Genauigkeit Wärmeschutzberechnung

Diskutiere Genauigkeit Wärmeschutzberechnung im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Heute war nach langem der Gerichtsgutachter da, der mein WDVS begutachtet hat. Er prüft vorerst ohne Wärmebild und Blower Door den allgemeinen...

  1. #1 schorsch1974, 17.11.2006
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    Heute war nach langem der Gerichtsgutachter da, der mein WDVS begutachtet hat. Er prüft vorerst ohne Wärmebild und Blower Door den allgemeinen baulichen Zustand.
    Er gab mir den Tip den Verbauch meinen Wärmepumpe mit dem berechneten Bedarf abzugleichen.
    Frage 1: Welche Toleranzen hat die Wärmeschutzberechnung und der darin errechnete Jahres-Primärenergiebedarf?
    Der bei mir errechnete Bedarf leigt bei 11.016,60 kWh/a
    Nun habe ich in den ersten 268 Tagen 8.932 kWh Strom verbraucht.
    Laut Berechnung hätte ich aber nur 8.089 kWh verbrauchen dürfen.
    Frage 2: Ist der Mehrverbrauch von ca. 10% innerhalb der Toleranzen, ist er tolerierbar?
    Wichtig: Zwar lief in den ersten 14 Tagen das Estrichheizprogramm, dafür wurde in den ersten zwei Monaten kein Warmwasser verbraucht, da wir eben erst nach 2 Monaten eingezogen sind.
    Frage 3: Kann der Mehrverbauch schon ein Zeichen für eine mangelnde Wärmedämmung insbesondere des WDVS sein?
    Frage 4: Muss der Gutachter eine Wärmebildaufnahme machen, wenn die Fragestellung lautet: " Erfüllt das aufgebrachte WDVS die Anforderungen des Wärmeschutznachweises insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich um ein KfW 40 Haus handelt"? Wie sonst kann er das überprüfen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!
     
  2. Bruno

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    zu 1)
    Keine. Zertifizierte Software zeichnet sich dadurch aus, dass das Ergebnis weniger als 2% von Musterberechnungen abweicht. Das ist aber nicht zu verwechseln mit der nötigen Übereinstimmung zwischen Berechnung und tatsächlichem Verbrauch. Den liefert die Berechnung nämlich nicht. Lt. § 4 AVV Energiebedarfsausweis muss auf diesen Umstand hingewiesen werden:
    Die Energiebedarfsausweise müssen in Abschnitt II folgenden Hinweis enthalten: „Die angegebenen Werte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Endenergiebedarfs sind vornehmlich für die überschlägig vergleichende Beurteilung von Gebäuden und Gebäudeentwürfen vorgesehen. Sie wurden auf der Grundlage von Planunterlagen ermittelt. Sie erlauben nur bedingt Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch, weil der Berechnung dieser Werte auch normierte Randbedingungen etwa hinsichtlich des Klimas, der Heizdauer, der Innentemperaturen, des Luftwechsels, der solaren und internen Wärmegewinne und des Warmwasserbedarfs zugrunde liegen."

    zu 2)
    Es sind auch 30-50% Abweichungen bekannt, sogar an der Tagesordnung, und immer zu tolerieren, weil die Berechnung nicht den tatsächlichen Verbrauch liefert und auch nicht liefern muss, siehe 1.

    zu 3)
    Kann sein, kann nicht sein.

    zu 4)
    Es sollte reichen, wenn die Dicke und der Baustoff, der in die Berechnung eingestellt wird, auf Übereinstimmung geprüft wird. Die Dicke kann gemessen werden, zur Dämmung gibt es Zulassungen und Prüfzeugnisse.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 17.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 17.11.2006
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    Hallo Soldat ...

    ... der Gerichtsgutachter soll sich sein Lehrgeld zurückgeben lassen und lieber mal den Wärmeschutznachweis auf Stimmigkeit mit der Ausführung überprüfen.

    Der Wärmebedarfsausweis wird erstellt nach normierten Randbedingungen. Das heißt er geht u.a. davon aus, dass alle Häuser in Deutschland in der selben Klimazone liegen - um es mal vereinfacht auszudrücken.

    Der errechnete Primärenergiebedarf hat mit dem tatsächlichen Verbrauch nicht das Geringste zu tun :konfusius .

    Uups - Bruno war schneller.
     
  4. #4 schorsch1974, 17.11.2006
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    Danke Architekt(en)!

