Dacheindeckung

Diskutiere Dacheindeckung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, in unserem Bebauungsplan heißt es: "Als Dachform sind alle geneigten Dächer zulässig". Der zuständige Bearbeiter im Bauamt meinte,...

  1. Octo

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    Hallo,

    in unserem Bebauungsplan heißt es:

    "Als Dachform sind alle geneigten Dächer zulässig". Der zuständige
    Bearbeiter im Bauamt meinte, das begänne bei 1 Grad :)

    Nun heißt es weiterhin:

    "Die Dächer sind mit rot- oder graugetöntem Dachdeckungsmaterial (Ziegel, Betonsteine, Natur- oder Kunstschiefer u.ä.) einzudecken."

    Offensichtlich ist eine Dachneigung von z.B. 5 Grad nicht mit Dachziegeln
    möglich. Wie verbindlich ist die letzte Angabe einzuschätzen? Kennt jemand Urteile?


    Grüße Octo
     
  2. #2 Ryker, 12.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 12.11.2006
    Ryker

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    Du vermengst Dachform mit Bedachungsmaterial.

    Dachformen sind Pult-, Sattel-, Shed-, Walm-, Krüppelwalm-, Zeltdach usw.,
    mit zusätzlichen regensichernden Maßnahmen kannst Du die Regeldachneigungen der Materialien unterschreiten,
    Das ändert aber nichts daran, daß Du Ziegel, Betondachsteine, Schiefer oder Faserzement zu verwenden hast.
     
  3. Octo

    Octo

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    Nein, ich vermenge das nicht. Meine Frage ging in die Richtung:

    Wenn ALLE geneigten Dächer zugelassen sind, wie VERBINDLICH sind
    dann die Aussagen zur Angabe des Deckungsmaterials, insbesondere
    wenn noch der Zusatz "u.ä." gemacht wird.

    Gibt es da ggfls. Gerichtsurteile zu?

    Vielen Dank,

    Gruß Octo
     
  4. Ryker

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    Es sind aber nicht alle Arten geneigter Dächer zuläßig, sondern nur alle Arten von Dachformen.
     
  5. Uli R.

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    Also ich gehe davon aus, Du willst en Metalldach, sags doch einfach :D
    Ich (Meinung) würde das keinesfalls unter u.ä. führen.

    btw. nur weil ein geneigtes Dach am 1° zulässig wäre heißt das ja nicht das es auch möglich wäre *g
     
  6. Octo

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    OK, ich gebe es zu: Ich will ein Metalldach.

    Die Frage wäre, ob es da irgendwelche Grundsatzurteile gibt, auf die man
    sich berufen kann. Das Nachbargrundstück ist im Übrigen mit
    einem Haus mit Eternitdach bebaut (*1967)

    Octo
     
  7. #7 butterbär, 14.11.2006
    butterbär

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    wieso denn immer urteile???

    frag doch erstmal auf dem bauamt/landratsamt nach ob dein metalldach möglich ist - und wenn nicht, wie gross die chancen sind, dass du von dieser vorgabe im b-plan evtl. befreit werden kannst.

    einen prozess kannst du dann immer noch führen.

    wir leben nicht mehr im kaiserreich, wo man für die störung des beamtenschlafes an die wand gestellt wurde - wenn man mit den leuten rechtzeitig redet sind die sogar hin und wieder recht willig und geben einem nützliche tipps.

    ob allerdings befreit wird, entscheidet erstmal der gemeinderat und dann gehts es erst mal ab zum bauamt/landratsamt - wenn die baurechtlich alles abgecheckt haben und die gemeinde ihr einvernehmen erteilt hat.. ja dann kriegst du auch dein blechdach.. wenn du willst auch mit einer heissen katze drauf.
    :smoke
     
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