Gleitschicht aus Folie vor Anfüllschutz ?

Diskutiere Gleitschicht aus Folie vor Anfüllschutz ? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Auf einer Nachträglich abgedichteten Kelleraussenwand - Lastfall nichtdrückendes Wasser- wird als Anfüllschutz Perimeterdämmung vollflächig...

  1. #1 Tom1099, 20.10.2006
    Tom1099

    Tom1099

    Dabei seit:
    02.10.2006
    Beiträge:
    43
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Staatl.gepr. Bautechniker
    Ort:
    Düsseldorf
    Auf einer Nachträglich abgedichteten Kelleraussenwand - Lastfall nichtdrückendes Wasser- wird als Anfüllschutz Perimeterdämmung vollflächig auf die durchgetrocknete Abdichtung aus KMB verklebt.

    Ist sinnvoll eine Gleitschicht aus Folie vor den Anfüllschutz - zum Erdreich - anzuordnen?

    Wenn ja , welches Material sollte verwendet werden – Anforderung Wurzelfest, unverrottbar-?
     
  2. #2 Jürgen Jung, 20.10.2006
    Jürgen Jung

    Jürgen Jung

    Dabei seit:
    23.09.2006
    Beiträge:
    2.526
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Hannover
    Hallo Tom1099,

    der Einsatz der Gleitfolie ist elementar wichtig, da ansonsten beim Anfüllen und verdichten sich durch z.B. Reibung das Erdreich so an den angeklebten Platten "verkrallen" kann, das dadurch die Platten abreissen und so auch Deine Abdichtung. Auch bei der späteren zwangsläufigen "Eigenverdichtung" des Bodens kann dies noch geschehen.

    Zur Art der Folie kann ich Dir keinen verbindlichen Rat geben, vielleicht wissen andere ja hier weiter.

    Gruß aus Hannover
     
  3. #3 Carden. Mark, 20.10.2006
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Der Vorredner hat eingeschränkt Recht

    Es ist abhängig vom Füllmaterial.
    Wenn nicht bindige aber rollige Böden eingebaut werden (z.B. Sand), verkrallt und verklebt auch nichts.
    Aber eine Baufolie, und eine solche würde reichen (wenn keine Dränwirkung erzielt werden soll) kosten auch nur ein paar Cent - schaden kann die auf gar keinem Fall.

    Nur die Frage läßt darauf schließen, dass kein Abdichtungskonzept vorliegt.
    Hierzu gehört auch Anfüllschutz insgesamt.
     
  4. #4 Jürgen Jung, 21.10.2006
    Jürgen Jung

    Jürgen Jung

    Dabei seit:
    23.09.2006
    Beiträge:
    2.526
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Hannover
    Yessssss Sir

    :Brille

    2x hat Herr Caden recht :lock

    Gruß aus Hannover
     
  5. #5 Tom1099, 21.10.2006
    Tom1099

    Tom1099

    Dabei seit:
    02.10.2006
    Beiträge:
    43
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Staatl.gepr. Bautechniker
    Ort:
    Düsseldorf
    Sehr ausführliches Abdichtungskonzept liegt vor

    Liebe Forumsteilnehmer,

    ein sehr ausführliches Abdichtungskonzept liegt vor > Fachplanung, Gutachter, Hersteller, Fachfirma <.


    Nach DIN 18195 - Teil 10 erfüllt bereits die Perimeterdämmung die Funktion des Anfüllschutzes. Leider lassen die einschlägigen DIN-Normen bzw. Richtlinien keinen Rückschluss auf die erwähnte Gleitfolie zu.

    Ich beschreibe noch etwas genauer:

    Geplant war als zusätzlicher Anfüllschutz ein modifzierter Systemschutz eines bekannten Hersteller > PE - Noppenbahn mit Gleitfolie < . Modifiziert d.h. die
    werkseitig aufkaschierte Filtervlies sollte vor Einbau entfernt werden.
    > Alternativ einfache Noppenbahn <
    Eine Drainagewirkung des Systemschutzes war bei diesem Objekt nicht erwünscht.

    Einen Dränung nach DIN 4095 wird nicht einbaut und ist nach Lastfall und vorgeschalteten Bodengutachten nicht notwendig.

    Der vom Auftrageber beauftragte Gutachter will nun statt den geplanten zusätzlichen Anfüllschutz - siehe oben - eine doppelte PE-Folie einbauen lassen.
    Begründung: Die Noppenbahn hat immer noch Dränwirkung.

    > Dieser Argumentation kann ich leider gar nicht folgen <

    Die Eigenschaft diese PE-Folie beschreibt er wie folgt:

    Wurzelfest, Unverrottbar und muss den mechanischen Belastungen des Anfüllen standhalten.

