Baustrom und Bauwasserkosten,Vereinbarung mit Bauherr/Generaluntermehmer,Statistik

Diskutiere Baustrom und Bauwasserkosten,Vereinbarung mit Bauherr/Generaluntermehmer,Statistik im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, es kommt öfters zu uneinigkeiten zwischen den Bauherren und Handwerkern wegen die Kosten für Bauwasser und Baustrom. Anbei ist eine...

  1. Yilmaz

    Yilmaz

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    Hallo,
    es kommt öfters zu uneinigkeiten zwischen den Bauherren und Handwerkern wegen die Kosten für Bauwasser und Baustrom.
    Anbei ist eine Vereinbarung die vor Vertragabschluß zusätlich getroffen werden muß und eine Statistik welche gewerk wieviel bauwasser und Baustrom verbraucht.
    Ich hoffe jemand kann was damit anfangen.

    Mfg.
    Yilmaz
     
  2. Uli R.

    Uli R.

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    Also wir hatten ne Vereinbarung, die war von Anfang an total Konfliktfrei und einfach in der Abrechnung:
    Bauherr zahlt Baustrom und Bauwasser. :D
    es sind ja keine Unsummen, also bei mir warens rund 230 € Baustrom und Wasser war kaum der Rede wert waren 9,96 € netto.
    Das der Bauherr es zahlt war in den Ausschreibungen vermerkt wenn der Handwerker wollte hat ers in der Kalkulation berücksichtigt, wenn nicht is es auch nicht aufgefallen.

    Ich halte bei solchen Summen Abrechnungsschlüssel gerlinde gesagt für Arbeitsbeschaffung, gilt nur für EFH bei größeren Projekten mags anders aussehen
     
  3. manni

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    fürs EFh sehe ich hier auch keine Handlungsbedarf. Der EFH-Häuslebauer schluckt nur wenn der Putzer kommt und ne 32A CEE Steckdose will. die hat er ersmal n9ich.

    Im Objektbau schauts da wieder anders aus. Da isses für mich ABM. Denn zahlen tuts der Bauherr sowieso entweder über die erhöhten EP oder direkt.
    Allein der Aufwand für die vielen Einzelmessungen und nachgeschalteten Baustromverteiler mit monatlicher FI-Prüfung kosten wahrscheinlich mehr als das "bisschen Strom".
     
  4. Yilmaz

    Yilmaz

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    hmm

    Also es ist öfter so wen ich meine Stromkasten anschliessen lasse kostet mich nur der elektriker bis 500 € ohne den verbrauch.
    Standrohr von der Stadtwerke muß ich regional teil. bis 500 € kaution hinterlegen.Wen auch der verbrauch unter 200 € liegt.
    Es sind vieleicht nicht enorme kosten aber die können auch später zum streit zwischen den Parteien führen.Wie z.B. den fall hier mit der Erdbohrung die 500m³ wasser verbraucht worden ist.
     
  5. #5 RMartin, 11.10.2006
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    Also, das der Bauherr das sowieso bezahlt ist so nicht ganz richtig.
    Wenn die Baufirma, bzw. -firmen den Strom selber bezahlen, wird u.U. kostenbewußter damit umgegangen.
    Im kalten Winter ist es halt für den Polier und die Jungs schon schön morgens früh in eine warme Bude zu kommen. Nachteil halt, dass die Heizung die ganze Nacht ballert. Wenn die Container schlecht isoliert sind, dann kostet das schon... Vor allen bei größeren Maßnahmen mit vielen Unterkunftscontainern.
    Ein Bauherr möchte ja so vielen Unwägbarkeiten und Unsicherheiten aus dem Weg gehen und die Kosten im Vorfeld so exakt wie möglich wissen.
    Und wenn die Energiekosten vom Unternehmer bezahlt werden, ist diese Variable für den Bauherrn nicht vorhanden....
     
  6. Lukas

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    Quark,

    am Ende muß es eh der BH zahlen. Oder wer sonst?
    Es geht nur um die Aufteilung.

    Gruß Lukas
     
  7. #7 S.Oertel, 12.10.2006
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    Naja - im Durchschnitt schon! Bei mir wars ursprünglich im Bauvertrag nicht drin, wurde aber auf meinen "nachdrücklichen" Wunsch Kostenneutral aufgenommen. Kommen da ein paar Euro fuffzig zusammen (bis einschließlich Dachstuhl haben die mit Aggregat gearbeitet, weil das mit dem Baustromkasten nicht geklappt hat), werde ich da kein Wort drüber verlieren, kommen aber Summen zusammen, gibts halt 'ne Rechnung an den BU.

