Dämmung Haustrennwand und Brüstungshöhe

Diskutiere Dämmung Haustrennwand und Brüstungshöhe im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe zwei Fragen: die Haustrennwand der DHH besteht aus 17.5cm Porenbeton, 5cm Trennfuge, 17.5cm Porenbeton. In die Trennfuge soll...

  1. #1 www-mike, 22.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 22.10.2006
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    Hallo,
    ich habe zwei Fragen:
    die Haustrennwand der DHH besteht aus 17.5cm Porenbeton, 5cm Trennfuge, 17.5cm Porenbeton. In die Trennfuge soll laut Werkvertrag 5cm Dämmung eingebracht werden. Soweit die Theorie. In der Praxis wurde jetzt eine 4cm dicke Dämmung (Akustic HWP 2 von Isover) eingebracht. Wenn ich das Technische Merkblatt des Herstellers richtig verstehe, müsste bei einer Fuge >3cm das Material dichtgestoßen werden. Die Dämmplatten wurden aber nur übereinander verlegt, wie folgendes Bild zeigt:

    [​IMG]
    Ist das so richtig :confused:

    Meine zweite Frage bezieht sich auf die Brüstungshöhe eines Giebelfensters:

    Das DH hat zwei Vollgechosse und ein 30* Satteldach. Ich möchte ein großflächiges Giebelfenster was so tief wie möglich eingebaut wird. Wie die folgende Zeichnung zeigt( Fensteranordnung wie unteres Bild), liegt die Einbauöffnung bei einem Meter. Ich gehe von einer Gesamthöhe meines Fußbodenaufbaus von 5cm aus. Kann das Fenster größer und damit tiefer eingebaut werden? Was zählt als Brüstungshöhe, die Einbauöffnung oder die Oberkante des Rahmens ?

    [​IMG]


    Vielen vielen Dank für eure Antworten schon einmal im voraus
    MfG Mike
     
  2. Josef

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    :offtopic:
    .
    ich hatte noch keine Zeit mich einzulesen ... "aber" das ist
    jetzt des 3te. Bild in einem Tread daß mir sogar als Admin
    bescheinigt daß ich keine Rechte hab das Bild grösser zu betrachten :eek:
    .
    daher die Frage ... wie schaffen Sie das ???
    .
     
  3. #3 www-mike, 22.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 22.10.2006
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    Bilder müssten jetzt funktionieren.
    Habe heute sehr lange gesucht und in der Landesbauordnung Schleswig Holstein unter "§ 43 Umwehrungen" folgenden Satz gefunden :
    Punkt 4) Fensterbrüstungen müssen bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 m mindestens 0,80 m, darüber mindestens 0,90 m hoch sein. Geringere Brüstungshöhen sind zulässig, wenn durch andere Vorrichtungen, wie z.B. Geländer, die nach Absatz 5 vorgeschriebenen Mindesthöhen eingehalten werden. Im Erdgeschoss können geringere Brüstungshöhen gestattet werden.
    beantwortet das meine Frage, sprich das Fenster darf bis 80cm Brüstungshöhe vergrößert werden ?
    MfG Mike
     
  4. #4 Jürgen Jung, 22.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 22.10.2006
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    @ Josef:Das hatte ich auch schon :frust

    @ Mike: die Brüstungshöhe bezeichnet die z.B. Mauerwerkshöhe direkt unter dem Fenster. In Deiner Zeichnung sind die 1m Höhe ab Rohfußboden vermasst ! Die Brüstungshöhe sollst Du ab Oberkante Belag messen, also musst Du diese Höhe berücksichtigen. Von da ab messen, und je nach Absturzhöhe kannst Du dann auf 80 cm oder 90 cm verringern

    Gruß aus Hannover
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 22.10.2006
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    Oder ...

    ... so tief gehen wie die willst und dann in 80cm Höhe vor dem Fenster eine Brüstungsstange anbringen.
     
  6. Cihan

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    hallo , es wurde hier nicht auf die Dämmung HWP 2 eingegangen , würde es denn Schalldämmtechnisch Probleme geben wenn man 1cm geringere Dämmung einbaut ??
     
