Wo beantragen wir Eigenheimzulage?

Diskutiere Wo beantragen wir Eigenheimzulage? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben im Dezember 2005 noch unseren bauantrag abgegegben und bekommen somit ja noch EHZ. nun ziehen wir am Samstag um und wollten...

  1. #1 tomorrow100, 11.10.2006
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    Hallo,

    wir haben im Dezember 2005 noch unseren bauantrag abgegegben und bekommen somit ja noch EHZ.
    nun ziehen wir am Samstag um und wollten gerne wissen, wo wir die erste Rate beantragen müssen. Unser Hausverkäufer hat uns gesagt wir können diese ja erst nach dem Umzug beantragen.

    Danke im voraus.

    gruss
    Olli
     
  2. #2 Baufuchs, 11.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich

    würde es beim Finanzamt versuchen. Wie ich die dort kenne, haben die dafür sicher passende Formulare :konfusius
     
  3. #3 Maidörfer, 12.10.2006
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    Eigenheimzulage

    Hallo Olli,

    hier kannst Du das Formular runterladen: http://www.finanzamt.bayern.de/nuer...teuer.bayern.de/vordrucke/index.htm&l1=2&l2=0

    Die Eigenheimzulage für 2005 bekommst Du leider nicht, weil Du ja das Haus erst ab 2006 zu Wohnzwecken nutzt. Beim Formular musst Du für die volle Förderung mindestens EUR 125.000,00 Anschaffung und Herstellungskosten nachweisen.

    Aus einkommensteuerrechtlicher Sicht sollten in Bezug auf § 23 EStG (Spekulationgewinne) die Anschaffungs- und Herstellungskosten so vollständig wie möglich ermittelt werden. Ich würde Dir jedoch aus Vereinfachungsgründen raten sämtliche Belege gut aufzubewahren für den Fall der Fälle. Bei der Eigenheimzulage würde ich nur die größten Brocken ansetzen bis die 125000 voll sind und in einem Beiblatt hinweisen, dass noch weitere Kosten vorhanden sind (Werde ich bei mir auch so machen).

    Bedenke auch, dass Deine Einkünfte für 2005 und 2006 bei Zusammenveranlagung unter 140.000 (+ 30000 pro Kind) liegen müssen. Falls Du die Steuer 2005 noch nicht gemacht hast wird es daher jetzt dringend Zeit. für 2006 würde ich dem Finanzamt eine Einkommensprognose (voraussichtliche Einkünfte für 2006) erstellen. Am besten sprichts Du mit dem ständigen Sachbearbeiter und bittest um eine vorläufige Festsetzung (§165 AO) der Eigenheimzulage, damit Du nicht erst den Steuerbescheid 2006 abwarten musst.

    Ab 2007 erhälst Du dann Deine Zulage automatisch am 15.03. ausbezahlt. Die Förderzeit ist bei Dir auf 7 Jahre begrenzt (bei uns auch).

    Hoffe dies hilft Dir weiter. Muss aber gleich gestehen, dass ich selbst noch nicht einen Antrag auf Eigenheimzulage erstellt habe (peinlich in meinem Beruf). Dafür habe ich in der Vergangenheit unzählige Anlagen zum § 10 e EStG ausgefüllt.

    Gruß

    Maidörfer

    P.S. Noch ein Tipp zum Schluss: Erkläre mindestens EUR 3000,00 dem Finanzamt als Handwerkerleistungen in der Steuererklärung 2006 (außerhalb der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage). Du bekommst somit bis zu EUR 600,00 zusätzlich erstattet (20%). Versuche auch falls möglich eine Leistung im Wert von EUR 3000,00 ins Jahr 2007 zu schieben. Strittig ist zur Zeit noch, ob Du Handwerkerleistungen vor Bezug auch ansetzen kannst. Danach sollte die jedenfalls kein Problem sein, sofern es nicht reine Herstellungskosten sind. Es ist übrigens nur die Arbeitszeit begünstigt und nicht das Material.
     
  4. #4 Baufuchs, 12.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Den unter

    P.S. aufgeführten Tipp vergessen.
    Diese Regelung gilt nur für "Erhaltungs-/Renovierungs-/oder Modernisierungsmaßnahmen", trifft also beim Neubau nicht zu.

    Auszug aus § 35a EStG:
     
  5. #5 Gast217, 12.10.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Verwirrung?

