Auftragsentzug ohne schriftliche Ankündigung

Diskutiere Auftragsentzug ohne schriftliche Ankündigung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Kann ein Teilentzug ohne Ankündigung durch den Vertretungsberechtigten Bauleiter des GU erfolgen ? Hergang Die Fa. XXX hat einen VOB...

  1. Peeder

    Peeder

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    Kann ein Teilentzug ohne Ankündigung durch den Vertretungsberechtigten Bauleiter des GU erfolgen ?

    Hergang

    Die Fa. XXX hat einen VOB Bauvertrag für Trockenbauarbeiten abgeschlossen.
    Im Bauvertrag wurden keine Einzelfristen festgelegt, auch bestand kein Bauzeitenplan, in dem die Einzelfristen festgelegt wurden.
    Die Fristen wurden mündlich bei der täglichen Besprechung oder durch einen Anruf einfach willkürlich festgelegt, aber nicht protokolliert .
    Nun wurde von einen auf dem anderen Tag dem Auftragnehmer mündlich ein Teil der Leistungen gekündigt.
    Angeblich wegen Verzug der Leistungen.
    Obwohl der Auftragnehmer noch am Tag davor eine Aufstockung der Personalstärke angekündigt hat, diese tatsächlich am nächsten Tag auf der Baustelle erschienen, würde der gekündigte Teil schon durch Dritte begonnen.


    Peeder
     
  2. Yilmaz

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    Hallo

    wen es wirklich so ist wie du es beschrieben hast darf AG zwar den vertrag kündigen muß aber die Vereinbarte Vergütung bezahlen.Eine teilkündigung ist auch möglich.

    Nach VOB/B §8 Nr.1 Abs. 1 kann der AG bis zur Vollendung der Leistungen jederzeit den Bauvertrag Kündigen.Eine Angabe von Gründen bedarf es dabei nicht.

    Nach §8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht dem AN die Vereinbarte Vergütung zu.Er muß sich jedoch anrechnen lassen ,was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft oder seinen Betrieb erwirbt oder zu Böswillig unterlässt.



    Mfg.
    Yilmaz
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 03.11.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Vob/b § 5

    ...
     
  4. Eric

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    1. Einseitig gesetzte Fristen des AG gelten nicht.

    2. Unabhängig hiervon lagen die Voraussetzungen des § 5 Nr. 4 VOB/B

    angemessene Frist zur Vertragserfüllung + Kündigungsandrohung

    nicht vor.

    3. Ergo keine Kündigung mit Grund, sondern sog. freie Kündigung nach §§ 8 Nr. 1 VOB/B, 649 BGB, die dazu führt, daß der AG dem AN die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen hat. Wird für AG hoffentlich eine Lehre sein, in Zukunft so einen Mist zu lassen.
     
  5. Peeder

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    Tja, die §§§§ der VOB sind mir geläufig, dennoch bedarf die Kündigung der Schriftform, mit vorheriger ankündigung, und diese muss vom AG kommen.
    Die Sache betrifft uns nicht direkt, ich bin da so reingeschlittert, wir waren nur die Aufstockung.

    Ich bin der Meinung, das es so nicht geht, der Auftragnehmer kommt auf die Baustelle, und findet einen anderen , der an sein Gewerk werkelt, und bekommt ins Gesicht gesagt, he, ich habe dir diese Leistungen entzogen, das machen jetzt andere, und fertig der Salat. :bounce: :bounce:

    Mann, den hätte ich fertig gemacht, damit er dann einen Grund hätte, wenn das mein Auftrag gewesen wäre.

    Der höhepunkt ist ja noch der, das die Mehrkosten dieser " Dritten " an den Auftragnehmer weitergeleitet werden sollen. ( Aussage des Bauleitenden Architekten )
    Der GU wusste von nichts, auf dieser Baustelle herrscht ein Chaos .
     
  6. Eric

    Eric

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    Yilmaz und Ralf waren schneller. Aber wir sind uns wenigstens alle einig:D :D
     
  7. Peeder

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    Upps....

    @ Eric, war ich zu langsam.
    Genau das habe ich dem AN geraten, so geht es nicht.
    Verblüffend war nur noch, der GU ( Auftraggeber ) hatte keine Ahnung !

    Peeder
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 03.11.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn der Architekt...

    das veranlasst hat, kann er schon mal das sparen anfangen.
    Auftragsentzug nicht sauber vorbereitet, Auftrag an Dritten erteilt! :mauer macht Honorar abzgl. (Vergütung an den Trockenbauer + Mehrkosten Dritter).
    Suuuuuper :bounce: :bounce:
    MfG
     
  9. Eric

    Eric

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    Sieht der BGH auch so und deshalb sind die Voraussetzungen des §§ 5 Nr 4, 8 Nr.3 Abs. 1 VOB/B nach seiner Auffassung streng der Reihenfolge nach einzuhalten.

    angemessene Frist mit Kündigungsandrohung
    Kündigung
    neuer Unternehmer.

