Sozialversicherung bei Mitarbeit des Bauherrn beim Rohbauunternehmen

Diskutiere Sozialversicherung bei Mitarbeit des Bauherrn beim Rohbauunternehmen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Im VOB-Vertrag mit dem Rohbauunternehmen unter "Sonstige Vereinbarungen" soll vereinbart werden: "Der Bauherr erhält für jede im Rohbau mit...

  1. Tommi

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    Im VOB-Vertrag mit dem Rohbauunternehmen unter "Sonstige Vereinbarungen" soll vereinbart werden:
    "Der Bauherr erhält für jede im Rohbau mit geleistete Arbeitsstunde eine Vergütung von EUR X gutgeschrieben"

    a) Wie und wo ist der Bauherr sozialversicherungsrechtlich anzumelden (Kranken-/berufsgenossenschaftliche Unfall-/Rentenversicherung ...)?

    b) In welcher Höhe fallen ggf. SV-Beiträge an?

    c) Fällt für die Gutschrift Lohnsteuer an?
     
  2. #2 NBasque, 03.06.2003
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    Schwierig

    Wichtig ist, daß sich aus dem Konstrukt der Gutschriften kein Arbeitsverhältnis ableiten lassen kann.

    Wenn kein Arbeitsverhältnis entsteht, fallen auch keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben an.

    Für die Absicherung des Unfallschutzes müßten Sie selber sorgen.
    Ich bin mir nicht sicher, ob Sie als Bauherr bei der BauBG eine freiwillige Unfallversicherung abschließen können.

    Die gutgeschriebenen Arbeitsstunden sollten sich ausschließlich als fiktiver Wert verstehen, um den die abschließende Rechnung aus dem Werkvertrag zu kürzen ist. Legen Sie dafür den fiktiven Wert, sowie die Modalitäten fest.

    Vor allen dingen muß der Nachweis der abgeleisteten Stunden sicher zu führen sein; z.B. durch gegengezeichneten Stundenzettel des Poliers.

    Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine pers. Meinung
     
  3. #3 bauhexe, 03.06.2003
    bauhexe

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    Ist nicht der Bauherr, da Auftraggeber, im gewissen Sinne auch Arbeitgeber? Und kürzt er, durch die erbrachte Eigenleistung, nicht den Umfang des zu erbrigenden Werkes, so daß in diesem Umfang ( also die Arbeitszeit = Umfang = Leistung) der Werklohnanspruch des BU um genau diesen Betrag reduziert wird?
    Alles andere macht doch keinen Sinn. Egal was BH für seine Leistungen gut geschrieben bekommt.

    Wenn BH eine BH-Haftpflicht hat sichert ihn das ja schon teilweise ab, da er auf eigenem Grund und Boden werkelt und im eigen Auftrag, dürfte der Rest doch kein Problem machen. Dann müßte man auch zum Garten umgraben einen Gärtner holen, von wegen der Bandscheiben.
    Hexe
     
  4. tu

    tu Gast

    gedankensprünge...

    gedanke 1: der bauunternehmer führt einige arbeiten nicht aus und erhält dafür auch kein geld.
    punkt.aus.fertig.
    gedanke 2: ein zweiter führt diese arbeiten aus - so lange der bauunternehmer ihn weder einstellt noch sonstwie beschäftigt, hat er mit diesem arbeitsrechtlich auch nichts zu tun.
    punkt.aus.fertig.
    gedanke 3: der bauherr beauftragt niemanden sondern führt die arbeiten selber aus. er kriegt ja de facto dafür kein geld, sondern spart lediglich arbeitslohn an den unternehmer ein. also weder lohnsteuer noch mehrwertsteuer noch sonst was. versichern muss er sich natürlich ebenfalls selbst.
    .
    gedanke xxx: schlecht ist natürlich, dass einzelne leistungen im rohbau wahrscheinlich betragsmäßig garnicht zu fassen sind, außer mit einem stundensalär. die anwendung eines stundensatzes führt aber m.e. keinesfalls dazu, dass einer der o.g. punkte umgedreht wird.
    was ich ggf. als problem empfinden würde, ist die tatsache, dass eine schlechtleistung des bauherrn vom unternehmer ggf. als ausrede vorgeschoben werden könnte oder auch, dass die abrechnungssumme, die nachher dem gewährleistungsumfang zugrunde gelegt wird, hierdurch reduziert ist.
    keine rechtsberatung, bin pizzaesser...
     
