Beitragsrechung der BG Bau

Diskutiere Beitragsrechung der BG Bau im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Brauche dringend Hilfe: Habe heute nen Brief der BG Bau bekommen mit nem geschätzten Beitragssatz von 5.500.- Euro :wow Grund: geschätzt nach...

  1. Magge

    Magge Gast

    Brauche dringend Hilfe:
    Habe heute nen Brief der BG Bau bekommen mit nem geschätzten Beitragssatz von 5.500.- Euro :wow
    Grund: geschätzt nach § 165 (3) SGB VII wegen fehlender oder unvollständiger Angaben.

    Bin mir aber überhaupt keiner Schuld bewußt !!!
    Was tun ? Bin kurz vor dem Nervenzusammenbruch...
     
  2. Quelle

    Quelle

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    kommt denn das einigermaßen hin, was die BG an stunden angesetzt hat?

    oder liegt da faktor 10 zwischen?
     
  3. #3 Baufuchs, 14.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Widerspruch einlegen,

    klären was unvollständig oder fehlerhaft sein soll.
    Angaben ergänzen.
    Leider haben Sie Ihren Wohnort nicht angegeben. Falls das BV mit Fördermittel des Landes (in NRW z.B. mit Förderung A) gefördert wurde, besteht Beitragsbefreiung.
     
  4. Magge

    Magge Gast

    Laut dem Schreiben sind die Stunden geschätzt und als Fußnote angeben "wegen fehlender...usw." uns als Fiktive Entgelte ergeben sich dann 30.677

    Hab keine Ahnung was ich da machen kann :cry
     
  5. Yilmaz

    Yilmaz

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    § 165 Sgb Vii

    § 165

    (1) Die Unternehmer haben zur Berechnung der Umlage innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf eines Kalenderjahres die Arbeitsentgelte der Versicherten und die geleisteten Arbeitsstunden in der vom Unfallversicherungsträger geforderten Aufteilung zu melden (Lohnnachweis). Die Satzung kann die Frist nach Satz 1 verlängern. Sie kann auch bestimmen, daß die Unternehmer weitere zur Berechnung der Umlage notwendige Angaben zu machen haben.

    (2) Die Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten haben zur Berechnung der Beiträge einen Nachweis über die sich aus der Satzung ergebenden Berechnungsgrundlagen in der vom Unfallversicherungsträger geforderten Frist einzureichen. Der Unfallversicherungsträger kann für den Nachweis nach Satz 1 eine bestimmte Form vorschreiben. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

    (3) Soweit die Unternehmer die Angaben nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig machen, kann der Unfallversicherungsträger eine Schätzung vornehmen.

    (4) Die Unternehmer haben über die den Angaben nach den Absätzen 1 und 2 zugrunde liegenden Tatsachen Aufzeichnungen zu führen; bei der Ausführung eines Dienst- oder Werkvertrages im Baugewerbe hat der Unternehmer jeweils gesonderte Aufzeichnungen so zu führen, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, der Arbeitsentgelte und der geleisteten Arbeitsstunden der Versicherten zu dem jeweiligen Dienst- oder Werkvertrag gewährleistet ist. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren.


    Die gannante paragraf Betrifft den Unternehmer ich gehe davon aus das sie eine sind.
    Sie haben die Erforderlich Lohnnachweise nicht Eingereicht und wurden mehr als einmal Gemahnt.

    Rufen sie bei der Zuständigen BBG an und klären das mit den ab.

    Mfg.
    Yilmaz
     
  6. Magge

    Magge Gast

    Bin Privatperson, die ein Haus mit Eigenleistung baut. Der Großteil wird durch eine Baufirma erledigt.
     
  7. #7 Jürgen Jung, 14.10.2006
    Jürgen Jung

    Jürgen Jung

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    Die haben geschätzt, weil Sie sich wohl nicht gemeldet haben. Das können Sie ja nachholen, z.B. die Stunden für die am Bau eingesetzten Unternehmer haben sie ja nicht zu vertreten.
    Erstmal Montag anrufen und mit denen sprechen, die sind meist sehr umgänglich.

