Nochmal Eigenheimzulage

Diskutiere Nochmal Eigenheimzulage im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an alle. Wir haben im Dezember 2005 den Bauantrag für unser Eigenheim gestellt. Parallel zum Bauantrag läuft noch ein B-Planverfahren....

  1. #1 Boggart, 09.11.2006
    Boggart

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    Hallo an alle.

    Wir haben im Dezember 2005 den Bauantrag für unser Eigenheim gestellt.

    Parallel zum Bauantrag läuft noch ein B-Planverfahren. Leider zieht sich der ganze Spaß in die Länge weil von den Behörden ständig neue Sachen gefordert werden. Aktuell muss ein hydrologisches Gutachten angefertigt werden. Das bedeutet, es geht noch mehr Zeit ins Land.:boxing

    Ursprünglich wollten wir im März 2007 mit dem Bau anfangen. Das wird wohl nun nichts mehr.:frust

    Gibt es bei der Beantragung der Eigenheimzulage irgendwelche Fristen die es zu beachten gilt? Würden wir die EHZ auch bei Fertigstellung und Einzug des Hauses im Jahre 2008 bekommen? Ich meine fast drei Jahre zwischen Antragstellung und Fertigstellung ist ja nicht wenig.

    Thx.
     
  2. tiger

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    sollte gehen

    Soweit ich weiss gibts nur eine Frist von 5 Jahren (bin mir nicht mehr 100% sicher über die Dauer) wenn man einreicht, aber nicht zu bauen anfängt. Das hat aber nix mit dem Finanzamt zu tun, sondern mehr mit dem Bauamt und der tatsache dass dann die Baugenehmigung quasi abläuft.
    Wenn man aber wie in unserem Falle mit dem Bau beginnt und ein wenig ins stocken gerät :cry , dann ist es eigentlich egal wann das Haus fertig wird. Ab Einzug gibts noch volle alte EHZ. Soweit ich es weiss gibts dann keine Fristen mehr... insofern habt Ihr ja 2005 eingereicht, das ist das was zählt.
     
  3. #3 Gast3007, 10.11.2006
    Gast3007

    Gast3007 Gast

    Huhu zusammen :winken ,

    ich hab ne Frist von 4 Jahren im Kopf (auch nicht 100%ig sicher :shades ) - aber ansonsten alles wie bei tiger. 2008 dürfte wirklich noch gar kein Problem darstellen.

    Gruß Reilinga
     
  4. #4 Boggart, 10.11.2006
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    Na das...

    ... ist doch ne klare Aussage. Bin ich erstmal beruhigt. :lock

    Danke.

    Boggart
     
  5. #5 Ingo Nielson, 10.11.2006
    Ingo Nielson

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  6. #6 Boggart, 10.11.2006
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    Der...

    ...Bauantrag wurde ja noch nicht genehmigt. Das Verfahren wird immer um 3 Monate verlängert, da die Sache mit dem Bebauungsplan noch nicht durch ist. Erst kurz vor der öffentlichen Auslegung und der Genehmigung des B-Plans wird der Bauantrag genehmigt.

    Deswegen, es ist bei mir leider ein wenig komplizierter.

    Gruß, Boggart
     
  7. #7 Ingo Nielson, 10.11.2006
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    dann gilt´s halt ab genehmigungsdatum.. :)
     
  8. tiger

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    genau

    und für die "alte" EHZ gilt Abgabe des Bauantrages.
     
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