DIN Aussenputz/Armierung?

Diskutiere DIN Aussenputz/Armierung? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen! Es wird hier immer wieder die DIN zum Putz bzw. Armierung angesprochen. Bisher konnte ich aber noch nirgendwo finden, was diese...

  1. totto

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    Hallo zusammen!
    Es wird hier immer wieder die DIN zum Putz bzw. Armierung angesprochen. Bisher konnte ich aber noch nirgendwo finden, was diese DIN jetzt besagt.
    Kann mir bitte jemand sagen, was denn da eigentlich drinsteht??
    Danke!
     
  2. Bruno

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    Welche DIN darfs denn sein? Eine Suche nach "Putz" beim Beuth-Verlag liefert 140 Treffer, eine Suche nach "Außenputz" immerhin noch 29 Normen.

    Ähem, Kinderüberraschung? Kannst du mir was mitbringen? Was zum Naschen, was Spannendes, was zum Spielen?
     
  3. #3 Carden. Mark, 28.10.2006
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  4. #4 totto, 29.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 29.10.2006
    totto

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    Okay

    :D

    Es geht natürlich auch konkreter:

    Die Frage ist, welche Din-Norm(en) gibt es zu der Ausführung der Armierung auf Styropor bzw. WDVS bei mineralischem Putz?
    Und welche konkreten Angaben werden darin zum Aufbau und der Stärke der Armierung gemacht?

    In wieweit gibt es überhaupt konkrete Angaben, wie stark die Armierung sein muss oder wo genau das Gewebe liegen muss? Den Antworten in anderen Freds hier haben wir entnommen, dass es deutliche Unterschiede je nach Hersteller gibt. Deshalb die Frage: Gibt es überhaupt z.B. konkrete Mindeststärken oder wird diesbezüglich auf die Hersteller-Richtlinien verwiesen?

    Zum Hintergrund: Wir kennen die Hersteller-Richtlinien unseres Systems (Armierung Weber.Therm303, Putz Weber star 223), wissen, dass danach ca. 3mm Armierung und dann das Gewebe aufgebracht werden müssen. Wir wissen auch, dass bei uns die Armierung nur ca. 1.5mm stark ist.

    Die Frage ist nun: Inwieweit ist das ein eindeutiger Mangel, der uns berechtigt, Geld einzubehalten?
    Unser RA sagte, dass in erster Linie Vorgaben der DIN entscheidend sind und danach erst Hersteller-Richtlinien. Die Hersteller-Richtlinien haben wir gefunden, aber uns fehlen sämtliche Infos zu der/den DIN-Normen.
    Da wir vom Bauträger kaufen, wurden die Hersteller-Richtlinien nicht vertraglich vereinbart. Insofern ist für uns auch interessant, welche Vorgaben zu den technischen Eigenschaften in irgendwelchen DIN-Normen gemacht werden, z.B. Druckfestigkeit o.ä..

    Wäre super, wenn uns jemand einen Tip geben könnte, wie wir diesbezüglich weiter kommen.

    Grüße und schönes WE noch
    totto
     
  5. #5 PMT-Wienert, 29.10.2006
    PMT-Wienert

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    Die Herstellerangaben von Wärmedämmverbundsystemen sind oft auch im Internet veröffentlicht und meines Wissens sehr ausführlich. Nicht wenige Firmen bleiben in ihrer Ausführung hinter den Vorgaben der Hersteller zurück, z.B. bei den Eckausbildung und Anschlüssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Hersteller weniger fordern als die DIN vorschreibt. So ist manchmal die Frage offen, ob der Außenputz noch einen Endanstrich erhält, was die Hersteller empfehlen. Ein Vergleich mit anderen Herstellerangaben mag weiterhelfen, wenn man misstrauisch ist.
     
  6. totto

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    @PMT-Wienert
    Wir haben uns auch gedacht, dass die Herstellervorgaben schon Ihren Sinn haben werden. Zumal 3mm Schichtstärke für Armierung ja schon vergleichsweise wenig sind, bisher habe ich meist 4-5mm gehört.