  7. Yilmaz

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    Hallo Cihan, in bestimmten fällen kann man auf die dämmung ganz verzichten. Hier ist fraglich ob die porenbeton die Anforderungen überhaupt erfüllt.
     
  8. R.B.

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    Das kann man rechnen. Eine verbleibende dünne Fuge mit "Luft" ist kein Problem, bei manchen Wandaufbauten sogar empfehlenswert. Wichtig ist, dass es zwischen den beiden Schalen keinerlei Verbindung gibt.

    Ob 2 x 17,5cm PB wirklich eine gute Idee ist, darüber kann man streiten. Es gibt PB in verschiedenen Rohdichteklassen, und wenn hier ein "leichter" PB zum Einsatz kommt, dann ist sowieso fraglich, ob die Konstruktion etwas gehobeneren Ansprüchen hinsichtlich Schallschutz gerecht wird. bei einem schweren PB wäre ein Schalldämm-Maß > 60dB denkbar.
     
  9. Cihan

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    Erstmal danke für eure schnellen Antworten .
    Mein Problem ist ,wir haben KS Mauerwerk zwischen beiden Gebäuden 17,50cm 20/2.0 Plansteine und eine Gebäudefuge von 4cm beim Doppelhaus , wir haben eine 3cm starke HWP 2 eingebaut weil wir bei 2x2 cm probleme beim setzen der Steine haben da die Dämmung sich um einige millimeter dehnt , jetzt will man mir wegen dem fehlenden cm einen strick daraus drehen .
    Laut DIN 4109 ist aber eine Fuge von 3cm ausreichend somit auch eine HWP2 mit 3 cm müsste man annehmen oder ??
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Was war an Schallschutz vereinbart? Das ist die entscheidende Frage. Schallschutzklasse? xx dB?

    Gebäudetrennwand mit 17,5cm KS, da wirst Du mit 30mm HWP2 auf eine Schalldämmung deutlich > 70dB kommen. Da spielen natürlich noch weitere Faktoren mit rein (Bopla etc.). Im Kellder oder EG kann es also anders aussehen als im OG oder DG.
    Der Unterschied zwischen 30mm und 40mm Fuge dürfte irgendwo bei 2-3dB liegen. In Deinem Fall geht es jedoch nicht um 30mm oder 40mm Fuge, sondern um eine 40mm Fuge die mit 30mm gefüllt ist. Aus den 2-3dB werden somit vielleicht 1-2dB, wenn überhaupt.
    Die Luftschicht könnte aber eine Verschlechterung in dem Gebäude bringen auf dessen Seite sich die Luftschicht befindet, und zwar könnte sich das so äußern, dass Luftschall über die Fuge vom EG in das OG kommt. Da sich dazwischen jedoch 17,5cm KS befinden, würde ich unterstellen, dass die Schallausbreitung innerhalb dieses Gebäudes überragt.

    d.h. hinsichtlich Schalldämmung hätte ich jetzt weniger Bauchschmerzen. Vielleicht können Dich die Hersteller mit weiterem Zahlenmaterial versorgen. ABER das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass nicht so gearbeitet wurde wie geplant bzw. vereinbart war. In wieweit das bei 10mm Luft anstatt gefüllt irgendwelche juristischen Konsequenzen haben kann, das kann ich nicht beantworten.
     
  11. Cihan

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    R.B.
    vielen dank für deine Antwort , das nimmt mir meine Bauchschmerzen wirklich um einiges weg ..................
     
  12. R.B.

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    Auf der Herstellerseite gibt es eine Broschüre, da wurde 2 x 17,5cm (RD 1,8) mit 30mm HWP 2 im Prüfstand mit angeblich 75dB gemessen. Mein Bauchgefühlt mit den deutlich > 70dB war anscheinend richtig.

    Ich würde aber trotzdem abklären lassen, in wieweit man Dir wegen der 10mm an den Karren fahren kann, selbst wenn es schalltechnisch keinen nennenswerten Unterschied macht. Es ist und bleibt ja eine Abweichung zwischen Auftrag und Ausführung.
     
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