  5. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    *mmmh*

    ich hatte mal nen Bauherr der wollte das so ähnlich machen ... "ABER" irgendwie war ihm dann das Geld "x" etwas zu wenig :D ... "TROTZDEM" muss (sollte) man sowas im Vorfeld vom Steuerfachmann abchecken lassen ... mit Sicherheit dürften hier einige Beiträge/Genehmigungen etc. anfallen "aber" wie was und wo davon hab ich echt keine Ahnung ... weil´s bisher noch nicht zu tragen kam.

    MfG
     
  6. MB

    MB Gast

    VOB?

    Wo steht das denn in der VOB? Das ist eine ganz gefährliche Falle! Nämlich spätestens bei der Gewährleistung.

    Ob der Vertrag überhaupt rechtens ist, ist eine ganz einfache Frage.

    Merke: Jura und gesunder Menschenverstand sowie Jura und Logik haben wenig miteinander zu tun. Die größte Gemeinsamkeit sind die verwendeten Buchstaben.
     
  7. #7 Gast217, 04.06.2003
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 04.06.2003
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo,

    was lese ich aus dem Passus?
    Ein BU erhält einen Auftrag über ein komplettes Gewerk und bedient sich zur Erfüllung des Auftrags der Hilfe/Mitarbeit des Bauherrn und vergütet diese Hilfe/Mitarbeit nach geleisteten Arbeitsstunden.
    Das liest sich anders als die Vergabe eines Auftrags und Herausnahme verschiedener Aufgaben, die der Bauherr in Eigenleistung ausführen will.

    Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, hängt vom Gesamtbild ab und ist für SV und LSt getrennt zu prüfen. Möglicherweise gibt es für diese Fälle schon entsprechende Beurteilungen, das ist mir nicht bekannt.
    Da der Bauunternehmer für die Versicherungsbeiträge und Lohnsteuer haftet, ist es auf alle Fälle auch seine Aufgabe, den Passus auf eine mögliche Versicherungs- und Steuerpflicht durch sein Lohnbüro (Steuerberater) prüfen zu lassen.
    Es ist durchaus der Fall denkbar, dass Bauunternehmer und Bauherr zunächst nicht von einer SV- und LSt-Pflicht ausgingen, das Bauvorhaben beendet und abgerechnet ist. Bei einer SV- oder LSt-Prüfung wird die SV- bzw. LSt-Pflicht angenommen. Der Bauunternehmer hat nun SV- bzw. LSt- Beiträge zu zahlen. Der AG-Anteil und Umlage zur SV belasten den BU zusätzlich, der AN-Anteil und die LSt sind für den BU eigentlich durchlaufende Posten, aber er muss sie sich erst vom Bauherrn holen. Usw....

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  8. Tommi

    Tommi

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    "Zwickmühle"

    Vielen Dank für die Antworten.

    Abgesehen von anderen Problemen wie Gewährleistung/Nachweis der Stunden/VOB scheint man also in folgende Zwickmühle zu kommen:

    EINERSEITS: Vermeide den Anschein eines Arbeitsverhältnisses: also möglichst keine vertragliche Regelung über Gutschrift; keine vom Polier abgezeichneten Stundenzettel.

    ANDERERSEITS: Der BH kann und will ja nur unter Anleitung des Rohbauunternehmens als Handlanger arbeiten, dh. der BH übernimmt keine klar abgegrenzten Gewerke, sondern seine Tätigkeit geht halt überall ein, wo man ihn gerade braucht.

    Klar wäre die Rechtslage wohl nur dann, wenn man eindeutig abgrenzbare Teilgewerke erst gar nicht beim BU beauftragt, sondern gleich als Eigenleistung vollbringt, - und schon haben wir evtl. Koordinationsprobleme, die im ersten Fall nicht auftreten :-(


    Unterstellen wir nun letzteren Fall: BH erledigt ein klar abgegrenztes Gewerk in Eigenleistung und stürzt dabei vom Gerüst.
    a) Sturz führt zu 4 Wochen Bettruhe: Krankenkosten zahlt Krankenkasse, Arbeitsausfall übernimmt bei angestellten Arbeitsnehmern der Arbeitgeber :-), ODER?

    b) Sturz führt zu Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit: Ist man hier abgesichert bzw. welche Versicherungsform (Baugenossenschaft??) ist empfehlenswert.
     
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