    Aber leider gibt uns diese Argumentation keine Rechtssicherheit. Und bevor wir es auf eine Rechtsstreit ankommen lassen, wollen wir uns gerne weiter absichern. Deshalb die Frage nach der DIN, die ja das Maß aller Dinge ist.

    Kann man eigentlich die Druckfestigkeit am fertigen Außenputz zerstörungsfrei prüfen? Ich könnte mir ein Messgerät vorstellen, das gezielten Druck ausübt und das Einfedern des Putzes misst. Aber gibt es sowas? Wäre ja für uns das einfachste.
     
  7. #7 Carden. Mark, 29.10.2006
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  8. #8 MichaelG, 29.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 29.10.2006
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    Da steht aber wenig drin...

    3.2.4: Auf die Dämmstoffplatten ist ein Armierungsputz mit Gewebeeinlage aufzubringen. *basta DIN*

    Kommentar zu 3.2.4: blablabla... Die anzutreffenden Armierungsschichtdicken liegen bei "WDVS" im so genannten dünnschichtigen Bereich zwischen 3 und 5mm sowie im dickschichtigen Bereich zwischen 6 und 8mm (*was so auch schon wieder in Frage zu stellen wäre).Die Bewehrung/Armierung wird in den Unterputz vollständig so eingebettet, dass sie bei Unterputzdicken bis ca. 4mm mittig und bei bei Unterputzdicken oberhalb 4mm in der obern Hälfte liegt. blablabla.

    Sonst gibts noch das BFS-Merkblöatt Nr. 21 von den Malern. Da steht dann *...bei Schichtdicken ab 4mm (dickschichtigen Sstemen) in der oberen Hälte liegt...

    Schadenfreies Bauen: http://www.baufachinformation.de/artikel.jsp?v=5973 aber da steht auch nur drin was Mängelursachen waren/sind.

    Als Vertragsgrundlage gelten die Verarbeitungsrichtlinien des WDV-Systemlieferanten und die Zulassung dazu.

    Was war denn mit den bisherigen Infos dazu, totto? Da stand doch schon "alles" drin.

    1. Habt Ihr auf Murks eine "verlängerte" Gewährleistungsfrist von 10 jahren. Das reicht doch dicke. Wenn in dem zeitraum keine Mängel, wegen zu geringer Schichtdicken auftreten, dann ist es ok.

    2. Ohne öbuvS geht im Nachweis des Mangels auf Grund nicht vertragsgemäßer Ausführung gar nix. (siehe Urteil das ich eingestellt hatte.)

    Selbstdiagnose geht halt nicht.

    Gruß Michael
     
  9. #9 Hundertwasser, 29.10.2006
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    Die einzelnen Materialien der WDVS sind nicht alle in einer technischen Regel erfasst. Bei denen gilt die Bauregeliste C. Dafür ist dann ein Bauaufsichtlicher Verwendungsnachweis erforderlich. Wenn eine werksseitige Produktionskontrolle stattfindet (Eigenüberwachung, Fremdüberwachung) dann ist noch ein Allgemeines bauafsichtliches Prüfzeugnis notwendig. Dafür gibts dann das "Ü" Zeichen. Im Prinzip ist also alles beim Hersteller nachzulesen.

    Habe gerade in Brillux-WDVS in der Mache die geben als Schichtdicke für die Armierung 2 mm vor.
     
  10. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    -> Klartext für totto: nix DIN geregelt über Zulassungen und Hersteller-Richtlinien.
    -> Fachanwalt für Baurecht und mit Erfahrung erforderlich. ggf. Privat-SV zur Beratung für den technischen Sachverhalt.
     
  11. #11 totto, 30.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 30.10.2006
    totto

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    Hallo PeMu,

    darauf wird es wahrscheinlich hinauslaufen. Unser RA ist Fachmann im Baurecht und hatte uns eben auf diese Problematik hingewiesen. Aber die DINs und was genau drin steht, weiß er natürlich nicht.

    Kann uns jemand einen passenden SV (Welcher Fachbereich trifft das denn eigentlich am besten? Eher Stuckateur oder Maler oder ... ?) in der Gegend von Düsseldorf (Ost) empfehlen?
     
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