Loch in tragende Wände für Tresor erlaubt ?

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  1. Leorik

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    Guten Tag,

    ist es aus statischen, DINmäßigen oder sonstigen Gründen erlaubt ein Loch in die 17,5er tragende KS Wand zu "stemmen" ? Es soll ein Wandtresor eingebaut werden, der natürlich aus Stahl ist.

    Gibt`s da bautechnische Einwände ?

    Gruß
    Leorik
     
  2. #2 Jürgen Jung, 27.10.2006
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    Hallo Leorik,

    das wird hier keiner zuverlässig beantworten können, da jede Menge Infos fehlen (Tresorabmasse, was steht auf der Wand, was steht unter der Wand).

    Dies kann auch ohne die vorhandene Statik nicht überprüft werden, ich würde empfehlen, den zuständigen Statiker zu fragen. Wenn es ein Altbau ist, zumindest einen solchen vor Ort befragen.

    Der Tresor selber darf zu tragenden Funktion nicht angerechnet werden.

    Gruß aus Hannover
     
  3. Julius

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    Die Abmaße dürften hier unbedeutend sein.
    Dagegen sind die Abmessungen entscheidend. :biggthumpup:
     
  4. #4 Otto´s Enkel, 27.10.2006
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    Den beiden Jungs über mir kann ich nur zunicken.

    Zusätzlich ein kleiner Tip:

    Such dir eine Fenster-/Türöffnung, die mindestens genauso breit wie Dein Tresor ist. Den Zauber der dort als Überdeckung veranstaltet wurde musst Du auch machen.

    Ist Dein Tresor nicht breiter als 50 cm brauchst Du gar keinen Zauber veranstalten.
     
  5. Yilmaz

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    Selbst wen diese angaben hier vorlägen,würde keiner ein antwort geben.

    Nur das hier ist die lösüng:

    Dieser Tip hätte von ein Baulaie sein können.

    Mfg.
    Yilmaz
     
  6. #6 Carden. Mark, 27.10.2006
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    hmm, Toll - bitte Herr Sachverständiger - wäre es nicht eine Frage wert, feststellen zu wollen, ob sich zufällig über der geplanten Öffnung Punktuell Lasten eintragen??
    Dann würde nämlich z.B. der Zauber, welche die anderen Öffnungen überbrückt, hier auch nicht wirke wollen.
    Stichwort: Flachsturzrichtlinie – Richtlinie für die Bemessung und Ausführung von Flachstürzen, Stand 1977/08
     
  7. Julius

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    Aufgrund der geringen Mauerstärke und der Bezeichnung "Wandtresor" in Verbindung mit meinen bescheidenen Kenntnissen über derartige Wertbehältnisse vermute ich, daß es sich eigentlich nur um einen sehr kleinen "Tresor" handeln kann. Anführungszeichen deshalb, weil diese Dinger regelmäßig in Klasse A, höchstens B fallen (neue Bezeichnung: I). Wirklich brauchbar wird es so ab C2F (bzw. III bis IV)... :e_smiley_brille02:

    Oder handelt es sich um einen Standschrank, der nur zum Teil in die Mauer eingelassen werden soll?

    Bei einem echten Wandschrank wäre die Mauer sowieso viel zu dünn, da die erforderliche rückseitige Betonüberdeckung nicht möglich ist.

    Also bitte etwas mehr Angaben seitens Leorik!
     
  8. Leorik

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    So wieder da,

    also die genauen Abmessungen habe ich jetzt icht vorliegen. Es soll aber ein reiner, kleiner Wandtresor mit Abmaßen ca. HxBxT = 280 x 278 x 160 mm werden.

    Es handelt sich also nicht um ein Modell der Marke, "schaut her, ihr kriegt mich sowieso nicht auf" sondern eher...ihr findet mich gar nicht erst, bzw. müsst sämtliche Möbel, Bilder und sonstiges zur Seite Rücken.

    Gruß
    Leorik
     
  9. #9 Carden. Mark, 28.10.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    wenn da nicht unmittelbar

    Einzellasten drüber (direkt drüber) eingetragen werden, dann schneid da ein ordentliches Loch rein und fertig.
     
Thema: Loch in tragende Wände für Tresor erlaubt ?
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