    Leider sieht sich der Beauftragter Gutachter ausserstande die Folie mit Stärke oder Fabrikat genauer zu beschreiben bzw. festzulegen.

    Als Material zum Verfüllen wird normgerecht nicht bindiger Boden eingesetzt
    > Füllsand bzw. Füllkies <

    Das die Gleitfolie notwendig ist um Schäden durch Scherkräfte des anstehenden Boden auf die Permiterdämmung bzw. KMB zuvermeiden steht ausser Zweifel.

    :mauer

    Aber wo werden die Eigenschaften und Einsatz der Gleitfolie definiert ?

    Ein verweis auf Literatur etc. wäre für mich sehr hilfreich.
     
  6. #6 Carden. Mark, 21.10.2006
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Genau dieses steht halt nicht außer Zweifel.

    Wird mit Sand verfüllt = bedarf es eben keiner Gleitfolie.
    Des Weiteren, verliert eine Noppenbahn, mit den Noppen nach außen gestellt, Ihre Dränwirkung.
    Eine Dränwirkung des Anfüllschutzes sollte hier aber sowieso nicht schädlich sein.
    Sie verfüllen mit Sand - die Durchlässigkeit ist hier recht hoch ein zu schätzen. Hierrauf sollte Ihr Abdichtungskonzept abgestimmt sein.
     
  7. #7 Tom1099, 21.10.2006
    Tom1099

    Tom1099

    Dabei seit:
    02.10.2006
    Beiträge:
    43
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Staatl.gepr. Bautechniker
    Ort:
    Düsseldorf
    #Wird mit Sand verfüllt = bedarf es eben keiner Gleitfolie.


    Mit der Abdichtung verbundene Schutzschichten dürfen sich durch das Verdichten des Erdreiches nicht bewegen.Auch beim hinterfüllen mit Sand wird es Folge von Nachsetzungen und/oder Bodenreibung zu einer mechanischen Belastung des Anfüllschutzes und daraus resultierend an der KMB kommen,hier kann das anordnen einer Gleitfolie nicht fehlerhaft sein.

    #Des Weiteren, verliert eine Noppenbahn, mit den Noppen nach außen gestellt, Ihre Dränwirkung.

    Stimmt, sieht nur leider der Gutachter des Auftraggebers nicht so. :mauer Wie folgt gelöst: PE - Folie 1 mm doppelagig >Teichfolie>, Gutachter nickt mit glücklichem Lächeln - AG zahlt. :bounce:

    #Eine Dränwirkung des Anfüllschutzes sollte hier aber sowieso nicht schädlich sein.

    Könnte schon, durch die Dränwirkung wird schnell Wasser an den Fußpunkt des Gebäudes geführt. Es könnte sich am Fußpunkt kurzzeitig Wasser aufstauen. > Dränanlage wurde nicht geplant, aus Kostengründen wurde
    auf eine nachträgliche Horizontalsperre verzichtet. <


    #Sie verfüllen mit Sand - die Durchlässigkeit ist hier recht hoch ein zu schätzen. Hierrauf sollte Ihr Abdichtungskonzept abgestimmt sein.

    War es auch bis zum Einspruch des Gutachter der Stadt Köln.
     
  8. #8 Carden. Mark, 21.10.2006
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Zu jeder meiner Behauptungen, gibt es eine Vielzahl von Textstellen in den anerkannten Materialien.

    Ich hätte keinerlei Probleme, diese anzuführen - bis auf die Problematik, dass ich zur Zeit kaum Zeit finde, die GA zu schreiben, für welchen ich honoriert werde (oder zu welchen ich verpflichtet wurde:mauer)

    Daher - Leider keine Zeit zum suchen.
     
  9. #9 Tom1099, 22.10.2006
    Tom1099

    Tom1099

    Dabei seit:
    02.10.2006
    Beiträge:
    43
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Staatl.gepr. Bautechniker
    Ort:
    Düsseldorf
    Klasse Antwort Marc

    :respekt
    Klasse , Sie sind öbuv Sachverständiger und geben in diesem Forum gerne
    Anworten . Wird es dann etwas kniffliger und " man " kann sich nicht mehr auf die :deal DIN-Normen berufen, kann man das nicht und beruft sich auf seine Berufung zum öbuv Sachverständiger.

    Gerne kann ich Ihnen bei Bedarf Schadensfälle über die ausgeführten Themen nennen.

    Aber das war nicht der Inhalt meiner Anfrage. > siehe Ersten Beitrag <.

    Leider konnte mein Frage hier nicht beantwortet werden.:winken
     
  10. #10 butterbär, 22.10.2006
    butterbär

    butterbär

    Dabei seit:
    10.11.2005
    Beiträge:
    932
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ulm
    Schon dreist, ewas ihr Pfennigfuchser hier erwartet...
     
