Kosten Baugutachter in Ordnung

Diskutiere Kosten Baugutachter in Ordnung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, kurze Nachfrage - auch wenn diese im groben schon oft gestellt wurde Baugutachter soll 75 €/Std kosten inkl. Fartenlohn...

  1. #1 purmania, 19.10.2006
    purmania

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    Hallo zusammen,

    kurze Nachfrage - auch wenn diese im groben schon oft gestellt wurde

    Baugutachter soll 75 €/Std kosten inkl. Fartenlohn etc......
    + MwSt

    braucht insg. 6 Std für eine erste Durchsicht der Planungsunterlagen, Vor Ort Termin und Mängelliste erstellen...

    Was sagt Ihr dazu

    Bitte um kurze Rückinfo

    Grüße
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wo ist dein Problem?
    Stundensatz: viel niedriger als dein eigener
    Aufwand: hängt von vielem ab, nicht total daneben.
     
  3. #3 butterbär, 19.10.2006
    butterbär

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    ... schon im ebay geschaut... vielleicht gibt es da schon fertige gutachten...
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 19.10.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    6 Std...

    wären mir eher zu wenig - wenns nicht bloß um ein, zwei Mängel geht.
    OT 1 - 2 Std, Vorarbeit 1 - 2 Std, Ausarbeitung 2 Std. Huiuiui, da darf aber nix dazukommen. Ich würde eher von mehr ausgehen, zumindest wenns mehr als eine bloße Liste sein soll.
    75 € sind i.O.
    Mfg
     
  5. #5 butterbär, 19.10.2006
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    er meinte ja auch für eine "erste" durchsicht.

    was die leute immer nicht kapieren ist, dass mit blossem in augenscheinnehmen die sache ja noch längst nicht geklärt ist.

    den meisten aufwand hat man doch zuerst mal herauszufinden, was alles vertraglich vereinbart ist und als grundlage für mängel hergenommen werden kann.

    die baubeschreibungen von bauträgern und fertighausherstellern bieten da so manche falle in die man selbst als gutachter bei leichtfertiger vorgehensweise tappen kann.

    für ein gutachten bei einem einfamilienhaus sollte man ganz grob mit 2000 euro rechnen - die ich als gutachter dann im vorraus haben möchte!!!

    vorkasse ist im übrigen bei der gutachtertätigkeit allgemein üblich.

    mein stundensatz für gutachten liegt im übrigen bei 95 euro zuzügl. märchensteuer.

    das ist noch günstig im vergleich zu dem was ein anwalt oder steuerberater kassiert.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 19.10.2006
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    Nu lasst mal...

    den Porsche noch beim Händler!
    Hier gehts um kein Gerichstgutachten mit 100 Seiten Hin- und Hergeschreibsel und 1000 wilden Behauptungen, die gesichtet und sortiert werden müssen, hier geht es um ein Parteigutachten zu möglichen Mängeln.
    Da juckt mich der Vertrag erstmal gar nicht sooo sehr.
    Ortsbesichtigung, Mäneglfeststellung im gewünschten Rahmen, diese dann ggf. mit Vertragspunkten querprüfen usw.
    2000 € +, da brauchts aber schon eine echte Bruchbude.
    Im gesamten Verfahren mit fachlichen Stellungnahmen zu Gutachten der gegenpartei, zerpflücken des Gerichtsgutachtens usw. können solche Summen aufsummieren, aber doch nicht für ein erstes Gutachten, in dem ggf. für Einzelpunkte tiefergehende Untersuchungen anempfohlen werden.
    ***
    Und Vorschuss - naja.
    Mfg
     
  7. #7 Kanjuka, 19.10.2006
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    Also ich kann Butterbär da nur zustimmen.

    Der von mir beauftragte ö.b.u.v. Gutachter (Heizung- + Sanitär) hat für ein privates Gutachten 2400 Euro kassiert und als Bruchbude würde ich unser Haus nicht bezeichnen. Abgerechnet wurden 16h + 10h Hilfskraft.

    Ich kann nur empfehlen auf jedenfall die Stundenzahl festzuschreiben. Mit meinem Gutachter hatte ich 10h vereinbart (leider nur mündlich). Daran konnte er sich dann später nicht mehr erinnern.
     
  8. #8 Jürgen Jung, 19.10.2006
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    Die HWk-Hannover hat uns damals empfohlen, zumindest 75% der Kosten als Vorauszahlung zu fordern. Das halte ich meist auch so, ich habe einmal Theater gehabt bei einem Bauträger, der mich beauftragt hatte und dem Feststellugen nicht gepasst haben. Da bin ich ewig hinter meinem Geld hergelaufen.

    Ich nehme 80,00 Euro netto und 45,00 Euro für die Schreibkraft und evtl. Begleitpersonen vor Ort.

