kann mir einer helfen.!!

Diskutiere kann mir einer helfen.!! im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; hallo, ich habe vor 5 jahren ein 4 Fam.haus in holz ständer bauweise schlüsselfertig bauen lassen. nun habe ich einen kleinen umbau vor...

  1. Gast

    Gast Gast

    hallo,

    ich habe vor 5 jahren ein 4 Fam.haus in holz ständer bauweise schlüsselfertig bauen lassen.
    nun habe ich einen kleinen umbau vor einigen wochen getätigt und dabei hat mein jetztiger zimmermann festgestellt das das dachgebälk leicht schimmelig ist und das im ganzen haus die wände an den fugen und stössen nicht verklebt sind.!!

    flogender wandaufbau.:
    kunstfaserputz
    Unger diffuthermplatte 6cm
    14cm holzrahmen gefüllt mit isofloc
    15mm OSB-platte ohne nut und feder
    10mm Rigipsplatte verpachtelt
    raufasertapete

    nun habe ich mich etwas schlau gemacht und jeder fachmann und herstellerfirmen haben mir bestätigt das man fugen und stösse verkleben muß.
    nun hatte ich einen gutachter bestellt der meint aber so sei es ok
    wenn das haus keine risse habe hat es aber in den wänden nun sei es aber nur fehlerhaft und nicht mangelhaft.
    und das ist vor gericht doch ein ziemlicher unterschied oder??
    den es kommt in 2 wochen zur verhandlung auch noch wegen anderen sachen aber das alleine wer schon ein erheblicher kosten faktor.

    nun wollte ich fragen ob mir jemand von euch tips oder änliches nützliches raten kann

    weil ich habe keine lust das mir die bude unter dem arsch wegfault und ich nichtmal entschädigt werde.

    gruß hinkel

    PS: danke im voraus!!
     
  2. MB

    MB Gast

    Rechtsanwalt wechseln?

    Und den Sachverständigen auch dazu. Nach 5 Jahren wird es kritisch, also ist ein guter Rechtsanwalt auf jeden Fall erforderlich.

    Warum kommt eigentlich keiner auf die simple Idee, einen Blower-Door-Test durchzuführen.

    Achtung, ich nixe Juriste, nixe kapiere von Recht und Rechtsprechung: aber es gibt doch den Begriff der Mangelfolgeschäden. Das sollte der Rechtsanwalt klären.
    Und einen vernünftigen Sachverständigen einsetzen!
     
  3. Falko

    Falko

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    Trockenbau Fenster
    Scheint ein Baufehler

    zu sein.

    Bitte Fachleute, Gutachter, Tests schnellstmöglicht bestellen.

    Davor unbedingt die Baufirma informieren, und zur Nachbesserung auffordern.

    MFG Falko
     
  4. MB

    MB Gast

    Hat das Sinn?

    Forderung zur Nachbesserung nach Ablauf der Gewährleistung? Ich weiß es nicht.

    Ein Grund mehr für obige Vorgehensweise. Man braucht nun mal zwei Fachleute, geht nicht anders (RA und SV).

    SV heißt hier im wahrsten Sinne des Wortes Sachverständiger, Titel ist egal.
     
  5. Ebel

    Ebel

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    Dipl-Physiker
    Gutachterkontrolle

    Da das schon vor Gericht ist "denn es kommt in 2 Wochen zur Verhandlung auch noch wegen anderen Sachen" ist, ist der Mangel schon angezeigt. Um was es hier offensichtlich geht, ist es dem Gutachter nachzuweisen, daß er nicht sorgfältig genug gearbeitet hat.

    Das bedeutet in den nächsten Tagen eine Blower-Door-Messung machen zu lassen, damit ein Meßergebnis schwarz auf weiß vorliegt und der RA noch geschult werden kann, daß 1. der Gutachter fehlerhaft gearbeitet hat indem er keinen Blower-Door-Test veranlaßt hat und 2. es gesetzliche Grenzen für die Undichtigkeit gibt, die zwar mit den Heizkosten begründet werden (was sicher ebenfalls vorliegt), aber dadurch auch Feuchteschäden minimiert werden. Fehlt noch was?
     
  6. #6 Herbert, 13.06.2003
    Herbert

    Herbert

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    Sehnde bei Hannover
    Einige wichtige Punkte zu dem Thema

    sind in dem Dokument

    http://www.luftdicht.de/beisse/luftdicht.htm

    ausgeführt. Titel "Blower-Door-Test: n50 = 1,8 [1/h], Klasse! Oder doch nicht?"
     
  7. #7 bauhexe, 13.06.2003
    bauhexe

    bauhexe

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    Ich gebe hier allen Recht, die schon geantwortet haben.

    Bitte aber eines nicht vergessen, gleich bei Beginn der Gerichtsverhandlungen Sicherheiten von Baufirma/en fordern.
    Es hilft der beste Gerichtsbeschuß nicht, wenn die in Konkurs gehen. Da das im Moment so häufig vorkommt also gleich mit ansprechen. Am besten funktioniert das, wenn BH schon eine Kostenschätzung zur Hand hat. Die Kosten die der SV hier mit einbringt sind im Verhältnis zum Schaden = Konkurs pinuts.

    Viel Erfolg Hexe

    PS : Nur einen Anwalt für Baurecht. Es soll ja keine Scheidung oder Straftat werden.
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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  9. MB

    MB Gast

    Kleine Korrektur

    Es gibt keine Fachanwälte für Baurecht. Man muß sich da auf das "Eigenlob" der Rechtsanwälte verlassen. Draufschreiben kann es jeder.
     
  10. #10 bauhexe, 13.06.2003
    bauhexe

    bauhexe

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    high tech heXenhäuser
    ... oder mal die Handwerker fragen. ;)
    Gute Anwälte sind bei denen bekannt. :p
    Sollten halt nicht die eigenen Handwerker sein. :irre
     
  11. Gast

    Gast Gast

    Prüfen !

    Bei abgelaufener Gewährleistungspflicht prüfen :

    Verdeckter Mangel aus Organisationsverschulden ?

    Im zutreffenden Fall: Zeitliche Fristerweiterung - Prüfung der
    persönlichen Haftung von Bauunternehmer und/oder Bauleiter
    und/oder Bauüberwacher mgl. ?

    Gruss an den Anwalt, Bausachverständigen und Richter

    MfG

    KPS
     
  12. Gast

    Gast Gast

    Hallo unbekannt,

    ich fahre im september von mühlhause nach frankfurt,

    falls dein haus nahe der autobahn basel ffm liegt melde dich,
    ich schau mal vorbei.

    e-mail: ollmann-bernd@wanadoo.fr


    vg

    b.ollmann (dipl.phys.)
     
Thema:

kann mir einer helfen.!!

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