Dauer Notartermin bis Eintragung Grundbuch

Diskutiere Dauer Notartermin bis Eintragung Grundbuch im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; genau, nichts ist beim projekt neubau wichtiger, als dinge endgültig abzuhaken. und sollte es dreimal heißen "das wird schon klappen". haken...

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    genau, nichts ist beim projekt neubau wichtiger, als dinge endgültig abzuhaken. und sollte es dreimal heißen "das wird schon klappen". haken hinter und gut.
     
  2. #22 S.Oertel, 03.11.2006
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    Ebend! Bei mir hats genau an den Stellen gehakelt, wo ich überhaupt nicht damit gerechnet hatte. Termine waren recht eng (d.h. eigentlich ja nicht, aber mit den Verzögerungen..): 15.06. Kaufvertrag fürs Grundstück unterschrieben -Archi, Bauantrag; Stadt/Grundbuchamt alles kein Problem. Baubeginn war 04.09. .
    Hätte das DIng nicht 1 1/2 Monate beim FA gelegen (die sind doch sonst immer sehr schnell, wenn sie Geld zu kriegen haben), wäre wirklich alles glatt gelaufen - so wars wieder Stress.
    Dann gabs noch Ärger mit der Grundschuldeintragung.
    Lt. Voraussage vom Notariat: "Das erledigen wir von einem Tag auf den Anderen". Tja Klasse! Als es dann soweit war, dauerte es fast zwei Wochen, überhaupt einen Termin zu kriegen, dann nochmal 1 Woche "Bearbeitung" - was immer das auch heißt und dann mußte das DIng zum Amtsgericht, da 7 Tage ausliegen, zurück zum Notar und von da zur Bank. So wurde aus: "von einem Tag zum Anderen" mal eben ein Monat und wenn mein BU nicht so nachlässig mit Rechnungschreiben wäre, hätte ich mitten im Baugeschehen plötzlich ohne Kohle dagesessen.

    Besser alles vorher (und in Ruhe) erledigen - der Bau wird noch stressig genug!

    Gruss
    Sven
     
  3. Quelle

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    exaktomente!

    immer kümmern!
     
  4. #24 Baufuchs, 03.11.2006
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    @S.oertel

    Da gehen die Begriffe durcheinander. Auflassung ist die in Gegenwart des Notars (und durch diesen beurkundete) Willenserklärung der Parteien über den Übergang des Eigentums. Also kurz gesagt: der Vertrag. (daher auch "Auflassungsvormerkung" für die Eintragung des Verkaufs als Vormerkung vor der eigentlichen Eigentumsumschreibung)

    Was die Bank mindestens benötigt ist ein sog. Rangattest.

    Ein Rangattest oder auch Rangbescheingung ist eine schriftliche Bestätigung des Notars gegenüber dem Kreditinstitut, dass einer rangrichtigen Eintragung einer Grundschuld zu Gunsten des Kreditinstitutes nichts entgegensteht.

    Der Vorteil ist, dass die Eintragung der Grundschuld nicht abgewartet werden muss. Das Kreditinstitut kann bei Vorliegen der Rangbescheinigung und einer vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuld-Bestellungsurkunde das durch die Grundschuld gesicherte Darlehen auszahlen, wenn die übrigen Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen. Der Notar übernimmt die Gewähr für die rangrichtigen Eintragungen.
     
  5. #25 S.Oertel, 03.11.2006
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    Du hast sicher recht und ich meinte die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Da ich aber nicht Notar werden will und den Schaas auch endlich hinter mir habe, halte ich mich jetzt ganz dezent zurück :winken ;)
     
  6. #26 Baufuchs, 03.11.2006
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    Watt

    mutt dat mutt...

    Auch die Auflassungsvormerkung bietet der Bank nicht die für eine Darlehnsauszahlung notwendige Sicherheit.

    Diese Vormerkung zeigt nur einem Grundbucheinsichtnehmenden (tolles Wort:D ) an, dass ein Kaufvertrag über dieses Grundstück geschlossen wurde, die Eigentumsumschreibung jedoch noch nicht erfolgt ist.

    Bank braucht mind. Rangattest.

    Nix für ungut..:winken
     
  7. #27 OurHouse, 07.11.2006
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    Na, wer sagts denn. Heute kam die Kostenrechnung von der Landesjustizkasse für den Grundbucheintrag und zeitgleich die Post vom Fi-Amt bezgl. Grunderwerbssteuer. Wurde sofort überwiesen, mal schauen wie lange es nun noch dauert. :-)
     
  8. #28 OurHouse, 11.11.2006
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    Und weiter gehts: Heute kamen zwei Urkunden vom Notar, eine Grundschuldbestellung und eine Grundschuld. Wie es nun wohl weitergeht ? Nicht mal eine Rechnung vom Notar war dabei. ;-)
     
  9. #29 Schröte, 12.11.2006
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    Hallo Ourhouse

    Du bist zu ungeduldig :D
    Ruhig Blut Gut Ding braucht Weile !
    Geniess doch einfach die Zeit bevor der Stress losgeht

    LG
    Hallo Baufuchs,
    ich hab auch schon Verträge ohne gesehen :eek:
     
  10. #30 Baufuchs, 12.11.2006
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    @schröte

    falls "ohne Auflassungsvormerkung" gemeint ist, guckst Du Beitrag #9:

     
  11. #31 OurHouse, 13.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 13.11.2006
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    @schröte
    Nicht ungeduldig, nur neugierig wie lange sich das noch hinzieht und was da noch so alles kommen mag. Eigentlich fehlt uns ja nun nur noch die Info bezgl. Überweisung des Kaufpreises, oder nicht ?

    P.S. Habe mal ein Bild unseres "zukünftigen" EFH's unter Meine Fotos geladen.
     
  12. #32 OurHouse, 17.11.2006
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    Mittlerweile ist das Schreiben eingetroffen und die Zahlungen veranlasst. Somit ist die Dauer vom ersten Notartermin mit KV (13.10.2006) bis zur Mitteilung der Bankverbindungen (16.11.2006) etwas über 4 Wochen. Geht doch ! :biggthumpup:
     
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