    Der AG hat alles auf einen Schlag gemacht. Na ja, es fehlte auch schon an einer Verzögerung.
     
  10. Eric

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    Der ist halt hier im Forum noch nicht angemeldet.

    @Ralf:

    Meinste das war der Archi? Zur Kündigung hat der normalerweise aber keine Vollmacht. Dann wärs es recht zum :bounce: :bounce: :bounce:
     
  11. Peeder

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    Hi Ralf

    ich habe dem AN geraten, sofort Rechtsanwalt zu besuchen, denn soooo geht es nicht.
    Ich hoffe, er hat den Mumm dazu.

    Recht muss recht bleiben, und nicht die Willkür eines Architekten einen Machtkampf gegen die Trockenbaufirma zu führen.

    Da bleibt nur noch die Frage, wer bezahlt meinen verlorenen Tag ??
    Da ich eine AB von der Trockenbaufirma habe, werde ich Ihm wohl oder der Übel eine Rechnung schicken , oder auch nicht, ich weiss es noch nicht.

    Peeder
     
  12. Eric

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    Deine Rechnung braucht Dein AG. Denn wenn Du auf Deine Vergütung verzichten würdest und demzufolge an Dich nichts zu zahlen wäre, hätte der AN Deine Kosten erspart und der AG hätte weniger zu zahlen.
     
  13. #13 Olaf (†), 03.11.2006
    Olaf (†)

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    Mhm..

    naja, wie ist es denn, mit dem was Du hier schreibst. Live und in Farbe miterlebt oder nur Hörensagen? (von Deinem AG). Vielleicht ist da mehr im Vorfeld gelaufen, als er Dir gesagt hat und er hats wirklich verbrezelt? (ich würds auch nicht jedem auf die Nase schmieren und erst mal den Empörten mimen.
    Wie schnell ging denn dass, das er Dich geholt hat?
    Ich mein ja bloß, von wegen Blutdruck und so.
    Olaf
    Mal ergänzt: von jetzt auf gleich und dann hat er gleich noch einen neuen AN aus dem Zylinder gezaubert? Jetzt, im Herbst 2006??? Gibt mir zumindestens zu denken.
     
  14. #14 Peeder, 03.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 03.11.2006
    Peeder

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    Na klar live, mit Ton,

    wir sind am anfang der Woche angefragt worden, ich hatte keine Lust, BVH war eigendlich zu weit weg , aber wie es so ist, habe ich für Fr.und Sa. zugesagt.
    Am Donnerstag war noch alles klar, und heute Morgen hat mich die Trockenbaufirma schon auf ein Chaos vorbereitet.

    Die Drittfirma war schon auf der baustelle, man, haben die böse geschaut, als ich nach dem Bauleiter fragte.
    Es konnte nur der Kollonenführer deusch, was die schnelligkeit des erscheinen auf der Baustelle erklären könnte.
    Somit wurde mir erklärt, das meine Bemühungen für die Katz sei, der AN war sichtlich fertig, haber er erst heute morgen den Anruf erhalten, das die Leistungen gekündigt seien.
    In meiner ganzen Laufbahn habe ich so etwas noch nicht erlebt, der AN mit Tränen in den Augen, ich wie Pitchen Doof mit meinen Trupp, und die Jugos in Angriffsposition.

    Mir blieb erstmal nichts anderes übrig, meinen Frust in ein Lächeln zu verwandeln, und als ich noch den Bauleiter ( Archi ) gesehen habe, habe ich nur gedacht, schade, das ich nicht der AN bin.

    nun mal einen dank an euch, für die Antworten.
    Topp :28: :28:

    Peeder

    upps, mein Blutdruck, habt Ihr viele aus mannheim ?
     
  15. ISYBAU

    ISYBAU

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    also ne rechnung schreiben würde ich auf jeden fall ... ob du sie dann auch mit nachdruck einforderst und dein geld erhälst ist eine ganz andere frage. Der gekündigte AN muss doch seine Aufwändungen (Kosten) geltend machen und da gehören auch seine nachunternehmerleistungen - also deine an-/und abfahrt dazu --- und vielleicht nicht mehr verwendbares baumaterial.

    Weiterhin kann er, sofern es sich tatsächlich um eine einseitige kündigung handelt, den entgangenen gewinn und schadensersatz fordern, z.b. wenn er seine mitarbeiter diese woche däumchen drehen lassen muss.

    Vermutlich aber hat der Archi und der gekündigte AN keine Ahnung von Bauvertragsrecht . oder es wurde etwas verheimlicht.

    Verträge müssen nicht zwingend schriftlich fixiert werden - beweisbar sind sie dann halt schwer bis gar nicht ... im zweifel für den ????
     
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