    6 Std zur "Bestandsaufnahme" sind wohl angemessen, eine ausführliche Auswertung ist da aber nicht drin.

    Gruß aus Hannover
     
  9. #9 butterbär, 19.10.2006
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    Was bitte anderes als der vertrag soll den sonst grundlage zur beurteilung über die zu erbringenden leistungen sein. deine vorgehensweise ist schon im ansatz fahrlässig.

    diese arbeitsweise verursacht doch im prinzip nur noch weitere kosten, weil irgendwann dann doch ein "richtiges" gutachten her muss. summasumarum dann teurer als wenn man es gleich richtig gemacht hätte.

    ein gewissenhaft und ordentlich angefertigtes gerichtsgutachten besteht zudem auch nicht aus 100 seiten hin- und hergeschreibsel und 1000 wilden behauptungen.

    grundsätzlich empfehle ich beide parteien als auftraggeber zu gewinnen, eine seriöse firma könnte dies auch als positives signal seitens des bauherren werten.

    das was du meinst ist eine baubegehung mit bestandsaufnahme - nur hat das mit gutachterlicher arbeit nichts zu tun - wenn es zum streit kommt hat das allerdings in den meisten fällen keinerlei bestand.
     
  10. Robby

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    Nicht ganz...

    Welcher SV vom Gericht benannt wird entscheidet der Richter und nicht die Partei!

    Eine vor Ort Besichtigung eines Bvh kann sehr wohl günstiger sein als ein richtiges Gutachten in schriftlicher Form denn 1. ist ein Gutachten nicht von der Schriftform abhängig. 2. Kann danach aufbauend ein Parteigutachten erstellt werden wenn es denn nun benötigt wird! Die Kosten des Ortstermines würden dann auch nicht nochmal anfallen sondern der Gutachtenauftrag, also der Werkvertrag erweitert.

    In so einem Fall weiß der Bauherr schon einmal wo er überhaupt dran ist und wenn der SV nichts feststellt muß auch nix geschrieben werden! Der BH ist zufrieden und hat die Ausarbeitung des Gutachtens, die Niederschrift (nach Anschlägen lt. JVEG) sowie andere Kosten nicht zu tragen.

    Die 75€ entsprechen in dem Fall gerade dem JVEG. Als Parteigutachten wird meist noch ein bisschen teurer.

    Außerdem wird der Richter sicher kein bereits erstelltes Parteigutachten zur Urteilfindung verwenden sondern ein eigenes Gutachten erstatten lassen.
     
  11. #11 butterbär, 20.10.2006
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    Wenn ein Gutachten von einem bei Gericht zugelassenem Gutachter erstellt wurde, dieser von beiden Parteien beauftragt wurde, besteht sehr wohl die Möglichkeit, daß der Richter dieses Gutachten heranzieht.

    Ich habe nirgends behauptet, die Parteien bestimmen wer das Gerichtsgutachten macht... etwas genauer lesen bitte.

    Ich habe nur auf die oben beschriebene Möglichkeit hingewiesen.
     
  12. #12 purmania, 20.10.2006
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    @Butterbär

    Unverschämte Antworten wie schau mal bei EBAY sind wirklich nicht angebracht - wieso gibt es denn dieses Forum wenn man nicht nachfragen darf.
    Mir ist schon klar dass es nicht unbedingt bei den 6 Std bleiben muss - aber hätte ich fragen sollen - wie lange braucht man und was kostet das?
    Auch absoluter Quatsch....
    Der SV hat schon erste Vorabinformationen von uns bekommen und konnte sich grob ein Bild machen.....
    Aber sicherlich kan man auch alles schwarz malen.
    Nun ja am Montag haben wir den Termin - dann werden wir ja sehen wie lange dieser braucht und wie gut die Beratung / Mängelliste ist.

    Zur allgemeinen Klärung des "Konfliktes" hier
    Es geht sich erst mal um eine Aufnahme der Probleme/Fehlleistungen.... und wenn es dann zum Streit zwischen BT & BH kommt, dann muss eh ein anderer beauftragt werden - so steht es im Vertrag.....

    Also immer den Ball flach halten und nicht ausfällig werden
     
  13. ISYBAU

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    Hallo purmania, vielleicht mal eine Anmerkung eines weiteren "privaten" Nutzers des Forums ... Mit Anmeldung kann hier jeder antworten und so manchem Fachmann platzt hier manchmal bei Quasi-Fach-Antworten auch der Kragen.
     
