Meine Jungs waren blind

Diskutiere Meine Jungs waren blind im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Folgender Fall: Im Spitzboden wurde im Neubau weiterer Wohnraun geschaffen. Also muß hier auch Heizung hin. Der Heizungsbauer - und hier...

  1. Falko

    Falko

    Dabei seit:
    11.02.2003
    Beiträge:
    202
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Energieberater
    Ort:
    Neumünster
    Benutzertitelzusatz:
    Trockenbau Fenster
    Folgender Fall:

    Im Spitzboden wurde im Neubau weiterer Wohnraun geschaffen. Also muß hier auch Heizung hin.

    Der Heizungsbauer - und hier brauche ich die Experten - hat seine Rohre ( Vorlauf / Rücklauf) dann auch zu dem Heizkörpern im Spitzboden gebracht.
    Der Heizkörper ist an der Giebelwand montiert. Zwischen der Giebelwand und dem ersten Gebinde ist ausreichend Platz um die Rohre gedämmt (muß man dämmen?) einzubauen.
    Aus unerfindlichen Gründen hat er aber die Rohre nicht zwischen Giebel und letztes Gebinde gelegt, sondern in das Gebinde davor. Um dann zum Heizkörper zu kommen, hat er auf Dämmung verzichtet und nicht mehr 50% gedämmt, sondern nur noch mit "Schwitzschutz" ummantelt. Gleichzeitig hat er die Balkenlage ausgeschnitten, um dahin zu kommen. Er hätte problemlos in der Abseite ein Gebinde verspringen können.

    Jetzt kommts:
    Ich gehe davon aus, daß ein Heizungsbauer keine Balkenlage "schwächen durch rausschneiden" darf. Ich gehe weiter davon aus, daß ein Heizungsbauer die Rohre innerhalb des Gebäudes 50% isolieren muß.
    Schlussfolge: Auf oder in der Balkenlage kann kein Heizungsrohr sein, da es ein Eingriff in die Statik wäre. Richtig???? Bitte Antwort.

    Und jetzt kommts:
    Beim Dielen wurde vor 10 Monaten der Vorlauf und der Rücklauf durch meine Jungs jeweils mit einem Nagel durchschossen. Wasser wurde nur so gering eingebracht, daß die Konstruktion nie naß war und das Wasser, was eindrang immer sofort verdunstet ist. ( ca. 10 Liter in 10 Monaten)

    Der Bauherr hat bei einem anderen Mangel nur erwähnt, daß alle 4 Wochen der Druck auf 0,5 bar runter war. So wurde der Fehler gefunden.

    Meine Frage: Klar habe ich die Rohre zerstört, aber durften sie überhaupt da sein, wo sie waren?
    Kann und darf ein Heizungsbauer einen Eingriff in die Statik vornehmen, indem er die Balkenlage schwächt.
    Wer ist jetzt der wirklich Schuldige und muß zahlen?

    Bitte dringend um Antworten

    Gruß Falko
     
  2. MB

    MB Gast

    Sieht schlecht aus

    Ist zwar mehr eine juristische Frage, nur: waren denn keine Verlegepläne des Heizungsbauers da?

    Wären die Zerstörungen denn nicht da gewesen, wenn die Rohre neben den Balken gelegen hätten?

    Soweit ich als juristicher Laie weiß, spielt es keine Rolle, ob der Heizungsbauer vorher einen Fehler gemacht hat.

    Da hilft wohl nur der Rechtsanwalt, wenn überhaupt.
     
  3. Falko

    Falko

    Dabei seit:
    11.02.2003
    Beiträge:
    202
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Energieberater
    Ort:
    Neumünster
    Benutzertitelzusatz:
    Trockenbau Fenster
    danke für schnelle Antwort

    natürlich gibt es in EV Hausbau keine Verlegepläne und natürlich wäre nichts passiert, wenn die Rohre im Zwischenraum gewesen wären.

