Hausbauvertrag mit schriftlichen Vorbehalten

Diskutiere Hausbauvertrag mit schriftlichen Vorbehalten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben einen Hausbauvertrag unterschrieben mit dem schriftlichen Vorbehalt auf "Ausbleiben der Finanzierung" und "Ausbleiben des...

  1. #1 Baulöwin, 21.10.2006
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    Hallo,

    wir haben einen Hausbauvertrag unterschrieben mit dem schriftlichen Vorbehalt auf "Ausbleiben der Finanzierung" und "Ausbleiben des Grundstückes". Wir haben uns natürlich vorm Unterschreiben einige Finanzierungsangebote erstellen lassen und uns letztendlich für einen freien Finanzierer entschieden. Nachdem wir nun unterschrieben hatten (der unterschriebene Vertrag war für die Bank notwendig) haben wir alle Unterlagen an den Finanzierer weitergereicht. Dieser hat uns nun ein neues Angebot gemach, welches weitaus schlechter ist, als die bisher sicher geglaubten monatlichen Raten und weiteren Punkten, z.B hat sich die zinsfreihe Bereitstellung von 6 auf 3 Monate verkürzt. Wir haben nun dem Finanzierer mitgeteilt, dass wir auf das erste Angebot bestehen. Unsere Sorge ist nun, dass wir zwar eine Finanzierung genehmigt bekommen, die aber nicht im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten liegt (monatl. Rate über 1000€, 1000€ war stets unsere gesetzte Grenze) Was passiert nun, wenn wir zwar die Finanzierung erhalten, aber uns die Raten zu hoch sind? Kann ich mich auf den Finanzierungsvorbehalt berufen?????????:deal

    Der Hausvertreter ist uns sehr sypathisch und hat uns telefonisch kostenlosen Rücktritt versprochen, falls irgendwas nicht klappen sollte. Wi hatten ihn nämlich angerufen, da wir uns wegen oben geschilderter Situation mächtig Sorgen machen.

    Vielen Dank für alle Antworten:winken

    Gruß Baulöwin und Baulöwe
     
  2. #2 Baufuchs, 21.10.2006
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    Das Dumme

    bei solchen Vertreteraussagen ist, dass sich die betreffenden Unternehmen exakt an den Wortlaut der Rücktrittsvereinbarung halten.
    Und wenn da nur z.B. "Ablehnung der beantragten Finanzierung" steht und keine Obergrenze der monatl. Belastung angegeben ist, wird es nicht ohne Stornokosten abgehen.

    Bezgl. der Wirksamkeit mündlicher Abreden gibts garantiert auch einen Passus in Ihrem Vertrag.
     
  3. Quelle

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    also unter finanzierung zustandekommen verstehe ich nicht das angebot eines vermittlers.

    dieses muss ja noch von der bank mit 14 tagesfrist gültigkeit zugeschickt werden. und zurückgeschickt.
     
  4. #4 Baulöwin, 21.10.2006
    Baulöwin

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    oh jeh,

    das klingt ja gar nicht gut, am liebsten würde ich alles rückgängig machen. Habe laut Vertrag ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, welches ab Unterzeichung erst nächste Woche ausläuft. Ich meine wir wollen schon bauen, aber wie soll man denn die Finanzierung vorher unter Dach und Fach bringen, wenn die Banken für ein verbinliches Angebot einen unterschriebenen Hausvertrag vorgelegt bekommen wollen?? Irgendwie widerspricht sich das ja...

    Das blöde mit dem Rücktrittsrecht ist noch dazu, dass der Vertrag auf ein weiter zurückliegendes Datum gestellt wurde um ein verlockendes Sonderangebot, was ab diesem Monat nicht mehr angeboten wurde noch mitzunehmen... Wir haben aber nichts überstürzt unterschrieben, sondern sind schon mindestens ein Jahr mit dem Thema beschäftigt. Wahrscheinlich ist Hausbau aber wirklich mehr Abenteuer und eine Absicherung gegen alle Eventualitäten wird es niemals geben ...:(

    Gruß
    Baulöwin und Baulöwe
     
  5. #5 Baufuchs, 21.10.2006
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fassen

    wir mal zusammen:
    Um das vom Ihnen sympatischen Hausvertreter angebotene Haus noch zum "Super-Schnäppchenpreis" zu bekommen, haben Sie
    - Vertragsrückdatierung zugestimmt
    - unterschrieben ohne Grundstück sicher zu haben
    - unterschrieben ohne geklärte Finanzierung

    sachlich betrachtet ist das alles andere, als
    Letzlich müssen Sie ja nicht das nun schlechtere Finanzierungsangebot annehmen. Was bietet die Hausbank?

