Branwand F90 im Trockenbau erstellen

Diskutiere Branwand F90 im Trockenbau erstellen im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich will mein Wohnhaus in eine angebaute Scheune erweitern, deshalb ist eine neue Brandwand F90 erforderlich (Trennwand...

  1. #1 kohldagsi, 08.11.2006
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    Hallo,

    ich will mein Wohnhaus in eine angebaute Scheune erweitern, deshalb ist
    eine neue Brandwand F90 erforderlich (Trennwand Wohnung-Scheune).
    Da ich die anderen Wände in Trockenbau erstellen will, habe ich mich entschieden diese Brandwand auch in Trockenbau zu machen.
    Das Holzfachwerk wird voraussichtlich 18cm stark.

    Aber dann? Was mach ich am besten drauf?
    OSB und doppelt Gipsfaserplatten (oder Gipskarton),
    oder besser spezielle Brandschutzplatten?
    Wäre es möglich auf der Scheunenseite (kalt) anstatt OSB-Platten sägerauhe
    Bretter zuerst auf das Fachwerk zu machen ?
    Die Wand ist 13m lang und am First 9m hoch.
    Was ist die wirtschaftlichste Lösung ?

    Danke im vorraus
    Gruß kohldagsi
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    So wird das nix.
    1. Brandwand oder Gebäudeabschlußwand oder Innenwand?
    Riesenunterschied.
    Brandwand ist mind. feuerbeständig und hat tragende Anforderungen -> nix mit dem Holzzeugs.
    2. Es gibt in der Norm 4102-4 festgelegte Aufbauten und es gibt Zulassungen und Prüfzeugnisse der Hersteller für manche nicht genormte Konstruktionen.
    3. Gerade beim Leichtbau ist darauf zu achten, das man die Anschlüsse auch praktisch umsetzten und ggf. nachbessern kann - ko Kriterien.

    Alte Hütte umbauen riecht eh nach angepaßten Sonderlösungen.

    So locker flockig aus der Ferne daher schlecht zu beurteilen.

    Wo ist der Planverfasser / Architekt / ...?
     
  3. #3 gunther1948, 08.11.2006
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    Hallo
    an Brandwände werden nicht nur Brandschutzanforderungen z.B. F90- A gestellt sondern sie müssen auch zusätzliche horizontale Lasten aufnehmen. Ich halte 13,0 m Länge und 9 m Höhe für ziemlich heftig und Holzfachwerk für absolut ungeeignet da Holz ja bekanntlich brennbar ist und nicht in die Brandschutzklasse A eingereiht werden kann sondern kann nur B erreichen.
    Außerdem muß der gesamte Wandaufbau genau dem Prüfbericht entsprechen und da bleibt keine Alternative für Latten und sonstigen Zassel.
    Die Firma Rigips hat geprüfte Brandwände wird aber bei 9,00 m Höhe das Handtuch werfen.

    gruss g.bl.

    P.S. Billiger und einfacher ist auf alle Fälle Stein auf Stein mit entsprechenden Aussteifungen.
     
  4. #4 kohldagsi, 08.11.2006
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    Hallo,
    in der Baugenehmigung steht :
    "Die Trennwände von Wohnung und Scheune sind F90 auszuführen".
    Das ist alles.
    Der Architekt und Statiker meinten man müßte das hinkriegen in Leichtbauweise, wie der Wandaubau aber konkret aussehen soll, darüber
    muss ich mich selbst informieren.
     
  5. #5 gunther1948, 08.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 08.11.2006
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    hallo
    schick die beiden Hansel in die Wüste.
    Klärung ob Brandschutzklasse A oder B evtl. beim Bauamt Abt. Brandschutz nachfragen.
    Typgeprüfte Wandaufbauten für F 90 B findet man bei KNAUF/ Rigips/Fermacell

    gruss g.bl.

    gehen Sie in Ihrem Kaff zu einem Verputzermeister der hat die Kataloge und wenn er gut ist weiß er sogar etwas über Brandschutz. Von Zeit zu Zeit verlangen die Bauämter bei der Abnahme einen Ausführungsnachweis durch eine Fachfirma, das hängt manchmal davon ab wie hart sie von den Schwarzbauern gequält wurden.
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nö, dass ist deren Job.
     