    Gruß Falko
     
  4. #4 bauworsch, 10.06.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Wenn Du das,

    was Du jetzt schreibst vorher hättest erkennen können, dann hätteste Bedenken anmelden müssen, weil Deine Ausführung, wie eigentlich geplant, wohl nicht ausführbar war. Haste das nicht getan, haste wohl leider Pech gehabt. Egal wie groß die Schieße ist, die das Vorgewerk gemacht hat.
     
  5. MB

    MB Gast

    Schwer zu beurteilen

    Weil es eben eine juristische Frage ist. Ich kann hier nur Erstberatung empfehlen, sorry.
     
  6. Falko

    Falko

    Dabei seit:
    11.02.2003
    Beiträge:
    202
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Energieberater
    Ort:
    Neumünster
    Benutzertitelzusatz:
    Trockenbau Fenster
    keiner kann so schlimm denken,

    wie es kommt.

    Erst mal danke für die Antworten, wenn ich es gesehen hätte, -leider haben meine Jungs es nicht erkannt, hätte ich natürlich Bedenken angemeldet, oder einfach die Rohre nicht durchschossen.

    Das Kind ist im Brunnen. Der Schaden ist da. Wer Zahlt?

    Oder wer hat Schuld? oder Teilschuld?

    Gruß Falko
     
  7. #7 bauworsch, 11.06.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Wie es MB schon gesagt hat

    das ist eine juristische Kiste, bei der ich Dir leider wenig Chancen einräume. Selbst wenn es einen Planer gegeben hätte, selbst wenn der Heizungsbauer davon abgewichen ist , Du ( Deine Jungs ) haben einen Schaden verursacht. Da ist es m.E. leider egal wer vorher den Bockmist verursacht hat. Ich glaube nicht, dass wir das hier, selbst unter Hinzuziehung sämtlicher HLS-Fachkräfte, lösen können, sorry.
     
  8. Lebski

    Lebski Gast

    Schaden

    Wer Arbeitet macht Fehler.
    Zahlen muß deine Haftpflicht. Diese kann auch ungerechtfertigte Vorderungen abwehren! Sprich mit denen. Dann zahlen die den Prozess.
    Ich sehe dein Problem: Da hätten nie Rohre sein dürfen, warum also danach suchen? Andernfalls hätten die Jungs ja den Metalldetektor benutzt, wie es nachweislich in den internen Schulungen durch dich angewiesen wurde. Stimmts? :think
    Dann ist es ein unvermeitliches Geschehen. Hat der Ag eigentlich keine Versicherung?


    Disclaimer: Dies ist keine Rechtberatung, ich hab nur Fragen gestellt!
     
  9. berndk

    berndk

    Dabei seit:
    07.02.2003
    Beiträge:
    517
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Musikpädagoge
    Ort:
    Linz, ö
    Benutzertitelzusatz:
    Bungalowbewohner
    Metalldetektor? Dass die Rohre aus Metall sind, habe ich nicht gelesen.

    Wie bauworsch schon sagte, muss der Handwerker, der auf ein anderes Gewerk an- oder aufarbeitet, sich vor Vertragsabschluss, jedenfalls aber vor Arbeitsaufnahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Ausführung desselben überzeugen. In der ÖNORM wird dies als Prüf- und Warnpflicht des ANs bezeichnet. Nachträgliche Reklamationen wie hier probiert sind damit eindeutig ausgeschlossen.
     
  10. Falko

    Falko

    Dabei seit:
    11.02.2003
    Beiträge:
    202
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Energieberater
    Ort:
    Neumünster
    Benutzertitelzusatz:
    Trockenbau Fenster
    Danke , ich muß zahlen

    aber jetzt haben wir den Schlammassel, alle wissen und danke, ich ja jetzt auch, daß einiges falsch ist:

    Balkenlage geschwächt (Eingriff in die Statik)

    Rohre gehören da nicht hin.

    Rohre sind nicht korrekt isoliert.

    Soll ich jetzt alles übersehen und erneut zumachen?

    Dabei gibt es Probleme, da dort wo ich die Dielung befestigen muß, sind leider Heizungsrohre.

    Oder soll ich zahlen und im Nachhinein Bedenken anmelden?

