Toleranz bei Treppenstufen Eingangsbereich

Diskutiere Toleranz bei Treppenstufen Eingangsbereich im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo Wir haben folgendes Problem: In unserem Merfamilienhaus 10 Pateien ( Eigentümergemeinschaft) wurde die Aussentreppe saniert.Vorher war dort...

  1. #1 Mausi1204, 06.11.2006
    Mausi1204

    Mausi1204 Gast

    Hallo
    Wir haben folgendes Problem: In unserem Merfamilienhaus 10 Pateien ( Eigentümergemeinschaft) wurde die Aussentreppe saniert.Vorher war dort eine Treppe und daneben eine Rampe auf der Fahrräder oder Kinderwagen rauf o. runtergeschoben werden konnten.Die Haustüre befindet sich tiefer als das Erdgeschoss.So nun hat ein Fliesenleger eine neue durchgehende Treppe gebaut.7 Stufen .Die sind aber alle unterschiedlich hoch und Tief. Höhe von 13 cm. bis 18 cm. auch die Fugen sind von 3 cm bis 2 mm breit.Der Kanntstein wurde aus natur Basalltstein gelegt welcher eine wellige bis sehr unterschiedliche Oberfläche hat.Wenn man nun die neue Treppe rauf oder runter geht kann man sehr leicht stolpern,da ein unebener tripp endstanden ist.Muß nicht bei einer Außentreppe alle Stufen gleich hoch und tief sein ,oder gibt eis eine Toleranzgrenze.Brauchte man nicht sogar eine Baugenemigung? Es ist ja eine Treppe für den Eingangabereich zur Haustüre wo alle Personen lang müssen.
    Gruß Mausi 1204
     
  2. #2 fabelu2002, 06.11.2006
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    Nach DIN 18065 dürfen die Stufenhöhen und -längen maximal 5 mm vom Sollmaß abweichen. Der Unterschied darf also höchstens 1 cm betragen, wobei von einer Stufe zur benachbarten Stufe maximal 5 mm Unterschied erlaubt sind.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 06.11.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Einen WEG...

    braucht eine Verwaltung!
    Was sagt die denn dazu.
    Und woher kenn ich diese Frage?
    Und warum wurde die Treppe geändert?
    MfG
     
  4. #4 Mausi1204, 06.11.2006
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    Hallo
    Es gibt eine Hausverwaltung die auch den Aufrag herausgegeben hat.
    Heute war der Fliesenleger erneut da und meinte das die unterschiedliche Stufenhöhe zu Stande käme weil es sich um einen Naturstein handele.Basaltstein wäre halt so und da könne er nichts machen .Auch die Fugenbreite liese sich dadurch erklären.Da aber schon ein Besucher fast gefallen ist kann man das so akzeptieren? Auch bleibt das Regenwasser in dern Vertiefungen stehen, was ist dann im Winter wenn es friert? Ist ein Gutachter sinnvoll.?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 06.11.2006
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    Sie...

    können nur der Verwaltung auf die Hühneraugen treten. Die entscheidet, ob und wenn was zu tun ist.
    An den Handwerker kommen Sie nicht ran.
    Mfg
     
  6. #6 Mausi1204, 06.11.2006
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    Hallo
    Die Hausverwaltung hat zusammen mit der EG den Auftrag erteilt,und wir bezahlen ja auch dann letztlich die Arbeiten.Aber darum geht es gar nicht sondern darum herauszu bekommen ob es wirklich eine Toleranz von immerhin 5 cm bei den Stufen geben darf.Die DIN 18065 sagt das ja aus.Gillt das denn auch bei Basalltstein ? Das sagt jedenfals der Fliesenleger.Die Treppe ist wiklich sehr unsicher zu begehen.
    Gruß Mausi1204
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 06.11.2006
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    Ist das denn so schwer.....

    Die Eigentümer bilden eine Gemeinschaft. Diese beuaftragt über den GEWÄHLTEN Vertreter Verwaltung Leistungen.
    Eine oder mehrere Eigentümer, selbst alle in Einigkeit (was es ja fast nie gibt) können NUR den Verwalter angehen, damit der wiederum den AN angeht.
    ****
    Und noch eins:
    Hier ist eine WEG mal wieder dem Geiz erlegen.
    Für eine solche Maßnahme, die eh viel zu teuer ist und bloß das Eigentümer-Geld kostet, auch noch für noch mehr Geld eine Fachplanung und -bauleitung nehmen, um Gottes Willen, nein.
    Da können wir doch locker sparen.
    Und die Verwaltung rät noch zu, weil sie sich nicht wg. hoher Umlagen unbeliebt machen muss. :mauer :mauer
    Und DAS sind die Folgen!!!!!!
    Über die Fugen nörgeln, aber keine Ahnung von den Ansprüchen an Rutschsicherheit, Material, Langlebigkeit, Bauordnung, Treppennormen, .....
    ;fG
     
  8. #8 fabelu2002, 06.11.2006
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    In DIN 18065 heißt es:
    und weiterhin ...
    Zeigen Sie das doch mal der Hausverwaltung mit Hinweis auf die Haftpflicht bei einem Personenschaden.
     
  9. #9 Mausi1204, 06.11.2006
    Mausi1204

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    Hallo
    @fabelu 2002
    Vielen vielen Dank für diesen Kometenten Rat es freut mich das es hier doch einige gibt die einem weiterhelfen.Danke
    Denn andere Beiträge kann man vergessen.
    Gruß Mausi 1204
     
Thema: Toleranz bei Treppenstufen Eingangsbereich
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