Fliesen auf neuen Zementestrich

Diskutiere Fliesen auf neuen Zementestrich im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; @RolandOtto 1. Sollte bei der Abnahme nur etwas beanstandet werden, von dem man auch hinreichend überzeugt ist, daß es als Mangel...

  1. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    @RolandOtto

    1. Sollte bei der Abnahme nur etwas beanstandet werden, von dem man auch hinreichend überzeugt ist, daß es als Mangel beanstandungswert ist. Als Laie und bei Unsicherheit sollte man hierzu vorher einen Fachmann befragen.

    Im übrigen reicht es für eine Mangelrüge nicht aus, wenn dem AG nur ein Verdacht mitgeteilt wird. Dem AG müssen die Mangelerscheinungen konkret benannt werden. Also nicht: die Bodenplatte ist mangelhaft; sondern z.B.: die Bodenplatte hat an den und den Stellen Risse.

    Die Ursache der Risse muß demgegenüber vom AG nicht angegegeben werden; die Klärung der Ursache ist Aufgabe des AN.

    2. Der AG muß einen Mangel, den er bis zur Abnahme entdeckt hat, bei der Abnahme rügen. Anderenfalls verliert er alle Gewährleistungsrechte bis auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch, § 640 Abs. 2 BGB.

    3. Daß jemand einen Mangel entdeckt, bei der Abnahme rügt und gleichwohl die Vergütung voll zahlt, halte ich für konstruiert. Ob ein Gericht darin einen Verzicht auf die Gewährleistungsansprüche analog § 640 Abs. 2 BGB sehen könnte ???? Müßte ich nachlesen. Da der Fall hypothetisch und ziemlich konstruiert ist, laß ich das mal sein.

    4. Bei der Abnahme muß nur der Mangel ( gemeint: die Mangelerscheinung > nicht die Mangelursache ) geltend gemacht werden. Ein Mangelbeseitigungsfrist muß dort ( noch ) nicht gesetzt werden. Die bloße Mangelrüge berechtigt dann zu einem Zurückbehaltungsrecht in Höhe des dreifachen Betrags der voraussichtlichen Nachbesserungskosten. Höhe erfährt man dann gegebenenfalls ebenfalls von dem Fachmann ( s.o. ).

    Ist es ein wesentlicher Mangel, sollte die Abnahme verweigert werden. Dann wird die Vergütung erst gar nicht fällig.

    5. Der Setzung einer Mangelbeseitigungfrist bedarf es erst und nur dann, wenn der AN auf die Mängelrüge nicht reagiert und der AG beabsichtigt, nach Ablauf der gesetzten angemessenen Frist zur Ersatzvornahme überzugehen. Dazu muß zuvor aber noch die Beweis gesichert werden. Denn nach der Ersatzvornahme ist der ( möglicherweise streitige ) Mangel ja nicht mehr vorhanden.

    6. Es unsinnig, bei einem Verdacht eines Mangels die Dinge laufen zu lassen und zunächst abzuwarten, ob ein Schaden entsteht. Denn bis dahin können die Gewährleistungsansprüche verjährt oder der AG nicht mehr existent oder insolvent sein.

    Die Frage beruht offenbar auf einer Verwechslung von Mangel und Schaden.

    Insofern zur Klarstellung: Mangel ist die fehlerhafte Ausführung einer Bauleistung. Der Mangel wird idR ( muß aber nicht, z.B. rein optischer Mangel, Einbau eines anderen Materials > schwarze statt beauftragte braune Ziegel ) zu einem (Folge-)Schaden führen. Für die Gewährleistungsverpflichtung reicht der Mangel aus. Der AG muß nicht abwarten, bis der Mangel einen Schaden produziert.

    Beispiel: Die mit durchgehenden Rissen übersähte Bodenplatte ist der Mangel. Daß dann später ( womöglich erst nach 10 Jahren ) über die Risse Feuchtigkeit/Wasser in den Keller eindringt, ist der aus dem Mangel resultierende Schaden. Mangel und Schaden sind also zwei völlig voneinander zu trennende Dinge.
     
  2. #22 gunther1948, 08.11.2006
    gunther1948

    gunther1948

    Dabei seit:
    05.11.2006
    Beiträge:
    6.917
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    architekt/statiker
    Ort:
    67685 weilerbach
    Hallo
    dazu von mir auch noch einen Kommentar
    am Bau kann man jeden besch....... schummeln nur die Bauphysik und Bauchemie nicht die kommen mit aller Macht und allen Konzequenzen.
    gruss g.bl.
     
