Bauleiter

Diskutiere Bauleiter im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forumgemeinde, ich habe mal eine Frage.Ein bekannter von mir baut gerade. Als Bauleiter hatt er sich für seinen Zimmermann (guter Freund...

  1. #1 Kolbendosierer, 17.11.2006
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    Hallo Forumgemeinde,

    ich habe mal eine Frage.Ein bekannter von mir baut gerade.
    Als Bauleiter hatt er sich für seinen Zimmermann (guter Freund der Familie) entschieden. Die Bauleitererklärung hatte dieser im Dezember 2005 unterschrieben.

    Diese Woche wurde nun bekannt, das bereits im Januar 2006 ein Insolventzverfahren gegen den Zimmermann angelaufen ist. Nach Anruf beim Amtsgericht wurde nun bestätigt das er seit dem 01.09.06 Insolvent ist und alles über einen Anwalt. der den Fall nun bearbeitet. läuft.

    Ausgemacht war z.B. das Lohn und Material bar bezahlt würde und am Schluß eine Endrechnung ausgestellt wird.

    Dann wurde eine Rechnung (Schmierzettel, ohne Rechnungsnummer Unterschrift und Briefkopf) in den Briefkasten geschmissen, mit der Aufforderung das Geld zu Überweisen. Auf dem Schmierzettel stand nicht mal eine Bankverbindung drauf.Die Bankvervindung wurde dann Handschriftlich auf einem Original Briefkopf der Firma per Post geschickt.Aber wieder ohne Rechnungsnummer usw..
    Alle versuche den Zimmermann telefonisch zu erreichen brachten nichts. Er meldete sich nur bei den Bekannten wenn er genau wusste, es ist niemand zu hause.

    Kommischerweise haben sich nun fast alle Handwerker bei meinem Bekannten gemeldet und Ihm berichtet das eine Rechnungsprüfung durchgeführt wurde.

    Und diese Woche kam dann rein zufällig auch Post von der BG die alle Rechnungen einsehen wollen. Komischerweise ist der Zimmermann gut mit dem BG-Typ befreundet (was führ ein Zufall)

    Ich habe jetzt schon viel in diesem Forum rumgestobert (die letzten 3h) und nicht gefunden was vergleichbar wäre mit diesem Fall.

    Ich habe meinem bekannten nun geraten sich mal einen Termin beim Anwalt geben zu lassen. Wie würdet Ihr reagieren??

    - Dürfte der Zimmermann überhaupt die Bauleiterschaft weiterführen, wenn es die Firma eigentlich garnicht mehr gibt?
    - Hätte er den Bauherren über die Insolvenz aufklären müssen?
    - kann es probleme geben wegen Schwarzarbeit. Es wurde eine Schmierzettelrechnung bezahl, mit der Anmerkung, das alles dann auf der Endrechnung stehen würde.
    - Soll man sich evtl. mit dem Anwalt der den Insolvenzvorfall bearbeitet in Verbindung setzten?

    Für Eure Antworten bedanke ich mich im voraus.

    Robert


    PS: Das passiert wenn man meint jemanden richtig zu kennen. In Zukunft alles nur noch schriftlich.
     
  2. #2 Ingo Nielson, 17.11.2006
    Ingo Nielson

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    - was wird der anwalt wohl sagen? :irre
    richtig: der zimmermann soll eine ordentliche rechnung schicken....

    und wenn die arbeit fachlich richtig ausgeführt wurde, steht ihm das geld auch zu - insolvenz hin oder her. insolvent wird eine firma in der regel, wenn deren arbeit durch die bauherren nicht oder nur teilweise bezahlt wird...

    ansonsten: was ist eigentlich dein problem? oder habe ich den kolbenfresser übersehen?
     
  3. #3 kolbendosierer, 17.11.2006
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    Moin Ingo,

    das Material hat der Bauherr selbst bezahlt. So wenn aber der gute Handwerker Insolvent ist kann er auch keine Rechnung schreiben, oder? Deshalb müßte das doch sein Verwalter machen?!?