    Gruss
    Sven
     
  8. #8 Wilhelm Wecker, 12.10.2006
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    Der Schwachsinn

    mit diesen Umlagelisten hat noch nie funktioniert, ist nur zusätzlicher Mehraufwand und ständiger Anlaß für Ärger. Wenn im Leistungsverzeichnis "gscheite" Vertragsbedingungen enthalten sind, wo drinsteht, dass der Bauherr die Baustromkosten übernimmt, dann können die Firmen anständig kalkulieren.
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 12.10.2006
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    Oder ...

    ... man schafft eine klare Regelung:
    Der Rohbauunternehmer ist für Baustrom- und -wasserbeschaffung und -Unterhaltung bis zum Ende der Bauzeit verantwortlich und rechnet die Verbrauchskosten mit dem BH ab.
    Bei allen anderen Gewerken steht im Vertrag, dass für diese Verbrauchskosten bei der Schlusszahlung ein pauschaler Abzug von 0,25 % vorgenommen wird.
    Funktioniert und passt auch.
     
  10. #10 S.Oertel, 12.10.2006
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    Naja - ob Kraftausdrücke angemessen sind?

    @Volker: Das Problem ist ja, daß der Bauherr (falls kein BT) die HA beantragen muß und auch gegenüber dem Versorger in der "Pflicht" ist. Solange sich das alles im Rahmen bewegt, ist das ja kein Problem und wir reden über Summen von unter 100 EUR für den gesamten Bau (EFH) und das ist gegenüber den Baukosten so lächerlich, daß man eigentlich kein Wort drüber verlieren muß...
    ..was ist aber bei "Ausreißern", wo mal irgendwo 100te Kubik Wasser wegfließen oder Jemand über Tage/Wochen elektrisch heizt? Der Bauher kannn das nicht kalkulieren und sowas pauschal umzulegen, halte ich auch für keine gute Idee!

    Gruss
    Sven
     
  11. Lukas

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    Da kontere ich mit einer Kalkulation ohne jede Maschine. Davon kannste 0,25% abziehen und ich benutz den Strom.
    Nur als simples Beispiel, zur Verhältnismäßigkeit: der Maler weißt die Wand, für Summe x und verbraucht dazu wieviel Strom? Ich komme und schleife den Fußboden, die "Hauptmaschine" zieht ca 3kw/h. Beides für 0,25%?
    Wann kommt eigentlich der Erste darauf im Winter vom Handwerker noch die Heizkosten der Baustelle zu kassieren?
    Der Handwerker geht ja morgens aus dem Haus um irgendwo den Strom zu benutzen und sich in beheizten Räumen aufzuhalten, die alten Klamotten aufzutragen, der Gattin aus dem Weg zu gehen, fremde Klos zu benutzen...:irre :motz

    Was glaubt Ihr eigentlich, wie kalkuliert wird, wenn solche "Vertragsbedingungen" vorher bekannt sind? Meint Ihr, daß dann nur 0,25% draufgelegt werden?

    Der Strom wird im Auftrag des Kunden, für den Auftrag des Kunden verbraucht. Dann soll er ihn auch bezahlen. Wenn er das macht hat er die beste Chance nicht draufzahlen zu müssen.

    Gruß Lukas

    PS: Die Grundrechenarten des Bauens, Abziehen und Teilen.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 13.10.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Was soll denn das....

    Wenn die Verbrauchskosten umgelegt werden, rechnet der Unternehmer dafür was in die Preise rein.
    Also bezahlts am Ende doch wieder der AG.
    Dann lieber gleich und ehrlich. Das Argument, dann würde geast, ist Blödsinn, weil bei Umlage z.B. der von Lukas genannte Maler sich "schadlos" halten will.
    Bei MIR zahlen die Bauherren, die BU kriegen kostenfrei Wasser, Strom und ggf. WC.
    MfG
     
  13. #13 damy, 13.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 13.10.2006
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    Alles schön und gut, aber

    Alltag auf den Baustellen:

    In der Architektenausschreibung steht:

    Alle Kosten für Baustelleneinrichtung, Gerüst, Baustrom und Bauwasser sind in die Einheitspreise der Positionen einzurechnen. Eine separate Vergütung dafür erfolgt nicht. Die Anschlüsse sind für Nachfolgegewerke vorzuhalten. Die Abrechnung des Verbrauchs hat direkt mit den Nachfolgegewerken zu erfolgen.

    Das Hauptproblem dabei ist, einige Anbieter rechnen dann überhaupt keine Baustelleneinrichtung und haben die gleichen Einheitspreise wie wenn die BE separat aufgeführt ist. Und derjenige mit den höheren Einheitspreisen bekommt den Auftrag bestimmt nicht.


