Rechnungsfrist bei Elektroinstallationen ?

Diskutiere Rechnungsfrist bei Elektroinstallationen ? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, gibt es eigentlich seitens der ausführender Elektrofirma eine Frist, die nach Fertigstellung und Abnahme der Elektroinstallationen in...

  1. #1 Katharina, 16.10.2006
    Katharina

    Katharina Gast

    Hallo,

    gibt es eigentlich seitens der ausführender Elektrofirma eine Frist, die nach Fertigstellung und Abnahme der Elektroinstallationen in einem Neubau für die Rechnungsstellung eingehalten werden muß ?

    Wir wundern uns zur Zeit sehr... Vor 2,5 Monaten haben wir ein schlüsselfertiges Haus (alles nach VOB) bezogen und es sind bei den Elektroarbeiten (zusätzliche Steckdosen, Satellitenantene, Außenbeleuchtung usw.) weitere - vom "Standard" abweichende - Aufpreise entstanden. Nun haben wir bereits nachgefragt aber die Firma schickt uns keine Rechnung !? Wie lange können die sich "Zeit lassen" ?

    Und... ist es richtig, daß ein Elektrobetrieb beim Neubau eine 3D-Ausführung der Installationen im gesamten Hausbereich schriftlich zur Verfügung stellen muß ?

    Über eine Antwrot würde ich mich sehr freuen !!!!!!
     
  2. RolSim

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    Hallo,

    meines Wissens muss der Unternehmer spätestens 6 Monate
    nach Ausführung/Fertigstellung seiner Arbeiten die Schlussrechnung
    vorlegen. Außerdem muss diese prüfbar und nachvollziehbar sein.

    Ein Anspruch auf eine 3D-Ausführungsplanung besteht in keinem
    Fall außer du hättest dies in einem Vertrag mit der ausführenden
    Firma expliziet vereinbart.
     
  3. #3 Achim Kaiser, 16.10.2006
    Achim Kaiser

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    *Müssen* tut der Unternehmer gar nichts.

    Es gelten nach wie vor die üblichen Verjährungsfristen (siehe BGB).

    Das Affentheather von wegen innerhalb 6 Monaten resultiert aus den Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuerabzugsregelungen .... wobei sich die Frage stellt ....wann war *Abnahme* ?

    Im Privatbereich hat das allerdings keinen Einfluss.

    Ob und in wie weit der Unternehmer dann vom Finanzamt eine zwischen die Hörner bekommt ist ein anderes Thema.

    Unter Umständen kann er seine Umsatzsteuiervoranmeldungen zig mal korrigieren und ggf. Verzugszins blechen....aber dieses Thema geht dem Endkunden a.A.v......(hinten links ;-)) ausser er wäre Vorsteuerabzugsberechtigt....dann kanns blöde werden....so von wegen Formvorschrift und Anerkenntnis ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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Rechnungsfrist bei Elektroinstallationen ?

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