    Ich freue mich auf rege Beteiligung

    MFG Falko
     
  11. #11 bauworsch, 12.06.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Nö!!

    Einmal ins Klo gelangt reicht. Wenn Du nun schon zur Beseitigung der Mängel verantwortlich bist, dann hole jetzt das damals versäumte nach und melde Bedenken an. Denn an den Begleitumständen hat sich ja nix geändert. Oder willste das Rohr daneben erwischen? Und Du bist ja berechtigt Deine Mängel zu beseitigen, nur wenn´s der Rest nicht zuläßt ...
     
  12. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    brückenlösung ...

    oder krückenlösung oder garkeine lösung?

    "wenn ich in e. balken schiesse/schraube/bohre, erwarte ich da balken und nix als balken, ausser es gibt pläne, die anderes als balken erwarten lassen. um alle möglichen arten von leitungen erkennen zu können, benötigte man radiologische oder zesrtörende untersuchungsmethoden, das ist nicht zumutbar und wird nicht praktiziert".

    ableitung aus der gerade definierten ZU ERWARTENDEN BILLIGEN NORMALERWEISE ÜBLICHEN sorgfaltspflicht.

    wie gesagt: ich erheb keinen anspruch auf richtigkeit...
     
  13. Lebski

    Lebski Gast

    Aber ich!

    Das ist kein Problem des Baurechtes! Das ist ein Haftpflichtproblem. Ich hafte aber nur bei mind. Fahrlässigkeit. Die sehe ich hier nicht (s.o.) :smoke
     
  14. Ebel

    Ebel

    Dabei seit:
    05.07.2002
    Beiträge:
    675
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Physiker
    Ort:
    14822 Borkheide
    Benutzertitelzusatz:
    Dipl-Physiker
    Ich gehe auch mit mls. Erforderlich ist nur gewöhnliche Sorgfalt. Und da gibt es gewisse Regeln. Bei Elektro z.B. Installationszonen und von Dosen usw. ist nur senkrecht und waagerecht abzugehen. Wer in diesen Bereichen Schaden anrichtet hat die gewöhnliche Sorgfalt vermissen lassen - in den anderen Bereichen nicht. Beim Verlegen von Heizungsrohren gibt es sicher auch Verlegerichtlinien und wenn die Rohre woanders verlegt sind ist dort bei gewöhnlicher Sorgfalt nicht zu suchen.

    Wenn diese Betrachtungsweise zutrifft ist die falsche Verlegung ein Mangel des Heizungsbaueres und dann ist die Beschädigung ein Mangelfolgeschaden. Damit wäre der Heizungsbauer in der Haftung.

    Jetzt wo Ihnen der Mangel bekannt ist, sind bei weiterer Arbeit Bedenken anzumelden. Wenn Sie angewiesen werden trotzdem weiterzumachen dann ist ein eintretender Schaden nicht mehr Ihr Problem - nur bei grober Fahrlässigkeit, dann wenn es so schlimm ist dürfen Sie nicht weiter arbeiten - Anweisung hin oder her.

    Den Statikfehler würde ich nicht mit einbeziehen, denn damit haben Sie nichts zu tun. Das schließt natürlich nicht aus, das Sie den BH auf einen möglichen Fehler aufmerksam machen.

    Aber wie immer: nur Meinung keine Rechtsberatung.
     
  15. berndk

    berndk

    Dabei seit:
    07.02.2003
    Beiträge:
    517
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Musikpädagoge
    Ort:
    Linz, ö
    Benutzertitelzusatz:
    Bungalowbewohner
    die Meinungen von mls und ebel basieren offensichtlich auf der Annahme, dass der Verlauf der Rohre durch die Trockenbauer nicht zu erkennen war und sie sozusagen in die Falle getappt sind. Das widerspricht zunächst der Wahrscheinlichkeit, denn im allgemeinen ist der Verlauf derselben ganz simpel durch gerade Verbindung von (sichtbarem) Eintritts- und Austrittspunkt abzuleiten. Darüberhinaus spricht im konkreten Fall schon die Überschrift des Threads gegen diese Annahme (meine Jungs waren blind).
     