  3. #23 butterbär, 09.11.2006
    butterbär

    butterbär

    Dabei seit:
    10.11.2005
    Beiträge:
    932
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ulm
    spezial ist immer gut.

    das ist bestimmt so eine mischung aus pattex und sekundenkleber mit einem schuss hoffnung, dass es hält.

    jag den penner zum teufel und such dir einen der was kann?


    ha... da fällt mir noch eine bessere variante ein:

    warum verlegt der die fliesen nicht gleich im frischen estrich - ist zudem billiger, das der spezialisatorfliesenleger somit auf den spezialfliesenkleber verzichten kann.
     
  4. Berni

    Berni

    Dabei seit:
    26.02.2005
    Beiträge:
    2.739
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Estriche
    Ort:
    Ostwestfalen-Lippe
    Neeee Butterbär,

    geht auch nicht, es sei denn, der Fliesenleger macht so einen liderlichen Mörtel wie vor 20 Jahren.
    Ist aber auch nicht fachgerecht.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 09.11.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Aber...

    das ham wa doch schon immer so gemacht :p
    MfG
     
  6. #26 butterbär, 09.11.2006
    butterbär

    butterbär

    Dabei seit:
    10.11.2005
    Beiträge:
    932
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ulm
    ist doch egal - kann man ja dann als dickbett verlegung verkaufen.

    hört sich wichtig an und spart zeit und geld - knallharte fakten und argumente sind am bau gefragter denn je!
    ;)
     
  7. #27 Neu_bauer, 09.11.2006
    Neu_bauer

    Neu_bauer

    Dabei seit:
    03.04.2006
    Beiträge:
    50
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    NRW
    Hallo @ all,

    also ich habe derzeit auch dieselbe "Sorge" wie der Thread-Ersteller:

    Zementestrich kam rein am 02.11.06 und am 06.11.06 ist der Fliesenleger mit dem Verlegen der Fliesen angefangen - morgen müßte er mit den Bodenfliesen fertig sein (nur Boden im EG).

    Mein Bauleiter sagt, zeitlich sei`s kein Thema, da halt auch "Spezial"-kleber verwendet wird, und zwar dieser hier: http://www.1a-bauchemie.de/produkt-2-15.html

    Auf dem Produktblatt steht u. a., dass auf jungem Zementestrich und Putz innerhalb von 3 bis 28 Tagen verlegt werden kann.

    Nun ist`s ja eh zu spät, aber ich habe übrigens auch schon andere Meinungen diesbzgl. im I-net gelesen als die hier im Thread. Also, lieber Threadersteller, ruhig bleiben! (Nachdem ich hier (http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=11735) übrigens schon erst graue Haare bekommen hatte und es sich zu guter letzt ja alles aufgeklärt hatte zum Guten, bin ich schon ruhiger geworden bzgl. der Meinungen in Internetforen.)

    Grüße

    Neu_bauer
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 09.11.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Na dann...

    mal her mit den Links dahin.
    MfG
     
  9. #29 Neu_bauer, 09.11.2006
    Neu_bauer

    Neu_bauer

    Dabei seit:
    03.04.2006
    Beiträge:
    50
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    NRW
  10. #30 Neu_bauer, 09.11.2006
    Neu_bauer

    Neu_bauer

    Dabei seit:
    03.04.2006
    Beiträge:
    50
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    NRW
    Oder auch hier: http://www.haustechnik-dialog.de/forum.asp?thema=9575

    Da steht u. a.:

    "Es gibt spezielle Fliesenkleber die auch für (in Grenzen!) feuchte(re)n Estrich geeignet sind, das kann der Fliesenleger fallweise durch die Technischen Datenblätter der Kleberherstellers nachweisen (und der Nauherr sollte ein Auge drauf werfen dass der Fliesenleger wirklich den Spezialkleber verwendet). Trotzdem ist eine CM-Messung angeraten, wenn der Estrich feuchter ist als der Kleberhersteller erlaubt klebt da nix mehr (dauerhaft)."

    oder

    "Es kann vielleicht sein dass da ein Schnellestrich eingebaut wurde, der trocknet in wenigen Tagen - das kann der Fliesenleger ja nachweisen."

    Gruß, Neu_bauer
     
  11. Berni

    Berni

    Dabei seit:
    26.02.2005
    Beiträge:
    2.739
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Estriche
    Ort:
    Ostwestfalen-Lippe
    @ Neu_Bauer,

    http://www.biermann-web.de/fragen-an...-antworten.php

    Frank Biermann
    - Fachjournalist-
    Mitglied beim DFJV

    bei den Fragen u. Antworten werde ich bei unserm Fachjournalist auch mal einen Kurs belegen.:think

    Was willste denn da noch messen?
    Mit Deinem und mit dem Kleber von Roland Otte kanns dem Hersteller doch nicht feucht genug sein.:mauer :mauer :mauer

    Wie soll er das nachweisen?
    Ohne CM- Messung?

