Dauer Notartermin bis Eintragung Grundbuch

Diskutiere Dauer Notartermin bis Eintragung Grundbuch im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wie lange hat es bei Euch im Schnitt gedauert vom Notartermin bis zur endgültigen Eintragung ins Grundbuch ? Wir haben unseren Notartermin am...

  1. #1 OurHouse, 03.11.2006
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    Wie lange hat es bei Euch im Schnitt gedauert vom Notartermin bis zur endgültigen Eintragung ins Grundbuch ? Wir haben unseren Notartermin am 13.10. gehabt, die bis dato angefallenen Rechnungen SOFORT bezahlt. Nun ist der 03.11. und wir haben immer noch keine Info bezgl. Zahlung der Kaufsumme, Zahlung der Grunderwerbsteuer, Eintragung ins Grundbuch... Ist das normal ? :mad:
     
  2. #2 Schröte, 03.11.2006
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    Hallo,
    ja ist noch im Rahmen.
    Habt ihr schon eine Unbedenklichkeitsbesch. sprich Aufforderung zur Zahlung erhalten?

    LG
     
  3. #3 OurHouse, 03.11.2006
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    @Schröte
    Nein, leider nicht - Aufforderung zur Zahlung steht aus.
    Aber das soll noch im Rahmen sein ? Dann sind wir wohl einfach nur zu ungeduldig...
     
  4. #4 Schröte, 03.11.2006
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    Ist das der 1. Kauf ?
    Dann versuch ichs ausführlicher

    LG
     
  5. #5 OurHouse, 03.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 03.11.2006
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    Ja, das ist der erste Hauskauf und hoffentlich auch der letzte. :-)
     
  6. #6 Schröte, 03.11.2006
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    Also, falls ihr einen guten ! Notar habt läßt der nach Vertrag erstmal eine Eigentumsvormerkung eintragen, d.h. der Typ kann nicht einfach so an sonst jemand verkaufen. Dann muß geklärt werden falls noch Grundschulden bestehen wer was vom VK Preis bekommt.
    Erst wenn der Notar weiß, wer noch evtl. was zu bekommen hat, schreibt er Euch ihr könnt bezahlen, dann werdet ihr eingetragen, dann kommt die GES.
    Kann je nach Lage auch 2-2,5 Monate dauern, meist sind´s 4-6 Wochen, also keine Panik!
    p.s.
    Bayern hatte m.w. am Mittwoch auch Feiertag

    LG
     
  7. #7 OurHouse, 03.11.2006
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    Das Prozedere Eigentumsvormerkung, GES ist uns alles erzählt worden, stimmt. Na, dann hoffen wir mal auf 4 bis max. 6 Wochen...
     
  8. #8 Schröte, 03.11.2006
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    Nachtrag
    kaufvertrag 28.03
    Grunderwerbst. zu zahlen bis 21.05
     
  9. #9 Baufuchs, 03.11.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vorsicht

    Die Grunderwerbsteuerpflicht wird schon allein durch den Abschluss des notariellen Kaufertrages begründet. Auf die Eigentumsumschreibung kommt es nicht an.
    Der Regelfall ist, dass der Notar nach Vertragsabschluss eine Ausfertigung des Vertrages ans Finanzamt gibt, die daraufhin den Grunderwerbsteuerbescheid ausstellt.

    Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fi-Amts, die u.a. für die Eigentumsumschreibung notwendig ist.

    Eine Auflassungsvormerkung trägt der Notar auch nicht ein, weil er gut ist, sondern dann, wenn dies im Vertrag zwischen den Parteien vereinbart wurde. Ist Vormerkung nicht vereinbart, weist Notar i.d.R. schriftlich im Vertrag auf die damit verbundenen Gefahren hin.

    Bei belasteten Grundstücken (sieht der Notar an den Grundbucheintragungen) holt der Notar die erforderlichen Löschungsbewilligungen der Gläubiger ein. Üblich wird vereinbart, dass der Kaufpreis in Höhe der Belastungen vom Notar zur Tilgung verwendet wird und nur der verbleibende Rest an den Verkäufer geht. Abwicklung über Notaranderkonto ist in solchen Fällen angeraten.
     
  10. #10 OurHouse, 03.11.2006
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    @Baufuchs
    Der Bescheid der Fi-Amts das Grunderwerbsteuer zu zahlen ist steht auch noch aus. Kann man da was beschleunigen ? Wohl kaum, oder ?
     
