Neubau, fehlende Sonderwünsche

Diskutiere Neubau, fehlende Sonderwünsche im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben vor ca. 2 Jahren einen Neubau bezogen. Während der Bauphase hatten wir mehrere Sonderwünsche in Auftrag gegeben und auch...

  1. #1 Oliver67, 30.10.2006
    Oliver67

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    Hallo,

    wir haben vor ca. 2 Jahren einen Neubau bezogen. Während der Bauphase hatten wir mehrere Sonderwünsche in Auftrag gegeben und auch bezahlt. Einer davon beinhaltete 3 zusätzliche Einzelsteckdosen in verschiedenen Räumen, die jedoch nicht ausgeführt wurden.

    Die Einzelsteckdosen wurden fehlerhaft in die Elektropläne eingearbeitet. Sie waren textlich aufgelistet, aber nicht im Grundriß eingezeichnet. Dies ist wohl auch der Grund, warum sie fehlen und auch nicht von mir bemängelt wurden. Im Abnahmeprotokoll hatte ich sie leider als OK abgehakt, da ich sie vermutlich mit anderen Einzelsteckdosen verwechselt habe.

    Das alles ist mir ziemlich spät aufgefallen. Z.t. benötigen wir sie noch nicht, aber irgendwann doch schon.

    Der Bauträger hat uns angeboten, die Kosten zurück zu erstatten (3x50EUR). Aber für das Geld wird mir später sicherlich kein Elektriker zusätzliche Steckdosen legen.

    Habe ich nun ein Anrecht darauf, die bereits bezahlten Steckdosen legen zu lassen? Oder habe ich mich zu spät gemeldet, wie mir der Bauträger vorwirft?

    Schonmal besten Dank im Voraus und viele Grüße

    Oliver
     
  2. #2 Baufuchs, 30.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Den

    Unternehmer schriftlich mit angemessener Fristsetzung auffordern, diesen gravierenden Mangel zu beseitigen!
    Für den Fall der Nichteinhaltung der Frist die Ersatzvornahme androhen, über Rechtsanwalt Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung durch Dritten anfordern.
    Zu den 3x50.- € natürlich noch die Neutapezierung/Grundreinigung der Wohnräume und ggf. Hotelkosten hinzurechnen.
    Stellt der BU sich stur und faselt was von ""Mangel war offensichtlich" und Abnahme", dann Klage einreichen.
    Schon mal gute Argumente überlegen, die dem Richter erklären, wieso sie nach 2 Jahren bemerken, dass 3 Steckdosen fehlen, die sie zwar jetzt nicht, aber in ferner Zeit doch vielleicht evtl. brauchen könnten.

    Ich hab wirklich ne Eselsgeduld mit allen Fragestellern, aber wenn dies kein Fake ist......:mauer
     
  3. #3 Jürgen Jung, 30.10.2006
    Jürgen Jung

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    Genau

    Baufuchs, als ich die ersten Deiner Zeilen gelesen habe, da habe ich mich erschreckt :eek: , der letzte Absatz beruhigt mich aber :)

    @ Oliver: wenn Ihr Bauträger so dusselig ist, Ihnen 150 Euro zu geben, nehmen Sie die bloss an.


    Gruß aus Hannover
     
  4. Eric

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    Versteh ich nicht, warum das dem Gewährleistungsanspruch entgegenstehen sollte.

    § 640 Abs. 2 BGB erfordert positive Kenntnis vom Mangel im Zeitpunkt der Abnahme. Hat Oliver 67 nicht gehabt und das ist nachvollziehbar. Im übrigen schließt § 640 Abs. 2 BGB nur Nachbesserung, Ersatzvornahme, Rücktritt ( käme hier eh nicht in Betracht ) und Minderung aus. Erhalten bleibt der Anspruch auf Schadensersatz, wenn ( einzige zusätzliche Voraussetzung ) Verschulden des Unternehmers hinzukommt ( Unternehmer hat halt " gepennt " ).

    Also gilt das, was Baufuchs vor dem obigen Zitat ausgeführt hat.
     
  5. Quelle

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    sehe ich genauso. wenn hier ein bauherr fragt "mein unternehmer hat mir für dasunddas seit 1,5 jahren keine rechnung geschickt, muss ich das noch bezahlen?"

    dann wird ihm regelmäßig schlechtes unterstellt und gefragt, warum er nicht bezahlen will, wenn denn die leistung erbracht wurde. gab es hier mehr als einmal!
    daher: zahlemann und söhne!
     
  6. #6 Jürgen Jung, 31.10.2006
    Jürgen Jung

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    @ Eric:

    hi, ohne Ironie und Zwischentöne die Frage an Dich, ist das nachvollziehbar, dass jemand fast 2 Jahre lang das Fehlen von beauftragten sichtbaren Teilen ( in diesem Fall die Steckdosen ) vor Gericht glaubhaft darstellt? ( auch nicht gegen Dich Oliver, wirklich, ist eine ernst gemeinte Frage.)

    Danke und Gruß aus Hannover
     
  7. #7 Baufuchs, 31.10.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kirche

    im Dorf lassen!
    Der BU hat freiwillig Minderung angeboten.
    Nehmen und gut ist.
     
  8. #8 Jürgen Jung, 31.10.2006
    Jürgen Jung

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    Ich wollte ja unabhängig von diesem Fall wissen ob das realistisch ist.

    Gruß aus Hannover
     
  9. #9 Oliver67, 31.10.2006
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    Hallo,

    vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

    Das ist wirklich kein Fake, auch wenn es unglaublich klingt, dass ich die Steckdosen bis jetzt nicht vermisse.

    In einem der Kinderzimmer steht z.B. die Wickelkommode davor. Aber wer weiß, ob in ein paar Jahren dann stattdessen das Bett hin soll oder ein Tischchen für die Hifi-Anlage usw.

    Viele Grüße

    Oliver
     
  10. JDB

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    Kirche

    im Dorf lassen!
    Der BU hat freiwillig Minderung angeboten.
    Nehmen und gut ist.

    (Anders kann ich's auch nicht sagen)
     
Thema: Neubau, fehlende Sonderwünsche
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