    Gruß aus Hannover
     
  8. #8 Gast3007, 14.10.2006
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14.10.2006
    Gast3007

    Gast3007 Gast

    Aber Achtung Magge,

    die Beiträge zur BG sind spätestens Mitte November fällig - und auch bei noch laufenden Widerspruch sind die Beiträge zunächst erstmal zu zahlen !

    Vermutlich waren die Angaben (zumindest sofern überhaupt welche gemacht wurden - hast den Fragebogen immer brav zurückgeschickt ?) nicht genau genug und dann schätzen die einfach ... und das dürfen die sogar noch per Gesetz ...

    Gruß Reilinga

    p.s. wenn bis zur Fälligkeit nicht gezahlt hast, dann fallen noch Säumniszuschläge an - also aufs Gas drücken bei der Klärung mit der BG
     
  9. ISYBAU

    ISYBAU

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    lieber zinsen zahlen als geld zurückfordern ... und zinsen entstehen nur für berechtigte forderungen
     
  10. #10 Gast3007, 17.10.2006
    Gast3007

    Gast3007 Gast

    @ISYBAU

    - was das mit dem Zinsen bezahlen betrifft, da muss sich jeder seine eigene Meinung bilden und für sich selbst entscheiden ...

    - was das mit der berechtigten Forderung betrifft, mag dies zwar im privaten Zahlungsverkehr gelten, nicht jedoch bei allen öffentlich rechtlichen Instutionen. Die Beiträge der BauBG sind fällig und damit zu zahlen - egal ob man Widerspruch eingelegt hat oder nicht. Auch ne Klage vor einem Gericht hat KEINE aufschiebende Wirkung - hier kurz ne Zusammenfassung ...

    Zitat:
    "Die Beiträge werden rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr ermittelt. Der Unfallversicherungsträger teilt dem Beitragspflichtigen den vom ihm zu zahlenden Beitrag schriftlich mit. Es handelt sich hierbei um einen Verwaltungsakt, gegen den innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden kann (§ 77 SGG). Der Widerspruch bewirkt jedoch keinen Zahlungsaufschub (§ 86a SGG). Beiträge zur Unfallversicherung werden am 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem der Beitragsbescheid dem Zahlungspflichtigen bekannt gegeben worden ist (§ 23 Abs. 3 SGB IV)."

    Soweit so klar, eindeutig ... und auch doof :biggthumpup:

    Gruß Reilinga

    p.s. man sollte sich also mit dem Widerspruch sputen wenn die BG einen viel zu hohen Beitrag verlangt - evtl geht dann die korrigierte Fassung noch vor der Fälligkeit ein...

    p.p.s. als privater Bauherr is man (leider) immer ein Unternehmer
     
  11. #11 djmoehre, 17.10.2006
    djmoehre

    djmoehre

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    Hallo Baufuchs,
    es gehört zwar nicht ganz zum Thema aber es interessiert mich.
    Wir bekommen auch Fördergelder vom Land (NRW). 55000 € für uns als Familie mit 2 Kindern. Bin ich nun Beitragsbefreit, oder nicht?

    Grüße
    Möhre
     
  12. #12 Distler, 17.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 17.10.2006
    Distler

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    Sie sind

    beitragsbefreit!

    Etwas genauer:

    In ihrem Fall ist nicht die BG BAU, sondern ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (GUVV, Unfallkasse) zuständig, weil und wenn für Baumaßnahmen Mittel zur sozialen Wohnraumförderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz bezogen worden sind. Die Zusage zur Förderung nach Wohnraumförderungsgesetz muß zu Baubeginn bereits vorliegen, der Antrag alleine reicht nicht aus
     
  13. #13 Baufuchs, 17.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @DJmoehre

    Nachzulesen ist die Beitragsfreiheit im "Merkblatt für Bauherren" der BauBG unter Pkt. 7. Dieses Merkblatt erhalten Sie in NRW zusammen mit der Baugenehmigung bzw. direkt bei der BauBG. Falls es Ihnen nicht vorliegt: BauBG Wuppertal, Tel. 0202/3980

    Thema hatten wir schon mal.
     
  14. #14 djmoehre, 17.10.2006
    djmoehre

    djmoehre

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    Vielen Dank!
     
