Welche Unterlagen zum Haus müssen vom GÜ ausgehändigt werden

Diskutiere Welche Unterlagen zum Haus müssen vom GÜ ausgehändigt werden im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; wenn keine spezielle Vereinbarung über den VOB-Vertrag hinaus getroffen wurde? Nachweise, technische Daten der Haustechnik usw.?

  1. Quelle

    Quelle

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    1.413
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Mann
    Ort:
    S-H
    wenn keine spezielle Vereinbarung über den VOB-Vertrag hinaus getroffen wurde?

    Nachweise, technische Daten der Haustechnik usw.?
     
  2. #2 Hendrik42, 14.10.2006
    Hendrik42

    Hendrik42

    Dabei seit:
    24.09.2006
    Beiträge:
    730
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hobby
    Ort:
    Norddeutschland
    Benutzertitelzusatz:
    Wärmepumpenbetreiber
    Ich würde annehmen, mindestens die Unterlagen, die für die Baugenehmigung notwendig waren. Also Pläne, Aussenansichten, EnEV Ausweis, Statik.

    Die Unterlagen bekommt man sonst sicher auch von der Behörde.

    Quelle, Du bist hier ja schon eine Weile dabei, daher nehmen ich an, Du hast bewusst "GÜ" geschrieben und kennst den Unterschied zu GU und BT usw.

    Gruß, Hendrik
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 15.10.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Wenn´s tatsächlich ein GÜ ist ...

    ... der für Planung und Ausführung bezahlt wurde, muss er sämtliche Unterlagen rausrücken (Pläne, Nachweise etc).
    Verlangen dafür kann er die Vervielfältigungskosten.
     
  4. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Betriebs- und Wartungsanleitungen, Dichtheitsnachweis der Abwasserleitungen, Genehmigungen ... Ein Checkliste wäre dafür nicht schlecht ? aber ich glaube hier hat einmal jemand etwas von einer "Hausakte" geschrieben.
     
  5. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Das müsste sich aus dem Vertrag ergeben. Im Prinzip schuldet der AN das Werk, aber keine darüber hinaus gehenden Unterlagen über das Werk. Kaufe ich ein Auto, stehen mir keine Konstruktionspläne, Nachweise der Ungiftigkeit der Sitzpolster, Nachweise zur Lichtechtheit des Lacks usw. zu. Ein Schreiner schuldet ein Fenster, aber keinen Plan des Fensters.

    Wurde bei einem GÜ eine Planung mit beauftragt, muss die natürlich übergeben werden. Die VOB schreibt vor, welche Unterlagen im Bereich der Haustechnik auszuhändigen sind. Und dann gibt es noch die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, den Energiebedarfsausweis zugänglich zu machen.
     
  6. Quelle

    Quelle

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    1.413
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Mann
    Ort:
    S-H
    die frage ist, ob die Übergabe mit der Abnahme fällig ist, oder erst nach Beheben aller (unbestrittenen) Mängel und der dann letzten Schlusszahlung nach Gutdünken des GÜ.

    Die Leistung (also Unterlagen) folgt doch immer vor der Zahlung. Wer weiß, was an den Unterlagen vielleicht mangelhaft ist.
     
  7. #7 Hendrik42, 20.10.2006
    Hendrik42

    Hendrik42

    Dabei seit:
    24.09.2006
    Beiträge:
    730
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hobby
    Ort:
    Norddeutschland
    Benutzertitelzusatz:
    Wärmepumpenbetreiber
    Erst alle Leistungen, dann alles Geld. Nur wenn man sich nicht einig ist, was die Leistung ist, gibts Schwierigkeiten. Seid Ihr Euch einig?
     
  8. Quelle

    Quelle

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    1.413
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Mann
    Ort:
    S-H
    es ist unbestritten, dass unterlagen kommen. u.a. zertifikat BDT usw. Aber eindeutig Rückmeldung. Erst Zahlung, dann Unterlagen.
     
  9. #9 Hendrik42, 20.10.2006
    Hendrik42

    Hendrik42

    Dabei seit:
    24.09.2006
    Beiträge:
    730
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hobby
    Ort:
    Norddeutschland
    Benutzertitelzusatz:
    Wärmepumpenbetreiber
    na dann

    ... vielleicht Koffer voll Geld (kleine, unmarkierte Scheine) gegen Unterlagen? Übergabe bei der nächstgelegenen Pommesbude?