  14. #14 butterbär, 20.10.2006
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    ... je länger desto besser, vielleicht ist ja dann sogar noch ein urlaub drin.

    die interessen und ansprüche des bauherren gegenüber den unternehmern und handwerkern zu wahren, ist die aufgabe des architekten/bauleiters. den gibt es so nicht beim bauträger... zumindest keinen der dem die interessen des bauherren besonders nahe gehen.

    aber man kann ja das vermeintlich gesparte geld dann wieder in die gutachter stecken... sind meistens dann auch wieder architekten.

    aber der murks bleibt...zumindest mal bis zur ersten renovierung. :D

    was für eine antwort erwartest du auf deine unverschämte frage?

    ... soll dir hier einer bestätigen, dass man das beim gutachter um die ecke auch um die hälfte bekommt oder dass 6 stunden "aktensichtung" bei einem objekt dessen wert 200.000 euro wahrscheinlich übertrifft und du die nächsten 30 jahre darin verbringst zu wenig sind.

    lass dir mal von einem anwalt einen brief schreiben... da bist schnell mal 700 bis 800 euronen los... oder wenn ich bloss dran denke was die computerfuzzis verlangen wenn mal einer meiner rechner spinnt kommt mir die galle hoch.

    die armen bauherren... immer leben sie in der angst man zieht sie über den tisch.
     
  15. Robby

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    Auch hier wird der Gerichtsgutachter nach beauftragung / benennung durch das Gericht tätig. Zahlen müßen die Parteien erstmal! Wenn sich beide drauf einigen wäre es auch hier wiederum Schiedsen und nicht vor Gericht! Ein Privatgutachten ist ein Parteigutachten für eine Partei und dies wird der Richter auch von einem öbv SV nicht akzeptieren da die andere Partei dies direkt mit Befangenheit / Besorgnis der Befangenheit zurückweisen würde da hier die 2. Partei meist nicht zugegen war oder ihren Rechtsbeistand nicht dabei hatte. Hier würde der Grundsatz des rechtlichen Gehörs fehlen.
     
  16. #16 butterbär, 21.10.2006
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    Also ist ein sogenanntes Privatgutachten Quatsch und Geldmacherei! :biggthumpup:
     
  17. ISYBAU

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    ach gott !!!

    Das Gericht kann --- wenn es das für richtig hält - auch ein früher erstelltes Parteiengutachten in Gänze oder teilweise verwenden !

    Das Parteiengutachten bzw. Privatgutachten dient doch in erster Linie der aussergerichtlichen Einigung, in dem ein Sachverhalt neutral festgestellt wird und ggf. Lösungsvorschläge aufgezeigt werden. Weiterhin gibt es Privatgutachten die z.B. den Verkehrswert oder oder feststellen und Grundlage für den Verkauf eines Objektes sind. uswusf.

    Lässt sich ein Streit trotz Privatgutachten nicht beileigen, kann es eben in die nächste Runde gehen. Und dann kann es eben durch die ordentliche Gerichtsbarkeit geregelt werden. Diese bestimmt dann zur Tatsachenfeststellung oder auch Bewertung einen Gerichtsgutachter. Das sind bevorzugt die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die eben nicht nur ausgewiesen Experten auf dem Gebiet sein sollen sondern eben auch die juristen Formalien kennen müssen.

    ABER: Das Gericht kann auch einen nicht öbuvSV beauftragen wenn es das für angemessen erachtet oder ein vorheriges Privatgutachten mitverwenden.
     
  18. #18 butterbär, 21.10.2006
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    allah u akbar... wenn schon...

    man sollte nur als gutachter (vorallem die selbsterannnten) darauf hinweisen, dass das beauftragte gutachten evtl. wertlos ist.

    die meisten privatgutachten sind doch für den bobbes, das sie doch nichts anderes sind als mängelwunschlisten der bauherren. so was wird doch von der gegenseite nie akzeptiert. ein gewissenhafter gutachter wird auf sowas hinweisen.

    und wenn dieser privatgutachter, dann noch einen ortstermin ohne gegenpartei macht, ist doch die basis für eine vernünftige einigung sowieso schon beim teufel.
     
  19. ISYBAU

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    die meisten gutachter sind selbst ernannt ... deshalb müssen sie ja nicht schlecht sein ! und eine normale Baumängellliste ist sicher kein gutachten in dem vorgenannten sinne, das vor gericht bestand haben wird. muss es auch nicht ... die mängel sollen ja abgearbeitet werden.
     
  20. Robby

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    Und genau das ist die Regel! Bei der Beauftragung eines SV für ein Privatgutachten ist es ein einfacher Werkvertrag gem. BGB 631 ff.

    Der Auftraggeber entscheidet wer beim OT anwesend ist und wer nicht! Jeder SV wird bei beauftragung zum Parteigutachten darauf hinweisen das ében dieses Gutachten nur zur Beweislegung und nicht zur Urteilfindung verwendet wird. Deshalb unterscheidet man Privat- = Parteigutachten von Gerichtsgutachten.
     
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