    Und um diese und die Restfeuchte geht es hier.;) Hallo!!!
     
  12. #32 Bulla2000, 22.08.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Greife das Thema jetzt mal auf. Bei uns kommt Ende des Monats auch ein Anhydritestrich ins Haus. Im HWR im Keller haben wir als extra die Leistung "Zugabe von Beschleuniger Contopp 15" hinzugebucht, also nur für den HWR (10 m2). Damit soll der Estrich in 8 Tagen verlegereif sein. In Verbindung mit dem "PCI Everflex" wollen wir dann die Fläche unter der Heizung befliesen (ca. 1m2).

    Hintergrund: die Heizung soll nicht unter der künftigen Fliesenhöhe stehen, also kein "Loch" im Bodenaufbau sein.

    Was meint Ihr? Ist das ok? Einerseits eine recht kleine Fläche, dazu den Beschleuniger Contopp und dann den speziellen Kleber PCI Everflex.
    Ein Podest etc. geht wegen der Raumhöhe nicht.
     
  13. #33 Bulla2000, 07.09.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Estrich mit Zugabe von Contopp 15 ist letzten Donnerstag verbaut worden. Freitag dieser Woche werden wir den Estrich mit Tiefengrund streichen und am Samstag dann befliesen. Mal sehen, obs klappt.
     
Thema: Fliesen auf neuen Zementestrich
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. fliesen auf zementestrich

    ,
  2. zementestrich fliesen

    ,
  3. fliesen auf neuem estrich

    ,
  4. fliesenkleber auf frischem estrich,
  5. fliesen auf frischen estrich,
  6. fliesenkleber frischer estrich,
  7. fliesen auf feuchten estrich,
  8. Wann kann ich Fliesen legen feuchte,
  9. fliesenkleber auf nassen estrich,
  10. auf zementestrich große Fliesen legen estrich,
  11. fliesenkleber für frischen estrich,
  12. fliesenlegen auf frischen estrich,
  13. Fliesen auf Estrich Frisch in Frisch,
  14. fliesenkleber für feuchten estrich,
  15. fliesen nass in nass,
  16. fliesenkleber für frischen zementestrich,
  17. zementestrich fliesen legen,
  18. estrich ab wann fliesen legen,
  19. fliesenkleber nasse estrich,
  20. flexkleber Estrich feucht,
  21. Fliesenkleber frischen estrich,
  22. estrichbeton wartezeit bis fliesen legen,
  23. fliesen verlegen auf feuchten estrich,
  24. fliesen legen estrich feucht,
  25. fliesen auf frischem estrich
Die Seite wird geladen...

Fliesen auf neuen Zementestrich - Ähnliche Themen

  1. Neue Fliesen im Bad - Abplatzungen

    Neue Fliesen im Bad - Abplatzungen: [ATTACH] [ATTACH] [ATTACH] [ATTACH] [ATTACH] Hallo zusammen, ich hoffe, dass ich im richtigen Forum bin und ihr helfen könnt. Zur Zeit wird mein...
  2. alte Treppe "neu" machen - keine Fliesen, kein Laminat

    alte Treppe "neu" machen - keine Fliesen, kein Laminat: Hallo, wir ziehen Ende Dezember in unserem Haus BJ 2004 ein. In den ersten Wochen haben wir die alten beigen Fliesen etwas vorschnell von der...
  3. Die neuen Fliesen machen "Klonk"

    Die neuen Fliesen machen "Klonk": Hallo zusammen, 2 unterschiedliche Handwerker (Estrich und Fliesenfirma) haben im Juni bei der Innenrenovierung die Böden bis auf die Betonplatte...
  4. Fliesen neu verlegen. Estrich bröckelt und hat Krater

    Fliesen neu verlegen. Estrich bröckelt und hat Krater: Hallo Zusammen, nachdem wir alle alten Fliesen inkl. Fliesenkleber rausgestemmt haben, kommt folgender Untergrund zum Vorschein… unser...
  5. Neue Fliesen auf alten Zementestrich. Muss man Anschleifen?

    Neue Fliesen auf alten Zementestrich. Muss man Anschleifen?: Hallo liebe Bauexperten Gemeinschaft, ich bin neu hier und habe meinerseits mal konkrete Frage wie folgt: Wir sind gerade dabei ein Haus aus...