  11. #11 Baufuchs, 03.11.2006
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    Baufuchs Gast

    Den

    Notar fragen, wann er Veräußerungsanzeige/Ausfertigung ans Finanzamt geschickt hat. Ist m.E. z.Zt. im üblichen Zeitrahmen.
     
  12. Quelle

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    ich musste damals beim FA drängeln
     
  13. #13 S.Oertel, 03.11.2006
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    Yupp! Mein Vorgang lag 1 1/2 Monate auf dem FA rum - als ich dann mal ein wenig gedrängelt habe, gings innerhalb von 3 Tagen!

    Gruss
    Sven
     
  14. #14 OurHouse, 03.11.2006
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    @S.Oertel & Quelle
    Danke für die Hinweise, dann werde ich mal beim Notar nachfragen, wann das Schreiben an das Fi-Amt rausgegangen ist und dann mal bei Fi-Amt drängeln. Erzähle dann wie es weitergegangen ist.
     
  15. Quelle

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    die gehen nach stapel eingang. lohnt immerzu fragen. und schön freundlich zu den damen. die tun was sie können.

    (was auch immer das heißt :D )
     
  16. #16 Vince P., 03.11.2006
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    Die endgültige Eintragung ins Grundbuch dauert schon ein bisschen. Der Weg bis dahin kann folgendermaßen ablaufen (So lief es bis jetzt bei uns): Notartermin war am 19.10. Am 26.10, eine Woche später habe ich beim Grundbuchamt lieb nachgefragt, wegen der Eintragung der Auflassungsvormerkung. Die bearbeiten normalerweise nach Eingang. In besonderen Fällen zieht der, die Sachbearbeiter(in) auch mal vor. Danach bin ich zum Finanzamt, der Grunderwerbssteuerbescheid war da allerdings schon unterwegs. Dann war knapp eine Woche die Auflassung eingetragen und die Steuer haben wir gleich bezahlt. Danach haben den Kaufpreis an den Verkäufer überwiesen und ihm klargemacht, dass er gleich dem Notar bestätigt den Kaufpreis erhalten zu haben. Der Notar veranlasst dann die endgültige Grundbucheintragung. Aber wie gesagt, das dauert jetzt noch ein bisschen.
     
  17. #17 Rene', 03.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 03.11.2006
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    Hallo!

    Unser Notartermin war Ende 04/05. Grunderwerbssteuer kam so nach 4 Wochen. Grundbucheintrag dauerte ab Notartermin 8 Monate da der Notar versehendlich die Grundschuld des Nachbargrundstückes auf unser Grundstück eingetragen hatte..:biggthumpup:
    Man glaubt das geht nicht? Geht doch! Er hat Vermessungsunterlagen vertauscht und bei der Grundschuldeintragung der Nachbarn unsere Grundstücksnummer angegeben und die habens im Eifer des Gefechtes beim Notartermin und in der Urkunde nicht bemerkt.
    Als ich für unsere Finanzierung die Grundschuld eintragen lassen wollte war das Grundstück bereits mit 180.000€ belastet. Vom Nachbarn...:mauer

    Das aber nur mal am Rande. Passieren kann alles.

    Mal 'ne Frage: Wieso drängt man darauf die Grundsteuer schnell bezahlen zu wollen und schnell eingetragen zu werden? Hat das irgendeinen Grund den ich versäumt habe?

    Gruß Rene'
     
  18. Zottel

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    Bei uns (allerdings ein Grundstückskauf) lagen zwischen notariellem Kaufvetrag und Grundbucheintrag fast 1,5 Jahre (habe ich hier schon mal vorgekaut - verlorene Erbscheine, plötzlich aufgetauchte uneheliche Nacherben etc.) - da hatten wir mit unserem Kaufvetrag sozusagen in ein Wespennest gestochen

    Gruß

    Christian
     
  19. Quelle

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    man hat es eilig, weil es eine kardinalssünde ist, auf einem grundstück ein bau zu beginnen, ohne die eintragung zu haben.

    genau so sündig, wie kaufen ohne finanzierungszusage.
     
  20. #20 S.Oertel, 03.11.2006
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    Kenne keine Bank, die auch nur einen Cent rausrückt ohne Auflassung. Bevor das FA nicht sein o.K. gegeben hat, läuft da gar nix!
    Bei mir wars eigentlich wg. Eigenkapital nicht so extrem dringend, aber ein ungutes Gefühl hätte ich schon gehabt - hab die Sachen lieber in Ordnung und erledigt - schont die Nerven und senkt den Blutdruck! :D
     
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