    Mängel gab es ein oder zwei. Wenn eine Rechnung kommt würde Sie ja auch bezahlt werden. Es würde ein Teilbetrag einbehalten bis die Mängel beseitigt werden. Ist ja auch OK so.

    Nur was ist wenn die BG die Rechnungen sehen will und die nur ein Fresszettel von dem Kerl haben? Da meine ich ob es Probleme gibt?

    Und eben noch die Frage ob ein Unternehmen/Handwerker aöögemein oder auch wenn er die Bauleitung hat, den Bauherren bescheid geben muß, das die
    Firma Insolvent ist?

    Danke und schönen Abend noch.


    Gruß

    Robert
     
  4. #4 Ingo Nielson, 17.11.2006
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    klar, die rechnung kommt dann vom insolvenzverwalter.

    warum sollte es probleme mit der bg geben? ich sehe da keinen grund --
    es sei denn, der bauherr hat die sache "schwarz" in auftrag gegeben.
    soll man nich ! :deal

    und nu? angst? schlechtes gewissen? oder was?
     
  5. #5 kolbendosierer, 18.11.2006
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    Es wurde nichts schwarz in Auftrag gegeben.

    ---------------------------------------------
    und nu? angst? schlechtes gewissen? oder was?
    ---------------------------------------------
    Würdest du dir keine Sorgen machen wenn jemand deine Rechnungen sehen will, und dir fehlt eine Rechnung?
    Es wurden immer Abschlagszahlungen gemacht und versprochen das die Endrechnung folgt. Darum gehts und von Insolvenz oder Insolvenzverwalter hatt der nie was gesagt.

    :mauer


    Bis dann

    Robert
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 18.11.2006
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    Hohoho Ingo...

    Das wird wahrscheinlich für beide nicht sehr nett werden.
    Denn nach nicht mehr ganz neuer Rechtslage muss ein privater AG Rechnungen 2 Jahre aufheben. Und diese Rechnungen müssen einige Anforderungen erfüllen, z.B. Rechnungsnummer.
    Wusste der AG vor Bezahlung von der Insolvenz und hat trotzdem an den Zimmerer gezahlt, wird er ggf. doppelt zahlen müssen, weil der IV eine Rechnung nachliefert.
    Und eine Schmierzettelrechnung wird die BG - zu Recht - nicht anerkennen.
    Das nächste Problem könnte die Bauleitererklärung sein. Darf ein in der Insolvenz befindlicher Unternehmer die Bauleiterpflichten übernehmen? Schliesslich geht es da auch um Haftung!
    Und was für andere Rechnungen sind da geprüft worden????
    Hier empfiehlt sich ganz schnell der Gang zum RA - aber NICHT dem IV des Zimmerers, sondern zum EIGENEN.
    Tja, wer billich kauft, zahlt zweimal!
    MfG
     
  7. #7 Achim Kaiser, 18.11.2006
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    Ich denke eher da wird ne Zahlung an die BG bei rauskommen wenn für bestimmte Leistungen keine Rechnungen vorliegen....da wird dann der Eigenaufwand geschätzt und - welch Wunder - kommt ne Nachzahlung für die Eigenleistungen raus.

    Ich hatte dieses Jahr auch die BG im Hause - Routineprüfung ...und ?

    Sie haben einiges geändert und wer (zukünftig) nicht aufpasst wie ein Schießhund läuft einfach in eine Kostenfalle /Arbeitsplatzbeschreibungen --> Tätigkeitsfeld / und darf kräftigst *NACHZAHLEN*

    Über den Rest macht sich eher das Finanzamt nen Kopf. Fehlerhafte oder fehlende Rechnungsstellung fällt eher in deren Resort.

    Die Bauleitererklärung stört weder Finanzamt noch BG. Da kommt bei Baufehlern höchstens die untere Baubehörde ums Eck und wenn der Kumpel ebent zwischenzeitlich den Hals gestreckt hat, dann ists wie immer....*man schob nen Hohlen*....und der Bauherr hat die Sache ebent an der Backe und darfs ausbaden.

