WW oder Zebrawanne wie abdichten?

Diskutiere WW oder Zebrawanne wie abdichten? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Im Prinzip... kann man Fertigteilfugen auch rissbegrenzend bewehren, ja. Aber dies müsste der Statiker gerechnet UND abgenommen haben. Also hier...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 25.10.2006
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    Im Prinzip...

    kann man Fertigteilfugen auch rissbegrenzend bewehren, ja.
    Aber dies müsste der Statiker gerechnet UND abgenommen haben. Also hier erstmal Rücksprache mit dem Statikus.
    Vorschreiben - ja oder nein. Was für einen Vertrag haben Sie? BT oder GU/GÜ oder Einzelvergabe.
    Bei BT wäre die Aussage Ihres SV teilweise richtig, da der für sich baut und Ihnen verkauft - Sie also nur um Ausführungsänderungen bitten können.
    Bei den anderen Formen wird für Sie gebaut und Sie bestimmen wie´s aussehen soll- soweit Sie´s bezahlen können.
    Wenn denn nun vertraglich eine WW vereinbart war (so ganz steig ich da nicht hinter, wer was schuldet), dann ist sie zu liefern.
    Ist es keine WW, liegt ein Mangel vor. Diesen kann der BU so beheben, wie es für ihn am einfachsten ist, SOLANGE diese Mangelbehebung drei Bedingunen erfüllt:
    Der Mangel wird behoben.
    Die Ausführung entspricht den div. Regeln
    Die Ausführung verträgt sich mit dem weiteren Bauablauf, dessen Details und Baustoffen.
    Ist eine der Bedingungen nicht gegeben, dürfen Sie schon jetzt ablehnen.
    MfG
     
  2. #22 Daniel A., 25.10.2006
    Daniel A.

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    Danke werd mit dem Statiker reden..
    Gruß Daniel
     
  3. #23 butterbär, 25.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 25.10.2006
    butterbär

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    Enspricht das dann einer weissen Wanne? Ich meine eher Nein.

    Die Bewehrung reduziert doch die Risse aus den Schwindvorgängen im Bauteil (Wand) während des Abbindens zumal man hierbei noch nach den Nutzungsklassen A und B unterscheiden sollte.

    Die Abdichtung der Arbeitsfugen (Fugenbänder, -bleche, Unjektionsschläuche) sind dagegen oft die eigentlichen Schwachpunkte, da diese nicht detailiert geplant und mit der notwendigen Sorgfalt ausgeführt werden.

    Was meines Erachtens hier der Fall ist.

    Etwas genauer hier:

    http://www.beton.org/Weisse_Wanne.14.0.html

    Wenn die weisse Wanne als Nutzkeller verkauft wurde, kann es zudem nicht sein, dass man das Teil auf Bauherrenkosten einschwärzt - hier übertüncht nur der BU sein Vertrauen in die eigene Arbeit.

    Massnahmen zur Reduzierung der Diffusion sind erforderlich, wenn in der geplanten weissen Wanne Aufenthaltsräume oder andere entsprechende Räumlichkeiten mit entsprechend höheren Anforderungen hergestellt werden.

    Teilweise werden konventionell abgedichtete Betonkeller durch das Nacharbeiten der Arbeitsfugen saniert, sofern die Betongüte dem eines WU Betons gleichkommt. Hierdurch können meist immense Kosten und viel ungemach durch erneutes Aufgraben des Arbeitsraumes um das Haus vermieden werden. Vorrausetzund ist jedoch, dass wenigstens die Betonarbeiten vernünftig ausgeführt wurden.
     
  4. #24 Daniel A., 25.10.2006
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    nach Rücksprache mit dem Statiker,

    ist die Bewehrung so bemessen, das die Rissbreiten beschränkt sind und der Beton dicht ist ohne zusätzliche senkrechte Fugenbänder, da in einem Durchbetoniert wurde (das stimmt um 11:15 Uhr kam der 1 LKW mit Beton Korngröße unter 6mm, dann der gröbere Beton und gegen 16 Uhr war alles zubetoniert). Somit geht an den Stoßfugen der Fertigteile der Beton in eins durch ohne Fuge..also lt. seiner Meinung WW und das hat er schon öfter mit Versch. Architekten und versch. Firmen so gebaut. Ist der Beton bei der Methode auch ohne Fugenbänder dicht? Der Übergang Sohle zu den Wänden wurde mit Pentaflex abgedichtet, da die Sohle logischerweise früher betoniert wurde.

    Der Keller sollte nur ein Nutzkeller sein, zusätzlich wurde aber schon vorher geklärt (und auch bezahlt), das aussen eine Abdichtung gegen Diffusion und eine Dämmung aufgebracht wird.
     
  5. Robby

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    Ist die Bewehrung

    innerhalb des Ortbetonkerns Rissbreitenbeschränkt???
     
  6. #26 Daniel A., 25.10.2006
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    Die Bewehrung soll den Ortbeton zwischen den Fertigteilen, in den Rissen so beschränken, das angeblich kein Wasser durchkommt.
     
