Decke....."


    Damit gibt der Anbieter ja schon fast zu das er eigendlich am kürzeren Hebel sitzt. ;)


    Gruß Rene'
     
  14. Rene'

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    Bruno war schneller....
     
  15. #15 Sandra1812, 09.10.2006
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    Die Positionen sind alle einzeln aufgeführt, wobei die lfm der Aussenwand vergessen wurde einzutragen. Ich weiss nicht, warum das vorher Niemandem aufgefallen ist. Da hat wohl jeder :sleeping denn eigentlich waren genug Leute da...
     
  16. Bruno

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    Ich sehe die Firma am längeren Hebel. Sie muss ihr Angebot nicht mal wegen Irrtum anfechten. Außenwände für umsonst wird es nicht geben.

    Eventuell tut sich aber die Möglichkeit des § 155 BGB auf.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/155.html
    (Ergebnis: kein Vertrag)

    Zwei Hürden:
    Man muss beweisen, dass man sich seinerseits geirrt hat und gedacht hat die Wände wären drin.
    Man muss beweisen, dass man die anderen Positionen so nicht beauftragt hätte, wenn man gewusst hätte dass die Kosten für die Wände noch dazukommen.

    Da ich den Erfolg nicht beurteilen kann: Anwalt fragen.
     
  17. #17 VolkerKugel (†), 09.10.2006
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    Entschuldigung Sandra ...

    ... aber ich muss da noch mal ein bisschen bohren :konfusius .

    Nehmen wir mal an, der Keller hat eine lichte Höhe von 2,25m, dann sind das rund 300 m³ und bei € 43.000 rund € 143,00/m³ (ich nehme mal an einschl. USt). Einschließlich einer Fußbodenheizung im EG (mit Anschluss an welchen Wärmeerzeuger und Einbau nach Aufstellung des Fertighauses?). Und was ist sonst noch außer den reinen Rohbauarbeiten drin? Die Treppe? Mit Belag? Der Estrich im Keller (wäre logisch, weil er im EG ja wohl auch mit drin ist)?

    Sandra, das wird so wirklich nix. Das muss sich jemand genauer anschauen. Lass´ Dir doch mal von Fribbich2006 die Adresse ihres Architekten geben, der ist in Deiner Nähe und hat das sicherlich schnell aufgedröselt.
     
  18. Josef

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    Sorry

    ich kann´s mir ned verkneifen ... der der am meisten vergisst
    bekommt den Auftrag
    ... was zählt iss die Anschrift und die letzte
    Titelsumme ... und bei Baubeginn kommt der Nachtrag ...
    ich sollte meine Sichtweise überdenken :mauer
    .
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 10.10.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Knallhart....

    Es wurde ein Leistungsverzeichniss erstellt, an Firmen versandt und von diesen ausgefüllt.
    Bei der Prüfung (weil durch Laien vorgenommen) ist nicht aufgefallen, daß eine (oder mehrere) Firmen nicht für alle Pos. Preise eingesetzt haben und die Angebote daher aus der Wertung genommen werden mussten (ersatzweise Aufhebung, Preisnachfrage und erneute Wertung).
    Hier ist der Prüfer in der Haftung. Da dieser in Personalunion der Bauherr ist, darf der ganze saure Apfel gegessen werden.
    Einzige Möglichkeit. Nachtrag anfordern, neu werten und prüfen was preiswerter ist:
    Hauptangebot + Nachtrag oder tatsächlich preiswertester + Entschädigung an den jetzigen BU.
    Aber wer braucht denn schon einen Planer oder einen Fachmann für Ausschreibungen. Der ist ja sooooo teuer.
    MfG
     
  20. Quelle

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    ist mir jetzt neu, dass man mit architekt eine festpreisgarantie hat.
     
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