  7. #7 Ingo Nielson, 09.11.2006
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    weisst du, ob es deren job ist?
    was ist beauftragt??? :D
     
  8. #8 gunther1948, 09.11.2006
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    hallo
    Brandschutzfragen sollten eigentlich bei der Baueingabe schon geklärt sein. Ich zumindest kläre meine Bauherrn über derartige Anforderungen auf und als Statiker muß ich mir doch wenigstens Gedanken bzw Vorschläge machen wie eine Trennwand zu realisieren ist evtl. ist ja da etwas Last abzutragen und sowas wie ein banales Fundament erforderlich.
    Da helfen die Leistungsphasen der HOAI auch nicht weiter.

    in aller Freundschaft Gruss g.bl.
     
  9. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Planverfasser ist erst mal dafür zuständig :D
    Es sei denn er hat sich abgemeldet. Und dann der Bauleiter, der sich als solcher öffentlich erklärt hat.:28:
    Und wenn die sich alle erfolgreich abgemeldet haben, dann trifft es den Bauherrn.
    Ha isses so kohldagsi? (Den Letzten beissen die Hunde.)

    Man verzeihe mir die saloppe Ausdrückweise - ist deren Job. Soll heißen, die können das klären und die Ausführung angeben.
     
  10. #10 Der Bauberater, 09.11.2006
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    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    liegt das Ravenstein in BW?

    Hallole kohldagsi,
    in der LBOAVO werden Trennwände zu landwirtschaftlichen Räumen noch untertrennt, ob der Betriebsraum > oder < 2000cbm ist.
    Wenn kleiner 2000cbm, dann feuerbeständige Trennwand F-30 B, wenn größer als, dann F-90 A, wie Brandwände. Dann geht nix mit Trockenbau!
    Ihre Betreuer sollten mal in die AVO schauen, oder sind Sie die Fachkraft?
    Gruß aus Baden
    in den Odenwald
     
  11. #11 butterbär, 09.11.2006
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    per ferndiagnose im trüben fischen... klasse.

    warum empfiehlt dem mann hier keiner mit dem bauamt über mögliche konstruktionen zu reden - mit architekt und evtl. unternehmer.


    @bauberater:

    in der baugenehmigung steht trennwände in F90

    das ist noch keine brandwand - auch f 90 A noch nicht.
     
  12. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Daher soll er das seinen Architekten aufdröseln lassen. Der kann das zielgerichteter interpretieren oder mit dem Baurechtsamt umgehen.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 09.11.2006
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    Wandhöhe mit Zulassung ...

    9 m??? In Trockenbau??? Kenn ich nicht, schon gar nicht in F 90 irgendwas.
    Das kömmt davon, wenn man an der Ausführungsplanung spart.
    MfG
     
  14. #14 butterbär, 09.11.2006
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    das problem ist hier doch bestimmt, wie so oft:

    entwurf und eingabeplanung müssen reichen - eine wahre planung hinsichtlich der durchführung (smöglichkeit) und das erörtern verschiedener lösungen hat doch gar nicht stattgefunden.
     
  15. #15 kohldagsi, 09.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 09.11.2006
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    Hallo,
    danke für die vielen Antworten
    Aber scheinbar sind sich die Experten auch nicht einig, ob man die Wand
    auch in Holzrahmenbauweise mit ensprechender Beplankung machen kann oder
    nicht.
    Ich kann nur wiederholen was in der Baugenehmigung steht:
    Trennwand F90. (Der Rauminhalt ist übrigens unter 2000m³)
    Und beim Bauamt zuviel nachfragen sollte man auch nicht, sonst wirds nur kompliziert.
    Ich habe nun morgen einen Termin mit einem neuen Statiker.
    Warscheinlich wird er auch wieder von mir wissen wollen, ob er Holzrahmen oder Massiv berechnen soll bevor er anfängt.
    Bei einer massiven Wand wäre meiner Meinung nach der Aufwand für Fundamente und Aussteifungen unverhältnismäßig hoch (freistehende Wand mit 13mx9m)
    Bei der Holzkonstruktion war natürlich vorgesehen, dass die vohandenen Decken (auf beiden Seiten)
    zur Aussteifung herangezogen werden.

    Nun nocheinmal zurück zu meiner Ausgangsfrage : Wenn es mit Holzkonstruktion geht, was wäre dann die wirtschaftlichste Lösung für die Beplankung ?
    Gruß kohldagsi
     
  16. #16 MLiebler, 09.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 09.11.2006
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    Falsch!
    Die Experten sind sich einig:
    - was eine F90 Wand ist
    - F90 lässt sich auch in Trockenbau herstellen
    - für F90 Wände in Trockenbau gibt es Zulassungen
    - die geforderte Höhe lässt sich mit den bekannten Trockenbausystemen nicht zulassungskonform
    herstellen
    - Im Baueingabeplan F90 reinschreiben, weil es reinmuß, ohne sich Gedanken über die Ausführung zu machen ist, na ich sach mal lieber nix.

