Abstand Haus/Garage

Diskutiere Abstand Haus/Garage im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo! ich hoffe dieses Thema ist hier richtig... Unser Haus und das Fundament für die Garage wurde vom Bauunternehmer erstellt. Nach Erstellung...

  1. #1 Dominic, 31.10.2006
    Dominic

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    Hallo!
    ich hoffe dieses Thema ist hier richtig...
    Unser Haus und das Fundament für die Garage wurde vom Bauunternehmer erstellt. Nach Erstellung des Garagenfundaments ist mir aufgefallen, das der Abstand zwischen Haus und Garage nicht die geplanten 1,5 m betragen wird
    sondern lediglich ca. 1 - 1,2 m übrig bleiben. Wer das verbockt hat ist man sich noch nicht einig, man vermutet der Vermesser. Da die Garage Grenzbebaung ist, ist sie auch nicht zu "verschieben". Somit bleibt uns nichts anderes als damit zu leben. Hier jetzt meine frage, wie ist so ein ´Mangel zu bewerten? Ein Nachlass seitens des Bauunternehmers? Wenn ja, wie hoch? Wenn das wirklich die schuld des Vermessers ist, sind die (wie Statiker) versichert gegen so etwas?

    Um es zu verdeutlichen hab ich mal eine Zeichnung als PDF anzuhängen.

    Vieleicht kan jemand helfen.

    Vorab Vielen Dank.
    Gruß
    Dominic
     
  2. #2 gunther1948, 12.11.2006
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    Hallo Dominic
    1. Frage: Ist das Wohnhaus unterkellert?
    Wenn das Haus unterkellert ist sollte das Fundament der Garage nicht auf dem Erdreich der verfüllten Baugrube gegründet werden.
    Wenn das Wohnhaus nicht unterkellert ist keine Probleme.
    Bei der Überecklage der Garage zum Wohnhaus wird sich vermutlich herausstellen, daß bei Einhaltung des Grenzabstandes sich das Masz aus der Hausstellung ergeben hat.
    Gruss G.bl.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 12.11.2006
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    Also ich seh´ das mal so ...

    ... dass man da erstmal den Vermesser ansprechen und um Klärung bitten sollte. Gefragt worden ist er ja wohl noch nicht ?
     
  4. #4 MichaelG, 12.11.2006
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    Ich stelle fest

    es war die Woche der vollkaskoversicherten Drittelfinanzierer

    MfG Michael
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 12.11.2006
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    Einspruch ...

    ... der Beitrag war vom 31.10.! Hab´ ich aber auch erst jetzt gesehen :konfusius .
     
  6. #6 butterbär, 13.11.2006
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    nein, nein, nein... das passt schon!


    die 1,50 meter bezogen sich doch bestimmt auf das rohmass.

    zieht man jeweils 0,15m für den putz ab stimmt es doch wieder.

    zumal gibt es ja zwei mölichkeiten zu messen

    ecke haus - senkrecht zur garagenwand

    ecke haus - ecke garage.

    ich seh in dem plan kein mass!
     
  7. #7 Ingo Nielson, 13.11.2006
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    ... und nach dem plan wurde bestimmt gebaut! :p :p :p
     
  8. Bruno

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    Ich würde sie trotzdem verschieben, nämlich auf die Grenze. In der Zeichnung sieht das schwer nach 50 cm aus und nicht nach 5 cm.
     
  9. #9 Dominic, 13.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 13.11.2006
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    Erst mal vielen dank für die vielen Meldungen.

    Hier will ich mal die Punkte klären:
    -Haus ist voll unterkellert und die Garage hat ein eigenes Fundament (frostfrei) nicht innerhalb der Baugrube.
    -Der Vermesser ist angesprochen worden (vom Bauunternehmer), war auch nochmal da messen. Hier hab ich aber
    leider noch keine Rückmeldung.
    -"butterbär" die rechnung mit 0,15m Putz (150 mm) versteh ich nicht????? Maß sollte Ecke/Ecke sein ist extra so
    besprochen worden (leider in der Zeichnung nicht enthalten, hatte keine andere zur hand. diente nur zur verdeutlichung)
    -"buno" verschieben ist nicht mehr da garage steht (rohbau), es sind aber nur 5 cm zur grenze.

    Es ist zwischen mir und dem Bauunternehmer unstrittig das, dass Maß nicht stimmt. Es ist nur noch nicht klar (so sagt man)
    wer es zu verschulden hat und wie es passiert ist.
    Mir geht es jetzt darum das es eh nicht mehr zu ändern ist und ich eine Vorstellung darüber bekomme wie so etwas zu bewerten
    ist und ich nicht mit einem zu kleinen Nachlass seitens des Bauunternehmers abgespeist werde.
     
