einmal im leben :-(((((

Diskutiere einmal im leben :-((((( im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; was?

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  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 12.10.2006
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    @ Eric...

    und @ all.
    Ein Stück weit kann ich JDB verstehen.
    Wenn das wirklich nur die Mängel am Gem.-Eigentum waren, was ist dann am Sondereigentum noch alles faul???
    Und vor allem, warum wurde das nicht beim Kauf erkannt. Vermutlich, weil die Besichtigung ohne Fachmann und unter besonderer Beachtung der "Schauqualität" des Bades (überspitzt) vorgenommen wurde.
    ****
    Da endet mein Verständniss ein Stück weit, zumal solche Firmen NUR mit SOLCHEN Käufern überleben können. Kämen die Käufer mit eigenem Sachverstand, wäre die Liquidität solcher Firmen schnell am Ende, da sie den Murks nicht an den Mann/die Frau bringen könnten.
    MfG
     
  3. #23 verzweifelt, 12.10.2006
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    Gu Mo

    Tja da ist doch der rechner abgestürzt.
    also erstmal vielen dank für die nette post.

    sicher kann man den ganzen fall nicht hier schildern...
    es fehlt mir einfach die bauliche sachkenntnis.(deshalb auch die begutachtung des GEW) durch 3- vom land niedersachsen bestellte sachverständige durchführen lassen (in abstimmung mit dem beirat)
    habe nur die punkte ,die beanstandet wurden (gew eigentum angeschnitten)
    hätte ich selber mehr ahnung wäre es zu diesem kauf nicht gekommen.
    aber es ist halt passiert.
    die heutige besichtigung der wohnung erfolgt durch einen sachverständigen
    der öffentlich bestellt und vereidigt ist. ferner ist der mann in erster linie als gerichtsgutachter für die LG BS GÖ und MD tätig.(eine vorbesichtigung hat schon stattgefunden-ergebnis war erschreckend)

    mich interessierte in ertser linie ob es sich denn wirklich um so gravierende mängel handelt,wie sie im ertsen gutachten dar gestellt wurden.

    zur rücknahme möchte ich anführen,das es bislang zahlreiche 2 schriftliche mängelrügen gegeben hat.
    leider ohne erfolg.
    die schwierigkeit besteht in erster linie darin das Gew eigentum zu trennen.
    rechne ich das gew eigentum heraus habe ich 360 000 euronen für eine betonplatte und gipskarton bezahlt.
    selber schuld werden jetzt einige denken.
    aber ich bin nicht gewillt diesen besch... länger mit zu machen.

    die rücknahmeklage stützt sich auf die paragr. 323-634-636 Bgb.
    also großer schadenersatz.
    bleibt nur zu hoffen das der bauträger incl verkäuferin sich nicht in luft auflösen.

    ja was hier noch so im argen liegt und sich abzeichnet-ich wage nicht dran zu denken.
    von der teilungserklärung bis zur bauausweisung ist wohl einiges nicht ganz korrekt gelaufen.:-(((
    wie sich herausstellte liegt das grundstück in einer überschwemmungszone???
    eine baugenehmigung hätte wohl hier gar nicht erteilt werden dürfen.

    aber schluss mit den mutmaßungen das hilft nun auch nicht mehr weiter.

    lg anette
     
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