    Fazit: Wir planen so billig es geht, koste es was es wolle!

    Das Ganze sollte noch einmal fachkundig durchdacht werden.

    Bastellösungen gibt es nicht. Und wenn Sie doch ausgeführt werden, kannste gleich eine sms an die 112 schicken.

    Kinners, mit Brandschutz ist nicht zu spaßen, vor allem nicht zu sparen.

    Von einem, der weiß wie ein Brand wüten kann und wie wenig man tun kann, wenn Feuerschutzwände ein Sieb sind oder falsch gebaut.
     
  17. #17 gunther1948, 09.11.2006
    gunther1948

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    Trennwand F90

    Hallo
    und nocheinmal zum besseren Verständnis: der Wandaufbau muß einer Bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen. Dazu muß ein Prüfzeugnis oder ein Einstufungsbescheid nach DIN 4102-4 Abs, 4.10 Tab.49 vorliegen. Da gibts nichts mit http://www.bauexpertenforum.de/images/smilies/biggrin.gif
    :Dteuerer oder billiger http://www.bauexpertenforum.de/images/smilies/wink.gif
    ;) sondern nur richtig oder falsch . und nocheinmal F90 ist keine Klassifizierungsaussage da fehlt der Buchstaben A oder B oder AB.
    A = in allen Bestandteilen nicht brennbar Untergliederung in A1 +A2
    B= Bestandteile brennbare Baustoffe
    B1 bis B3 von schwerentflammbar bis leichtentflammbar
    F 90 bezeichnet die Feuerwiderstandsdaur in Minuten

    folgende bauaufsichtliche Kombinationen für F90 sind möglich 1. F90-B
    2. F90-AB
    3. F90-A

    und da hilft nur der Weg zum Bauamtsfürsten Kratzfuss und Bückling oder halt den Planer oder Statiker ins Feuer werfen.

    Nach Knauf - Katalog wiegt eine F90- B Wand ( W 128 Zulassung bis max. 5,00 m Höhe dann Aussteifung erforderlich ) ca. 42 kg/qm und damit bei 9.00 m Höhe ca. 380 kg/m. Auch dieses Gewicht läßt sich nicht problemlos auf ein Decke oder sonstwas stellen.
    gruss g.bl.

    Statiker sind Leute die dafür sorgen, daß das was dem Architekten einfällt nicht einfällt.
     
  18. Peeder

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    Rigips System 3.40.10 bis 9 m Höhe ( einbaubereich 1 )
    und es geht noch höher !!
    Zulassung kann ich besorgen, stelle Sie dann ein.

    Und mal die Experten, den Unterschied zwischen einer Brandwand und einer F 30/60 / 90 / 120 in Trockenbauweise muss ich ja nicht erklären.
    Im übrigen auch bis 10 m höhe zulässig.


    gruss Peeder
     
  19. #19 MLiebler, 09.11.2006
    MLiebler

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    Danke schön, ich lerne gerne dazu.
    Von den 10m und mehr wusste ich nix.
    In meinen Unterlagen find ich leider nix dazu.
     
  20. PeMu

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    Nun mal zurück zur Basis:

    Wie schon ausgeführt ist die Angabe "Trennwände in F90" nicht ausreichend, um die notwendige/mögliche Ausführung festzulegen.

    Denn im Baurecht gibbet dat so blank nich?!? feuerbeständig ist dann nicht F90B

    Freistehende Wand in der Höhe tendiert zur Brandwand - warum sonst so hoch und frei?
    Wand so hoch und durch die Decken gehalten: hö, dann sind die haltenden Bauteile (alles was das aussteift, idR dann die ganze Hütte) F90!

    Ist das ganze als Gebäudeabschlußwand zusehen, dann gibt es auch wieder F90B im Konzert, da hier je nach Gebäudeanforderungen (geringe Höhe) Wände mit F90 von einer Seite möglich sind ...

    So jetzt verständlich, warum das abzuklären ist. Bei Ihrer nicht näher definierten Anforderung wird der Aufwand hoch. Wahrscheinlich zu hoch. Und dazu gehört Planer, Baurechtsamt.
    Also die beim Amt sind keine Unmenschen. Haben Sie nix zu verbergen, dann sind die auch klärungsbereit im gegenseitigen Einvernehmen. Warum dieses Feindbild?
    Brandschutz ist ein blödes Thema insofern, wenn Sie da mogeln und man zieht die Karte wird es idR sehr teuer mit Nachbesserungen.
     
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