Gewährleistung Foliendach

Diskutiere Gewährleistung Foliendach im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Servus zusammen! Mal sehen, ob mir hier jemand die Frage beantworten kann. Ich habe den Thread auch bereits im Forum "Dach" eingestellt....

  1. #1 Christian99, 12.11.2006
    Christian99

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    Servus zusammen!

    Mal sehen, ob mir hier jemand die Frage beantworten kann.
    Ich habe den Thread auch bereits im Forum "Dach" eingestellt.

    Zu folgender Konstellation würde mich die Meinung der Experten hier interessieren:

    Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Foliendach. Nun gab es aufgrund Verarbeitungs- und Ausführungsfehler der ausführenden Firma (fehlerhafte Schweißnähte, mangelhafte Ausführung der Wasserspeier) bereits einige Undichtigkeiten des Daches mit der Folge, dass Wasser ins Gebäudeinnere getreten ist.
    Die Mängel wurden von der Firma bis dato jedesmal ohne Diskussion und umgehend beseitigt.
    Nun zu meiner Frage: wenn man nun eine evtl. vorhandene System-Gewährleistung des Herstellers außer Betracht läßt, hat der Bauherr auf das "Dach" 4 Jahre Gewährleistung. Nun hat sich hier ein Mangel ergeben. Laut VOB beginnt ja die Gewährleistung für die mangelhafte Teilleistungen nach der Mängelbeseitigung von vorne. Nur, wo beginnt diese Teilleistung und wo hört diese auf? Bezieht sich die neue Frist nur auf diese eine undichte Stelle in der Folie oder bezieht sie sich auf das gesamte Dach (also eigentlich auf die gesamte Teilleistung "Liefern und einbauen der Dachfolie")?

    Der geschilderte Fall ist zwar in der Realität etwas komplexer, nur würde mich im o.g. Punkt mal Eure Meinung dazu interessieren!

    Schöne Grüße aus der Oberpfalz!
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 12.11.2006
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    Wenn der Fall ...

    ... in der Realität noch komplexer ist, bleibt nur der Gang zum Fachanwalt für Baurecht :konfusius .

    Ansonsten: Neubeginn der Gewährleistung nur für die "reparierte" Stelle. Muss halt genau dokumentiert werden. Und da es sich wohl um mehrere Fälle handelt, umso genauer.
     
Thema: Gewährleistung Foliendach
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