  15. heiti

    heiti

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    Hilfeee!

    Hallo zusammen!

    Auch wir haben heute einen Beitragsbescheid der BG Bau erhalten, über ca. 2.500,00 €!!!!!!
    Fakt ist aber, dass wir fast alle Gewerke von Fachfirmen ausführen lassen haben und nur die "klassischen Arbeiten" (Trockenbau, Bodenbelags-, Maler-/Tapezierarbeiten etc.) in Eigenleistung gemacht wurden.

    Dies habe ich denen auch bereits vor Monaten mitgeteilt, woraufhin die weiterhin die Abgabe von Unterlagen gefordert haben. Allerdings habe ich mir dann nicht die Mühe gemacht und sämtliche Rechnungen der Handwerksfirmen kopiert und denen rübergeschickt. Ist ja ein riesen Aufwand und Papierkram.....Was sollen wir nun tun????
    Dann werde ich nun wohl doch den ganzen Rechnungsordner kopieren und denen schicken müssen, oder wie????
    Aber was ist, wenn die uns da dann wiederum was reininterpretieren und wieder abzocken wollen....???
    Boah, ich bin echt völlig fertig jetzt.....kann doch wohl nicht angehen, was die mit uns machen, oder??

    Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!

    Gruß an alle Forumuser!
     
  16. #16 Baufuchs, 26.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    hier:
    rächt sich nun....

    Die Vorgehensweise, die jetzt notwendig ist, wurde weiter in den vorigen Beiträgen schon beschrieben.
     
  17. BJ67

    BJ67

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    Habe erst vorgestern ne Löschungsbewilligung der BauBG Hannover auf dem Tisch gehabt. Also, wer nicht zahlt bekommt nen weiteren Eintrag in Abteilung III des Grundbuches mit der Gefahr, die BauBG leitet irgend wann mal die Zwangsvollstreckung ein, ggf. nur, um Euch zum zahlen zu zwingen, denn Geld werden sie wohl eher nicht sehen, solange an erster Rangstelle die Bank steht. :eek:
     
  18. Uli1

    Uli1

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    Da bin ich ja mal gespannt, ob bei uns auch noch ne Rechnung kommt.

    Schon bei der Baugenehmigung war einmal so ein "Stundenzettel" dabei und dann kam vor ein paar Wochen noch einer.
    Beides unserem GU gegeben, der dann seinen Stempel draufgehaut hat und bestätigt hat, das er alles ausführt und keine Eigenleistung vorgenommen wird. Das ging dann an die BG.

    Schaun wer mal.

    mfg
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich liebe die Damen und Herren....

    Am WE mit einem Bauherren gesprochen, hat eine Beitragsrechnung von der BG bekommen.
    Eigenleistung: (Bauherrschaft + Eltern + 2 Nachbarn) Abbruch, (Umbau), Maler und Bodenbeläge. Alles andere per Firma und über Rechnung. Hat immer brav seine Meldezettel abgegeben.
    Rechnung geschätzt 1000 (in Worten Tausend) Std. = rd. 1700 €!!! Keine Frage nach Rechnungen, keine Bitte um Nachmeldung oder Aufklärung, nix - einfach festgesetzt!!!
    Er will jatzt mal die Stunden nachrechnen (seine/die seiner Frau zählen ja nicht), hat aber mal überschlagen und war incl. der beitragsfreien Bauherrschaftsstunden nicht mal in die Nähe von 1000 Std gekommen. Und da glaube ich an gewissenhaftes Ausfüllen.
    :mauer :mauer :mauer
     
  20. #20 POLow6N, 20.06.2010
    POLow6N

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    Habe derzeit auch einen kuriosen Fall mit der Bau BG.

    Die wollen mir am Telefon keine Auskunft geben ob die 100,-€ Mindestbetrag die in der Broschüre "Merkblatt für den Bauherrn" stehen pro Bauhelfer gezahlt werden müssen oder pro Bauvorhaben.

    Ich solle einfach mal alles ausfüllen und an Sie senden, dann würde ich schon sehen was ich bezahlen muss!

    Was soll den der Quatsch!?!? Die können mir ja wohl vorab mal eine Auskunft geben.
     
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