Gewährleistung bei Foliendächern

Diskutiere Gewährleistung bei Foliendächern im Dach Forum im Bereich Neubau; Servus zusammen! :winken Zu folgender Konstellation würde mich die Meinung der Experten hier interessieren: Neubau eines...

  1. #1 Christian99, 12.11.2006
    Christian99

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    Servus zusammen! :winken

    Zu folgender Konstellation würde mich die Meinung der Experten hier interessieren:

    Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Foliendach. Nun gab es aufgrund Verarbeitungs- und Ausführungsfehler der ausführenden Firma (fehlerhafte Schweißnähte, mangelhafte Ausführung der Wasserspeier) bereits einige Undichtigkeiten des Daches mit der Folge, dass Wasser ins Gebäudeinnere getreten ist.
    Die Mängel wurden von der Firma bis dato jedesmal ohne Diskussion und umgehend beseitigt.
    Nun zu meiner Frage: wenn man nun eine evtl. vorhandene System-Gewährleistung des Herstellers außer Betracht läßt, hat der Bauherr auf das "Dach" 2 Jahre Gewährleistung. Nun hat sich hier ein Mangel ergeben. Laut VOB beginnt ja die Gewährleistung für die mangelhafte Teilleistungen nach der Mängelbeseitigung von vorne. Nur, wo beginnt diese Teilleistung und wo hört diese auf? Bezieht sich die neue Frist nur auf diese eine undichte Stelle in der Folie oder bezieht sie sich auf das gesamte Dach (also eigentlich auf die gesamte Teilleistung "Liefern und einbauen der Dachfolie")?

    Der geschilderte Fall ist zwar in der Realität etwas komplexer, nur würde mich im o.g. Punkt mal Eure Meinung dazu interessieren!

    Schöne Grüße aus der Oberpfalz!
     
  2. #2 Gast360547, 12.11.2006
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    hmm

    Moin,

    dazu könnten Ihnen die Juristen etwas mehr sagen. Meine unmaßgebliche Meinung ist, dass seit 2002 die Gewährleistung gem. VOB 4 Jahre beträgt.
    Sie gilt dann nach fruchtbarem Nacherfüllungsversuch für eben diesen nachgebesserten Bereich und nicht wie bei BGB für das gesamte Dach.

    Grüße
    stefan ibold
     
  3. #3 Christian99, 12.11.2006
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    4 Jahre, klar!
    Ich werd die Frage auch mal an die Juristen stellen!

    Schöne Grüße!
     
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Gewährleistung bei Foliendächern

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