    Der Gutachter meinte auch dass einige der Mängel auf Planung und Bauüberwachung zurückzuführen sind. Aber das Thema hatten wir im Forum schon.
    Kann ich trotzdem auf eine Wärmebildaufnahme bestehen, um zu zeigen, dass im WDVS Wärmebrücken (mit Mörtel gefüllte Fugen usw.) bestehen oder lösen die Kameras nicht so deteilgenau auf?
     
  5. Bruno

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    Der Gutachter hat vermutlich Beweisfragen zu beantworten. Es muss die richtige Frage nachgeschoben werden, die nur über ein Wärmebild beantwortet werden kann. Ist es ein Privatgutachter, einfach die Aufnahme beauftragen. Die Kameras lösen sehr fein auf.
     
  6. #6 schorsch1974, 17.11.2006
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    Ist schon der vom Gericht bestellte Gutachter. Aber er will nochmal wiederkommen. Hat heute erstmal alle 80 Fragen abgearbeitet und will nochmal ins Detail gehen. Er war heute erstmal 4,5 h mit der Bestandaufnahme beschäftigt. Hat auch Putzproben genommen und will sich weiter in die Herstellerrichtlinien einlesen.
     
  7. BJ67

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    Mich würde mal interessieren, was am Ende das Gutachten kostet, den die Ausstellung eines Energieausweises ist ja mit nahezu ähnlichen Aufgaben verbunden. Bitte teile es uns mit, wenn Du eine Summe kennst. DANKE
     
  8. #8 planfix, 18.11.2006
    planfix

    planfix Gast

    EnEV wird nach referenzklima und fixen bedingungen sind gerechnet.
    das hat mit dem wirklichen bedingungen nur in so fern was zu tun, als dass dein haus in dieses schema eingesetzt wird. es werden kein örtliches klmima und kein nutzerverhalten berücksichtigt.
    ist nach frage 1 geklärt, oder? die anderen fragen auch, wenn ich das richtig seh.
    in manchen programmen kann man klima und nutzungsdaten ändern, diese änderungen sind aber nach der DIN 4108 in in der EnEV berechnung NICHT zulässig. sie sind rein informativ . ich zeige das meinen bauherren recht gerne um zu zeigen das sie nach der EnEV keine heizung planen können weil dafür eine heizwärmebedarfsberechnung des anlagenbauers benötigt wird.
    .
    ein ganz anderes problem sind isoliermängel, wärmebrücken an der gebäudehülle. diese hätten bei einer guten bauüberwachung sofort bemängelt und beseitgt werden können.
     
  9. #9 schorsch1974, 18.11.2006
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    Hallo BJ67!
    Ich hab für den Gutachter 3.000 EUR vorgestreckt. Bevor er überhaupt hier war hat er mitgeteilt, dass diese Summe nicht ausreicht. Wir haben ca. 80 Fragen gestellt, davon betreffen ca. 50 das WDVS, der Rest den Innenputz.
    Ich denke trotzdem, dass ein Energieausweis wesentlich weniger kostet. Die Wärmeschutzberechnung war ja im Vergleich dazu auch geschenkt.
     
  10. #10 VolkerKugel (†), 18.11.2006
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    Warum ...

    ... nehmt Ihr diesen "Schenker" nicht mit ins Boot? Ich weiß nicht, wie´s in NRW ist, aber hier in Hessen haftet er nicht nur für die Richtigkeit seiner Berechnung, sondern muss auch nach Fertigstellung die übereinstimmende Ausführung verantwortlich bestätigen.
    Im Sinne des Verbraucherschutzes vielleicht gar keine so schlechte Regelung :konfusius .
    (Und führt vielleicht auch nach und nach dazu, dass die Nachweise nicht mehr für lau so nebenbei mitgemacht werden.)
     
  11. Bruno

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    Verantwortlich bestätigen muss jemand in NRW. Das kann allerdings auch der Bauleiter nach LBO sein.

    Wie kann man eigentlich 50 Beweisfragen zum WDVS stellen? So viele unterschiedliche Arten von Mängeln gibt es doch bei diesem Gewerk gar nicht *rätsel*
     
  12. #12 schorsch1974, 19.11.2006
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    Och, so die Wichtigsten:
    Klebeverfahren falsch, Mineralwolllamellen über den Fenstern fehlen, Putzstärken zu gernin, 4 runde Fenster die es nicht sind, Sockelhöhen falsch, Sockelputz nicht vollständig, Sockelputz mit Oberputz verschmiert, Diagonalbewehrung an den Fenstern fehlt, Anarbeitung an Fenster und -Bretter falsch, Anarbeitung an Sparren und Dachverschalung falsch, Risse im Sockelbereich, Risse in der Fassade, Feuchte Stellen in der Fassade...
    Soll ich weiter machen? Ständig die Mängel gerügt, aber keinen hat es interessiert. Deshalb Kündigung und Beweisfeststellungsverfahren.
     
