Grunderwerbsteuer ???

Diskutiere Grunderwerbsteuer ??? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, ich habe da mal eine Frage. Ich habe ende Juli einen Bauplatz vom Eigentümer gekauft, und danach mitte September einen...

  1. #1 RakChtol, 26.10.2006
    RakChtol

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    Hallo Experten,

    ich habe da mal eine Frage.

    Ich habe ende Juli einen Bauplatz vom Eigentümer gekauft, und danach mitte September einen Werkvertrag für ein DH mit einem Generalübernehmer abgeschlossen.
    Jetzt warte ich seit Juli auf meine Grunderwerbsteuer :confused: , heute bekamme ich Post vom Finanzamt, in dem schreiben verlagen sie von mir das ich ihnen den Werkvertrag und die Baupläne zusenden soll.
    So was habe ich bis jetzt noch garnicht gehört und wollte mal nach fragen ob die das überhaupt dürfen. Meiner Meinung nach geht es dem Finanzamt nichts an.

    Gruß
    RakChtol
     
  2. #2 Baufuchs, 26.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    Finanzamt vermutet evtl. einen wirtschaftl. Zusammenhang zwischen Grundstücksvertrag und Hausbauvertrag.
    In diesem Falle wäre die Grunderwerbsteuer nicht nur nach der Höhe des Grundstückskaufpreises, sondern auch nach der Vertragsumme des Werkvertrages zu bemessen.

    Beispiele:
    -Grundstücksvertrag enthält Klausel, dass Sie nur mit einem bestimmten Unternehmer bauen dürfen
    - Grundstück gehört dem Geschäftsführer/Inhaber des Bauunternehmens

    § 90 Abgabenordnung regelt Ihre Mitwirkungspflicht bei der Feststellung der steuerlich relevanten Angaben/Daten.

     
  3. #3 RakChtol, 26.10.2006
    RakChtol

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    Danke Baufuchs für die Antwort,

    ich habe im August schon einen Fragebogen zur Grunderwerbsteuer erhalten und beandwortet zurück geschickt, die alle diese Fragen beinhaltet haben.

    Was meinen Sie mit Grundstücksvertrag ?? etwa den Notarvertrag ?
    Wen ja was hat das mit dem Werksvertrag und vorallem mit den Bauplänen zutun ?
    Eigentümer das Bauplatztes war nicht der Geschäftsführer/Inhaber des Bauunternehmens sondern eine Privatperson der das Grundstück von seinem Vater geerbt hat.
    Deswegen kommt mir die ganze Sache ein bisschen komisch vor. Ich möchte eigentlich nicht meinen Werksvertrag an das Finanzamt schicken, da ich der Meinung bin das es dem Finanzamt nichts angeht was mein Haus kostet.
    Oder muss in der Zukunft wenn ich ein Auto kaufe auch den Kaufvertrag an das Finanzamt schicken.:irre

    Gruß
    RakChtol
     
  4. BJ67

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    Morgenfrüh telefon abnehmen, fragen wann Sie persönlich mit allen Unterlagen dort antreten können und fragen wo es Bauchschmerzen gibt. Da gehts dann ruhiger ins Wochenende.
     
  5. #5 Baufuchs, 26.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eigentlich

    habe ich es schon erläutert.
    Aus irgend einem Grund vermutet das Finanzamt den geschilderten Zusammenhang zwischen Grundstücksvertrag (Notarvertrag) und Werkvertrag.
    Besteht kein Zusammenhang, können Sie dies über den Werkvertrag nachweisen.
    Die Anforderung der Baupläne ist m.E. für einen Nachweis aus steuerlichen Gründen nicht nachvollziehbar.
    Der Aufforderung einfach gar nicht nachkommen wird Ihnen nicht weiterhelfen.

    Im übrigen:
    Im Einzelfall wenden Sie sich an einen Steuerberater, der erläutert Ihnen was Sie müssen und was nicht.
    Sie werden auch erstaunt sein, dass Sie alle Rechnungen in Verbindung mit Ihrem Bauvorhaben 5 Jahre zu Prüfungszwecken für das Finanzamt aufbewahren müssen. Einen entsprechenden Hinweis werden Sie auf jeder Unternehmerechnung finden.

    Nachtrag:
    Wer z.B. Eigenheimzulage beantragt (hat), muss(te) auch Verträge/Rechnungen vorlegen und u.a. nachweisen, woher das im Finanzierungsplan eingesetzte Eigenkapital stammt.
     
  6. #6 Christ 32, 31.10.2006
    Christ 32

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    war bei mir genauso, das Finanzamt wollte überprüfen ob es einen rechtlichen Zusammenhang zwischen Grundstückserwerb und Bauvertrag gibt z.b. Sie kaufen 1 stck Land incl. 1 stck Haus für Summe X von Person Y. Dann wird die Steuer für die komplette Summe X fällig
     
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