    Alleine das setzen eines Baustromzählers kostet bei uns mittlerweile über 200 Euro zuzüglich aufstellen, vorhalten und abbauen des Verteilerkastens.
    Da bist du Ruck Zuck über 500 Euro. Dann bekommste noch den Kasten demoliert weil irgend jemand der Nachfolgegewerker den Schlüssel verschlampt hat und die Tür aufbiegt, dann fährst du die Woche drei mal auf die Baustelle weil irgend ein Heini zu doof ist eine Sicherung zu wechseln oder den FI einzuschalten.
    Und zu guter letzt fängst du mit den Nachfolgegewerkern an zu Streiten wer wann wieviel Strom oder Wasser verbraucht hat. :irre

    Arbeite ich mit den verkehrten Architekten :confused:

    damy
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 13.10.2006
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    Ungültig...

    Baustelleneinrichtung:
    Lt VOB mit einzurechnen. Ich habe dafür eigenen Titel! Und in dessen Vorbemerkung steht drin, das PKW und Transporter KEINE Baustelleneinrichtung sind - und das wird auch so durchgezogen = abgezogen.
    Gerüst:
    So nicht zulässig, weil nicht erschöpfend. Woher sollen die Anbieter wissen, wieviel Gerüst sie für wie lange vorhalten müssen
    Verbrauchskosten:
    Ebenfalls nicht ausreichend, da jeder örtliche Versorger andere Ideen und Vorstellungen hinsichtlich der Anschlüsse und der Abrechnung hat.
    MfG
     
  15. #15 Gast360547, 13.10.2006
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    Gast360547 Gast

    aus der praxis

    Moin,

    was war das bei uns früher ein Theater. Da wurden Müllcontainer aufgestellt und wer hatte den meisten Mist drin? Der Fliesenleger mit seinen Verpackungen...
    Wir haben unseren Restkrempel immer mitgenommen und z. t. den Lieferanten als Verpackungsmüll wieder mitgegeben. ABER: die umlage sollten wir trotzdem zahlen.
    Bei Strom derselbe Quatsch.
    Gerüst: Ich habe es gerade wieder an einer Baustelle erlebt. In den Vorbemerkungen JEDES Gewerks stand drinn, dass Gerüstkosten in die EP einzurechnen sind. Gleichzeitig sollten aber die Gerüste für Nachfolgegewerke vorgehalten werden. Ein Widerspruch in sich. Auf meine Frage, warum das Gerüst denn schon abgebaut sei obwohl weder Dach noch die Klinkerer fertig waren, kam die Antwort vom "Bauleiter": Jeder müsse für sein Gerüst selber sorgen. Als ich dann anmerkte, dass der BH in diesem Fall ja schon zu Unrecht über die EP das Gerüst mindestens 3x bezahlt habe (Rohbauer, Zimmermann und dann Dachdecker), kam die Antwort, ich möge mich nicht um Dinge kümmern, die mich nicht angingen. OK, mag sein, aber wie Ralf schon schreibt, für diese Dinge gibt es eien Extra-Titel und den dann aber nicht bei jedem Gewerkt sondern nur dort, wo es sinnvoll ist. DER AN rechnet nachher mit dem BH ab.
    Grüße
    si
     
  16. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "hmmm"

    die Praxis Baumeisterausschreibung:
    ----------------------------------
    Pos.1. Baustelleinrichtung, der Unternehmer
    iss verpflichtet Wasser/Strom/Gerüste nach
    BG bis zum Abschluss der Malerarbeiten vorhalten
    den Verbrauch von Wasser und Strom hat
    er mit den anderen Handwerkern abzurechnen
    sprich interesiert den Bauherrn ned ... das
    Gerüst ist in den EP einzukalkulieren
    .
    besonders dreist wird´s wenn beim Gerüst
    noch der Passus Dachdeckerschutz bzw.
    eventl. Gerüstverbreiterungen sowie kostenlose
    Umbaumaßnahmen einzurechnen sind.
    .
    derjenige der sowas in ähnlicher Form ausschreibt
    sollte man zum Schluss am Bau erschiessen (!)
    .
    ich hab´s mir angewöhnt nach meinen Rohbau-
    arbeiten nen Schlusstrich zu ziehn ... und der
    kommt auch in den Vertrag:

