Bauverzug

Diskutiere Bauverzug im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir stehen vor der Entscheidung, eine Eigentumswohnung zu kaufen. Diese ist nochnicht gebaut, momentan sind die Erdarbeiten fast...

  1. #1 dorilein, 22.10.2006
    dorilein

    dorilein

    Dabei seit:
    22.10.2006
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    konstrukteurin
    Ort:
    köln
    Hallo,

    wir stehen vor der Entscheidung, eine Eigentumswohnung zu kaufen. Diese ist nochnicht gebaut, momentan sind die Erdarbeiten fast abgeschlossen. Wir haben den Vertrag zugeschickt bekommen. Da steht der Endtermin des Baues drin. Auf Nachfrage, was passiert, wenn der Bau sich verzögert und wir dann weiter Miete zahlen müssen, sagte man uns, das ist im BGB geregelt. Das beinhaltet dann die Übernahme unserer Miete durch die Baugesellschaft.
    Nun habe ich im Internet keinen Paragraphen gefunden, daß ich das mal nachlesen kann.
    Gibt es da was im BGB?
    Wenn nicht, hat jemand einen Vorschlag, was wir in den Vertrag aufnehmen sollten (Formulierung)?
     
  2. campr

    campr

    Dabei seit:
    04.12.2005
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Südost-Oberbayern
    Benutzertitelzusatz:
    (Angelesene Laienmeinung)
    Wir haben in unserem Vertrag eine Vertragsstrafe drinstehen, falls der Bautermin überschritten worden wäre. Zusätzlich hätten wir weitere uns entstandene Kosten, z.B. Mietzahlungen, geltend machen können.
     
  3. #3 Baufuchs, 22.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Diese Frage

    wird man hier nicht beantworten können, weil klare Rechtsberatung.
    Außerdem macht es Sinn, den gesamten Vertrag vor Unterzeichnung prüfen zu lassen.
    Tipp: Termin mit Rechtsanwalt (Baurecht-/Vertragsrecht), Vertrag prüfen lassen und Änderungs-/Ergänzungsvorschläge dem Verkäufer vorlegen.
    Kostet, spart aber.
     
  4. campr

    campr

    Dabei seit:
    04.12.2005
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Südost-Oberbayern
    Benutzertitelzusatz:
    (Angelesene Laienmeinung)
    Ich weiß nicht, wie es bei Eigentumswohnungen geregelt ist. Wenn ein Notar benötigt wird, dann muss der auch beraten. Dann kann man sich u.U. den Anwalt sparen, da die Leistung bereits vom Notar erbracht werden muss.
     
  5. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
  6. #6 Baufuchs, 22.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @campr

    Der beurkundende Notar wird i.d.R. vom Verkäufer vorgeschlagen. Solche Probleme erst bein Beurkundungstermin zu klären ist zu spät. Und wenn der Käufer den Notar vor Beurkundung zu einer Beratung aufsucht, ist diese nicht kostenlos.
    Dann doch lieber einen RA eigener Wahl.
     
  7. campr

    campr

    Dabei seit:
    04.12.2005
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Südost-Oberbayern
    Benutzertitelzusatz:
    (Angelesene Laienmeinung)
    Richtig.

    Das kann ich mir nicht vorstellen. Ein Notar muss immer beide Seiten neutral beraten bzgl. des abzuschließenden Vertrages. Wenn es nicht zum Beurkundungstermin geht, dann halt vorher. Jedenfalls war das z.B. auch bei unserem Ehevertrag so und ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei anderen Verträgen anders ist.

    Wir haben bspw. auch eine sehr gute Beratung von "unserem" Notar erhalten, als es um die Firmengründung ging. Ein vorher konsultierter RA war der absolute Reinfall und reine Geldverbrennung.
     
  8. #8 Jaegerschnitzel, 23.10.2006
    Jaegerschnitzel

    Jaegerschnitzel

    Dabei seit:
    16.10.2005
    Beiträge:
    62
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Consultant
    Ort:
    Erlangen
    Benutzertitelzusatz:
    Gebaut lassen habender
    Also, mein Notar hat mich - vor dem Kauf - umfassend beraten. Ist - glaube ich - auch von deren Honorarordnung abgedeckt, da ja pauschal für die Beurkundung bezahlt wird und da ist die Beratung - auch laut seiner Aussage - enthalten...
     
  9. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Schadensersatz aus Verzug ist geregelt in §§ 280, 281, 286 BGB.

    § 823 BGB gilt nicht = Schadenersatz aus unerlaubter Handlung. Verzug ist eine Vertragsverletzung, aber keine unerlaubte Handlung iSd § 823 BGB.

    Sag dem Notar, daß er Deine Rechte bei Nichteinhaltung des genau fixierten Fertigstellungstermins klar und eindeutig regeln soll, am Besten durch Vertragsstrafe. Vorher den BT fragen, ob er überhaupt damit einverstanden ist, daß eine solche Regelung in den BT-Kaufvertrag aufgenommen wird.

