Außenkellerabgang 10.000 Euro

Diskutiere Außenkellerabgang 10.000 Euro im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Bau-Experten, wir planen gerade den Bau unserer DHH im Raum Stuttgart. Nachdem ursprünglich kein Außenkellerabgang vorgesehen war,...

  1. tuareg

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    Liebe Bau-Experten,

    wir planen gerade den Bau unserer DHH im Raum Stuttgart.

    Nachdem ursprünglich kein Außenkellerabgang vorgesehen war, haben wir uns zwischenzeitlich überlegt, dass eine Kelleraußentreppe doch sinnvoll sein könnte und baten den Bauträger uns die Kosten mitzuteilen.
    Die Kosten für die 'Kelleraußentreppe lt. Plan aus Beton ca. 1.20 m inkl. Erdarbeiten, Fundamente, Umfassungswände aus Beton. Betoniertes Podest für Kellereingangstüre mit 1 m² sowie Entwässerung mittels Bodeneinlauf. Einseitiger Treppenhandlauf aus Stahlrundrohr feuerverzinkt, nicht lackiert. Absturzgeländer als Stahlgeländer mit Senkrechtstäben sowie abgesetztem Handlauf feuerverzinkt. Der Belag auf den Stufen sowie auf dem Podest erfolgt in Eigenleistung. Ausführung der Kellereingangstüre erfolgt als Sicherheitsstahltüre mit Eckzarge verzinkt, grundiert 3fachem Sicherheitsbeschlag 1 x 2 m liefern und einbauen.
    Kosten 10.450 Euro lt. Bauträger

    Scheint uns recht hoch zu sein. Könnt ihr uns bitte sagen ob der Preis so akzeptabel ist (andere kriegen die gleiche Leistung für viel weniger z. B. 5.400 Euro)

    Danke!
     
  2. #2 Baufuchs, 15.11.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Irgendwas

    an dem Teil muss vergoldet sein und der BT hat vergessen es in die Beschreibung aufzunehmen :irre

    ca. 5.000.- € dürfte angemessen sein.
    (In unserer Region liegt der Preis bei etwas mehr als 4.000.- €)
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Hallo Manfred,
    .
    .
    ganz klar = ein Nachtrag (!)
     
  4. JDB

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    Übersetzung für tuareg: Der niedrige Preis für "die Hauptleistung" (... um den Auftrag zu bekomnmen) beinhaltete die Hoffnung, dass noch Änderungen kommen.
     
  5. tuareg

    tuareg

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    Danke für Euren Beitrag,
    da muß ich es wohl bleiben lassen.
    Hatten mit max. 7t.Euro gerechnet.
     
  6. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    .
    einmal unterschrieben ist man auf Gedeih und Verderb
    ausgeliefert ... klingt hart iss aber leider "meist" so ...
    hier können Sie noch frei wählen ... bei zwangsläufigen
    Änderungen bleibt "nur" zähneknirschend abzunicken (!) ...
    daß ist "DER" Nachteil beim Festpreis denn die
    meisten ned wahrhaben wollen :mauer
     
  7. Quelle

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    da niemand gerne die ausführenden firmen WÄHREND eines baus wechselt, wird es bei freivergebenden bauten nicht viel anders sein ("den kennen wir, der baut auf seinem gewerk auf")
     
  8. #8 S.Oertel, 16.11.2006
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    Glücklicherweise sind nicht alle so...
     
  9. #9 Baufuchs, 16.11.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Falsche Einstellung!

    Da muss es der BT bleiben lassen!

    Sie haben das Geld, dass der will.....
    Sagen Sie ihm, was Sie bereit sind zu zahlen und machen Sie klar, dass die Treppe sonst nicht gebaut wird.

    Und dann schaun mer mal.....
     
  10. Bruno

    Bruno

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    Der Hauptunterschied ist der, dass der Bauträger keinen VOB-Vertrag hat. Bei einem VOB-Vertrag hätte der Bauherr das Recht, Änderungen der Leistung und zusätzliche Leistungen ganz einfach anzuordnen. Er kann einseitig den Vertrag ändern. Die Firma muss ausführen und den Preis auf der Basis der Vertragspreise kalkulieren. Sie muss den Preis in einzelnen Teilleistungen nachweisen. Da diese Teilleistungen auch in den vorhandenen Vertragspreisen stecken, gibt es vielfältige Möglichkeiten, den Preis auf Plausibilität zu prüfen. Mondpreise sind praktisch ausgeschlossen.

    Der Bauträger kann jedoch sagen "Das ist der Preis, friss oder stirb, du musst nicht, aber ich muss auch nicht".
     
  11. #11 Baufuchs, 16.11.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    kann auch kein Bauherr bei freier Vergabe.

    Was er kann, ist den vereinbarten Leistungsumfang ändern, d.h. Leistungen abändern oder zusätzliche Leistungen (beides auf Preiskalkulationsbasis Vertrag) in Auftrag geben.

    Auch kann er Leistungen entfallen lassen, dann gilt jedoch VOB/B §2 (4) in Verbindung mit §8 1(2).

    Das alles sind aber keine Änderungen des Vertrages, da die VOB/B als AGB diese Möglichkeiten vorsieht.
     
  12. Bruno

    Bruno

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    Hoppla, wird wohl rechtlich so sein. Mir ging es aber um das Technische, um die zu erbringende Leistung. Hier kann der Bauherr beim VOB-Vertrag nahezu beliebig eingreifen und am Leistungssoll drehen, die Firma muss ausführen. Beim Bauträger ist man Bittsteller.
     
  13. #13 Landbub, 16.11.2006
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    Unser Archi will (wollte) uns keine Aussentreppe in den Keller planen, weils optisch nicht so schön ausschaut und hat versucht uns das über die Kosten auszureden. "Mindestens 5.000 EUR, können sogar 8.000 werden". Und damit hat er sicherlich hochgestapelt, um uns abzuschrecken :e_smiley_brille02:

    Aber ich werde unsere Mountainbikes nicht durchs Wohnzimmer in die Werkstatt bringen.

    Wenns schon grad um Treppen geht:
    hat jemand eine Hausnummer, wieviel eine Aussentreppe ins OG kostet? Gerade Treppe, übliche Steigung, 1m breit, der Hauswand entlang hoch und oben ein kleines Podest. Keine Überdachung. Material: wie üblich halt. verzinkter Stahl vielleicht?
     
  14. #14 butterbär, 17.11.2006
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    Mindestens 5.000 EUR, können sogar 8.000 werden :D
     
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