    Da scheint ne Menge an Humbug durch den Flecken getratscht zu werden und *irgendwas* braucht man ja zum quatschen, wenn einem langweilig ist.

    Morgen wird dann ne neue Sau durch den Flecken getrieben......

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #8 Olaf (†), 18.11.2006
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    Man sollte...

    den Werdegang mal sauber aufstricken.
    So wie es bis jetzt geschildert wurde, ists Schwarzarbeit. Wenn das bekannt würde, könnte sich auch das Finanzamt melden wegen der Haftung für die Märchensteuer aus dem Geschäft- vom Zimmermann ist ja wegen Inso nix zu holen, über Sozialbeiträge denken wir jetzt mal gar nicht weiter nach.
    Obs Ärger mit dem jetzigen Verwalter gibt, hängt zum einen vom Verfahrenszustand zwischen Anfang des Jahres und der Eröffnung ab. War er nur Gutachter (kann ich mir aber bei einem tätigen Handwerker nicht vorstellen), konnte der Zimmerer, übertrieben gesagt, machen was er wollte. War er jedoch vorläufiger Insolvenzverwalter, hätte er allen Rechtsgeschäften zustimmen müssen und die Knete auf sein Konto gehen müssen.
    Zum Zweiten kommts auf die Kenntnis vom Verfahren an. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das bei einem Handwerksbetrieb nicht ruchbar geworden wäre - sowas pfeifen die Spatzen doch von den Dächern.
    Hat Dein Bekannter trotz Kenntnis an den Inso-Schuldner gezahlt, wärs Beihilfe zur Unterschlagung - unser Bürgermeister kann davon ein Lied singen.
    Lage analysieren und bei schlechtem Gewissen in die Offensive gehen - es kann nur schlimmer werden.
    Olaf
     
  9. #9 kolbendosierer, 18.11.2006
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    Fakt ist: Baubeginn war der 24. März. Erst im August wurde von anderen Handwerkern berichtet, dass der Zimmermann wohl insolvent ist. Als er DIREKT darauf angesprochen wurde von jemandem aus der Familie des Bauherren, hat er dies verneint. Erst im November hat sich der Bauherr dann mit dem zuständigen Amtsgericht in Verbindung gesetzt, die haben die Insolvenz bestätigt (Beschluss mangels Masse im September).
    Es war niemals zwischen Bauherrn und Zimmermann vereinbart, dass es keine Rechnung geben würde. Problem war, dass man auf den Zimmerermann angewiesen war (Bauleiterschaft und ausführende Arbeiten wg. sommerlichem Bauboom keine anderen Zimmermänner verfügbar) und dieser weitere Arbeiten verweigert hätte, wären keine Zahlungen geflossen. Im Handwerk läuft vieles bar - mit Rechnung, der Bauherr hat sich also darüber keine Gedanken gemacht. Der Zimmermann hat auch nie gesagt, dass es keine Rechnung gäbe, der Bauherr wurde vertröstet. Erst als dann die Forderung des Bauherrn i. S. Mängelbeseitigung kam, und er die weitere Zahlungen erst leisten wolle wenn er a) eine ordnungsgemäße Rechnung erhält und b) die Mängel beseitigt worden sind, hat der Zimmermann dann eben so pampig reagiert, dass er im nachhinein die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen wolle. Der Bauherr hat bis jetzt keine Zahlungen unternommen, weil er jetzt ja auch von amtlicher Stelle bestätigt weiß, dass der Zimmermann insolvent ist. Dummerweise ist der Zimmermann auch nach wie vor nicht erreichbar, dass man ein klärendes Gespräch führen kann. Also soll der Bauherr in jedem Fall zum RA?!?!?!?!


    Gruß

    Robert
     
  10. Lukas

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    Na, hier gehts ja munter durcheinander!

    Hallo!
    Eine Insolvenz ist kein Grund zur Zahlungsverweigerung, wie aber oben schon geschrieben, ist die Nichtzahlung oft genug Ursache der Insolvenz.