  10. #10 Ingo Nielson, 13.11.2006
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    mein tipp: das haus steht weiter von der grenze weg als geplant war.
    mein gott! und nu?
     
  11. #11 Dominic, 13.11.2006
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    mag sein, aber das maß von 1,5m abstand ist extra so gewählt worden und die ausführung entspricht disem nicht. hinzu kommt noch das an der hausecke auch das fallrohr der dachrinne ist und sowohl haus und garage einen kiesstreifen bekommen sollen für die drainage. all dies macht den durchgang nicht wirklich größer.
     
  12. #12 Ingo Nielson, 13.11.2006
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    steht das masz denn in irgendeinem plan? wer hat denn die ausführungszeichnungen gefertigt? wer hatte die bauüberwachung? wer hatte den auftrag zur absteckung des gebäudes?
     
  13. #13 Dominic, 13.11.2006
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    Auftrag für das Haus und das Garagenfundament hatte der Bauunternehmer. Dieser hatte die Planung (Entwurf und Ausführung), Bauantrag, Bauleitung sowie auch die Absteckung mit im Auftrag. Maß war extra festgelegt worden.
     
  14. Bruno

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    Das Grundstück ist zu klein. Ich wette:

    Bei folgenden Randbedingungen
    - Hausgröße fest
    - Garagengröße fest
    - Garage auf Grenze
    - Abstandsflächen sind einzuhalten
    - 1,50 Abstand Haus/Garage
    gibt es genau Null Lösungen.
     
  15. #15 Baufuchs, 13.11.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es

    dürfte doch wohl auch in RLP einen Lageplan zum Bauantrag geben.
    Welcher Abstand ergibt sich aus dem Lageplan?
    Wenn nicht vermaßt, dann sollte der Vermesser mal prüfen, ob der geforderte 1,50m Abstand unter Beachtung aller von Bruno aufgelisteten Faktoren überhaupt machbar gewesen wäre.
     
  16. #16 planfix, 13.11.2006
    planfix

    planfix Gast

    ...vielleicht hätte man vor planungsbeginn das grundstück mal messen sollen?
    oder:
    den Lageplan als DXF bestellen, wenn man schon mit CAD arbeitet?
    weil 30 cm = 300mm im Lageplan 1 : 1000 sind 0,3mm, das macht einen dünnen strich, und wenn dann da nicht mal ein maß auf dem plan steht, dann war es eben um genau diesen strich daneben.:angel:
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2006
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    Also...

    Wenn ich mir den obigen Plan mittels Zoom so hochziehe, daß die Tür wirklich 2 m breit ist (den 1 cm vergessen wir mal), dann messe ich den Durchgang mit 1,1 -1,15 m in der Diagonalen.
    So what???
    Bau nach Plan erstellt würde ich sagen.
    MfG
     
  18. #18 Baufuchs, 13.11.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Ralf

    Stimmt.
    Nach Plan gebaut.
    Allerdings steht die Garage im PDF-Plan mit der rechten Seitenwand nicht auf, sondern ca. 50cm neben der Grundstücksgrenze.:irre
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Ok...

    fragt sich nur, ob die FÜNF cm nicht doch FÜNFZIG sind, weil es mehrere grenzsteine gibt o.ä.
    Mfg
     
  20. #20 Dominic, 13.11.2006
    Dominic

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    Also noch mal, der plan war nur zur verdeutlichung der situation. es ist ein plan aus dem anfangsstadium der planung hatte keine neuere pdf version zur hand). es ist richtig das hier die lücke zwischen haus und garage kleiner gezeichnet ist. diese ist dann in absprache mit dem BU/Architekt (ein unternehmen) vergrößert worden. garage im abstand von 5 cm (50 mm) zu grenze und die lücke auf 1,5 m abstand. so ist dann auch der bauantrag gestellt. das hier im prinzip das haus zuweit an der garage steht ist auch klar. bestreitet auch keiner. es ist mir halt noch nicht mitgeteilt worden wer schuld hat. vermutung ligt nahe, der vermesser. mir geht es nur darum ob jemand eine ahnung hat wie man so einen mangel bewertet (100, 1000 5000 EUR)?


    Ach so, das grundstück ist schon groß genug (750m²). die gestrichelte linie zeigt das baufeld. nach vorne ist es noch 3m, nach links und nach hinten noch ca.5 m größer. rechts ist dann halt das nachbargrundstück.
     
Thema: Abstand Haus/Garage
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