  13. #13 schorsch1974, 19.11.2006
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    Wo muss man da was bei wem bestätigen? Das Bauamt hat nie nachgefragt. Und der Statiker der die Berechnung gemacht hat hat nix bestätigt. Der Bauleiter, siehe meine Frage bei der Architektur, auch ned.
     
  14. #14 VolkerKugel (†), 19.11.2006
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    Ich gehe mal davon aus ...

    ... dass es in NRW wie in Hessen ist. Das Bauamt prüft - wenn überhaupt - nur ob die Mindestanforderungen der EnEV eingehalten sind und ob die Unterschrift des Verantwortlichen da ist.
    Der Rest ist Sache des Bauherrn, der den Verantwortlichen ja auch bezahlt hat.
     
  15. Bruno

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    Die Bescheinigung über die Ausführung gemäß Nachweis ist mit der Anzeige der abschließenden Fertigstellung einzureichen. Das ergibt sich aus §§ 82, 85 BauO NRW und § 2 EnEV-UVO. Die Berechtigung des Bauleiters, die EnEV-Bescheinigung auszustellen, ergibt sich aus § 59a BauO NRW (Auskunft Bauordnungsamt Krefeld). Ansonsten muss der staatlich anerkannte Sachverständige bestätigen, der den Nachweis erstellt hat. Da gibt es einen eigenen Vordruck.
     
  16. #16 schorsch1974, 19.11.2006
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    Ich hab lediglich die Fertigstellung angezeigt, das Bauamt war hier und befand alles für ok. Aber weder die Archi noch der Statiker haben irgendetwas bestätigt.
     
  17. #17 planfix, 19.11.2006
    planfix

    planfix Gast

    Ich habe für beantragte KfW Darlehen schon die Ausführung bestätigen müssen. Es kommt immer drauf an wer da was kontrolliert. Wenn da ein Baukontrolleur einer Behörde kommt, prüft er immer nur das was durch die Behörde zu verantworten ist.
    Bauamt: Einhaltung der Pläne bzw. Baugenehmigung, notwendige Unterlagen (Statik, EnEV, Brandschutznachweis)
    Förderstelle: Einhaltung der Förderkriterien (Raumgröße, Co2 Minderungsmaßnahmen)
    ....wobei es sich biede leicht machen können und vom Bauherren eine Bestätigung der Ausführung durch einen Fachmann/frau verlangen können.
    ... heißt, Austeller der Unterlagen muß Umsetzung bestätigen.
     
  18. #18 gunther1948, 11.12.2006
    gunther1948

    gunther1948

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    hallo
    volker + bruno hier in unserem raum prüft das bauamt nix, die wollen statischen nachweis und wärmeschutz nach enev vor baubeginn zum abheften. (genehmigungsfreiees bauen )
    keine abnahmen ( bewehrungskontrollen, rohbau-, fertigabnahme )
    kein bauleiter erforderlich.
    formblatt wird vom bauherrn ausgefüllt und bei der gemeinde abgegeben, fertig schluss.
    nix bescheinigung des bauleiters.

    gruss aus de pfalz g.bl.
     
  19. #19 VolkerKugel (†), 11.12.2006
    VolkerKugel (†)

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    Hallo Gunther ...

    ... bei uns prüft das Bauamt auch nur, ob die Unterschrift eines Nachweisberechtigten drunter ist.
    Viel spannender ist die Frage der privatrechtlichen Haftung des Aufstellers, wenn´s mal zum (gerichtlichen) Schwur kommt.

    Auf wessen Seite die "letzte Instanz" steht wissen wir ja :yikes .
     
  20. #20 schorsch1974, 16.12.2006
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    Gerichtlicher Schwur ist gut....
    Beim Gutachten über mein WDVS wurde festgestellt, dass die Wärmeschutzberechnung fehlerhaft war. z.B. Primärengergiebedarf 40.71 kWh/m²a
    Ist das rein Sache desjenigen der den Nachweis aufstellt oder muss hier auch der Architekt prüfen ob die Vorgaben (KfW40-Haus) eingehalten wurden?
     
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