    Frage: Wurde der Finanzierungsberater vom Hausvertreter vermittelt?
    Frage zu 14-tägigen Rücktrittsrecht:
    Kann es sein, dass im Vertrag steht, dass "Sie sich 14 Tage an dieses Vertragsangebot gebunden halten", zwischenzeitlich aber eine "Vertragsbestätigung" des Hausbauunternehmens bei Ihnen eingegangen ist?

    Nachtrag:
    Mir ist keine Bank bekannt, die für eine Finanzierungszusage einen unterschriebenen Bauvertrag benötigt.
     
  6. #6 Baulöwin, 21.10.2006
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    Zusammenfassung...

    ...stimmt soweit. Bisher hat uns jeder beratende Finanzierer gesagt, dass für die Bank ein Bauvertrag notwendig ist. Vorher wird halt geprüft, ob eine Finanzierung möglich ist usw. jedoch ist für ein verbindliches Angebot der Bank der Vertrag notwendig, laut Finanzierer, da für die Bank sicher sein muss, was finanziert werden soll. Der Finanzierer war nicht von der Hausbaufirma oder dem Vertreter vermittelt. Der Rückdatierung haben wir mündlich zugestimmt, wegen dem Sonderangebot. Allerdings war ich trotzdem der Meinung, dass das 14-tägige Rücktrittsrecht ab Unterzeichung gültig ist, denn der Vertreter hat uns dieses schriftlich vorgelegt und wir haben unterschrieben.

    Wir wollen das Haus ja auch weiterhin bauen, die Frage ist halt, ob es Sinn macht vorerst vom Vertrag zurückzutreten (wenn möglich) und nach einem wirklich verlässlichen Finanzierer zu suchen. Was das Grundstück anbetrifft, es ist für uns reserviert, allerdings noch nicht gekauft, wegen den Problemen mit dem Finanzierer.

    Gruß Baulöwin und Baulöwe
     
  7. #7 Baulöwin, 21.10.2006
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    ...ach ich habe die Bestätigung...

    ...des Bauträgers vergessen. Wir haben heite eine Benachrichtigungskarte für ein Einschreiben erhalten, sind noch nicht dazu gekommen, es von der Post abzuholen, aber das ist ganz sicher die besagte Bestätigung.
    Im Rückstrittsrecht steht, dass es sich um ein Haustürgeschäft handelt und deshalb 14-tägiges Widerrufsrecht gilt.

    Gruß Baulöwin und Baulöwe
     
  8. Quelle

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    das klingt sehr abenteuerlich.

    ist wenigstens geklärt, dass ihr für das gekaufte haus ganz sicher die baugenehmigung auf dem anvisiertem grundstück bekommen könnt?
     
  9. #9 Baufuchs, 22.10.2006
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    Baufuchs Gast

    Wenn

    Sie sicher sind, dass das 14-tätige Rücktrittsrecht wg. Haustürgeschäft greift, haben Sie ja die Möglichkeit, von diesem Gebrauch zu machen.
    Ich ahne aber nichts Gutes.......:konfusius
     
  10. #10 Baulöwin, 22.10.2006
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    und ich bin eigentlich überhaupt nicht abenteuerlich veranlagt, habe gerne alles schwarz auf weiß und im Voraus geklärt. Ich war schon beim Bauamtsleiter unserer Gemeinde und habe ihm die Pläne vorgelegt. Baugenehmigung ist kein Problem und geht auch recht schnell von Statten meinte er. Aber eine schriftliche Genehmigung gibts natürlich erst, wenn alle Unterlagen bei ihm sind und da steht ja erst mal noch die Finanzierung an.

    Was mir grad noch einfällt wegen dem Hausvertrag vor der Finanzierung: Meine Eltern haben sich ne Eigentumswohnung gekauft, da wars genauso: erst Kaufvertrag und dann die Finanzierungsbestätigung, das war für meine Mutter eine ähnliche Zitterpartie und die Finanzierung lief über die Hausbank (Voba) hat aber dann alles gut geklappt...

