Baustrom und Bauwasserkosten,Vereinbarung mit Bauherr/Generaluntermehmer,Statistik

Diskutiere Baustrom und Bauwasserkosten,Vereinbarung mit Bauherr/Generaluntermehmer,Statistik im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Fair ist es sicherlich den Gewerken im Angebot eine Zulageposition von 0,2506266% des Angebotspreises zu gewähren, damit ein jeder in das...

  1. Ryker

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    Fair ist es sicherlich den Gewerken im Angebot eine Zulageposition von 0,2506266% des Angebotspreises
    zu gewähren, damit ein jeder in das Angebot hineinrechnen kann, was später wieder herausgerechnet wird.
     
  2. #22 Jürgen Jung, 18.10.2006
    Jürgen Jung

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    Wir machen 0,3% der SR-Summe für Strom und WC und Bauwesenversicherung. Jeder Unternehmer bekommt eine Kopie der Police, damit keine Zweifel aufkommen, das wir für jedes BV eine neue Versicherung abschliessen.

    Für Wasser ist jeder Unternehmer selber zuständig bis der HA-Wasser im Haus liegt, dies ist meist nach Putz der Fall. Die Rennerei mit den Standrohren mache ich nicht mehr.

    Gruß aus Hannover
     
  3. Uli1

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    Wir hängen aus organisatorischen Gründen noch nicht an der örtlichen Wasserversorgung. Dafür ist der Brunnen für die Wärmepumpe fertig. Also habe ich dem Gipser vorgeschlagen das Wasser mit der Pumpe daraus zu nehmen (ich weis nicht genehmigt, wäre mir aber in dem Fall egal gewesen), anstatt die 100m langen Schläuche zu meinen Elternhaus zu legen.
    Hat aber dankend abgelehnt, von wegen Gewährleistung und Wasserqualität.

    Wird also auch nicht immer gehen.

    mfg
     
  4. Fralle

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    Hallo,
    wie sieht es eigentlich mit den Energiekosten (Wärme) aus?
    Wer trägt die Kosten bei einem schlüsselfertigen Haus welches mit einem Bauträger
    erstellt wurde.
    Der Verbrauch ist bei uns sehr hoch, da der Estrich trocken werden musste.
    Im Bauvertrag steht nicht über diese Kosten.
    In der VOB/B steht: §4/4.c Die Kosten für den Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Auftragnehmer.
    Ich übernehme das Haus doch auch "schlüsselfertig".
    Ich freue mich über jede Info.
    Gruß
    FRALLE
     
  5. Julius

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    Beim BT kaufst Du "1 Stück fertiges Haus" zu einem bestimmten Zeitpunkt (Übergabe).
    Was vorher war, muß Dich nicht interessieren.
     
  6. Yilmaz

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    @julius ich würde da vorsichtig sein, meistens stellt bauherr strom und bauwasser zu verfügung. Für zähler unterschreibt der Bauherr und wen das vertraglich nicht geregelt dann kann der bauherr auch nicht abziehen.
     
  7. Julius

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    Da hast Du Recht!

    Nur ist da ja eben der BT der Bauherr, nicht etwa der spätere Käufer.
     
  8. Yilmaz

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    Bei BT geschäfte ist es richtig aber meistens sind es GU/GÜ verträge wo vonvorne rein diese kosten auf bauherren umgelegt werden.
     
  9. Julius

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    Schon.
    Nur ging es hier eben ausdrücklich um einen BT-Fall!
     
  10. Yilmaz

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    für einen moment habe ich vergessen das GUs keine BT sind :)
     
  11. #31 Baufuchs, 28.01.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Noch

    mehr hast Du vergessen, dass die meisten Fragsteller zwar schreiben "bauen mit Bauträger", aber gar nicht wissen was das ist.

    Mag FRALLE doch mal hier nachlesen und uns aufklären.
     