    Aber wenn Du davon ausgehst, dass die Unterlagen fehlerhaft sind...

    Also, der GÜ hat noch Geld zu bekommen, oder? Dann warte es hat ab.

    Gruß, Hendrik
     
  10. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Der vollständige Betrag wird mit vollständiger Lieferung fällig. Bei Erhalt der Schlussrechnung sollte man fehlende Unterlagen mit Frist nachfordern oder einen entsprechend begründeten Einbehalt zurückhalten.
     
  11. Quelle

    Quelle

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    1.413
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Mann
    Ort:
    S-H
    vielen Dank für die Rückmeldungen. Welchem Teil/Abschnitt der VOB kann ich entnehmen, welche Unterlagen zustehen?
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 21.10.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Keinem ...

    ... das müsste im Planungsteil des Vertrags geregelt sein und da macht die VOB nicht mit.
     
  13. Quelle

    Quelle

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    1.413
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Mann
    Ort:
    S-H
    alle planungen liefen über ihn. nur die entwässerungsplanung hatte ich frühzeitig schon bekommen, da diese als eigenleistung gilt.
     
  14. #14 VolkerKugel (†), 22.10.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Guck´ doch bitte ...

    ... nochmal # 3 :konfusius .
     
  15. Quelle

    Quelle

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    1.413
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Mann
    Ort:
    S-H
    ja ich habe deshalb noch mal nachgehakt, weil er sich so ziert, dieses zu tun.
     
  16. #16 VolkerKugel (†), 22.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 22.10.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Da gibt´s nix ...

    ... zu zieren. Du hast ihn mit der Planung beauftragt und ihn dafür bezahlt. Ergo muss er das Ergebnis der von Dir bezahlten Arbeit auch rausrücken, gegen Erstattung der Vervielfältigungskosten.
    Es sei denn, Du hättest im Vertrag ausdrücklich drauf verzichtet, wovon ich mal nicht ausgehe :konfusius .

    Nachtrag:
    Vielleicht schämt er sich ja seiner Arbeit und rückt sie deswegen nicht raus :Roll .
     
  17. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Und noch nicht mal unbedingt Vervielfältigungskosten für 1 Exemplar.
     
  18. #18 VolkerKugel (†), 22.10.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Vervielfältigungskosten ...

    ... sind erstattungsfähige Nebenkosten (wenn´s denn ein Planungsauftrag unter Einbeziehung der HOAI war) :konfusius .
     
  19. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    @Kugel: Wir sind bei GÜ-Vertrag. Und die regeln zumeist alles pauschal. :lock
     
Thema:

Welche Unterlagen zum Haus müssen vom GÜ ausgehändigt werden

Die Seite wird geladen...

Welche Unterlagen zum Haus müssen vom GÜ ausgehändigt werden - Ähnliche Themen

  1. Leiter auf Zementestrich; Styrodur- Unterlage

    Leiter auf Zementestrich; Styrodur- Unterlage: Hallo zusammen, wir haben seit knapp einer Woche Zementestrich in unserem Neubau. Um das obere Stockwerk zu erreichen, bedarf es einer Leiter, die...
  2. Spannteppich UND PU Verbundschaum Unterlag Verlegen - welche Kleber ?

    Spannteppich UND PU Verbundschaum Unterlag Verlegen - welche Kleber ?: Hallo, aus Lände wie UK/Aust/USA kenne ich wie mann ein Hochflor Spannteppiche verglegen soll - ich kein Hexerei - Haken-Randstreifen mittels...
  3. 'Unterlage' bzw. Trittschalldämmung für Laminat im Außenbereich

    'Unterlage' bzw. Trittschalldämmung für Laminat im Außenbereich: Hier stand nix... Danke für die Hilfe
  4. Haus gekauft ohne Unterlagen - Fragen

    Haus gekauft ohne Unterlagen - Fragen: Hallo zusammen, ich habe eine Gebrauchtimmobilien, welche in den 30er Jahren gebaut worden ist, gekauft. Bei diesem Kauf habe ich weder vom...
  5. zweite Haus mit gleichen Unterlagen bauen

    zweite Haus mit gleichen Unterlagen bauen: Hallo! Mein Haus wurde von einem Architkten geplant. Der Bau ist nun schon lange abgeschlossen. Ist es denn möglich, dass ein guter Bekannter...