  7. #27 Robby, 25.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 25.10.2006
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    Also ist die Bewehrung

    Rissbreitenbeschränkt (Im Ortbetonkern NICHT in den Fertigteilelementen!) Wie dick ist dieser?

    Gerade die Bilder gesehen. Die Rissbreitenbeschränkung wird wohl durch die Fertigteile hergestellt. Der PU Schaum muß eh raus. (DAs machen die wahrscheinlich immer soo!)

    Ergebnis keine WW nach WU Rili

    Vernünftiges Abdichtungskonzept nach DIN 18195-6

    Und Ihr Ing. SV sagt alles ist gut ??? Toll!
     
  8. #28 Daniel A., 25.10.2006
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    Der PU Schaum ist an 2 Fugen und ragt zum Glück nicht in die Wand, wurde vom SV bemängelt. Aber SV meinte rauskratzen geht jetzt nicht mehr weil der Beton eh nicht vernünftig haften würde (die waren zu faul ein Brett davor zu nageln grrr)
    Der sV meint jetzt hätten wir halt nicht mehr Gürtel und Hosenträger...
    Er guckt sich die Abdichtung nach Ausführung an und kann mir dann sagen ob das Mängelfrei ist, weil es vorher keinen Sinn machen würde mit dem BU zu reden (der könnte ja alles erzählen und dann anders machen)

    ja es soll nach Din 18195-6 abgedichtet werden.

    Das Prickelnde daran und deswegen bin ich so verunsichert:
    der direkte Nachbar DHH hat seinen Keller bereits fertig, d.h wir bauen 2 getrennte Wannen und deshalb muss ich wissen ob der Beton ohne zusätzl. Abdichtung Dicht ist (da man jetzt an die 4 Wand nicht mehr von aussen drankommt.)
     
  9. #29 Carden. Mark, 25.10.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Sie haben zwei getrennte Bauteile, welche verschieden schwinden werden.
    Elementenwände und den Ortbetonkern.
    Hier gehören Fugenbänder rein – Punkt.
    Schlagen Sie den Herren die Aussagen der DBV-Merkblätter und die WU-RiLi um die Ohren.
    Denn Sie wissen nicht was Sie tun.
    Berechnen kann der TWP scheinbar vieles – was dann aber im Laufe der Zeit passiert, davon haben die Herren scheinbar KA
     
  10. JDB

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    @Mark, ich würde es anders formulieren:
    Bei einer Ausführung einer WW mit Elementwänden ist es empfehlenswert, die Dichtigkeit der Gesamtkonstruktion über abgedichtete Sollrissfugen an den Elementstößen umzusetzen.

    @all:
    Will man den Ortbetonkern wirklich so bewehren, dass dieser im Elementstoßbereich fugenlos dicht ist, dann müssen die Anforderungen für den Nettoquerschnitt (=Ortbetonquerschnitt) erfüllt werden. Der Nettoquerschnitt beträgt bei einer 30er Wand 30-2*6=18cm. Das ist zu wenig! Keine weitere Überlegung notwendig.
    Weitere Überlegungen in dieser Richtung erst ab Wanddicken >=36cm!
    Dieses System ist (trotzdem) aus meiner Erfahrung nicht empfehlenswert und auch nicht wirtschaftlich umsetzbar.


    Als innenliegende (=im Beton Querschnitt liegende), horizontale Fugenabdichtung wurde das System Pentaflex gewählt. Dieses benötigt aufgrund der Beschichtung tatsächlich nur eine Einbindetiefe von 3cm und kann auf der durchlaufenden oberen Bewehrung eingebaut werden.

    Es gibt also zunächst gar keinen Anlass, die Funktionsfähigkeit der Konstruktion in Frage zu stellen.
    (Am Rande: Ich empfehle dem Fragesteller dringend, sich nicht durch jede scheinbar fachliche Stellungnahme verrückt machen zu lassen. Sonst droht die Klappsmühle. Muss nicht sein.)

    Weiter gehts.

    Annahme:
    Man stellt fest, dass die fugenlose Konstruktion in der Wand nicht funktionieren kann und geht davon aus, dass die Elementwände in der Fläche dicht sind. (Wahrscheinlichkeit hoch durch "Zwangarme Herstellung"). Zur Sicherheit würde ich noch einen Blick auf die Ausführungspläne für die Elementwände werfen (lasssen) bzw. mit dem Hersteller Rücksprache halten.

    Falsche Schlußfolgerung:
    Die senkrechten Fugen müssen aussen noch fachgerecht abgedichtet werden, dann ist die WW fachgerecht umgesetzt.

    Richtige Schlußfolgerung:
    Ein Fugenkonzept muss schlüssig sein. Entweder komplett innenliegend (z.B. Pentaflex + Schwindrohre als Sollrissfugen) oder komplett aussenliegend z.B. System Tricoflex (= "außenliegende streifenförmige Abdichtung mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis [abP]")
    Da "konsequent innenliegend" nicht mehr machbar ist, muß man auf "konsequent aussenliegend" ausweichen. Das Pentaflex und die Rissbewehrung in den Elementstößen hätte man sich schenken können.