    Wenn der Zimmermann als Einzelunternehmen, und nicht als GmbH, arbeitet kann er das Unternehmen durchaus, trotz Insolvenz, weiterführen. Dann ist es eine Privatinsolvenz. Die Person, im Gegensatz zur Personengesellschaft, kann ja nicht einfach abgewickelt werden.

    Auch sind unter bestimmten Umständen Zahlungen direkt an den Zimmermann möglich.
    Im Falle der Zahlungsverweigerung kann und sollte sich allerdings der IV um die Zahlungsbeitreibung kümmern.

    Gruß Lukas

    PS: Es ist immer wieder erstaunlich, wie genau mancher über die Belange eines Bekannten bescheid weiß. ;)
     
  11. #11 DerKlaus, 18.11.2006
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    Ach, aber keine Schwarzarbeit?

    .............................
     
  12. #12 Olaf (†), 18.11.2006
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    Das...

    beißt sich aber irgendwie, oder???

    Und die Absicht: "Schwarz" lässt sich nicht ganz leugnen, wie könnte sonst der Zimmermann mit Mehrwertsteuer "drohen".

    Spätestens an der Stelle hört meine Bereitschaft auf, zweckdienliche Hinweise zu geben.. Hier sind ausschließlich (hoffe ich jedenfalls:Roll ) Leute mit nem Rat zu Gange, die ihre Geschäfte sauber abwickeln und unter solchen Aktionen zu leiden haben. Soll der "Bekannte" mal sehen, wie er aus der Nummer wieder rauskommt.

    verschnupft
    Olaf
     
  13. #13 Olaf (†), 18.11.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Ne Lukas, auch ne juristische Person kann weitermachen -allerdings ist in BEIDEN Fällen der Insolvenzverwalter der Bestimmer. Zumindestens, solange bis die Gläubiger sagen, Ende der Vorstellung bzw. so lange Gewinne erwirtschaftet werden.

    Wann denn??

    Der Insolvenzverwalter vereinnahmt ALLE Zahlungen und MUSS, bei Überfälligkeit, dass tun, was auch jeder Unternehmer macht (machen sollte): zwangsweise einziehen.

    Olaf
     
  14. #14 kolbendosierer, 18.11.2006
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    DIe Sache ist ja die, wenn er kann soll er eine Rechnung schreiben.
    Das irgendein Teil des Betrags "schwarz" laufen solle, davon war nie die Rede.
    Es wurde immer gesagt Abschlagszahlungen leisten. Am Schluß gibts die Endrechnung.

    @ Lukas: Die Sch... ist halt wenn du beide Parteien sehr gut kennst. Und dann
    bekommst du alles recht genau erklärt.

    Ich habe den Zimmermann drauf angesprochen. Ich habe gesagt schick eine Rechnung und dann ist doch alles geregelt.

    Er hatt es lieber vorgezogen alle Anzulügen.

    Ich habe gesagt am zum RW und fertig.

    Robert
     
  15. Lukas

    Lukas

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    Ja, Olaf,

    der Unterschied ist der, daß eine Personengesellschaft dicht gemacht werden kann, eine Einzelperson aber nicht. Der kann höchstens die Restschuldbefreiung verwehrt werden.

    Gruß Lukas
     
  16. Eric

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    Lukas hat da schon recht.

    Bei einer juristischen Person ( GmbH ) können neue Aufträge ab dem Insolvenzantrag nur von dem vorläufigen bzw. nach Verfahrenseröffnung von dem endgültigen Insolvenzverwalter für die juristische Person abgeschlossen werden.

    Beim Einzelunternehmer erfaßt die Insolvenz nur dessen Vermögen im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. Der Einzelunternehmer kann also neue Aufträge abschließen, die von der Insolvenz nicht berührt sind. Wärs anders würde man den Einzelunternehmer " geschäftsunfähig " machen; der könnte sich nur noch den Strick geben und hätte keine Möglichkeit - wie Lukas das schon richtig andeutet - sich die Restschuldbefreiung zu verdienen.