  11. #11 Carden. Mark, 22.10.2006
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Als staatlich geprüfter Bautechniker möchten Sie hier also als Laie durchgehen?
    Sie geben sich jedenfalls die größte Mühe hierzu.
    Ich teilte Ihnen mit, was sich wie verhält.

    Sie verlangen von mir, die Textstellen von ichweiß nicht wieviele DIN Normen, technischen Merkblätter etc. im Kopf zu haben.

    Nene mein Lieber, ich weiß wie es geht.
    Aber um Beweis anzutreten, muss auch ich rezitieren.
    Hierzu muss ich die Stellen in den Materialien ausfindig machen.

    Das können Sie aber als Fachmann (oder doch Laie) genauso gut.

    Ich mache Ihnen einen Vorschlag.

    Sie bezahlen mich für das was Sie verlangen.

    Ich spende dann "nachweislich" das erhaltene Honorar, an einer Einrichtung, welche wir hier gemeinsam bestimmen.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    @ Tom 1099

    Ich rate jetzt mal:
    Sie / Ihr Büro hat für eine Kommune ein Bauwerk geplant, die Kommune hat einen Gutachter geholt (warum eigentlich? -liegt da noch mehr im Argen?) und der hat Ihnen Ihre Planung um die Ohren gehauen.
    So weit, so schlecht.
    Nun gibts doch nur drei Möglichkeiten.
    Das vom SV vorgeschlagene Konzept wird von der Kommune gewünscht, also sinds Sowieso-Kosten, zu tragen von der Kommune.
    Es gibt Mängel am Konzept, Sie sollen die Kosten der Mangelbeseitigung tragen - dann sollte Ihre Haftpflicht Ihnen beistehen und es sollte Ihnen ein "paar" € wert sein, ein sauberes Gegengutachten zu bekommen.
    Das Konzept des Gutachters scheint Ihnen mangelhaft - dann melden Sie einfach Bedenken an.
    ***
    Oder sollen Sie für irgendwen die Kohlen aus dem Feuer holen und wissen nicht wie.
    Legen Sie die Karten ehrlich auf den Tisch, dann können wir weiterreden - an sonsten -> siehe Mark.
    MfG
     
Thema: Gleitschicht aus Folie vor Anfüllschutz ?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. anfüllschutz

    ,
  2. noppenbahn gleitschicht

    ,
  3. noppenbahn mit oder ohne gleitfolie

    ,
  4. anfülllschutz,
  5. Gleitschichten aus Folien Betonbau,
  6. reibung folie auf folie,
  7. anfuellschutz,
  8. anfüllschutz perimeterdämmung,
  9. anfuellschutz perimeterdämmung,
  10. gleitschicht bauexpertenforum
Die Seite wird geladen...

Gleitschicht aus Folie vor Anfüllschutz ? - Ähnliche Themen

  1. PE Folie für den Estrich richtig verlegen

    PE Folie für den Estrich richtig verlegen: Hallo. Unser Dachausbau schreitet mal wieder ein bisschen voran. Als nächstes Fußbodenheizung und Estrich. Der Plan: - Rohboden (relativ...
  2. Zwangsfreies erhärten - Welche Gleitschicht zw. Bitumenbahn und Bodenplatte

    Zwangsfreies erhärten - Welche Gleitschicht zw. Bitumenbahn und Bodenplatte: Hallo, auf unsere Sauberkeitsschicht wird eine Bitumenbahn zur Abdichtung aufgeschweißt. Bevor die Bodenplatte gegossen wird, sollte da noch eine...
  3. Schwarze Wanne / Perimeterdämmung / Gleitschicht....

    Schwarze Wanne / Perimeterdämmung / Gleitschicht....: Tach Zusammen, und die nächste Schwarze Wanne ist im Anmarsch.....also zur Situation... Haus BJ1978, 30er Kellerhohlblock, kein Stauendes...
  4. Folie als Gleitschicht bei Frostschürzen und Punktfundamenten?

    Folie als Gleitschicht bei Frostschürzen und Punktfundamenten?: Die Gründung unseres Hauses weist unter anderem 2 Punktfundamente mit 1,2 x 1,2 m Kantenlänge auf. Zudem haben wir wegen Hanglage und bodentiefen...
  5. Sohlplatte bei WW ohne Gleitschicht/Überwachung WW

    Sohlplatte bei WW ohne Gleitschicht/Überwachung WW: Achso, ja noch ne Frage. Hab ich gerade vergessen. Nach einer Gleitschicht zwischen Sohlplatte und Sauberkeitsschicht habe ich auch gefragt....