    Aussenliegende Abdichtung.
    Das ist auch das, was ich hier als Rettung empfehlen würde, falls sich die obige Annahme bestätigt.
    Bei einem EFH dürften die Kosten dafür bei 1500-2000 Euro liegen.
     
  11. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @jdb

    :bounce: Genau nichts anderes ist hier gefragt!

    Jetzt lasst uns nicht wieder über die Jungs vom XXXX Verband diskutieren!
     
  12. #32 Daniel A., 26.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 26.10.2006
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    vielen Dank für die Beruhigendne Worte. Es gibt also eine Möglichkeit sowelche Betonkeller von aussen dicht zu bekommen.
    Gut

    Das Problem ist das meine DHH direkt an der Grenze zu der bereits halb fertigne dHH des NAchbar steht, somit die 4 Wand von aussen nicht mehr zu erreichen ist, die Abdichtung in der Wand ja nicht funktioniert und ich hier somit keine Abdichtung nach Din 18195-Teil 6 habe oder?

    Foto von gestern 25.10. 18 Uhr links die DHH des Nachbar Keller steht Styrodur 40er ist drauf, rechts daneben mein Keller, ziwcschen dne Kellern wird wohl immer Wasser stehen ! man kann gut die Fuge an der Ecke erkennen, hier bereits alles grundiert um dann die Abdichtung drauzupacken (angeblich nach Din 18195 Teil 6 lt. Vertrag)
     
  13. #33 Carden. Mark, 26.10.2006
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Das schöne an Beton ist - wenn es mal wieder nicht gefunzt hat, kann man den Riss verpressen.
     
  14. #34 DerKlaus, 28.10.2006
    DerKlaus

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    Ich frage mich, wer wie für die Überwachung haftet. Wer zahlt, wenn verpreßt werden muß?
     
  15. #35 VolkerKugel (†), 28.10.2006
    VolkerKugel (†)

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    Wer zahlt ...

    ... steht im Vertrag unter § Gewährleistung :konfusius .
     
  16. #36 Daniel A., 31.10.2006
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    der Kelle rhat nun nur 2mal Dickbeschichtung bekommen

    super GAU?
    der Keller wurde ohne Fugenbleche im innern gebaut ( nur zwischen Sohle und Wände Pentaflex) Die Stoßfugen an den Fertigteilwänden wurden ohne Fugenband erstellt. Von aussen wurden trotz Hinweis darauf keine Fugendichtugen aufgebracht sondenr nur 2 mal KMB.
    Jetzt muss ich dem BU folgenden Brief schreiben ( der will am Donnerstag schon verfüllen!)
    Ist der Brief O.K?


    Sehr geehrter Herr XY,

    Herr Xy vom VPB Regionalbüro XY (Verband privater Bauherren) hat sich, wie bereits angekündigt, die Abdichtung des Kellers angesehen.
    Folgende Probleme bestehen:

    • Der Keller erfüllt nicht die Eigenschaften einer „weißen Wanne“ bzw. ist nicht für den Lastfall „von außen drückendes Wasser“ konstruiert (vergl. Bodengutachten XY vom 12.07.06 welches Vertragsbestandteil ist).
    Welche Sanierung bzw. welches Abdichtungskonzept schlagen Sie zur Schaffung einer den Anforderungen entsprechenden Abdichtung vor (z.B. Fugenabdichtungen an den Stößen die von außen aufgebracht werden, Verpressung von innen)

    • Die Kellerdecke wurde in Teilbereichen bis an die Haushälfte des Nachbarn betoniert, hierdurch entstehen Schallbrücken, dies ist zu entfernen.
    • Die Dämmung im hinteren Bereich zwischen den Trennwänden muß entfernt werden, diese ist zu fest und kann ebenso Schall übertragen.
     
  17. Robby

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    Jetzt

    frag ich mich wirklich was der Bauherrenverbands.was.weiß.ich.was dazu sagt??? Wozu wird der bezahlt???

    Ansonsten könnte man auch sein Honorar zur Deckung Josef´s Kosten der Seite ´nehmen...

    Welchen Sinn hat der ???
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 31.10.2006
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    Der Mann von den drei Buchstaben...

    wird genausowenig wie wir hier den Brief entwerfen, sondern nur techn. Hilfestellung leisten.
    Zu dem Brief nur zwei Anmerkungen:
    Anwalt mit der Erstellung beauftragen, denn da gehören Fristen usw. mit rein.
    Únd KEINE Vorschläge zur Sanierung im Schreiben machen..
    Sie zeigen einen Mangel an, der BU muss Vorschläge zur Sanierung machen, die Ihr SV dann auf Sinnhaftigkeit prüfen kann. Nix weiter.
    Sonst sagt nachher noch einer, Sie hätten das ja so gewollt.
    MfG
     
Thema: WW oder Zebrawanne wie abdichten?
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