    Im übrigen, wovon " träumt " ihr: Es soll ( Regel !!! ) BT geben, die haben Ihren Hausnotar und der erstellt den BT-Kaufvertrag dann für alle Verkaufsfälle. Wenn es bei Dir auch so ist, merkst Du es daran, daß Du einen fertigen Vertragsentwurf über den BT/Notar, den Du vorher nie gesehen hast, zur Durchsicht bekommst.

    Insofern war der Tipp mit dem selbst eingeschalteten " Bauanwalt " grundsätzlich richtig :28: Der eigene Anwalt sollte den Entwurf vom Hausnotar komplett prüfen.

    Aber schon klar: Kostet halt extra; gibt allerdings Sicherheit vor späteren unangnehmen Überraschungen.
     
  10. campr

    campr

    Dabei seit:
    04.12.2005
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Südost-Oberbayern
    Benutzertitelzusatz:
    (Angelesene Laienmeinung)
    Notfalls könnt Ihr Euch umhören, welcher Notar in der Umgebung empfehlenswert ist und den der Firma zur Beurkundung vorschlagen. Wenn die nicht darauf eingehen wollen, dann Finger weg!
     
  11. #11 Hendrik42, 23.10.2006
    Hendrik42

    Hendrik42

    Dabei seit:
    24.09.2006
    Beiträge:
    730
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hobby
    Ort:
    Norddeutschland
    Benutzertitelzusatz:
    Wärmepumpenbetreiber
    Darf ich dazu mal was sagen? Für Hamburg gilt: Waaahahahahahaha!

    Anwalt nehmen!

    Gruß, Hendrik
     
  12. campr

    campr

    Dabei seit:
    04.12.2005
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Südost-Oberbayern
    Benutzertitelzusatz:
    (Angelesene Laienmeinung)
    Gilt in Hamburg anderes Recht? Ist die Sache mit den Notaren nicht Bundesrecht? Müssen die in HH nicht beraten?
     
  13. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    @campr: Der Notar muß den Willen der Parteien beurkunden und er muß die Parteien belehren über die übernommenen Rechte und Pflichten. Der Notar darf nicht eine der Parteien einseitig beraten. Für das Aushandeln von Vertragskonditionen ist er nicht zuständig.

    In der Theorie müßte der Notar sich mit beiden Parteien treffen und in einem Gespräch zunächst deren Willen erkunden und dann, wenn er in allen Punkten Deckungsgleichheit zwischen den Parteien erzielt ist, den Vertrag aufsetzen und sodann beurkunden.

    Die Realität ist eine andere: Die Parteien vereinbaren die Eckdaten und eine der Parteien beauftragt den Notar, einen Entwurf aufzusetzen. Beide Parteien bekommen den Entwurf übersandt und erhalten Gelegenheit, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu unterbreiten. Die übersendet der Notar an die jeweils andere Partei und fragt nach, ob diese damit einverstanden ist. Im Falle des Einverständnisses gleitet der Notar die Änderungen/Ergänzungen in ein " rechtliche Gewand " und arbeitet sie in den Entwurf zum fertigen Vertrag ein.

    Fazit: Wer nicht weiß, worauf es ankommt, wird die nötigen Ergänzungen/Änderungen wahrscheinlich erst gar nicht vorbringen.

    Beim BT ( gilt im übrigen allgemein, wenn Geschäftserfahrene auf weniger Geschäfterfahrene treffen, z.B. Verkauf von ETW durch " Heuschrecken " an die Mieter usw. ) verschärft sich die Situation: Der BT verkauft eine Vielzahl von Wohnungen. Er will nicht für jeden Verkaufsfall einen neuen BT-Kaufvertrag, denn dann würde er (1.) den Überblick verlieren und hätte ( 2.) in ein- und demselben Objekt womöglich unterschiedliche Pflichten ( z.B. hinsichtlich Gewährleistung, vertragliche Beschaffenjeit usw. ), die nicht miteinander in Einklang zu bringen sind. Außerdem wird der BT natürlich bestrebt sein, dem Käufer nur das an Rechten zu gewähren, wozu er nach dem Gesetz ohnehin verpflichtet ist und mitunter " testet " er auch die Grenzen des rechtlich Zulässigen.

    Beispiel: Bis vor einigen Jahren war es üblich, daß den Käufern die Gewährleistungsansprüche des BT gegen die ausführenden Handwerker abgetreten wurden und der Käufer nach der Abnahme wegen der erst danach entdeckten Mängel an die Handwerker verwiesen wurde. Die Hausnotare der BT haben es mitgemacht. Erst der BGH hat dieses Klausel für unwirksam erklärt.