  16. Falko

    Falko

    Dabei seit:
    11.02.2003
    Beiträge:
    202
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Energieberater
    Ort:
    Neumünster
    Benutzertitelzusatz:
    Trockenbau Fenster
    Erst mal danke und nun

    kommt es:

    Ich habe gerade die Rechnung für "Suche":

    Thermografie Kameraeinsatz
    Gasspürgeraät Träser /Formiergas
    Horchgeräteeinsatz
    KG/HT Rohrprüfung
    Rohrkameraeinsatz
    Feuchtigkeitsmessung

    So viel Einsatz und keiner hat mich verständigt.
    Keine Durchfeuchtungen -nirgendwo-

    und alles für "nur" 504,60 €

    Wenn es mein Fehler war, und ich verständigt worden wäre, und ich einen Kostenvoranschlag bekommen hätte, hätte ich gerne gezahlt. - weil - ich glaube, ich habe zumindest eine Mitschuld wegen Blindheit.

    Aber so??? Wo ist Heara??

    Aber danke für das Angagement

    MFg Falko
     
  17. MB

    MB Gast

    Moooment!

    Wieso Rechnung? Wer hat denn was (nicht das, sondern was!) beauftragt?

    Hier haben wir es aber wieder: alles trifft aufeinander
    - praktische Erfahrung
    - gesunder Menschenverstand
    - Logik
    - Gesetzgebung
    - Rechtsprechung (bewußt von Gesetzgebung getrennt!)
    Und alle kann man zueinander ohne Weiteres in Widerspruch bringen bzw. tut sogar "von selbst".

    Jetzt ist doch gesunder Menschverstand in Form von Abwägung gefragt: was kann oder will ich erreichen? Was kostet es mich?

    Wenn es bei dem, übrigens günstigen, Kosten für die Suche bleibt, würde ich persönlich gar nichts mehr unternehmen.

    Ansonsten wieder der klassische Fall vom DUO: RA / SV

    Und wenn die - beide - gut sind, nehmen die erst mal nur kleines Geld, um überhaupt auf Erfolg zu prüfen.

    Wird Zeit, daß es auch hier Erfolgshonorare gibt...... *seufz, dann wäre ich reich (angeb!)*
     
Thema:

Meine Jungs waren blind

Die Seite wird geladen...

Meine Jungs waren blind - Ähnliche Themen

  1. Heizungsumstellung und sonstige Sanierung in "jungem" Altbau

    Heizungsumstellung und sonstige Sanierung in "jungem" Altbau: Hallo allerseits, Wir (noch zu zweit, 2 Kinder sind gerade aus dem Haus und kommen gelegentlich mit ihren Partnern zu Besuch) wohnen in einer...
  2. Bei junger Betondecke Wasser dringt durch

    Bei junger Betondecke Wasser dringt durch: Hallo zusammen, unser Rohbau ist fertig und die folgenden Gewerke schon dabei. Wir haben ein Flachdachbau mit Betondecke. Auf dieser ist bereits...
  3. Fliesen auf jungem Estrich

    Fliesen auf jungem Estrich: Moin zusammen. Ich habe ein altes Haus saniert habe meinen gipsputz gerade trocken und bekomme nächten Freitag am 8.12 Zementestrich. Der Estrich...
  4. Junge hat die Mehrfach Login Erkennung ausgelöst

    Junge hat die Mehrfach Login Erkennung ausgelöst: Junge scheint multiple Persönlichkeiten zu haben oder den gleichen Computer zu benutzen wie Gerrit und Junge . Holzauge sei wachsam!
  5. Hebeanlage Jung WC Fix 260 V abartig laut

    Hebeanlage Jung WC Fix 260 V abartig laut: In unserem kleinen Bad (Dusche, Klo, Waschbecken) im Kellergeschoß unseres Neubaus (2016) wurde neben dem WC eine Fäkalien-Hebeanlage Jung WC Fix...