    1.) nach 3 defekten und 2 geklauten Standrohren
    bei dem ich als Auftragnehmer bei den Stadtwerken
    hafte bin ich nimmer bereit für andere den Deppen
    zu spielen ... entweder der Bauherr lässt bis
    Beginn der Ausbauarbeiten seinen Wasseranschluss
    legen oder die Handwerker kümmern sich selbst
    um das Wasser = "punkt" (!)
    .
    2.) meinertwegen rechne ich den Strom bis fertigstellung
    Rohbau in die Baustelleneinrichtung ... "aber" den
    Handwerkern laufe ich nimmer nach um die Stromkosten
    einzutreiben ... auch Stromzwischenzähler taugen nix ...
    des schärfte was ich da gesehn hab daß man sie liegend
    betrieben hat ... und wie´s der Teufel will funktionieren sie
    liegend nicht :irre ... "aber" es ist auch nicht abgetan mit den
    Handwerkern den Strom abzurechnen weil einige Bauherrn
    im Winter ihre Buden mit Strom heizen ... kost ja nix da
    vom Bauunternehmer (!) ... drum heißt es bei mir
    nach der Rohbaufertigstellung ... Lieber Bauherr willste
    weiterhin Strom dann zahlst du ab Rohbaufertigstellung
    die reinen Verbrauchskosten und zwar ohne Komentar (!)
     
  17. #17 VolkerKugel (†), 13.10.2006
    VolkerKugel (†)

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    Und genau dafür ...

    ... sind "meine" 0,25 %, die den Nachunternehmern abgezogen werden.
    Der Rohbauer sorgt für Einrichtung und Unterhaltung der Entnahmestellen Strom und Wasser und kriegt die kompletten Verbrauchskosten vom BH auf Nachweis erstattet.
    Und wo ist das Problem für den Nachunternehmer? Wenn der Trockenbauer keinen Strom braucht, weil er seinen Akku-Schrauber mitbringt (und heimlich am Baustrom auflädt), kalkuliert er´s halt mit ein. Das funktioniert seit Jahrzehnten zur gegenseitigen Zufriedenheit.
    Und der Rohbauer hat eine Position Gerüst im Auftrag, die Umbau/Ergänzung für Zimmermann/Dachdecker/Fassade mit einschließt. Gerüstkosten bis zum Zimmermann trägt er, Vorhalte- und Umbaukosten danach der BH. Zimmermann, Dachdecker/Spengler und Fassadenbauer haben "Gerüst bauseits" im LV stehen.
    Bauabfolge: Rohbau / Zimmermann / Dachdecker/Spengler / Fenster / WDVS / Gerüstabbau (Sockelausführung später).
    Und - nur zur "Vorbeugung": Das Gerüst wird 30cm + WDVS-Stärke vor die Rohbauwand gestellt und mit Innenkonsolen lagenweise nach oben ergänzt.
     
  18. #18 Maidörfer, 13.10.2006
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    Hallo,

    bestimmt ist unsere Vorgehensweise der Kostenminimierung recht altmodisch, aber wir haben erst mal wieder den alten Brunnen zum laufen gebracht und damit bisher kein Stadtwasser benötigt (kein Neubau, dafür umfangreiche Sanierungsarbeiten).

    Es gibt bestimmt viele Bauherren, die ebenfalls einen Brunnen nach ein paar Jahren bohren oder schlagen wollen. Warum nicht gleich am Anfang mit einplanen. Wenn man schon im Keller dem Wasser 2 Meter näher ist, kann man dies doch sogar mitnutzen. Natürlich werden auch einige keine Chance auf eine Brunnengenehmigung oder nicht die Möglichkeit wegen Höhenlage haben.

    Andernfalls ist dies doch aber garnicht so abwegig, wie früher erst den Brunnen zu bauen und mit Brunnenwasser zu betonieren, Mauern, etc.

    Gruß

    Maidörfer
     
  19. #19 Wilhelm Wecker, 13.10.2006
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    Wie wärs mit einem Bach

    Bei einer meiner Baustellen läuft direkt ein Bach vorbei, wäre noch kostengünstiger. Da und dort ist vielleicht gleich noch Fisch mit drin.

    Hallo Josef, vielleicht kannst Du mal überschlägig angeben wie viel Baustrom für eine normale Hütte gebraucht wird, denn ich halte die 0,25 % für viel zu wenig und ausserdem ist der Verwaltungsaufwand einfach zu hoch. Deine Regelung hat bisher immer gut geklappt. Der Bauherr samt seiner Bauleitung muss halt ein bißchen aufpassen, dass die Baubude nicht zur Sauna wird.
     
  20. #20 VolkerKugel (†), 13.10.2006
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    Hallo Wilhelm ...

    ... die 0,25 % haben im Schnitt bis jetzt immer gereicht und da der Abzug automatisch im Abrechnungsformular erfolgt, ist der Verwaltungsaufwand = Null :konfusius .
     
Thema: Baustrom und Bauwasserkosten,Vereinbarung mit Bauherr/Generaluntermehmer,Statistik
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