    An dem Beitrag selbst werde ich mich nicht beteiligen. Mir sind Fragen wie:

    meine Tante hat einen Freund und der einen Bruder und der hat folgendes Problem: .....

    zuwider und dies erst Recht, wenn das ganze dann auch mit Steuerhinterziehung zu tun hat ( erst nachträglich wird Umsatzsteuer vom insolventen Zimmerer gefordert! ). Ich versteh auch nicht, warum solche " Probleme " von einem Dritten eingestellt werden.
     
  17. #17 kolbendosierer, 18.11.2006
    kolbendosierer

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    Du hast vielleicht Recht. Es geht aber wirklich um einen bekannten.
    Die werden dann zu RW gehen und dann sehen wir weiter was passiert.

    Ich werd mich einfach nochmal melden wenn die Sache abgeschlossen ist.

    Ich bedank mich noch für die zahlreichen und schnellen Antworten.

    Bis dann

    Robert
     
  18. Bruno

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    viel Lärm um nichts

    Ohne dass ich mich reinvertiefen will:

    Ich las: "der Zimmerer" ist insolvent, Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt.

    Passt nicht ganz zusammen. "Mangels Masse" bedeutet, dass es sich nicht um eine Privatinsolvenz handelt. Es muss eine Firma insolvent geworden sein. "Mangels Masse" bedeutet weiter, dass ein Insolvenzverwalter nicht auf den Plan treten und irgendwelche Rechnungen stellen wird, denn beim abgelehnten Insolvenzantrag gibt es gar keinen Verwalter.

    "Der Zimmerer" als Person darf m.E. alles: Aufträge annehmen, arbeiten und sogar Rechnungen ohne USt. stellen, wenn er Kleinunternehmer ist. Er verschweigt auch nichts, denn er selbst ist ja gar nicht insolvent, sondern seine frühere Firma.

    Noch zum Thema Bauleiter: Der Bauleiter nach LBO ist immer eine natürliche Person, hier also "der Zimmerer höchstdaselbst". Wenn seine Firma insolvent ist, spielt das überhaupt keine Rolle.
     
  19. #19 Achim Kaiser, 19.11.2006
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    ...und interessant ist nur das *große Hosenflattern* das eine angekündigte Prüfung der BG ausgelöst hat.

    Da haben einige anscheinend schon ein sehr schlechtes Gewissen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  20. #20 Olaf (†), 19.11.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Ich müsste...

    jetzt mal den Bruno etwas korrigieren - aber nicht aus purer Besserwisserei, sondern um im Falle eines Falles Missverständnisse zu vermeiden.

    Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass der Gutachter/Verwalter nix Verwertbares gefunden hat, mit dem die Gerichtskosten und die Kosten der Insolvenzverwaltung gedeckt werden können. Das trifft prinzipiell auch für die Insolvenz einer natürl. Person zu! Ausweg hier: der Schuldner beantragt die Stundung der Verfahrenskosten. In dem Falle streckt die Staatskasse das Geld vor und der Schuldner beginnt nach der Restschuldbefreiung mit dem Abzahlen.
    In unserem Falle KÖNNTE es z.B. sein, dass das FiA einen Antrag gestellt hat. In dem Falle könnte der Schuldner einen Eigenantrag mit Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten und Restschuldbefreiung nachschieben. Macht er es nicht und die Masse reicht nicht, wird es hier eine Abweisung geben.

    Ganz populärer Irrtum, mit dem ich mich immer mal wieder rumschlagen muss: Bei der natürlichen Person wird NICHT zwischen privat und geschäftlich unterschieden. Geht eine nat. Person (Einzelunternehmer) insolvent ist sowohl das Privat- als auch das Firmenvermögen betroffen. Es gibt da keine Trennung.

    Noch ne kleine Anmerkung: der Kleinunternehmer stellt keine Rechnung o. Steuer aus, sondern verzichtet nur lt. § blablabla auf die Abrechnung der Vorsteuer - endet übrigens schon bei einem Jahresumsatz von 18.000(?)

    Schönen Sonntag
    Olaf
     
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