    Und um Olli den ersten Schock zu nehmen: beim Verkauf von eigengenutzten Grundstücken entsteht ein Gewinn aus Privaten Veräußerungsgeschäften (so heißt das seit einiger Zeit) nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen:

    Aus § 23 EStG
     
  6. #6 Maidörfer, 12.10.2006
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    Olli schreibt was von "Hausverkäufer" und nicht von Bauträger oder Grundstücksverkäufer. Also werden ihm wohl Renovierungs- und Modernisierungskosten entstanden sein, wenn er erst jetz einziehen kann.

    Im übrigen habe ich schon vor Monaten einen Einkommensteuerreferenten zu diesem Thema befragt (aus Eigeninteresse). Er sah sogar nicht mal ein Problem bei einer Kernsanierung. Seiner Meinung nach wäre nur die vorherige Bewohnbarkeit eine Vorraussetzung.

    @ Olli: Ruf lieber mal bei Eurer OFD in Nürnberg an, wie die das handhaben wollen. Deren Auffassung gilt dann auch für Euer Finanzamt.

    Gruß

    Maidörfer

    P.S. Wenn Baufuchs hier keine bessere Quelle hat als nur den Gesetzestext, dürfte das ganze wohl doch klappen. Aber im Steuerrecht kann man zur Zeit ohne Glaskugel eh nur sehr schlecht arbeiten.
     
  7. #7 Maidörfer, 12.10.2006
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    Danke für die Ergänzung. Mein Tipp mit dem Aufbewahren der Belege geht über das aktuelle Gesetz hinaus. Es ist geplant, alle Veräußerungen irgendwann steuerpflichtig zu machen. Und da unser Regierung hier keine Inflationsbereinigung vornehmen will wie z.B. in Frankreich, sollten wenigsten die Anschaffungs- und Herstellungskosten in tatsächlicher Höhe auch nach 20 oder 30 Jahren nachgewiesen werden können.

    Gruß

    Maidörfer

    P.S. Bei eigengenutzten Grundstücken ensteht übrigens gerade in der Regel kein Spekulationsgewinn (§ 23 I S. 3 EStG) - daher meine Formulierung: Fall der Fälle. Aber es gibt auch hier Besonderheiten, daher sollte man den Fall lieber bei Bedarf genau prüfen.
     
  8. #8 Baufuchs, 12.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Maidörfer

    Nix Renovierung/Modernisierung.

    Fragesteller schreibt in der Ausgangsfrage "Bauantrag haben wir im Dezember 2005 abgegeben".

    Berater der Fertighausfirmen werden von Bauherren gern als "Hausverkäufer" bezeichnet.:lock
    So auch Tomorrow 100, denn in einem Beitrag vom 16.09.06 schreibt er
    Also: Neubau
     
  9. #9 Gast217, 12.10.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Er hat auch nicht geschrieben, dass er für 2005 schon EHZ haben möchte.
    Eigentlich war es eine ziemlich kurze und einfache Frage ...

    Genau! :winken

    Marion :)
     
  10. #10 Gast217, 12.10.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Um den Kreis zu schließen und noch mal zur kurzen und einfachen Ausgangsfrage zurückzukommen:

    Beim Finanzamt. :)
     
  11. #11 Maidörfer, 12.10.2006
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    Asche auf mein Haupt !!! :fleen

    Ihr habt ja recht. Jetzt verstehe ich langsam erst, wie schwer Ihr es mit uns Bauherren hier habt, wenn wir technische Fragen stellen.

    Gruß

    Maidörfer

    P.S. Wenn einer vor einem Sitz und man direkt die Fragen stellen kann, geht irgendwie alles leichter.

    @ Marion: Ich weiss, dass die Frage einfach gemeint war, aber ich habe einen Mandanten, der hat zuerst das Formular selbst ausgefüllt und danach wurde ich hinzugerufen, weil auch nach einen halben Jahr kein Cent ausbezahlt wurde. Etwa nach drei langen Briefen und 5 Telefonaten bekam er dann aber nach ca. 10 Tagen das bereits dringend benötigte Geld. Ich wollte Olli ein solches Problem nur gleich vorab ersparen und weiss ja selbst wie nötig man jeden Cent in der Bauphase braucht.
     
  12. #12 tomorrow100, 12.10.2006
    tomorrow100

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    Danke Euch allen

    auch wenn Ihr sehr viel wegen mir dis:D kutiert habt
     
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