  12. #32 Goldmund, 08.05.2013
    Goldmund

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    Hallo, vielleicht könnt ihr mir im Folgenden helfen.
    Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Die Bank hat bei diesem Punkt aus der Baubeschreibung etwas gezuckt, dass es sehr groß ausfallen kann. Was meint ihr, wie hoch sie ausfallen könnten?

    Die Baustelleneinrichtung schließt den Auf- und Abbau der Gerüste, die Gestellung von Mobiltoiletten sowie die Entsorgung des anfallenden Bauschutts, der durch die Leistungen des Unternehmens und seiner Partner verursacht wird, über Bauschuttcontainer, ein. Der Bauherr hat dafür Sorge zu tragen, dass bei allen Witterungsverhältnissen für die Baustelleneinrichtung, die Materialanfuhr und –lagerung sowie einen Kranstellplatz und eine ausreichende und tragfähige Zufahrt (mindestens 40 t Gesamtgewicht) bis unmittelbar zu einer Längsseite des Gebäudes vorhanden ist und unterhalten wird. Im Leistungsumfang nicht enthalten und vom Bauherren mit Unterstützung durch den Bauleiter zu organisieren sind besondere Vorkehrungen für das Überqueren öffentlicher Gehwege und fremder Grundstücke, die Einholung von Genehmigungen, Nutzungsgebühren, Schutzmaßnahmen vor Hochspannungsleitungen, Maßnahmen und Auflagen aus Flugzonen, Bauzäune, Absperrungen und Grabenverrohrungen sowie die Wiederherstellung der Überfahrt im öffentlichen Bereich. Wasserhaltungsmaßnahmen in Baugruben sowie die Ableitung der Dachentwässerungen während der Bauphase organisiert der Bauleiter. Dafür ggf. anfallende Kosten tragen die Bauherren. Baustrom sowie Bauwasser sind von den Bauherren vor Baubeginn bereitzustellen. Der Bauleiter wird die Bauherren dabei organisatorisch unterstützen. Die Verbrauchskosten dafür tragen die Bauherren. Eine gegebenenfalls notwendige Beheizung oder Trocknung während der Bauphase organisiert der Bauleiter, die Kosten und die Verbrauchskosten tragen die Bauherren.
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 08.05.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Woher sollen wir das denn wissen???
    Bei Dir überhaupt nötig???

    Preisspanne zwischen 2.000 und 100.000 € möglich.
     
  14. #34 Goldmund, 08.05.2013
    Goldmund

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    Handelt sich um "normales" Grundstück, mit einer normalen Zufahrt zu allen Punkten des Grundstücks.
     
  15. #35 Gast036816, 08.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da hast du einen vertragspartner, der es genau wissen will. fehlt einer punkte, kann das teuer für dich werden. was das kosten kann, wird dir niemand aus der ferne mitteilen können.
     
  16. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Der Punkt kann aber nicht sonderlich teuer sein.
    Denn seine Beschreibung besteht fast ausschließlich aus der Aufzählung all der Sachen, die NICHT enthalten sind und daher später noch obendraufkommen!

    Hier ist also äußerste Vorsicht geboten, wenn der Finanzrahmen knapp ist.
     
  17. #37 Jürgen Jung, 09.05.2013
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    "Wasserhaltungsmaßnahmen in Baugruben sowie die Ableitung der Dachentwässerungen während der Bauphase organisiert der Bauleiter. Dafür ggf. anfallende Kosten tragen die Bauherren".....

    Das ist ja ein Freibrief für eine Kostenfalle, ebenso wie der von Ralf angesprochene Weg. Kannst du denn einschätzen, ob und wie das alles überhaupt nötig ist? Eine Wasserhaltung kann teuer werden. Lass dich beraten!

    Wasser (Standrohr) und Strom mit Baustromkasten (Achtung, wer liefert die?? ... auch hier besteht Klärungsbedarf!! Aber bei einem normalen EFH im Sommer ohne Heizkosten kannst du ca. 750 - 1250 € rechnen.
     
Thema: Baustrom und Bauwasserkosten,Vereinbarung mit Bauherr/Generaluntermehmer,Statistik
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