    Der BT versucht mithin, seine Interessen/Vorstellung durchzusetzen, indem er einen " Mustervertrag " von seinem " Hausnotar " entwerfen läßt und zwar idR bereits bevor er mit dem Objekt an den Markt geht. Ist ein Interessent dann kaufinteressiert, erhält er den " Mustervertrag ". Dazu kann der Kaufinteressent zwar Gegenvorstellungen äußern. Er ist hierzu jedoch oft nicht in der Lage, weil er sich als Laie nicht auskennt und insofern nicht weiß, worauf es ankommt bzw. was noch in den Vertrag hätte aufgenommen werden können/sollen. Wer sich nicht artikuliert/dies nicht kann, erhält den " Mustervertrag " 1:1. Der Notar ist idR fein raus: Käufer hat sich nicht gegenteilig geäußert, hat auch im Termin nichts beanstandet, belehrt worden ist er, hat es gewollt, was er mit seiner Unterschrift bestätigt hat.

    Die Praxis zeigt, daß viele Käufer später jammern.

    Dorilein hat angegeben:

    Jetzt stellt sie zu einem Punkt eine Frage. Ist der Vertrag in allen weiteren Punkten in Ordnung, sachgerecht, angemessen ????

    Realität und Traum.
     
  14. #14 Hendrik42, 25.10.2006
    Hendrik42

    Hendrik42

    Dabei seit:
    24.09.2006
    Beiträge:
    730
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hobby
    Ort:
    Norddeutschland
    Benutzertitelzusatz:
    Wärmepumpenbetreiber
    Und natürlich gibt es das völlig haltlose und unverantwortliche Gerücht, dass ein "Hausnotar" an den kritischen Stellen schon mal ein bischen schneller liest oder den völlig unwichtigen Abschnitt davor unnötig ausführt, bis alle schlafen.

    Alles natürlich völliger Quatsch. In die Welt gesetzt von Anwälten...

    Aber wir machen trotzdem nix mehr nur mit Notar. Immer vom Fachanwalt prüfen lassen. Soviel Geld gibt man nie wieder aus...

    Eric hat das sehr schön ausgeführt.

    Gruß, Hendrik
     
  15. campr

    campr

    Dabei seit:
    04.12.2005
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Südost-Oberbayern
    Benutzertitelzusatz:
    (Angelesene Laienmeinung)
    Um dem Gerücht entgegen zu wirken, schlug ich oben vor, einen eigenen Notar dem Vertragspartner vorzuschlagen.
     
  16. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Du hast es leider nicht verstanden. Träum weiter!
     
  17. campr

    campr

    Dabei seit:
    04.12.2005
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Südost-Oberbayern
    Benutzertitelzusatz:
    (Angelesene Laienmeinung)
    Danke für die freundlichen Worte.

    Wenn der BT darauf nicht eingeht, riecht es schon nach Übervorteilung und ich würde bei diesem BT kein Grundstück mit Haus kaufen. Punkt. Gibt ja nicht nur einen Anbieter. Wer's dennoch macht, braucht sich nicht zu wundern.
     
  18. #18 Baufuchs, 25.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der BT

    muss sich auf den Inhalt des Vertrages nach Prüfung durch den RA des Bauherren einlassen.
    Ist er mit dem Inhalt einverstanden, ist ihm der beurkundende Notar wurscht.
     
Thema:

Bauverzug

Die Seite wird geladen...

Bauverzug - Ähnliche Themen

  1. Bereitstellungszinsen bei Bauverzug

    Bereitstellungszinsen bei Bauverzug: Guten Tag zusammen, folgende Ausgangssituation: Ein Haus und der Garten des Hauses (als Bauland) werden getrennt verkauft. Der Kaufvertrag ist...
  2. Bauverzug - wann kann man was geltend machen bzw. wann muss ein Termin fixiert werden

    Bauverzug - wann kann man was geltend machen bzw. wann muss ein Termin fixiert werden: :winken Hallo, hoffe ihr könnt mir helfen... Laut Kaufvertrag mit der Immob.-Gesellschaft, soll die Fertigstellung unserer DHH zum...
  3. Bauverzug zu Lasten Bauherr bei Mängeleinbehalt undtrotz Weiterbau?

    Bauverzug zu Lasten Bauherr bei Mängeleinbehalt undtrotz Weiterbau?: Hallo, sind kurz vor Fertigstellung und bereiten uns auf die finale Auseinandersetzung mit dem GU vor. Sachverhalt: während Bauphase...
  4. Bereitstellungszinsen bei Bauverzug

    Bereitstellungszinsen bei Bauverzug: Liebe Bauexperten, unser Bau ist seit August im Verzug. Ca 60% des Kaufpreises ist bezahlt, es geht langsam weiter. Im BGB-Vertrag ist keine...
  5. Schadenersatz bei Bauverzug nach Ablauf der vertraglichen Pauschalen

    Schadenersatz bei Bauverzug nach Ablauf der vertraglichen Pauschalen: Hallo, wir haben eine Neubauwohnung gekauft und der Bau ist in Verzug geraten. Für die ersten 6 Monate war vertraglich eine mtl. Pauschale...