Toleranz Stufenhöhe bei Treppen

Diskutiere Toleranz Stufenhöhe bei Treppen im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo! Gibt es Vorschriften, wie einheitlich die Höhen von Treppenstufen von Betontreppen sein müssen? Die bei mir aus Ortbeton gegossenen...

  1. Kajjo

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    Hallo!
    Gibt es Vorschriften, wie einheitlich die Höhen von Treppenstufen von Betontreppen sein müssen? Die bei mir aus Ortbeton gegossenen schwanken zwischen etwa 19.5 und 21.5, was mir sehr viel vorkommt.
    Danke,
    Kajjo
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 25.10.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Was war denn...

    das Sollmaß und ist die Oberfläche fertig oder kommt noch Belag drauf? Wenn Belag, was?
    MfG
     
  3. drulli

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  4. Kajjo

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    @Ralf: Noch Rohbau, wird in Kürze gespachtelt, dann soll Teppich drauf. Uns wundert, daß manche Stufen überhaupt > 21cm Höhe haben und dann eben die Unterschiede zwischen den Stufen. Ich wollte nur schon einmal rechtzeitig die Mindestansprüche, die ich erwarten kann, klären, damit ich dann entsprechend nachmessen kann.

    Kajjo
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 25.10.2006
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    Die Teppendiskussion ...

    ... hatten wir doch schon mal.

    Die "DIN" sagt: http://www.khries.de/treppendin18065.htm

    Die "Goldene Regel" sagt: die Summe von 2 x Stufenhöhe + 1 x Stufenbreite soll zwischen 62 und 64 cm betragen, dann ist die Treppe bequem zu begehen.

    Eine Stufenhöhe > 20cm ist Murks - im Ein- bis Zweifamilienhaus aber leider noch zulässig.
    Differenzen zwischen den Stufenhöhen > 5mm sind dabei aber nicht mehr zulässig.
     
  6. Kajjo

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    drulli: Danke! Das sieht sehr hilfreich aus!

    Kajjo
     
  7. #7 Carden. Mark, 25.10.2006
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    Hallo AUFWACHEN

    Das ist eine Rohtreppe
    Und wenn nichts anderes bestellt wurde, gilt DIN 18202 Tabell 1 - Grenzanmaße.
    Ich sach mal Zeile 3 = Maße in Aufriß (Treppen gibt es hier nicht) = Geschßhöhe, Podesthöhen, Abstände von Aufstandsflächen (könnte ne Treppe sein) und Konsolen.
    Bis 3,0 m = +/- 16 mm Grenzabmaß vom Sollmaß
     
  8. Kajjo

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    Dann verstehe ich Deinen ausgezeichneten Link aber nicht. Da ist doch eindeutig in Zeile 1 der Tabelle eine Maximalhöhe von 20 cm angegeben. Was mache ich falsch beim Lesen?

    Kajjo
     
  9. #9 Jürgen Jung, 25.10.2006
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    21,5 ist ja höher als 20, also > 20 :D

    Und es ist doch die Haupttreppe im Haus, oder?

    Gruß aus Hannover
     
  10. Kajjo

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    Maximale Steigungshöhe, Wohngebäude, zu Aufenthaltsräumen: 20 cm

    Wieso darf nach dieser DIN-Norm Eurer Meinung nach eine Stufe doch größer als 20 cm sein?

    Kajjo
     
  11. Bruno

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    Ganz einfach: die DIN 18065 gilt nicht für Rohbaumaße. Beitrag von Mark lesen. Das kommt dabei raus, wenn Laien "vielleicht nützliche" Tipps geben. Nix für ungut drulli.
     
  12. Bruno

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    Und noch was: Objektüberwachung ist nicht nur das Prüfen der Ausführung auf Übereinstimmung mit gar nicht maßgeblichen Normen, sondern in erster Linie das Prüfen der Ausführung auf Übereinstimmung mit Vertrag und Planung.
     
  13. Kajjo

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    Sorry! Natürlich spreche ich von den Fertigmaßen! Die Treppe wird gespachtelt und erst dann wird ggf. gemeckert. Aber da die Rohbaumaße so stark schwanken, wollte ich mich schon einmal rechtzeitig informieren.

    Spätestens im Bautenstand "teppichfertig" sollte meine Treppe doch dann die DIN 18065 erfüllen, also alle Steigungshöhen kleiner gleich 20 cm sein, oder?

    Kajjo
     
  14. Bruno

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    Wurde die DIN 18065 vereinbart?
     
  15. Kajjo

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    Es wurde ausdrücklich vereinbart, daß die Bauausführung nach DIN erfolgt. Die spezielle DIN wurde aber nicht erwähnt.

    Kajjo
     
  16. Bruno

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    Au weia, und wenn der Unternehmer nun nach der DIN für Schiffstreppen baut? Gibt es keine Vertragsunterlagen und keine Pläne?
     
  17. #17 Carden. Mark, 25.10.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ich würde die 10065 immer als vereinbart ansehen.

    Da ich hier eine Schutzfunktion für den Benutzer ableite.

    Wenn die Treppe fertig ist, dann muss diese den Anforderungen der Norm genügen.

    Ist denn wirklich spachteln vereinbart??
    Wer legt den Boden?
    Wer soll denn spachteln?
     
  18. Bruno

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    Das mit der Schutzfunktion sehen die Obersten Baubehörden der Länder aber anders. Bei der bauordnungsrechtlichen Einführung der 18065 wurde der Einfamilienhausbereich in so ziemlich allen Bundesländern ausgenommen. Wegen der Behörde müssen die 20 cm also nicht eingehalten werden.

    Bleibt noch der vermutliche Status als a.R.d.T., aber es kann Anderes vereinbart sein. Darum meine Frage nach den Plänen.
     
  19. drulli

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    Ist schon ok. Gefragt war aber nach Einheitlichkeit. Und da müssen die Grundvoraussetzungen schon bei der Rohtreppe stimmen, oder?
    Grüße!
    Uli
     
  20. Bruno

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    Rohbau: Einheitlichkeit +-16 mm (DIN 18202, siehe Beitrag Mark)
    Fertig: +-5 mm (DIN 18065)
    vorbehaltlich Geltung der Normen

    Beim Rohbau kommt noch hinzu, dass die Höhe der ersten und letzten Stufe vom Bodenaufbau der Geschosse abhängt. Da kann eine Rohbaustufe auch mal 33 cm hoch sein.
     
Thema: Toleranz Stufenhöhe bei Treppen
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