    Gruß Baulöwin und Baulöwe
     
  11. #11 Baulöwin, 22.10.2006
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    Hallo Baufuchs,

    ich werde noch bis Montag warten, ob der Finanzierer sich meldet, ausserdem haben wir nun noch einen weiteren Finanzierungsmenschen mit einer Prüfung beauftragt. Dienstag würde das Rücktrittsrecht zu Ende gehen, wenn das Datum der Unterzeichung gilt, das weiß ich eben nicht so genau. Traurig wärs ja schon wenns jetzt wegen so nem unzuverlässigen Finanz"experten" scheitert, haben uns schon so drauf gefreut...

    Gruß
    Baulöwin und Baulöwe
     
  12. Eric

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    Rückdatierung und Beweislast für Rückdatierung im Streitfall über die Rechtzeitigkeit des Rücktritts. Mir schwant was!

    Da gilt: Vermutung der Vollständigkeit und inhaltlichen Richtigkeit der Urkunde und zwar für alle vor der Unterschrift stehenden Erklärungen ( einschließlich Datum ).

    Na ja, es gelten ja noch die zwei weiteren Bedingungen Finanzierung ( selbstverständlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ) und Grundstück, wobei zu hoffen ist, daß das im Vertrag schriftlich festgehalten ist.
     
  13. #13 Baulöwin, 22.10.2006
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    ja...mir schwant auch was, ich kann nur hoffen, dass der Vertreter sein Wort hält. Bisher war er äußerst zuverlässig und hat sich saumäßig Mühe gegeben um für uns das Beste rauszuholen. Ist ja nicht seine Schuld, dass wir so nem "FinanzHAI" auf den Leim gegangen sind. :mauer

    Gruß
    Baulöwin und Baulöwe
     
  14. #14 Hendrik42, 22.10.2006
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    Wie lautet denn eigentlich der genaue Wortlaut des Vorbehaltes für die Finanzierung?

    Gruß, Hendrik
     
  15. #15 Baulöwin, 22.10.2006
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    Hallo,

    der genaue Wortlaut ist: kostenloser "Vertragsrücktritt bei Ausbleiben der Finanzierung" und kostenloser "Vertragsrücktritt bei Ausbleiben des Grundstückes". Leider haben wir für die Finanzierung keine Bedingungen festgehalten, da wir uns auf das erste schriftliche Angebot des Finanzierers verlassen haben. Aber es nützt uns ja nichts, wenn wir eine Finanzierung erhalten, die wir uns gar nicht leisten können.

    Ich bin echt total fertig mit den Nerven und hoffe wir kommen nochmal ungeschoren davon und vor allem bin ich total wütend auf den Finanzierer, der uns so übers Ohr gehauen hat... :frust

    Gruß
    Baulöwin und Baulöwe
     
  16. Quelle

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    post 3 bitte lesen
     
  17. Bruno

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    Wenn der "Finanzierer" kein Angebot wie bestellt unterbreiten kann (max. 1000 € monatl. Rate), dann bleibt doch die Finanzierung aus. So kann man die Klausel verstehen.

    Wenn der Hausverkäufer Verwender der Klausel "Ausbleiben der Finanzierung" ist und die Klausel AGB ist, gehen nach meiner Ansicht Zweifel bei der Auslegung zu seinen Lasten (§ 305c BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html ).
     
  18. #18 Baufuchs, 22.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Bruno

    Die Klausel "Finanzierung" ist sicherlich nicht im Standardvertragsformular des Fertighausherstellers enthalten, sondern als individuell ausgehandelte zusätzliche Vereinbarung "angehängt". Damit ist sie keine AGB.
     
  19. Bruno

    Bruno

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    Glaube ich auch eher. Aber sinnieren über den Inhalt der Klausel darf man schon. Sie kann andersrum auch nicht so gemeint sein bzw. so ausgelegt werden, dass Finanzierungen nie ausbleiben, weil man immer einen Kredithai finden kann, der sie gegen 25% Zins darstellt.
     
  20. campr

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    Mein Vorschlag: versucht SOFORT, aus dem Vertrag rauszukommen!

    Und dann Zeit nehmen, ein Grundstück suchen, Bebaubarkeit prüfen, kaufen und bezahlen. Dann in Ruhe Haus entwerfen (lassen) und Bauantrag einreichen. Dann im klaren darüber werden, welche Ausstattung Ihr haben wollt, zu verschiedenen BU gehen und für diese Ausstattung Preise einholen.

    Off-Topic: gibt es eigentlich auch seriöse Bauträger?
     
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