Genauigkeit Wärmeschutzberechnung

Diskutiere Genauigkeit Wärmeschutzberechnung im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Was war denn fehlerhaft? Hat jemand fälschlicherweise 40,71 ausgerechnet obwohl bei den Vorgaben die er hatte z.B. 39 hätte herauskommen müssen?...

  1. Bruno

    Bruno

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    Was war denn fehlerhaft? Hat jemand fälschlicherweise 40,71 ausgerechnet obwohl bei den Vorgaben die er hatte z.B. 39 hätte herauskommen müssen? Oder wurde richtigerweise 40,71 errechnet, die Vorgaben hätten jedoch angepasst werden müssen dass - wiederum richtigerweise - 39 rauskommt? Wer hatte das Anpassen der Vorgaben im Auftrag?

    Der Architekt haftet normalerweise nicht für die Richtigkeit der Arbeit von Sonderfachleuten, die der Bauherr zusätzlich beauftragt. Außer wenn er Fehler darin nicht erkennt, obwohl er dies bei entsprechender Sorgfalt hätte können. Meistens kann er Fehler mangels Spezialwissen nicht erkennen. Sonst hätte man ja keinen Sonderfachmann gebraucht.
     
  2. #22 schorsch1974, 17.12.2006
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    Die gesamte "Dämmplanung" beruht auf den Vorgaben des "Fachmanns". Der wiederum wurde vom Architekten mit unserer Vollmacht beauftragt.
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Dann hatte der Fachmann also die Vorgabe KfW-40 und den Auftrag, die erforderlichen Dämmstärken zu ermitteln. Da die letzten Feinheiten einer solchen Berechnung für den Architekten nur prüfbar sind, wenn er letzten Endes eine Eigenberechnung durchführt, was ich nicht für zumutbar halte, dürfte er haftungsmäßig raus sein. Der Ersteller der Berechnung ist in der Haftung, wenn er z.B. 39 errechnet, eine richtige Berechnung aber 40,71 ergeben würde. Wenn allerdings oben auf dem Deckblatt unter Primärenergiebedarf 40,71 steht, obwohl die Vorgabe KfW-40 lautete, kann auch der Architekt das erkennen und darf dann die Dämmplanung nicht übernehmen.

    Übrigens: Fördermittel einstecken bzw, behalten in Kenntnis, dass der Nachweis für KfW-40 fehlerhaft ist und das Gebäude die Anforderungen nicht erfüllt, ist Subventionsbetrug. Wenn dazu schon was im Gutachten steht, würde ich schauen, dass die Sache schnell in Ordnung kommt.
     
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